Garantiertes Grundeinkommen

Entwürfe und Begründungen aus den letzten 20 Jahren.

Frage- und Problemstellungen

(Fassung 14.08.2004)

Ronald Blaschke

Rblaschke@aol.com 0351 - 310 11 71

4. aktualisierte Ausgabe

Dresden, August 2004

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Inhaltsverzeichnis

I Das garantierte Grundeinkommen als allgemeines,bedingungslos garantiertes und ausreichendes Grundeinkommen

1. Blitzlichter

2. Die Vordenker eines Grundeinkommens

3. Was meint das, garantiertes Grundeinkommen?

4. Kriterien für ein allgemeines, bedingungslos garantiertes und ausreichendes Grundeinkommen (garantiertes Grundeinkommen im engeren Sinne)

5. Abgrenzungen des garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne von Sozialleistungen, von Grundsicherungen und von anderen Grundeinkommen

6. Formen eines garantierten Grundeinkommens

II Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen im engeren Sinne

1. Georg Vobruba

Dysfunktionaler Arbeitsmarkt und Income Mix. Ein aufgeklärtes markttheoretisches Modell

2. Michael Opielka

Ökosoziale Kritik am Kapitalismus, libertäre Kritik am Sozialstaat und garantiertes Grundeinkommen

3. Unabhängige Bewegung der Erwerbslosen, SozialhilfebezieherInnen

und prekär Beschäftigten

Vom politischen Lohn zum Existenzgeld

4. André Gorz

Vom bedingten Grundeinkommen mit Arbeitspflicht zum allgemeinen

und bedingungslos garantierten Grundeinkommen

5. Zygmunt Bauman

Liberale Demokratie, republikanisches Gemeinwesen und garantiertes Grundeinkommen

6. Zusammenfassung

3

III Frage- und Problemstellungen

Verwendete und weiter führende Literatur

Verwendete und weiter führende Quellen im Internet

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I Das garantierte Grundeinkommen als allgemeines, bedingungslos

garantiertes und ausreichendes Grundeinkommen

1. Blitzlichter

Berlin 2003

Am 28. November 2003 stellten die Politologen der Freien Universität Berlin, Peter Grottian

und Wolf-Dieter Narr, sowie Roland Roth von der Fachhochschule Magdeburg, auf einer

Pressekonferenz in Berlin ihre Alternative zur Agenda 2010 von Bundeskanzler Gerhard

Schröder vor - "Alternativen zur Repressanda 2010. Statt repressiver Abbau des Sozialstaats

steht sein menschenrechtlich-demokratischer Umbau für Grundsicherung und Arbeit auf der

Tagesordnung von uns allen mit zu verantwortender Politik". Kernpunkt der Vorschläge ist

die demokratische und menschenrechtsgemäße Umverteilung der öffentlichen Gelder. Statt

z. B. Mittel für die Sozialbürokratie in den Arbeitsämtern zu erhöhen, sollten diese in die

Hände der Arbeitslosen gegeben werden. Diese könnten sich mit diesen Lohnmitteln

eigenverantwortlich eine frei gewählte Arbeit im sozialen, kulturellen und ökologischen

Bereich suchen. Darüber hinaus wird neben einer radikalen Arbeitszeitverkürzung die

Einführung einer menschenrechtsgemäßen, das heißt bedingungslosen und

unbürokratischen Grundsicherung vorgeschlagen (www.sozialforum-berlin.de oder

www.grundrechtekomitee.de).

Mainz 2003

Auf der Fachtagung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland

"Garantiertes Grundeinkommen" wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung

eines Grundeinkommensmodells einzusetzen. Anwesend zur Tagung waren österreichische

Grüne, Lieselotte Wohlgenannt (Katholische Sozialakademie Österreich) und Michael

Opielka (FH Jena). Im verabschiedeten Thesenpapier heißt es: "Es geht um die Entwicklung

eines Grundeinkommensmodells, das ein Recht auf Einkommen für alle BürgerInnen

garantiert, Übergänge zwischen den verschiedenen Formen von Arbeit gestaltet und

gesellschaftliche Teilhabechancen sichert" (www.kab.de/kabcd/grundeinkommen.html). Mit

der Ausarbeitung eines neuen Grundeinkommensmodells wird an die Ergebnisse der KABTagung

im März 2001 "Existenzsicherndes Grundeinkommen" und an das von der KAB

Diözese Aachen erarbeitete Grundeinkommensmodell (Diözesanverband der Katholischen

Arbeitnehmer-Bewegung Aachen 1999) angeknüpft.

Leipzig 2002

Eine Ad-hoc-Gruppe auf dem 31. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS)

in Leipzig vom 07.-11. Oktober 2002 diskutierte zum Thema "Die Krise der

Erwerbsarbeitsethik und der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle

Staatsbürger - Implikationen für die Autonomie der Lebenspraxis". Es wird von den

Organisatoren der Arbeitsgruppe betont, dass die Krise der Arbeitsgesellschaft keine

ökonomische sondern eine kulturell-politische Krise der Veteilungsgerechtigkeit ist. Das

garantierte und bedingungslose Grundeinkommen wird als ein möglicher Ausweg aus dieser

Krise bezeichnet.

Im November 2003 beteiligen sich Organisatoren der Ad-hoc-gruppe an der Gründung einer

Initiative "Freiheit statt Vollbeschäftigung". Diese Initiative schlägt ein bedingungsloses

Grundeinkommen für alle Bürger vor (www.FreiheitstattVollbeschäftigung.de).

5

Wien 2002

"In Wien hat sich gestern das 'Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt'

konstituiert. Ziel des Netzwerkes ist es, Grundeinkommen verstärkt in die Diskussion zu

bringen und langfristig mehrheitsfähig zu machen. Dem Netzwerk gehören Einzelpersonen

an, die wissenschaftlich, politisch, in der Bildungsarbeit oder auch publizistisch tätig sind und

aktiv für die Einführung eines Grundeinkommens eintreten." So die Pressemitteilung des

'Netzwerkes Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt' vom 22. Oktober 2002

(www.grundeinkommen.at). Am 17. Mai 2003 fand in Linz die Fachtagung "Grundeinkommen

und sozialer Zusammenhalt" statt.

20 Jahre zuvor in Deutschland

1982 trafen sich vom 2. bis zum 5. Dezember Arbeitslose und JoberInnen in Frankfurt/Main

zum 1. Bundeskongress der Arbeitslosen. In einem Thesenpapier zum Thema "Arbeit für alle

oder Abschaffung der Lohnarbeit?!" plädierte die Initiative Arbeitsloser –

Sozialhilfeempfänger – Jobber – Ausländer Hamburg für ein "Existenzgeld": "1.500 DM für

ALLE (mit Inflationsausgleich und keine faulen Tricks) - statt Arbeit für alle"

(Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 134).

Im selben Jahr formulierte Johannes Berger: "Das Stadium des Sozialstaates ist dann

erreicht, wenn der Anspruch auf soziale Sicherung nicht rein versicherungspflichtiger Natur

ist, sondern gleichsam ein 'Bürgerrecht' darstellt" (Berger 1982, S. 314).

1983 erschien der Band 3 der "Alemantschen. Materialien für radikale Ökologie" mit einem

Beitrag zum Thema "Garantiertes Mindesteinkommen" (Gerhardt / Weber 1883), 1984 das

Buch "Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten Mindesteinkommen" (Schmid

1984; zweite, stark veränderte Auflage 1986). 1985 erschien das Heft 14 der "Widersprüche"

(Hrsg.: Sozialistisches Büro) mit dem Titel "Mindesteinkommen. Auswege aus der Armut?

Befreiung von der Lohnarbeit?". Beiträge zum garantierten Mindesteinkommen lieferten u. a.

Michael Opielka (Opielka 1985 c) und Klaus-Uwe Gerhardt (Gerhardt 1985).

Belgien: Kollektiv Charles Fourier und Folgen

1984 hat sich an der Katholischen Universität von Louvain/Belgien das Kollektiv Charles

Fourier (Kollektiv Charles Fourier 1985 a und b) zusammengefunden. Diese Gruppe von drei

Wissenschaftlern hatte mit einem Essay zum Thema Grundeinkommen einen Preis in einem

Wettbewerb um Ideen zur Zukunft der Arbeit gewonnen. Mit diesem Preis wurde 1986 eine

europäische Konferenz initiiert, deren Folge die Gründung des Basic Income European

Network war (BIEN, www.basicincome.org, www.bien.be). Dieses Netzwerk veranstaltet aller

zwei Jahre einen internationalen Kongress, den nächsten 2004 in Barcelona.

In Belgien beheimatet ist auch die Politische Partei und Gesellschaftsbewegung vivant,

deren Hauptforderung die Einführung eines garantierten bedingungslosen Grundeinkommen

ist (www.vivant.org).

Basis Income auch Thema in Großbritannien

1984 wurde in Großbritannien die Basic Income Research Group (BIRG) gegründet. Diese

Organisation widmet sich der Erforschung der Voraussetzungen und Folgen der Einführung

eines Grundeinkommens. Seit 1992 nennt sich die Einrichtung, die Konferenzen und

Seminare zum Grundeinkommen veranstaltet, Citizen's Income Study Centre

(www.citizensincome.org.uk).

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Internationales Arbeitsamt: Sozialdividende als Bürgerrecht

In einer vom Internationalen Arbeitsamt herausgegebenen Studie plädierte der britische

Autor Guy Standing für ein garantiertes Grundeinkommen (Social Dividend, Social Income-

System): "Ein Grundeinkommen würde jedem einzelnen als ein Bürgerrecht gewährt,

entweder in Form einer unmittelbaren Transferleistung oder als Steuergutschrift, zu einem

niedrigeren Betrag für Personen unter 16 Jahren, aber ansonsten ohne Ansehen von Alter,

Geschlecht, Beschäftigungsstatus oder Steuerveranlagung. Vorrangiges Ziel ist es,

jedermann einen Mindestlebensstandard als Bürgerrecht zu gewähren ... Ein

Sozialdividende-Sozialleistungssystem könnte dieses Ziel wirksamer und gerechter

erreichen, als dies die gegenwärtigen, komplexen sozialen Sicherungssysteme vermögen"

(Standing 1986, S. 139, zitiert nach Schulte 1990, S. 150).

Die Grün-Alternativen in Europa

Die Regenbogen-Fraktion des Europäischen Parlaments legte Mitte 1986 einen "Entwurf

eines Berichtes über die soziale Sicherheit in der Europäischen Gemeinschaft" vor.

Ursachen für die Krise der Sozialsysteme in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft

wurden benannt. Folgende Schritte zur Implementierung eines garantierten

Grundeinkommens wurden vorgeschlagen:

1. Schritt: Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 50% des jeweiligen

nationalen Durchschnittslohnes und Einführung eines Mindesteinkommens bei

Einkommensausfall in Folge von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit usw.

2. Schritt: Einführung eines altersabhängigen garantierten Grundeinkommens in Anlehnung

an das Konzept einer negativen Einkommenssteuer.

3. Schritt: Schaffung eines universellen garantierten Grundeinkommens bis zum Ende des

20. Jahrhunderts (vgl. Schulte 1990, S. 82f.).

Am 11./12. Juni 1987 veranstaltet das Grün-Alternative Europäische Bündnis im

Europäischen Parlament ein Treffen von 20 Grünen und Alternativen Parteien aus 15

westeuropäischen Ländern. Thema: Das Garantierte Grundeinkommen und die Zukunft der

sozialen Sicherheit (vgl. Schulte 1990 und de Roo 1987).

7

Vom Ausflug in die jüngere Vergangenheit nun zurück in die Gegenwart:

Berlin 2004

Folgende Pressemitteilung ging am 11.07. 2004 an die Medien.

"Statt Hartz IV: Grundeinkommen für alle.

Das deutsche „Netzwerk Grundeinkommen“ wurde am 9. Juli 2004 im Wissenschaftszentrum

Berlin von Wissenschaftlern, Studierenden, Vertretern der Erwerbslosen- und

Armutsbewegung, kirchlichen Verbänden sowie von Mitgliedern verschiedener Parteien

gegründet. Am Tag der Verabschiedung der so genannten „Hartz IV“-Gesetze verwies ein

breites und pluralistisches Spektrum von Befürwortern eines bedingungslosen, garantierten

Grundeinkommens auf grundlegende Alternativen zur Arbeitsverpflichtung. „Die heute

verabschiedeten Gesetze führen letztlich zur Entwürdigung derjenigen, die auf soziale

Sicherungssysteme angewiesen sind“, sagte Prof. Dr. Michael Opielka vom Institut für

Sozialökologie in Königswinter. „Das Netzwerk Grundeinkommen versteht sich als

pluralistisches Forum für Wissenschaftler und politisch Aktive, die sich für die Einführung

eines Grundeinkommens einsetzen.“

Das „Netzwerk Grundeinkommen“ formulierte auf dem Gründungstreffen vier Kriterien, die

ein Grundeinkommen erfüllen sollte: existenzsichernd, individueller Rechtsanspruch, keine

Bedürftigkeitsprüfung, kein Zwang zur Arbeit.

Das „Netzwerk Grundeinkommen“ legt sich nicht auf ein bestimmtes Finanzierungsmodell

fest. Entscheidend, so die Sprecher des Netzwerks, sind die vier Kriterien. Das

Grundeinkommen soll die gesellschaftliche Teilhabe garantieren und unabhängig sein von

Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehegatten, Eltern und erwachsenen Kindern. Eine

Bedürftigkeitsprüfung wird abgelehnt, aber natürlich wird das Grundeinkommen mit dem

Steuer- und Beitragssystem abgestimmt. Schließlich soll das Grundeinkommen nicht mit

einem Zwang zur Arbeit verbunden sein und damit eine neue Vielfalt von Arbeits- und

Tätigkeitsformen ermöglichen.

Das „Netzwerk Grundeinkommen“ wird die Diskussion um die Einführung eines

Grundeinkommens mit politischen Entscheidungsträgern, Wirtschafts- und Sozialverbänden,

Gewerkschaften wie sozialen Bewegungen suchen und den wissenschaftlichen Diskurs zum

Grundeinkommen fördern. Es wird sich auf europäischer Ebene mit dem 1986 gegründeten

„Basis Income European Network (BIEN)“ (www.basicincome.org) vernetzen.

In Berlin wurde eine Sprechergruppe bestimmt, der folgende Personen angehören:

Ronald Blaschke, Arbeitslosenverband Deutschland (ALV D)

Katja Kipping, MdL, stellv. Parteivorsitzende der PDS

Prof. Dr. Michael Opielka, Institut für Sozialökologie, Königswinter/FH Jena

Wolfram Otto, Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI)

Birgit Zenker, Vorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)

(Die Organisationen, Institutionen, Parteien dienen dabei lediglich zur Information über die Person.)"

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es nunmehr auch ein Netzwerk von

BefürworterInnen eines bedingungslosen Grundeinkommens.

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2. Die Vordenker eines Grundeinkommens

Die philosophischen, wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen um

Grundeinkommen haben aber noch eine längere Geschichte, als die bisherige

Aufzählung vermuten lässt.

Bereits zu Anfang des 16. Jahrhunderts plädierte Juan Luis Vives (Vives 1526) für

ein garantiertes Mindesteinkommen - nicht nur für die Armen, sondern für alle.

Thomas More forderte in seinem Entwurf vom gerechten Staat "Utopia" (Morus 1517)

eine umfassende staatliche Armenversorgung. In den anderen klassischen Utopien,

in Tommaso Campanellas "Sonnenstaat" (Campanella 1623) und in Francis Bacons

"Neu-Atlantis" (Bacon 1638), findet sich die Vorstellung, dass sich ein/e jede/r die

grundlegendsten Lebensbedürfnisse befriedigen kann, weil sie/er Mitglied der

Gesellschaft ist - ein Recht auf ein Grundeinkommen bzw. auf eine Grundversorgung

also.

Ende des 18. Jahrhunderts/Anfang des 19. Jahrhunderts beschäftigten sich

Thomas Paine (Paine 1796), Charles Fourier (Fourier 1836, vgl. auch Fetscher 1983)

und sein Schüler Victor Considerant (Considerant 1845) mit spezifischen Formen

eines Grundeinkommens - jeweils ausgelegt für verschiedene Personengruppen, mit

und ohne Gegenleistungs-verpflichtung, als minimale Existenzsicherung oder

Armutsbeihilfe oder auch als Startkapital für wirtschaftliche Aktivitäten (vgl. Füllsack

2003, S. 103ff.).

"Warum werden wir nicht reicher nach Maßgabe unserer wachsenden Fähigkeit,

Reichtum zu erzeugen", fragte Ende des 19. Jahrhunderts Theodor Hertzka

(Hertzka 1890). Er lieferte vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Armut den

utopischen Gegenentwurf einer Gesellschaft, in der die Arbeit Vergnügen und die

Versorgung jedes Gesellschaftsmitglieds entsprechend seinen Wünschen

Selbstverständlichkeit ist. Bismarck hatte seine eigene Antwort: Ursprünglich stärker

der Idee einer Staatsbürgerversorgung anhängend, implementierte er die auf dem

Leistungs-Äquivalenzprinzip beruhende Sozialversicherung. Die Antwort des

Anarchisten Peter Kropotkin auf die von Hertzka gestellte Frage lautete anders:

"Nehmt soviel, als ihr bedürft" (Kropotkin 1918, S. 32). "Das Recht auf Wohlstand ist

die soziale Revolution, das Recht auf Arbeit ist günstigstenfalls ein industrielles

Zuchthaus" (ebenda, S. 27). Bei Paul Lafargue war die Forderung des Rechts auf

Arbeit wiederum Ausdruck der Dummheit der Proletarier und ihrer irrationalen

Arbeitssucht (Lafargue 2001). Die Produzenten sollten sich den unter rationellsten

Bedingungen (3 Stunden-Arbeitstag) produzierten Reichtum aneignen, statt beim

Kapitalisten um Arbeit zu miesesten Bedingungen zu betteln, so der Schwiegersohn

von Karl Marx.

Atlanticus (Pseudonym für Karl Ballod, Atlanticus 1898) und Josef Popper-Lynkeus

(Popper-Lynkeus 1912) propagierten Anfang des 20. Jahrhunderts ihre

Vorstellungen über die Garantie einer Grundversorgung - gekoppelt an eine

allgemeine Arbeitspflicht in einem staatlichen Wirtschafts-Sektor, der für den

Grundbedarf produziert. Neben diesem die Grundversorgung absichernden Sektor

gibt es einen Luxus-Produktions-Sektor, in dem reine Marktverhältnisse herrschen

(vgl. Opielka / Vobruba 1986, S. 9; Vobruba 1989, S. 148f.).

In den Zwanzigern des 20. Jahrhunderts entwickelte der schottische

Wirtschaftstheoretiker Major Clifford H. Douglas die Idee einer regelmäßigen Sozial-

9

Dividende, die als Anspruch auf einen Teil des gesellschaftlichen Reichtums den

BürgerInnen zusteht. Die von Douglas gegründete Social Credits Party im

kanadischen Bundesstaat Alberta gewann 1935 die Wahlen. Der Plan Social Credits

zu vergeben, wurde aber von der kanadischen Förderationsregierung noch vor

seiner Ausführung gestoppt (vgl. Füllsack 2003, S. 108ff.).

Die Briten Dennis Milner (State Bonus System), Juliet Rhys Williams (New Social

Contract, social dividend tax) und deren Sohn Brandon Rhys Williams (European

Social Contract), der US-amerikanische Ökonom Robert Theobald (Guaranteed

Income) und der britische Ökonom und Nobelpreisträger James Meade (Labour

shares und Capital shares) arbeiteten im Verlaufe der 20. Jahrhunderts

unterschiedliche Grundeinkommenskonzepte aus (vgl. Füllsack 2003, S. 110ff.).

In Theobalds 1966 erschienenen Buch "The Guaranteed Income" (Theobald 1966)

hat sich auch der Psychoanalytiker Erich Fromm zu Wort gemeldet: "Das garantierte

Einkommen würde nicht nur aus dem Schlagwort 'Freiheit' eine Realität machen, es

würde auch ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens

verwurzeltes Prinzip bestätigen, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht

hat zu leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische

Versorgung, Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter

keinen Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob

der Betreffende für die Gesellschaft 'von Nutzen ist'" (Fromm 1986, S. 20).

1962 plädierte Milton Friedman für ein Grundeinkommen im Sinne einer Negativen

Einkommenssteuer (Friedman 1962). Niedrige Erwerbseinkommen sollen durch eine

Negativsteuer, also eine Steuerauszahlung/-gutschrift, zu einem armutsverhindernden

Grundeinkommen führen. Diese Idee bestimmte über Jahre die USamerikanische

sozialpolitische Diskussion und ebenso praktische Modellversuche

(vgl. Büchele / Wohlgenannt 1985, S. 115ff.; Gerhardt / Weber 1986, S. 37ff.;

Füllsack 2003, 113ff.). Auch die Debatte in Deutschland wurde davon beeinflusst -

ein solches garantiertes Grundeinkommen wurde und wird als Negative

Einkommenssteuer, als Teilhabersteuer, als Staatsbürgergehalt, als Bürgergeld,

auch als Lohnsubvention zur Armutsbekämpfung im Niedriglohnsektor bzw. zur

Ausweitung eines Niedriglohnsektors diskutiert und kritisiert 1.

In der Literatur sind verschiedene Systematisierungsversuche hinsichtlich

philosophischer, wissenschaftlicher und politischer Ansätzen zum Grundeinkommen

anzutreffen, so bei Klaus-Uwe Gerhardt und Arnd Weber (vgl. Gerhardt / Weber

1986, S. 36ff.), bei Michael Opielka und Georg Vobruba (vgl. Opielka / Vobruba

1986, S. 7ff.; Vobruba 1989, S. 139ff.), bei André Gorz (vgl. Gorz 1994, S. 287ff.;

Gorz 2000, S. 113ff.) und Lieselotte Wohlgenannt (vgl. Wohlgenannt 2000, S. 17f.).

In Deutschland ist die wissenschaftliche und politische Diskussion über verschiedene

Grundeinkommens-, Grundsicherungs- bzw. Mindestsicherungskonzepte nicht mehr

ohne weiteres überschaubar. Eine grobe Übersicht über diese Diskussionen und

über Vorschläge der politischen Parteien und der gesellschaftlichen Interessenverbände

gewähren z. B. Bernd Schulte (Schulte 1990), Stephan Leibfried (Leibfried

1990), Sylke Nissen (Nissen 1990), Richard Hauser (vgl. Hauser 1996, S. 46ff.),

1 Vgl. z. B. Molitor 1973; Engels / Mitschke / Starkloff 1975; Opielka 1984, S. 109ff.; Mitschke 1985;

Opielka / Vobruba 1986, S. 12f.; Pfaff 1986; Vobruba 1989, S. 151ff.; Mitschke 1994; Friedrich-Ebert-

Stiftung 1989, S. 250ff.; Hauser 1996, S. 47ff., 61ff., 94ff., 138ff.; Lohoff 1999, S. 214ff.; Werner 1999;

Vobruba 2000, S. 77f. u. v. a. m.

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Hinrich Garms (Garms 2000), Anneliese Braun (Braun 2000, S. 78f.) und Christian

Brütt (Brütt 2000) 2.

Bürgergeld, Existenzgeld, (garantiertes) Grundeinkommen, (bedarfsorientierte,

soziale) Grundsicherung, (bedarfsorientierte) Mindestsicherung, Negative

Einkommenssteuer, Sozialdividende ... Diese Begriffsvielfalt führt zu folgenden

Fragen:

2 Einen guten Einblick in die jüngere Geschichte der Sozialversicherungs- und Grundsicherungssysteme

in Deutschland, Großbritannien, Niederlande und Belgien gibt Bernd Schulte (Schulte 1989).

Für Österreich bieten diesen Einblick Herwig Büchele und Lieselotte Wohlgenannt (Büchele /

Wohlgenannt 1985). Jüngere und jüngste politische Diskussionen und Vorhaben bezüglich

verschiedener Ansätze und Formen eines Grundeinkommens z. B. in Großbritannien, Niederlande,

Belgien, Kanada, Irland, Österreich, Brasilien und Schweden werden ebenfalls durch Herwig Büchele

und Lieselotte Wohlgenannt (Büchele / Wohlgenannt 1985), durch Michael Opielka und Georg

Vobruba (vgl. Opielka / Vobruba 1986, S. 11f.) und Manfred Füllsack (vgl. Füllsack 2003, S. 118ff.)

vorgestellt. Einen Einblick in die Grundeinkommens-Diskussionen innerhalb der Sozialbewegungen in

Frankreich, Italien und Spanien geben die entsprechende Beiträge der Vertreter dieser Bewegungen

in dem Buch "Existenzgeld. Kontroversen und Positionen" (Krebs / Rein 2000).

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3. Was meint das, garantiertes Grundeinkommen?

Was unterscheidet das garantierte Grundeinkommen von Sozialleistungen, von

Grundsicherungen und von anderen Grundeinkommen?

Welche Formen des garantierten Grundeinkommens gibt es?

Die Antwort auf die erste Frage soll anhand von sechs Positionen österreichischer

und deutscher SozialwissenschaftlerInnen herausgearbeitet werden.

Georg Vobruba

"Unter einem garantierten Grundeinkommen verstehe ich das Recht auf staatliche

Transferleistung unabhängig von der subjektiven (Lohn-)Arbeitsbereitschaft und vom Erwerb

sozialer Anwartschaften; ein garantiertes Grundeinkommen bedeutet die staatliche Garantie

materieller gesellschaftlicher Teilhabe für jedermann" (Vobruba 1989, S. 107).

"Der Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens ergänzt die eine Regulierungsfunktion

des Arbeitsmarktes: die Verteilung (3). Damit löst sich die Simultanität der Regelung von

Verteilungsfrage und Arbeitseinsatzfrage auf. Somit stellt sich die Frage nach der Regelung

des Arbeitseinsatzes nun gleichfalls isoliert ..." (Vobruba 1989, S. 147f.).

Michael Opielka

"Ein Grundeinkommen muss so bemessen sein, daß Armut ausgeschlossen und normale

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist ... Kein Arbeitszwang ... Sinnvoller

und ehrlicher erscheint es, diese Arbeiten öffentlich so anzuerkennen und zu bezahlen, daß

sie freiwillig und trotz Grundeinkommen getan werden ... Individualbezug statt

Haushaltbezug ... Grundeinkommen als Reform, nicht als Ersatz der Sozialversicherung"

(Opielka, 1985 b, S. 293ff.). "Ein Grundeinkommen ist ein vorleistungsunabhängiger und

möglichst in der Verfassung fundierter, eigenständiger Transferanspruch an den Staat, der

das Existenzminimum deckt" (Opielka 2000, S. 46).

Richard Hauser

"Das zu garantierende Grundeinkommen sollte ohne Berücksichtigung weiterer

Voraussetzungen wie z. B. Arbeitsfähigkeit, Einkommen und Vermögen gewährt werden; die

Bezugseinheit wäre das Individuum" (Hauser 1996, S. 47).

Lieselotte Wohlgenannt

Ein Grundeinkommen ist "ein unbedingtes Einkommen für jede Person als individueller

Anspruch, bedarfsunabhängig und ohne Arbeitsverpflichtung" (Wohlgenannt 2000, S. 12).

"Unter 'Grundeinkommen' ist eine finanzielle Zuwendung zu verstehen, die jedem Bürger

oder jedem Bewohner eines Landes als Rechtsanspruch zusteht, so hoch, daß sie eine

angemessene Lebensführung ermöglicht, ohne Rücksicht auf sonstiges Einkommen, auf

Stand, auf Arbeit oder Verfügbarkeit für Erwerbsarbeit. Je nach sonstigem Einkommen

könnte dieser Betrag zur Auszahlung gebracht oder mit der Steuer - als Steuerabsetzbetrag -

verrechnet werden" (ebenda, S. 22).

3 Die andere Regulierungsfunktion des Arbeitsmarktes lautet: Zuweisung bzw. Verteilung von Arbeit.

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Manfred Füllsack

"Wir werden im weiteren vom garantierten Grundeinkommen ... sprechen und darunter ... ein

Einkommen verstehen, das ohne jegliche Verpflichtung dafür zu arbeiten bezahlt wird, ein

Einkommen also, das mit dem ... biblischen Grundsatz, nach dem nur 'zu Essen bekommen

soll, wer dafür arbeitet', bricht ... (Es soll) jedem Mitglied der Gesellschaft bezahlt werden ...,

und zwar unabhängig davon, ob es arbeitet und reich ist, ob es nur reich ist und nicht (Lohn-)

arbeiten braucht, ob es arm ist und (Lohn-)arbeit hat. Ein wesentlicher Grundzug des

Grundeinkommens ist es, dass es eben ein Grundeinkommen darstellt, eine

Einkommensbasis also, die im Idealfall schon ausreichen sollte, um ein menschenwürdiges,

und das heißt, ein im jeweiligen kulturellen Kontext als menschenwürdig angesehenes

Dasein zu führen. Was die einzelnen Gesellschaftsmitglieder dann sonst noch unternehmen,

um darüber hinaus noch komfortabler zu leben, ob sie etwa weiterhin 40 Stunden in der

Woche arbeiten gehen oder Unternehmen gründen und versuchen erfolgreich zu sein oder

ob sie sich lieber (erfolgreich oder erfolglos) künstlerischen, sozialen oder auch

wissenschaftlichen Tätigkeiten widmen, oder ob sie lieber auf der faulen Haut liegen und sich

mit dem Grundeinkommen begnügen, ist ganz allein ihre Sache. Die Ermittlung und

Berechnung all der unterschiedlichen Tätigkeiten der Menschen und ihres jeweiligen Wertes

für die Gesellschaft ist ... viel zu kompliziert und kostspielig, wenn nicht überhaupt unmöglich

... Es wird als schlichtweg billiger und mit weniger Fehlerquellen verbunden betrachtet, ein

Grundeinkommen gleichmäßig an alle Gesellschafter zu zahlen, völlig unabhängig davon,

was sie im Einzelfall besitzen, leisten oder zu arbeiten bereit sind" (Füllsack 2003, S. 99.).

Ein garantiertes Grundeinkommen ist daher auch an alle Gesellschaftsmitglieder

"unabhängig von ihrer Bedürftigkeit auszubezahlen" (ebenda, S. 101).

Luise Gubitzer und Peter Heintel

"Ein Grundeinkommenssystem zielt langfristig auf den Umbau des Erwerbs-, Arbeits- und

sozialen Sicherungssystem ab ... Grundeinkommensmodelle stellen die materielle

Absicherung und nicht die Erwerbsarbeit in den Vordergrund. An die Stelle der Fixierung auf

die Erwerbsarbeit werden auch jene Tätigkeiten und Arbeitsformen mit ins Blickfeld gerückt,

die sich nicht unmittelbar der Erwerbsarbeit zurechnen lassen (z. B. Hausarbeit,

Kinderbetreuung/-erziehung, Pflegetätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten in

Menschenrechts-, Umwelt- und Dritte-Welt-NGOs, Beratungseinrichtungen, Freiwillige

Feuerwehr, Kirchen, Bürger- und Kulturinitiativen, Vereinen, politische Tätigkeiten ..., R. B.)

... Bei vielen dieser Tätigkeiten würde mit dem Grundeinkommen erstmals eine Kopplung

von Arbeit mit Einkommen erfolgen ... Die hier vorgenommene Wertung und Annahme ist,

daß ein Grundeinkommen existenzsichernd sein soll und damit vom Zwang, einer Lohnarbeit

nachgehen zu müssen, entkoppelt wird ... Eine weitere Annahme lautet, daß jede und jeder

ohne Gegenleistung monatlich einen Fixbetrag ausbezahlt bekommt" (Gubitzer / Heintel

1998, S. 38f.).

Im Folgenden wird von mir in Zusammenfassung der sechs Positionen ein enger

Begriff eines garantierten Grundeinkommens anhand von Kriterien umrissen - das

allgemeine, bedingungslos garantierte und ausreichende Grundeinkommen. Dies ist

zur Abgrenzung gegenüber den verschiedenen Sozialleistungen, Grundsicherungen

bzw. Grundeinkommen nötig.

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4. Kriterien für ein allgemeines, bedingungslos garantiertes und

ausreichendes Grundeinkommen (garantiertes Grundeinkommen im

engeren Sinne)

- alle Menschen (in einem Land, europaweit, global) erhalten es,

= es ist ALLGEMEIN

- jede/r (Einzelne) erhält es

- es ist kein haushalt- oder familienbezogenes/haushalt- oder familienabhängiges

oder solcherart berechnetes Einkommen

= es ist PERSONENBEZOGEN

- ein Anspruch besteht ohne Bedürftigkeits-, Einkommens- und

Vermögensnachweise/-überprüfungen,

- es hat keinerlei Arbeitspflicht/-bereitschaft oder Tätigkeitspflicht/-bereitschaft oder

Anwartschaften zur Voraussetzung

- es ist von einem vorher geleisteten Versicherungs-/ Äquivalenzbeitrag

unabhängig zu gewähren

= es ist BEDINGUNGSLOS/UNBEDINGT

= es ist daher UNBÜROKRATISCH und

REPRESSIONSFREI

- ist ein staatlich und rechtlich (ab)gesichertes Einkommen (Recht auf Einkommen

als Rechtsanspruch, Grundrecht, Bürgerrecht, Menschenrecht ...),

= es ist GARANTIERT

- es hat eine existenzsichernde/allgemein bedarfsorientierte/Einkommensarmut

verhindernde/ausreichende Höhe 4

= es ist EXISTENZSICHERND

Grundansatz:

- Entkopplung von (Lohn-)Arbeit/Arbeitsmarkt und Einkommen

- schrittweise Auflösung des Kapital/Arbeit-Zusammenhanges

Ein solches garantiertes Grundeinkommen ist ein gesellschaftliche Teilnahme

bzw. Teilhabe gewährendes Grundeinkommen.

Ein solches garantiertes Grundeinkommen ist ein zur freien Lebens-,

Tätigkeits- und Gemeinwesengestaltung ermutigendes Einkommen.

Ein solches garantiertes Grundeinkommen ist ein systemsprengendes

Einkommen, denn es orientiert auf die Überwindung (der Dominanz und der Folgen)

der herrschenden kapitalistischen Produktions- und Marktverhältnisse und ihrer

Arbeits-, Wirtschafts- und Leistungsideologien.

4 Die Armutsschwelle (relative Einkommensarmut gemäß EU-Definition) liegt in Deutschland derzeit

bei ca. 800 Euro Einkommen pro Monat für eine/n Alleinlebende/n. Diese Höhe korreliert mit dem

bedarfsdeckenden Warenkorb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (vgl.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen 2000, S. 63). Wobei die BAG SHI noch extra die

Übernahme der Kosten für einen angemessenen Wohnraum von ca. 250 Euro fordert.

14

5. Abgrenzungen des garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne

von Sozialleistungen, von Grundsicherungen und von anderen

Grundeinkommen

Zur ausreichenden Abgrenzung des garantierten Grundeinkommens von

Sozialversicherungsleistungen, Mindest- und Grundsicherungen und diversen

Grundeinkommen sollen zwei Positionen von SozialwissenschaftlerInnen aufgeführt

werden.

Luise Gubitzer / Peter Heintel

"Grundsicherungsmodelle bauen auf dem bestehenden Beschäftigungs- und Sozialsystem

auf und beinhalten eine bessere Kopplung von sozialer Sicherung, Einkommen und

Erwerbsarbeit ... Erwerbsarbeit hat Vorrang vor dem Bezug der Grundsicherung.

Grundsicherung bleibt eng an Erwerbsarbeit gekoppelt und Arbeitsmarktpolitik ein relevantes

Politikfeld, um möglichst alle erwerbsfähigen Personen in den Arbeitsmarkt einzugliedern ...

Die hier vorgenommene Wertung und Annahme ist, daß ein Grundeinkommen

existenzsichernd sein soll und damit vom Zwang, einer Lohnarbeit nachgehen zu müssen,

entkoppelt wird ... Darin unterscheidet es sich vom Modell einer Grundsicherung sowie von

jenen Grundeinkommensmodellen, die arbeitsmarktkonform und daher nicht

existenzsichernd gestaltet werden. Ein nicht existenzsicherndes Grundeinkommen bleibt an

Erwerbsarbeit gekoppelt ... In anderen Grundeinkommensmodellen wird an die Koppelung

mit Arbeitspflichten, in Grundsicherungsmodellen an die Bereitschaft zur Lohnarbeit gedacht"

(Gubitzer / Heintel 1998, S. 38f.).

Georg Vobruba

"Die Orientierung der Höhe von Sicherungsleistungen erfolgt über das Äquivalenzprinzip (5)

... In dem Maße, in dem faktisch nicht mehr davon ausgegangen werden kann, daß alle (die

dies wollen) die lohnarbeitszentrierten Bedingungen für den Bezug von Sicherungsleistungen

erfüllen, werden aus den Vorbehalten Zugangsbarrieren. Und in dem Maße, in dem sich

prekäre Lohneinkommenslagen ausbreiten, führt das Äquivalenzprinzip zu defizitären

Versorgungslagen" (Vobruba 1989, S. 141).

Den "sozialen Grundsicherungen ist gemeinsam, daß sie versuchen, durch unterschiedliche

administrative Vorkehrungen Modifikationen (Beeinträchtigungen?) des Arbeitsmarktes

möglichst zu minimieren" (ebenda, S. 145).

"Die Grundeinkommensvorschläge werden danach klassifiziert, wie sie das

Arbeitseinsatzproblem behandeln ...

(1) die Einrichtung von Pflichtarbeit korrespondierend zum Recht auf ein garantiertes

Grundeinkommen;

(2) eine Gestaltung des garantierten Grundeinkommens derart, daß ökonomische

Arbeitsanreize erhalten bleiben;

(3) Annahmen über radikale Rationalisierung, mit der sich das Problem des Arbeitseinsatzes

drastisch verringert;

(4) (damit eng zusammenhängend) optimistische Annahmen über einen grundlegenden

Wandel der Qualität der Arbeit und über freiwilligen Arbeitseinsatz" (Vobruba 1989, S.

147f.).

5 SV-Rente, Arbeitslosengeld/-hilfe ist nur durch vorherige Lohnarbeit erlangbar und wird bemessen

an der Dauer der Lohnarbeit und der Lohnhöhe.

15

Fazit: Weder die Sozialhilfe/Arbeitslosengeld II, das Arbeitslosengeld oder die

Arbeitslosenhilfe erfüllen die Kriterien eines garantierten Grundeinkommens. Sie

sind entweder gekoppelt an vorher zu erbringende (Lohn-)Arbeitsleistungen oder an

eine (Lohn-)Arbeitsbereitschaft bzw. -verpflichtung, darüber hinaus bedürftigkeitsabhängig

und auch haushalts-/familienabhängig (außer Arbeitslosengeld). Sie sind

nur für eine bestimmte Personengruppe gedacht, zumeist auch nicht armutsverhindernd.

Auch bedarfsabhängige soziale Grundsicherungen oder solche

Mindestsicherungen in oder neben bestehenden Sozialversicherungssystemen

sind keine garantierten Grundeinkommen im engeren Sinne, weil sie bedingt

(Arbeitspflicht, Bedürftigkeit ...) und nur bestimmten Personengruppen gewährt

werden. An Pflichten zur Arbeit, zur (gemeinnützigen) Tätigkeit, zur Qualifizierung ...

gekoppelte Grundeinkommen/ Grundsicherungen gelten gemäß der o. g. Kriterien

ebenfalls nicht als garantierte Grundeinkommen im engeren Sinne.

Eine bisher nicht diskutierte Form eines Grundeinkommens ist das anlass- bzw.

lebenslagenbezogene Grundeinkommen: Anlässe könnten Erziehungszeiten,

Sabbaticals, Bildungszeiten, Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich ... sein.

Lebenslagen sind z. B. Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, freiwillige Arbeitslosigkeit,

prekäre Erwerbstätigkeit. Diese Grundeinkommen sind an einen konkreten

individuellen Anlass, an eine konkrete individuelle Lebenslage gebunden, also

insofern nicht allgemein und bedingungslos 6. Allerdings lässt sich das

lebenslagenbezogene Grundeinkommen als ein Versuch bezeichnen, "die

notwendigerweise unspezifische Wirkung einer pauschalen, universellen

Transferleistung durch ein überschaubares Set von Differenzierungen langfristig

stabiler und politisch akzeptabler zu gestalten" (Opielka 2000, S. 50).

6 Verschiedene Ansätze zu einem "lebenslagenbezogenen Grundeinkommen" finden sich z. B. bei

Rainer Zoll (Zoll 1994), André Gorz (vgl. Gorz 1994, S. 285; Gorz 2000, S. 137ff.), Michael Opielka

(vgl. Leipert / Opielka 1998; Opielka 2000; Opielka 2003 und 2004 und im Zukunftsbericht der Rosa-

Luxemburg-Stiftung 2003 (vgl. Klein 2003, S. 199ff.).

16

6. Formen des garantierten Grundeinkommens

Nun zur Beantwortung der dritten Frage, der Frage nach den verschiedenen Formen

eines garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne:

In der Literatur wird in der Regel zwischen zwei Formen des garantierten

Grundeinkommens unterschieden, einer Sozialdividende und einer Negativen

Einkommenssteuer.

Die Sozialdividende wird als ein an den/die Menschen bedingungslos ausgezahlter

Betrag verstanden. Sie setzt daher ein großes Steueraufkommen zur Sicherung der

Auszahlung voraus.

Die Negative Einkommenssteuer versteht sich als ein Geldbetrag, welche von der

zu zahlenden Steuer absetzbar, mit dieser verrechenbar bzw. ausgezahlt wird, wenn

ein (Haushalts-)Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt. Die Negative

Einkommenssteuer ist somit nur nach einer Einkommenssteuererklärung nutzbar.

Damit ist faktisch ein beschränkter bzw. partieller Zugang zum Grundeinkommen

durch eine (haushaltbezogene) Bedarfsprüfung eingebaut (vgl. Schulte 1990, S. 151;

Opielka 2000, S. 46). Die Negative Einkommenssteuer einer bestimmter Form erfüllt

die o. g. Kriterien eines garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne in der

Regel 7 auch aus anderen Gründen nicht: Die Negative Einkommenssteuer in Form

einer Kompensation für einen (teilweisen) Ausfall von Erwerbseinkommen ist

"keinesfalls eine einkommensunabhängige und von Arbeit abgekoppelte Leistung.

Denn sie wird ja gezielt kompensativ zum vorhandenen Einkommen zugeteilt. Eine

ideologische wie praktische Abkopplung von Arbeiten und Essen ist folglich weder

notwendig noch wird sie dadurch geleistet" (Opielka 1984, S. 113.). Die Negative

Einkommenssteuer wird oft auch als eine "Arbeitsmarktschleuse", als "Anreiz" zur

Aufnahme einer (Niedrig-)Lohnarbeit entwickelt. Sie ist in dieser Absicht bewußt nicht

existenzsichernd angelegt. Verbunden mit Sozialabbaustrategien (z. B. mit dem

Abbau anderer Transfersysteme bzw. Sozialversicherungen) fungiert die Negative

Einkommenssteuer auch als Zwang zur Niedriglohnarbeit, als eine "Rutsche in den

Arbeitsmarkt", die große Teile des Lohngefüges bedroht (vgl. Opielka 1984, S. 110ff.;

Vobruba 2000, S. 77f.). Auch wenn sie angeblich Armut und Armutsarbeit verhindern

soll, verbleibt sie in der Logik bestehender kapitalistischer Arbeits(markt-)verhältnisse

(vgl. Opielka / Vobruba 1986, S. 12f.; Vobruba 1989, S. 151).

Im Folgenden sollen fünf verschiedene Begründungen für ein garantiertes

Grundeinkommen im engeren Sinne vorgestellt werden. Eingegangen wird dabei

jeweils auf den theoretischen Hintergrund und die Analyse der gesellschaftlichen

Situation, die den Vorschlag für ein garantiertes Grundeinkommen begründen.

7 Vobruba macht darauf aufmerksam, dass eine Negative Einkommenssteuer nicht per se von den

weiteren Kriterien des garantierten Grundeinkommens abweichen muss und benennt dafür auch die

zu überprüfenden Merkmale: "Wie hoch ist das garantierte Grundeinkommen, das man ohne jede

Arbeit erhält? Wie hoch ist der Negativ-Steuersatz? Also: Wieviel Prozent des Arbeitseinkommens

werden vom garantierten Grundeinkommen abgezogen? Wie ist das Verhältnis zu den gegebenen

Einrichtungen des Systems sozialer Sicherungen? Soll die negative Einkommenssteuer das System

sozialer Sicherungen ergänzen oder ersetzen?" (Vobruba 1989, S. 152).

17

II Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen im engeren Sinne

1. Georg Vobruba 8

Dysfunktionaler Arbeitsmarkt und Income Mix.

Ein aufgeklärtes markttheoretisches Modell

"Den Unternehmerverbänden als politischen Akteuren ist daran gelegen, dass 'Vollbeschäftigung' als

gesellschaftliches Ziel anerkannt bleibt. Denn angesichts der Differenz zwischen

Vollbeschäftigungspostulat und realen Beschäftigungsproblemen können sie ihre Interessen in

diversen gesellschaftlichen Konfliktfeldern wie der Umwelt-, Technologie-, Verkehrs-, oder

Energiepolitik (sowie der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, R. B.) weit besser durchsetzen."

Georg Vobruba

Theoretischer Hintergrund

Vobrubas Ansatz der Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen ist ein

(arbeits-)markttheoretischer: "In jeder Gesellschaft müssen - unter Knappheits-

bedingungen - zwei Probleme gelöst werden. Wie wird der Arbeitseinsatz zur

Herstellung gesellschaftlichen Reichtums geregelt? Und: Nach welchen Regeln

erfolgt die Verteilung des hergestellten gesellschaftlichen Reichtums? Kapitalistische

Marktgesellschaften verknüpfen beide Fragen in der Funktionsweise des

Arbeitsmarktes. Er erbringt simultan Zuweisungsleistungen für den Faktor Arbeit

(Systemintegration) und Zuweisungsleistungen für die Lebenschancen der

Arbeitenden (Sozialintegration). Der Arbeitsmarkt definiert also beides:

Produktionseinsatz (Arbeit) und Existenzchance (Essen)" (Vobruba 1989, S. 119f.) 9.

Drei historische Phasen der Regulierung von (Lohn-)Arbeiten und Essen/Einkommen

werden in der kapitalistischen Entwicklung von Vobruba ausgemacht:

"(1) Die Durchsetzung des unbedingten Nexus von Arbeiten und Essen ('wer nicht

arbeitet, soll auch nicht essen') samt der Verelendung der Armen und dem

Propagieren von individuellen (Arbeits-)Anstrengungen als Weg aus der Armut.

(2) Die Institutionalisierung von kollektiven Sicherungsmechanismen gegen

spezifische Verarmungsrisiken (Sozialstaat, Sozialversicherungen). Nun heißt es:

Wer essen will, muß wenigstens (lohn-)arbeitsbereit sein (oder lange genug

gearbeitet haben). Es bedeutet dies eine - unter dem Vorbehalt stehende -

Lockerung des Nexus von Arbeiten und Essen. (10)

8 Prof. Dr. Georg Vobruba lehrt Sozialpolitik am Institut für Soziologie der Universität Leipzig. Die

Quellen der folgenden Darstellung sind Vobruba 1985, 1986, 1989, 1990, 2000 a.

9 Die Frage nach der Funktion des Arbeitsmarktes als Regulator des Arbeitseinsatzes (Funktion 1)

und der Einkommensverteilung (Funktion 2) blendet andere gesellschaftspolitische Ordnungen

entwerfende bzw. normative Betrachtungen zum Thema Arbeit und garantiertes Grundeinkommen

aus. Ebenso natürlich ökologische Betrachtungen. Abstrahiert wird hier auch von anderen

Möglichkeiten zu Essen/Einkommen zu kommen: Kapitaleinkommen, Naturaleinkommen u. a. durch

Subsistenzwirtschaft, Schattenwirtschaft usw. ... Diese Möglichkeiten stehen allerdings außerhalb der

Zuweisung bzw. Regulation durch den Arbeitsmarkt.

10 Der Zusammenhang von Lohnarbeit (abhängiger Erwerbsarbeit) und sozialer Sicherung gegen

Verarmung kann wie folgt typisiert werden: Typus I: ‘Erst lohnarbeiten, dann ...‘ Lohnarbeit fungiert

hier als Instrument für den Erwerb von Anwartschaften auf Sozialtransfers (Arbeitslosengeld,

Arbeitslosenhilfe und SV-Rente). Typus II: ‚Lohnarbeitsbereitschaft zeigen, damit ...‘ Sozialleistung

gewährt wird. Das heißt, dass der Leistungsbezug nur erfolgt, weil keine zumutbare Arbeit verfügbar

ist, und nur solange, bis eine zumutbare Arbeit verfügbar ist (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und

Sozialhilfe). Typus III: ‚Abhängigkeit der Höhe der sozialstaatlichen Versorgungsleistung vom

Einkommensstatus auf dem Arbeitsmarkt.‘ Das heißt, dass sich die Höhe von Arbeitslosengeld,

Arbeitslosenhilfe und SV-Rente an der Höhe des vorherigen Arbeitslohnes bzw. nach längerer

Arbeitslosigkeit an einem fiktiven Arbeitsmarktwert der/des Arbeitslosen bemisst.

18

(3) Die Entflechtung von Arbeiten und Essen" (Vobruba 1989, S. 120).

Was ansteht, so Vobruba, ist die gesellschaftliche Organisation der Entkopplung von

(Erwerbs-)Arbeit 11 und Essen/Einkommen 12 - durch ein garantiertes

Grundeinkommen: "Der Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens ergänzt die

eine Regulierungsfunktion des Arbeitsmarktes: die Verteilung. Damit löst sich die

Simultanität der Regelung von Verteilungsfrage und Arbeitseinsatzfrage auf ..."

(Vobruba 1989, S. 147). "Unter einem garantierten Grundeinkommen verstehe ich

das Recht auf staatliche Transferleistung unabhängig von der subjektiven (Lohn-)

Arbeitsbereitschaft und vom Erwerb sozialer Anwartschaften; ein garantiertes

Grundeinkommen bedeutet die staatliche Garantie materieller gesellschaftlicher

Teilhabe für jedermann" (Vobruba 1989, S. 107).

Vobruba hat in jüngster Vergangenheit seine Darstellung der geschichtlichen

Ausprägungen der Verflechtung von (Erwerbs-)Arbeiten und Essen/Einkommen

modifiziert. Diese Modifikation ist insofern interessant, da sie auf der Seite der

Einkommen kombinierbare Formen (Income Mix) in die Betrachtung einbezieht 13:

Von den Anfängen der Industrialisierung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts

findet eine langsame Verschiebung von Natural- zu Geldeinkommen statt. In dieser

Periode wurden Einkommen aus Subsistenzwirtschaft, Natural- und Geldeinkommen

durch (Erwerbs-)Arbeit gemixt (alter Income Mix). Es bestanden darüber hinaus

ausgeprägte familiale Umverteilungsmechanismen.

Es folgt eine relativ kurze Periode, in der die Löhne die (fast) ausschließliche

Einkommensquelle bilden. Sozialleistungen wie Lohnersatzleistungen, Sozialhilfe

und SV-Rente, sind lediglich ersatzweise verfügbar, aber nicht (bzw. nur sehr

geringfügig) mit Lohneinkommen kombinierbar: entweder Lohn oder

11 (Erwerbs-)Arbeit ist der weitere Begriff: Er kennzeichnet die in der Gesellschaft dominierende

abhängige Arbeit (Lohn, Gehalt) und die eher marginale selbständige Arbeit zwecks Erwerb von

Geldeinkommen. Beide Formen sind Arbeitsformen unter kapitalistischen Herrschaftsverhältnissen.

Diese Herrschaftsverhältnisse zu brechen und damit solcherart beherrschte Arbeit abzuschaffen,

war/ist marxistisches Credo. Der Begriff (Lohn-)Arbeit verweist in der marxistischen Terminologie

dagegen auf den zu lösenden Widerspruch von Arbeit und Kapital, also streng genommen nur auf

abhängige (Erwerbs-)Arbeit im privatwirtschaftlichen Sektor. Aber auch der staatliche Sektor und

große Teile des 3. Sektors sind der herrschenden Logik kapitalistischer ökonomischer Rationalität

unterworfen.

In Bezug auf die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme galt bisher in Deutschland: Nur abhängige

(Erwerbs-)Arbeit erzwingt und ermöglicht Zutritt zu diesen Systemen und deren Leistungen.

12 Diese Entkopplung ist Ausdruck eines de-kommodifizierenden Wohlfahrtsstaates: "Eine

minimalistische Definition derselben (de-kommodifizierenden Wohlfahrtsstaaten, R. B.) müßte

beinhalten, daß ihre Bürger ungehindert und ohne drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, ihres

Einkommens oder überhaupt ihres Wohlergehens ihr Arbeitsverhältnis verlassen können, wann immer

sie selbst dies aus gesundheitlichen, familiären oder altersbedingten Gründen oder auch aus solchen

der eigenen Weiterbildung für notwendig erachten; sprich: wenn sie dies für geboten halten, um in

angemessener Weise an der sozialen Gemeinschaft teilzuhaben" (Esping-Andersen 1998, S. 38).

Damit verbundene "Alternativkonzepte, in deren Mittelpunkt nicht länger eine Verpflichtung zur

Erwerbsbeteiligung als strukturierendes ‚Geländer‘ der Lebensführung ... steht, basieren auf einem

Wohlfahrtsmodell, das den Menschen als Bürger - und nicht als Marktteilnehmer und Arbeitskraft -

begreift und ihn mit sozialen Rechten qua seiner Bürgerrolle ausstattet. Nicht das Recht auf Arbeit,

sondern die (sukzessive) Freiheit vom Arbeitszwang bilden den zentralen Bezugspunkt ... Die dazu

kompatible sozialpolitische Strategie wird unter dem Leitbegriff‚ De-Kommodifizierung‘ verhandelt, die

von der Perspektive einer Aufhebung bzw. Einschränkung der Marktabhängigkeit der Individuen

getragen und wohlfahrtsstaatlich zu gewährleisten ist” (Böhnisch / Arnold / Schröer 1999, S. 129).

13 Vobruba diskutiert anhand dieser modifizierten Darstellung die Situation und die Entwicklungsmöglichkeiten

in den nicht entwickelten kapitalistischen Gesellschaften Europas und in den Ländern

anderer Kontinente. Auf diese Diskussion wird hier nicht eingegangen.

19

Lohnersatzleistung. Diese Periode begann mit dem Übergang zur

Vollbeschäftigung nach dem Ende des zweiten Weltkriegs.

Für die Zukunft zeichnet sich gegenwärtig in Umrissen eine - womöglich lang

andauernde - Periode ab, in der die Existenzsicherung wiederum aus sich

ergänzenden und miteinander kombinierbaren Quellen erfolgt: durch ein neues

Income Mix. Die Ausschließung von Geldeinkommen aus (Erwerbs-)Arbeit und aus

sozialen Transfers/Grundeinkommen wird sich aufheben. Zweitens werden

Kombinationen von Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen 14 und Grundeinkommen

verallgemeinerbar.

Zur Zeit befinden wir uns im Übergang von der zweiten zur dritten Periode.

Situationsanalyse

Welche gesellschaftliche Situation treibt zur möglichen Entkopplung von (Erwerbs-)

Arbeit und Existenzsicherung bzw. zur möglichen ausschlussfreien Kombination von

(Erwerbs-)Arbeitseinkommen und sozialstaatlichen Transfers (Income Mix)?

Vobruba bezeichnet diese Situation als "doppelte Krise der Lohnarbeit" - einsetzend

mit der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit Mitte der 70er Jahre des vorigen

Jahrhunderts:

Die qualitative Seite der Krise bedeutet, dass von Teilen der Bevölkerung

bestimmte (Erwerbs-)Arbeitsbedingungen und Produktionsinhalte in Frage

gestellt wurden - gesundheitsschädigende und ökologisch schädliche Produktion

sowie kriegs- bzw. gewaltförderliche Arbeit/Produktion. "Die Idee der

Durchsetzung einer anderen Qualität industrieller Produktion und Arbeit wurde

überlagert von der Vorstellung des Ausstiegs aus der Lohnarbeit und des

Umstiegs in ganz andere, bessere Formen von Arbeiten und Leben. Die

empirische Evidenz dafür fand man in der Gleichzeitigkeit von Arbeitslosigkeit

und Wertewandel" (Vobruba 2000 a, S. 72).

Der Begriff Wertewandel, besser postmaterialistischer Wertewandel, meint, dass

die Bedeutung und Sinnhaftigkeit lebenslanger (Erwerbs-)Arbeit und überhaupt

des Erwerbs und Konsums gegenüber der Bedeutung selbstbestimmten

Arbeitens/Tätigseins und Lebens bei bestimmten Teilen der Bevölkerung zunahm

15: Alternativökonomie, Eigenarbeit, nützliche und freiwillige Arbeitslosigkeit,

14 Es finden sich, so Vobruba, eine zunehmende Anzahl von Menschen, die neben dem

Arbeitseinkommen ein "arbeitsloses" Einkommen beziehen: Kapitaleinkommen. (Bewiesen wird dies

allerdings mit einem Zitat, welches nur aussagt, dass alle soziale Gruppen ihre

Vermögenseinkommen in stärkerem Ausmaße erhöht haben, als ihre anderen verfügbaren

Einkommen. Dies läßt aber nicht den Schluss zu, dass sich die Anzahl der BezieherInnen von

Kapitaleinkommen vergrößert hätte. Es besteht also Klärungsbedarf.) Ein paar Fakten: 1995 bezogen

Selbständige 19900 DM, Pensionäre 7000 DM, Angestellte und Beamte 5500 DM, Rentner 4700 DM,

Arbeiter 3100 DM und Arbeitslose 1200 DM Vermögenseinkommen. Das Problem bezüglich der

Durchsetzbarkeit des garantierten Grundeinkommens: Dort, wo halbwegs gesicherte

Kapitaleinkommen zur ausreichenden Existenzsicherung beitragen, besteht weder individuell noch

sozialstaatlich Interesse an der Einführung eines garantierten Grundeinkommens.

15 Postmaterialistischer Wertewandel: Eine "tendenzielle Rangminderung erfahren bevorzugt solche

Werte, welche die pflichtethisch begründete Fügsamkeit und Folgebereitschaft gegenüber

fremdgesetzten Ordnungs- und Leistungserwartungen unter Verzicht auf Chancen eigener

Antriebserfüllung betreffen ... Eine Rangerhöhung erfahren demgegenüber alle diejenigen Werte,

welche die Geltendmachung von Selbstentfaltungsbedürfnissen und von Bedürfnissen nach

selbstbezogenen Erfüllungserlebnissen begünstigen, handle es sich hierbei nun um das Ausagieren

eigener Kompetenz, um das Ausleben emotionaler Strebungen und Bedürfnisse, oder auch um die

Verwirklichung von Zielen der idealen Welt- und Gesellschaftsgestaltung, mit denen man sich ganz

20

Gewinn von Lebensqualität/-zeit und Selbstbestimmung - trotz eines (partiellen)

Wohlstandsverlustes. Das waren (und sind heute noch) damit zusammen

hängende Themen - in sowohl den Kapitalismus reformierender als auch den

Kapitalismus überwindender Perspektive.

Die quantitative Seite der Krise der (Erwerbs-)Arbeit wurde mit der Annahme

begründet, dass die zunehmende Arbeitslosigkeit verbunden sei mit sinkender

Anzahl der Arbeitsplätze. Dieses nachfrageseitig ausgemachte "Ende der

Arbeitsgesellschaft" unterstellte eine geringere Arbeitskräftenachfrage - aufgrund

des technischen Fortschrittes in der Produktion, also einer steigenden

Produktivität - und damit einen zunehmenden Reichtum der Gesellschaft.

Gleichzeitig wurde ein Ungenügen der Verteilung von Einkommen durch eine

mangelnde Teilhabemöglichkeit an (Erwerbs-)Arbeit auf dem Arbeitsmarkt

konstatiert.

Beide Seiten der Krise der (Erwerbs-)Arbeit bestimmten die Debatte um das

garantierte Grundeinkommen in den Achtzigern des vorigen Jahrhunderts in

Deutschland:

Ein garantiertes Grundeinkommen ist wegen der unzureichenden

Einkommenssicherung durch (Erwerbs-)Arbeit notwendig und aufgrund des

gesellschaftlichen Reichtums auch möglich 16.

Ein anderes Arbeiten und Leben - jenseits des kapitalistischen (Arbeits-)Marktes

und dessen Produktions- und Konsumtionslogiken - ist aus gesundheitlichen,

ökologischen und friedensbewahrenden Gründen notwendig und eben auch durch

entsprechende Wertewandel möglich.

Vobruba resümiert zurück schauend auf diese Debatten:

1. Die Kritik der (Erwerbs-)Arbeit und damit verbundene Vorstellungen von einer

Alternativökonomie bzw. eines selbstbestimmten Lebens jenseits der (Erwerbs-)

Arbeit wurde/wird nur von einer kleinen Bevölkerungsgruppe angenommen und

praktisch gelebt. Es waren und sind diesen Alternativen materielle Grenzen gesetzt.

Dazu kommt: Die geringste Zahl der von der quantitativen Seite der Krise unfreiwillig

Ergriffenen, Arbeitslose also, sind jene, die Bedenken gegen eine gesundheits-,

umwelt- oder friedenspolitisch problematische Produktion hatten und haben.

persönlich 'identifiziert'" (Klages 1983, S. 341). Postmaterialistische Wertorientierungen schlagen sich

in partizipativen Politikidealen, in partnerschaftlichen Beziehungsleitbildern und in Berufswünschen

nieder, "in deren Zentrum der 'interessante', persönliche Identitätsbedürfnisse befriedigende Beruf

steht" (ebenda, S. 342f.). Bei der Mehrheit sind alte und genannte neue Wertorientierungen präsent.

Sie erlangen entsprechend der Situationsgegebenheiten Priorität. Neue Wertorientierungen verlagern

sich bei Konflikten (Nichtdurchsetzbarkeit) in Bereiche hinein, wo sie erfüllbar sind (z. B. vom

Arbeitsbereich in den Freizeitbereich). Die Mischungen, Situationsabhängigkeiten und auch

Differenzierungen erklären plausibel den scheinbaren Widerspruch zwischen Meinungen, wie z. B. "es

ist erstrebenswert, nicht arbeiten zu müssen", auf der einen Seite und einer hohen

Zufriedenheitsquote mit Ausbildung, Arbeit und Beruf auf der anderen Seite. Klages diagnostiziert

damit also keine gesamtgesellschaftliche subjektive Krise der Arbeitsgesellschaft. Er konstatiert aber

für die Bevölkerungsmehrheit die Durchhaltung einer "Grenzmoral" gegenüber der Arbeit, die darauf

abstellt, das zu erfüllen, was notwendig ist, um das Arbeitsentgelt, den Arbeitsplatz und die

Anerkennung der KollegInnen zu sichern. Nicht mehr, nicht weniger. Bei einer Minderheit dagegen

sind die neuen Werte so dominant, dass ein Verzicht auf die Erfüllung dieser nicht mehr ohne

Identitätsverlust, Stress- und Frustrationserlebnisse bzw. resignativer Gebrochenheit möglich ist.

Auch Forschungsergebnisse aus den Neunzigern lassen auf einen subjektbezogenen Wertewandel

schließen: frei verfügbare Zeit und Zeiteinteilung, Selbstverwirklichung, subjektbezogene

Identifikationsmuster sind die Stichworte.

16 Vobruba allerdings bestreitet die Zunahme des gesellschaftlichen Reichtums aufgrund einer hohen

Produktivität. Er unterstellte ja auch eine ökonomische Knappheitssituation.

21

2. Dass das gesamtgesellschaftliche Arbeitsvolumen in den letzten Jahrzehnten in

den meisten Industriegesellschaften immer mehr schrumpfte, ist unumstritten.

Insofern stimmt die These von Ende der Arbeitsgesellschaft. Aber: "Insgesamt

weisen viele Industrieländer in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten zugleich

wachsende Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsraten auf" (Vobruba 2000 a, S. 30).

Insofern ist die genannte These falsch.

Die genannte Entwicklung (Absinken des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsvolumens,

erhöhte Arbeitslosigkeit, erhöhte Beschäftigungszahl) kann verschiedene Ursachen

haben, die auch miteinander verbunden sein können: Produktivitätssteigerung,

tatsächliche generelle Arbeitszeitverkürzung, Zunahme geringfügiger Beschäftigung

und Teilzeitjobs, quantitative Erhöhung des Arbeitskräfteangebots auf dem

Arbeitsmarkt.

Vobruba geht nun in seiner weiteren Argumentation für ein garantiertes

Grundeinkommen nicht auf die Frage nach der qualitativen Seite (Ökologie, Frieden,

Gesundheit) der über den Arbeitsmarkt geregelten Arbeit ein.

Er begründet das garantierte Grundeinkommen mit der quantitativen

Dysfunktionalität des Arbeitsmarktes - also mit der ungenügenden

Arbeitseinsatzregulation und damit verbundener ungenügender Zuweisung des

Einkommens bzw. der mit der (Erwerbs-)Arbeit verflochtenen Sozialtransfers.

Die quantitative Dysfunktionalität des Arbeitsmarktes - Ursachen und Folgen

Das in den letzten Jahrzehnten erheblich gestiegene Angebot von Arbeitskräften 17

und damit verbundene Arbeitslosigkeit lässt sich nicht gemäß einer Logik "hohes

Arbeitskräfteangebot - Absorption durch Beschäftigung - Steigerung der Nachfrage

nach Gütern und Dienstleistungen durch Einkommen - Erhöhung der

Arbeitskräftenachfrage" kompensieren.

Diese Absorptionsunfähigkeit des Arbeitsmarktes hat zum Einen Besonderheiten der

AnbieterInnen von Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarktes zur Ursache:

Mengenanpassungen (Reduktion bzw. Erhöhung) auf der Angebotsseite von

Arbeitskraft unterliegen keinem gesamtökonomischen Kalkül 18. Auch läßt sich nicht

über eine Preisregulation, nämlich niedrigere Arbeitseinkommen, ein

gesamtökonomisch zu hohes Arbeitskräfteangebot verknappen. "Während der

Anbieter auf den Preisverfall ihrer Waren mit Reduktion der Angebotsmenge

reagieren, nimmt das Angebot auf dem Arbeitsmarkt bei sinkenden Löhnen zu: zum

einen, indem der einzelne Lohnabhängige versucht, durch Mehrarbeit seinen

Versorgungsstand zu halten, zum anderen, indem zusätzliche Arbeitskräfte auf den

Arbeitsmarkt drängen, um die Höhe des Familieneinkommens zu sichern" (Vobruba

1989, S. 78). Niedrige Arbeitseinkommen provozieren ein höheres Angebot an

17 Die Zahl der Erwerbspersonen in Europa stieg 1985 bis 1994 um ca. 15 Millionen, die Zahl der

Erwerbstätigen aber nur um 4,4 Millionen.

18 Auf dem Arbeitsmarkt gelten nicht die gleichen Gesetzmäßigkeiten wie auf einem Waren- oder

Finanzmarkt - die klassische und neoklassische ökonomische Lehre übersieht dies. Sie unterstellt,

dass die Ware Arbeitskraft sich genauso wie ein Anbieter von Gütern oder Finanzkapital verhalten

könnte. Die Arbeitskraft ist aber eine fiktive, keine reale Ware. Das Verhalten hinsichtlich Geburten

(Arbeitskräfteproduktion), bestimmte soziokulturelle Orientierungen auf den Arbeitsmarkt hin,

subjektive Neigungen und Fähigkeiten (Berufswahl, Qualifikationen und damit auch langfristige

Dispositionen bezüglich der Arbeitskraftverwertung), eine eingeschränkte Mobilität der AnbieterInnen

und das Fehlen arbeitsmarkt-/lohnarbeitsferner Chancen der Existenzsicherung - alles dies bestimmt

das Arbeitskraftangebot und verhindert eine marktgemäße Reduzierung des Angebotes seitens der

AnbieterInnen. Und: Lohnarbeit ist letztlich existenziell auf Kapital ("Arbeitgeber") angewiesen, Kapital

hat mehr Optionen - Auswege ins Finanzkapital, räumliche Mobilität ...

22

Arbeitskräften. Vobruba nennt dies die Rationalitätenfalle auf Seiten der

ArbeitskraftanbieterInnen.

Zum Anderen: Dem o. g. erhöhten Arbeitskräftepotential sieht sich nun das

Arbeitskräfte nachfragende Kapital ebenso einer Rationalitätenfalle gegenüber:

Jedes Unternehmen muss so kostengünstig wie möglich produzieren, kann also nicht

die o. g. gesamtgesellschaftlich mögliche Marktlogik zur Absorption des erhöhten

Arbeitskräfteangebots realisieren. Unternehmen können und werden nicht in

Antizipation einer möglicherweise erhöhten gesamtgesellschaftlichen Nachfrage

nach Gütern und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen Arbeitskräfte - schon gar

nicht zu angemessenen Löhnen - einstellen.

Regulierung des Arbeitsmarktes durch ein garantiertes Grundeinkommen -

Modernes Income Mix auf der Basis einer Negativen Einkommenssteuer mit

einem garantierten Grundbetrag

Vobruba entwickelt eine Lösung der quantitativen Seite der Krise der (Erwerbs-)

Arbeit. Durch individuelle Rechtsansprüche auf sozialpolitische Transfers (und durch

Arbeitszeitflexibilisierung/-verkürzung, siehe unten) können die AnbieterInnen von

Arbeitskraft in die Lage versetzt werden, sich marktkonform zu verhalten und

Marktfreiheiten zu nutzen. Durch ein garantiertes Grundeinkommen können sie

(partiell, zeitweise oder ganz) ihr Angebot an Arbeitskraft zurück halten und trotzdem

eine sowohl existenzsichernde als auch güter- und dienstleistungsmarktfreundliche

Kaufkraft besitzen. Fazit: Es besteht also ein Regulierungsbedarf und ein

Deregulierungsbedarf, damit der Arbeitsmarkt überhaupt, wie in der

Klassik/Neoklassik unterstellt, funktionieren kann - es muss eine "Waffengleichheit"

zwischen AnbieterInnen und NachfragerInnen von Arbeitskraft hergestellt werden.

Regulierung und Deregulierung könnten auf der Basis einer Negativen

Einkommenssteuer mit einem garantierten Grundbetrag erfolgen.

Regulierung: Die Anrechnungsregeln von Arbeitseinkommen müssten dahin gehend

neu geregelt werden, dass Sozialtransfers nur schrittweise bei dazu kommenden

Arbeitseinkommen abgebaut werden.

Deregulierung: Die Zugangsbedingungen zu dem Grundbetrag innerhalb der

Negativen Einkommenssteuer müssen dereguliert werden, d. h. es müsste faktisch

jeder/jedem mit oder ohne (Bereitschaft zur) Arbeit der Grundbetrag garantiert sein.

Warum ist die Deregulierung wichtig: Tendenziell zieht eine Negative Einkommenssteuer

Arbeitskräfte auf den Arbeitsmarkt, da ja Mehreinkommen durch (Erwerbs-)

Arbeit möglich ist (pull-Faktor). Mit restriktiven Zugangsbedingungen zum

Grundbetrag drückt die Negative Einkommenssteuer aber in den Arbeitsmarkt, denn

ohne (Bereitschaft zur) Arbeit gäbe es gar keinen Grundbetrag (push-Faktor). Pull-

und push-Faktor zusammen genommen führen aber zur Erhöhung des

Arbeitskräfteangebotes und letztlich auch zur staatlich geförderten Verdrängung

angemessen bezahlter Arbeit in Richtung Niedriglohnarbeit. Nur die von

Restriktionen befreiten, also deregulierten Zugangsbedingungen zum Grundbetrag 19

dagegen würden den Druck, die Arbeitskraft anbieten zu müssen und bestehende

Löhne zu unterbieten, erheblich minimieren. "Denn nur wenn Arbeitskräfte mit einem

gewissen Maß an Autonomie gegenüber den Zumutungen des Arbeitsmarktes

ausgestattet sind, können sie jenes Maß an individuellen Widerstand entwickeln, das

19 Eben als ein existenzsichernder Grundbetrag im Rahmen einer Negativen Einkommenssteuer, der

ohne Nachweis von einer (Erwerbs-)Arbeitsbereitschaft und einer vorangegangenen (Erwerbs-)Arbeit

gezahlt wird, also Arbeiten und Essen prinzipiell entkoppelt.

23

ein kollektives Abrutschen in den Niedriglohnsektor verhindert" (Vobruba 2000 a, S.

78).

Diese Autonomie der ArbeitskraftanbieterInnen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht das

(partielle, zeitweise) individuelle Zurückhalten des Angebotes der Arbeitskraft

(Arbeitsmarktentlastung) bis eine günstige Nachfragesituation entsteht (Lohn,

Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalte ...). Diese Autonomie erst ermöglicht zumindest

partiell das von Anhängern der klassischen und neoklassischen Theorie unterstellte

marktrationale Verhalten der ArbeitskraftanbieterInnen - und die Lösung der mit der

quantitativen Seite der Krise der (Erwerbs-)Arbeit verbundenen ungenügenden

Zuweisung von Einkommenschancen durch den Arbeitsmarkt.

Der Vorschlag Vobrubas zur modernen Gestaltung des Arbeitsmarktes besteht also

darin, Erwerbseinkommen und einen garantiertes Grundeinkommen im Rahmen

einer Negativen Einkommenssteuer zu mixen. Dieser Vorschlag argumentiert zwar

lediglich damit, die quantitative Dysfunktionalität des Arbeitsmarktes durch eine

individuell ermöglichte Arbeitsangebotszurückhaltung zu lösen. Eine Problematisierung

der qualitativen Seite und der Sinnhaftigkeit der (Erwerbs-)Arbeit erfolgt

nicht. Der Income Mix-Vorschlag Vobrubas erhöht natürlich aber die Freiheit der

ArbeitskraftanbieterInnen hinsichtlich der Wahl von Arbeitsinhalten und -bedingungen

(qualitative Seite) bis zu einem gewissen Grade.

Vobruba ist mit seinem Vorschlag eines neuen Income Mix in bester

sozialdemokratisch-aufgeklärter Absicht bemüht, einerseits die Position der

ArbeitskraftanbieterInnen zu stärken und andererseits die ökonomische

Funktionalität des kapitalistischen Arbeitsmarktes - Zuweisung von Arbeit und von

Einkommenschancen - nicht generell anzutasten: "Nicht jedes Sozialleistungsniveau

und jede Art und Intensität von Regulierung des Arbeitsmarktes ist ökonomisch

funktional" (Vobruba 2000 a, S. 37). Für Vobruba ist kein effizienterer

Regulierungsmechanismus von Teilnahme an der gesellschaftlichen Arbeit als der

Arbeitsmarkt in Sicht. Es gilt daher also im ersten Schritt, den Arbeitsmarkt in seiner

Verteilungsfunktion hinsichtlich von Einkommenschancen zu ergänzen: "Der

Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens ergänzt die eine

Regulierungsfunktion des Arbeitsmarktes: die Verteilung" (Vobruba 1989, S. 147).

Garantiertes Grundeinkommen und gerechte Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit

durch Arbeitszeitverkürzung

Vobruba plädiert im Weiteren für das Nebeneinander des Rechts auf (verkürzte)

(Erwerbs-)Arbeit für alle und des Rechts auf ein garantiertes Grundeinkommen für

alle.

Warum nun aber auch eine Regulierung des Arbeitseinsatzes durch eine gerechte

Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit im Sinne einer Arbeitszeitverkürzung?

Die Einführung eines garantierten Grundeinkommens ohne eine gesellschaftlich

wirksame Arbeitszeitumverteilung würde eine "ungute Doppelwirtschaft" und eine

soziale Polarisierung zur Folge haben: "In einer solchen 'Doppelwirtschaft' ständen

einander eine Gruppe mit staatlich subventionierten Gelegenheitsjobs und eine

Gruppe mit gutem Markteinkommen, die das garantierte Grundeinkommen nicht in

Anspruch nimmt, unvermittelt und höchst einigermaßen feindselig gegenüber;

feindselig wohl deshalb, weil die gut entlohnte Gruppe den - noch dazu richtigen

24

Eindruck gewinnen muß, die andere Gruppe dauerhaft zu alimentieren. Will man eine

solche Polarisierung vermeiden, so muß man versuchen, den Arbeitsmarktentlastungseffekt

möglichst breit - und das heißt auch: möglichst auf allen Stufen

beruflicher Qualifikation - zu streuen" (Vobruba 1986, S. 49).

Diese Überlegungen sind die Folge davon, dass Vobruba das garantierte

Grundeinkommen als eine Negative Einkommenssteuer mit einem Grundbetrag

denkt. Dieser Grundbetrag steht zwar allen zu (auch ohne Arbeitsbereitschaft), wird

aber ab bestimmten Erwerbseinkommenshöhen eben steuerlich verrechnet,

erscheint quasi nicht als Zahlung. So entsteht bei Erwerbstätigen ab einer

bestimmten Einkommenshöhe der Eindruck der eigenen Nichtinanspruchnahme des

Grundeinkommens und der Alimentierung der NutznießerInnen. Dieser Eindruck ist

zwar sinnfällig, aber eben falsch. Trotzdem ist Vobruba zuzustimmen: Eine

allgemeine Arbeitszeitumverteilung erhöht die Akzeptanz eines garantierten

Grundeinkommens. Jede/r Erwerbstätige hätte einen sinnfälligen Income Mix - z. B.

ein ausgezahltes garantiertes Grundeinkommen und, wenn gewollt, ein

Erwerbseinkommen. Dafür eignet sich die Sozialdividende also eher.

Allerdings, das sieht Vobruba auch, stoßen Arbeitszeitumverteilungen im Sinne von

Arbeitszeitverkürzung auf verschiedene Hemmnisse und Schwierigkeiten - seitens

der ArbeitskraftanbieterInnen und seitens der UnternehmerInnen.

Daher sind folgende Effekte des garantierten Grundeinkommens eben umgekehrt zu

nutzen, um Schwierigkeiten, Hemmnisse und Probleme zu minimieren:

Das garantierte Grundeinkommen führt einerseits zu einer Verringerung des

gesamten Angebotes an Arbeitskraft. Es mindert formell die

Erwerbsnotwendigkeit und Erwerbsneigung aller Lohnarbeitenden, denn ein Teil

des Erwerbs wird durch das Grundeinkommen garantiert.

Dieser Entzugseffekt hinsichtlich der (Erwerbs-)Arbeit wirkt auch bestimmten

"Phantasiedefiziten" hinsichtlich individueller Arbeitszeitverkürzung bei den

Lohnarbeitenden entgegen. Andererseits wird der Druck auf die einzelnen

UnternehmerInnen minimiert, Arbeitszeitverkürzung mit vollem bzw. teilweisem

Lohnausgleich, somit möglichen Wettbewerbsnachteilen, zustimmen zu müssen.

Das garantierte Grundeinkommen erweitert prinzipiell die Verhandlungsspielräume

seitens der Lohnarbeitenden, auch hinsichtlich der Durchsetzung von

Arbeitszeitflexibilisierungen gemäß den (individuellen) Vorstellungen der

Lohnarbeitenden.

Sozialrechtliche Einwände seitens der Lohnarbeitenden gegen die

Arbeitszeitverkürzung (Benachteiligungen von Teilzeit- und geringfügiger

Beschäftigung gegenüber Normalarbeitsverhältnissen bezüglich Lohnersatzleistungen,

Rentenhöhe...) können durch ein garantiertes Grundeinkommen tlw.

entkräftet werden, ohne sozialrechtliche Regelungen einzuführen, die gegen die

UnternehmerInneninteressen gerichtet sind und zur Abschaffung der

Arbeitsplätze führen könnten.

Das garantierte Grundeinkommen und die gerechte Verteilung von Erwerbs-(Arbeit)

durch eine Arbeitszeitverkürzung gehören zusammen, weil die Möglichkeit einer

Autonomie gegenüber dem (Erwerbs-)Arbeitszwang und die Verhinderung sozialer

Polarisierungen einander bedingen. Das garantierte Grundeinkommen in Verbindung

mit einer gerechten Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit kann nunmehr auch ergänzend

zum Arbeitsmarkt Teilnahmechancen an der (Erwerbs-)Arbeit regulieren - und nicht

nur Einkommenschancen.

25

2. Michael Opielka 20

Ökosoziale Kritik am Kapitalismus, libertäre Kritik am Sozialstaat und

garantiertes Grundeinkommen

"Heben das garantierte Grundeinkommen und die 'ersten Schritte' dorthin auch die Abhängigkeit vom

Arbeitgeber und von den sozialen Bezügen auf, so bleibt die Abhängigkeit vom Staat als Versorger.

Eine zunehmende Abkehr von der Lohnarbeit muß daher, soll die ökonomische Abhängigkeit vom

kapitalistischen Industriesystem durchbrochen werden, mit einer Umverteilung der Produktionsmittel

auf alle mit individuellen Verfügungsrechten einhergehen."

Michael Opielka / Heidrun Stalb

Theoretischer Hintergrund

Auch für Opielka steht der geschichtliche Zusammenhang von Arbeiten und Essen

am Ausgangspunkt seiner Überlegungen: Im Mittelalter gab es keine prinzipielle

Kopplung von (eigener) Arbeit und Essen, dafür aber einen ausgeprägten Gegensatz

von Armut und Reichtum. Der Siegeszug der Kopplung von Arbeit und Essen wurde

ideologisch durch den Siegeszug des protestantischen Arbeitsethos' vorbereitet. Eine

Folge: Arbeit wurde als wirksames Mittel gegen Armut (also fürs Essen)

gesellschaftlich anerkannt und auch erzwungen (Bettlervertreibungen; Arme in

Arbeitshäusern; Zwangsmaßnahmen, um Lohnarbeiter zu dem vom Kapital

gesetzten Bedingungen arbeiten zu lassen). Essen ohne Arbeit wurde verhindert,

Hunger wurde zum arbeitspolitischen Regulativ. In dieser Phase etablierten sich

Arbeitsmärkte, auch erste wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen. Mit der Einführung der

Sozialversicherung wurden bestimmte Begründungen für Nicht-Arbeit (Alter,

Krankheit, Behinderung) als Voraussetzung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen

anerkannt. Ansonsten galt zumindest die prinzipielle Arbeitsbereitschaft als

sozialstaatliches Regulativ zur Vermeidung von Nicht-Arbeit und zur Bekämpfung

von Armut.

Opielka bestimmt den (Sozial-)Staat innerhalb dieser geschichtlichen Entwicklung als

Rechtsgehilfe der Enteignung der ProduzentInnen von den Produktivmitteln und

damit auch der Subsistenzzerstörung: Der Sozialstaat hat die Funktion, das Sich-

Abfinden der Massen mit dieser Enteignung und mit der Abhängigkeit von den

UnternehmerInnen zu organisieren. Diese durch entsprechende institutionelle

Arrangements (Gewerkschaften, Sozialpartnerschaft, Tarifrecht, Arbeitsämter,

Sozialämter ...) wohlfahrtsstaatlich erzeugte Abhängigkeit und Versorgung wurde von

den BürgerInnen verinnerlicht. Die kapitalistischen Produktionsverhältnisse sowie die

wohlfahrtsstaatliche Abhängigkeit und Versorgung war nunmehr objektiv und

subjektiv durchgesetzt:

"Dabei blieb zwar die Natur immer mehr auf der Strecke, die '3. Welt' geriet weiter

zum neokolonialen Souterrain, die weibliche (Beziehungs-)Arbeit litt unverändert an

ihrer prekären Rolle und die psychosozialen Effekte der Arbeitsgesellschaft sorgten

für Konjunktur bei Pharmaherstellern und Alkoholbrennern. Aber alles in allem: das

deutsche Modell von Produktion und Reproduktion funktionierte.

Doch nun bricht die Zukunft an. Keine Morgenröte kündet von ihr, eher der

Schweißdunst über den Schlangen in Sozial- und Arbeitsämtern, das kühle Fiepen

der Text- und sonstigen Verarbeitungsmaschinen" (Opielka 1984, S. 99f.).

Mit diesem Zitat wird der theoretische Bezugspunkt Opielkas als ein ökosozialer

erkennbar: Die soziale Frage wird verbunden mit der kritischen Betrachtung des

20 Prof. Dr. Michael Opielka lehrt Sozialpolitik an der Fachhochschule Jena und ist Geschäftsführer

des Instituts für Sozialökologie in Königswinter. Die Quellen der folgenden Darstellung sind Opielka

1984, 1985 a und b, und Opielka / Stalb 1986.

26

"oikos", des ganzen Haus(halt)es menschlichen Lebens: äußere Natur (Umwelt und

Industrialismus), sozialer Fern-Raum ("3. Welt" und "Industrie"-Kolonialismus),

sozialer (Nah-)Raum (Verhältnis Mensch - Mensch und Abhängigkeit durch

Ausbeutung und Wohlfahrtsstaat; Verhältnis Mann - Frau und Patriarchat), innere

Natur (Körper, Psyche und Krankheit).

Situationsanalyse

Arbeitslosigkeit, zunehmende Verarmung trotz vorhandener sozialpolitischer

Instrumentarien, repressive Sozial(staats)politik - dies ist die soziale

Situationsbeschreibung: "Dem Anwachsen der Erwerbswilligen steht ein

stagnierendes, zunehmend schwindendes Arbeitsplatzangebot gegenüber. Der

Arbeitsmarkt funktioniert nun nicht mehr und wenn er dies noch tun soll, dann nur um

den Preis repressiven ordnungspolitischen Zugriffs: dem Hinauswurf ausländischer

Kollegen, der Refamilisierung von Frauen, der Beschneidung arbeitsrechtlicher

Errungenschaften" (Opielka 1984, S. 100), den verschärften Überwachungen der

Arbeitsbereitschaft und der Verschärfung des Arbeitszwanges (z. B. im Bereich der

"Hilfe zur Arbeit").

Ein gestörtes, d. h. ausbeutendes Verhältnis des Menschen zur äußeren Natur, zur

eigenen, inneren Natur und zur geschlechtlichen Natur - dies ist die ökosoziale

Situationsbeschreibung:

1. Ökologische und soziale Folgekosten des Wirtschaftswachstums, der

kapitalistisch-destruktiven Produktions- und Konsumtionsweise, und deren

Abwälzung auf die ArbeitnehmerInnen und sozial Schlechtergestellten werden

konstatiert. Allerdings: Der Sozialstaat ist auf dieses Wachstum angewiesen, da

er nur daraus resultierende Zuwächse verteilen kann.

2. Die Natur wird im wesentlichen als ausbeutbares Objekt gesehen. Arbeit als

herrschaftliche Naturaneignung erscheint als Quelle des Reichtums, Arbeitszeit

als Maßstab der Ausbeutbarkeit menschlicher Natur. Im Zeitalter der

Automatisation und der ökologischen Krise stellt sich die Frage nach dem

ökonomischen Selbstwert der äußeren und der eigenen Natur.

3. Die Ausbeutung des natürlichen Arbeitsvermögen der Frau wird offensichtlich in

der Sozialpolitik: durch die Ausblendung der unbezahlten Haus- und

Familienarbeit, die vorrangig von Frauen geleistet wird.

Diese Situationsbeschreibung ist also durchzogen von einer libertären 21 Kritik

Opielkas am herrschenden Sozial(staats)modell und der ökosozialen Kritik an der

Produktions- und Wohlstandslogik des Kapitalismus.

Garantiertes Grundeinkommen und Befreiung der Arbeit, der Natur, der Frau

Opielka plädiert für eine "20-Stunden-Normalarbeitswoche für alle abhängig

Beschäftigten ..., wobei an die Stelle eines betrieblichen ein überbetrieblicher

Lohnausgleich durch ein garantiertes Grundeinkommen in Höhe von mindestens

21 Libertär steht für die grundsätzliche Kritik und Ablehnung freiheitsberaubender, repressiver und

bürokratischer Staatsapparate und Staatlichkeit gegenüber dem Individuum. Eine libertäre

Grundhaltung unterscheidet sich bezüglich ihrer freiheitlichen, sozialen und gemeinwohlförderlichen

Ausrichtung vom Wirtschaftsliberalismus und bezüglich ihrer kommunikativen und solidarischen

Ausrichtung vom bürgerlichen Liberalismus, der auf Staatskritik zum Eigennutz und Recht des

(ökonomisch) Stärkeren aus ist.

27

1000 DM im Monat pro Person (nach heutigem Geldwert) treten soll" (Opielka / Stalb

1986, S. 73). Die gerechte Verteilung der (Erwerbs-), Familien- und Hausarbeit soll

eben durch die allgemeine Arbeitszeitverkürzung und durch ein befristetes

Erziehungseinkommen auf dem Niveau des durchschnittlichen Erwerbseinkommens

- aber nur, wenn es von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird (Ausnahme

Alleinerziehende) - gefördert werden.

Existenzsicherung und Armutsverhinderung, individuelles Recht (nicht Pflicht) aller

auf (Erwerbs-)Arbeit und auf Erziehungsarbeit, Individualbezug des

Grundeinkommens (damit auch Abkopplung der Frauen von der "Mitversorgung"

durch Männer), Beibehaltung der Absicherung bestimmter Lebensrisiken durch eine

von den ArbeitnehmerInnen selbstverwaltete Sozialversicherung, Verwaltung des

Grundeinkommensfonds durch ein von allen WählerInnen legitimiertes Gremium,

zusätzliche Gewährung eines bedarfsorientierten Mietzuschusses - so die

Ausgestaltung des garantierten Grundeinkommens nach Opielka.

Prinzipiell aber will Opielka das garantierte Grundeinkommen als individuelle

Ermöglichung einer "Selbstversorgung" der Individuen gemäß ihrer individuellen

ökonomischen, sozialen, kulturellen ... Teilhabe-Bedürfnisse verstanden wissen. Eine

"Selbstversorgung" der Teilhabe-Bedürfnisse ist das Gegenteil eines repressiven

Subsidiaritätsprinzips: der "Selbstversorgung" in einem sozialstaatlich abgesteckten

Rahmen - z. B. durch Sozialhilfe mit Arbeitszwang, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe

gegen Arbeitsbereitschaft oder Selbstversorgungszwang aufgrund mangelnder

(Sozial-)Einkommen 22. "Selbstversorgung" im libertären Sinne bedeutet dagegen die

Ermöglichung der frei gewählten Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und am

gesellschaftlichen Leben - gesichert durch ein garantiertes Grundeinkommen.

"Das garantierte Grundeinkommen ist unabdingbar, aber es genügt nicht", so der

Titel des Beitrages von Michael Opielka (und Heidrun Stalb) im 1986 erschienen

Buch zum garantierten Grundeinkommen. Er führt den libertären Subsidiaritätsgedanken

nun weiter aus: "Selbstversorgung" wird nunmehr definiert als nicht

monetär vermittelte, weitgehend marktunabhängige "Arbeit" - als individuelle, aber

bevorzugt als kollektive, selbstorganisierte Eigenarbeit (in Haus- und

Wohngemeinschaften, kleinen Netzwerken, Genossenschaften ...). Diese

"Selbstversorgung" setzt aber die Verfügungsgewalt über Produktivmittel voraus: Das

Recht auf (Erwerbs-)Arbeit und das von (Erwerbs-)Arbeit entkoppelte Recht auf ein

garantiertes Grundeinkommen soll, so Opielka, mit der Befähigung (nicht Pflicht) aller

zu einer Subsistenzwirtschaft gekoppelt werden: aufgrund der individuellen

Verfügung über eigene Produktivmittel 23 . Mit diesem "Recht auf individuelle

Verfügung über eigene Produktivmittel" würde zugleich schrittweise die Abhängigkeit

22 Opielka kritisiert eine angebliche Nähe von liberalistischer und marxistisch-etatistischer Theorie und

Praxis, die einerseits die Autonomie des Subjekts fordert, andererseits diese Autonomie mit dem

Druck bevormundender staatlicher Rahmenbedingungen sofort wieder einschränkt. Ausdruck

gegenwärtiger liberalistisch begründeter bevormundender Praxis ist das Subsidiaritätsprinzip "from

welfare to work", (Billiglohn-)Arbeiten fürs Essen. Entscheidend für Opielkas "Selbstversorgungs"-

Ansatz dagegen ist, das der Bereich der Selbstversorgung nicht notwendig ist, um das

Lebensnotwendige zu sichern. Das garantierte Grundeinkommen sichert das Leben auf dem

Subsistenzniveau, das heißt auf dem Niveau, auf dem "Selbstversorgung" im Sinne von frei gewählter

Teilhabe möglich wird - ohne von dieser "Selbstversorgung" existenziell abhängig zu sein. Dieser

libertäre Ansatz soll mit Gorz auch noch mal untersetzt werden: "Eigenproduktion und kooperative

Tätigkeiten können nur dann autonome Tätigkeiten sein, wenn für jede(n) das Lebensnotwendige

anderweitig gesichert ist" (Gorz 2000, S. 241).

23 Das Konzept der individuellen Verfügungsrechte über eigene Produktivmittel ist ein gegensätzliches

Konzept zur Theorie und Praxis einer betrieblichen Produktivvermögensbeteiligung bzw. des

staatlichen Eigentums an Produktivmitteln.

28

von der kapitalistischen Produktionslogik, der unökologischen Produktionsweise sowie die Abhängigkeit vom Sozialstaat als Versorger durchbrochen. Umweltschädliches Wachstum könnte aufgehalten werden: "Wofür das garantierte Grundeinkommen wegbereitend sein soll, ist die Aneignung der Arbeit. Das

garantierte Grundeinkommen sichert eine Teilhabe an der Gesellschaft jenseits der

Lohnarbeit und wird damit eine Interessenverschiebung derjenigen bewirken, die

bisher aus Angst um ihre Arbeitsplätze am Wachstumsfetisch festhielten. Das

garantierte Grundeinkommen garantiert keine ökologische Gesellschaft - doch es ist

ein Weg dahin" (Opielka / Stalb 1996, S. 97). "Eine solche Transferorganisation fügt

sich nahtlos in die mittlerweile diskutierten Pläne eines ökosozialen Umbaus des

Sozialstaates, einer 'ökologischen Sozialpolitik' ein. Sie ermöglicht die Wahl einer

Partizipation im Erwerbssektor, am Arbeitsmarkt, die nicht getrieben ist von der

Angst um das eigene und das Essen der Kinder, sie lockert die gewerkschaftlichen

Krallen an ökologisch schädlichen Produktionsprojekten und leistet damit einen

Beitrag für eine lebensgerechtere Struktur gesellschaftlicher Arbeit" (Opielka 1984, S.

115) 24.

Zum libertären und ökosozialen Ansatz gehören aber auch die Selbsthilfe- und die

Gemeinwesenorientierung im Bereich der sozialen Versorgung, z. B. in den

Bereichen der Psychatrie, Sozialarbeit und Medizin. So soll die (zunehmende)

Abhängigkeit von kompetenzenteignenden Sozialversorgungsapparaten, von

bevormundender Disziplinierung und repressiver Kontrolle im sozialen und

sorgenden Bereich gebrochen werden, zu Gunsten eines Wachstums von

selbstbestimmter und solidarischer Selbstversorgung.

Das Konzept "Selbstversorgung" impliziert für Opielka selbstverständlich die

gesellschaftliche Förderung bzw. Subvention dieser verschiedenen selbstorganisierten

Teilhabeformen, sei es nun im wirtschaftlichen oder im sozialen,sorgenden Bereich.

Die Aneignung der vom Kapital und seiner Rationalität beherrschten Arbeit und der

vom Staat beherrschten Sphäre der Versorgung ist erst möglich durch ein

garantiertes Grundeinkommen 25, durch die gerechte Verteilung der (Erwerbs-)Arbeit,

der Haus- und Familienarbeit, durch die individuelle Verfügungsgewalt über

Produktivmittel sowie eben durch die gesellschaftliche Förderung der

"Selbstversorgung" jenseits von Markt und Staat.

24 Das garantiertes Grundeinkommen, unterstützt durch eine gerechte Verteilung von (Erwerbs-)

Arbeit, Familien-, Haus-, Erziehungs- und durch die Eigenarbeit, minimiert noch nicht entscheidend

die ökologischen und sozialen Folgekosten des kapitalistischen Wachstums. Opielka plädiert daher für

Weichenstellungen hin zu einer allmählichen Dezentralisierung und Ökologisierung der Wirtschaft im

Ganzen: "'Selbstversorgung' muss zum Leitprinzip aller wirtschaftlicher Aktivitäten werden - und nicht,

wie in den Konzepten der 'Dualwirtschaft', auf die Nicht-Erwerbsarbeit begrenzt bleiben.

'Selbstversorgung' bedeutet damit eine Dezentralisierung von Produktion und Konsumtion auf die

niedrigst mögliche Ebene auf gleichzeitig höchstem technischen Niveau" (Opielka / Stalb 1986, S. 86).

25 In jüngster Zeit hat Opielka mehrere Vorschläge unterbreitet, die eine schrittweise Einführung eines

garantierten Grundeinkommens befördern sollen - und sich als lebenslagenbezogene

Grundeinkommen verstehen: so die Vorschläge zum Erziehungsgehalt (Leipert / Opielka 1998), zur

Grundrente (Opielka 2003 b) und zur Grundsicherung mit Darlehensanteil für Erwerbsfähige (Opielka

2003 a).

29

3. Unabhängige Bewegung der Erwerbslosen, SozialhilfebezieherInnen und

prekär Beschäftigten 26

Vom politischen Lohn zum Existenzgeld

"Solange man Geld verdienen muß, muß man sich beleidigen lassen."

Martin Walser

"Kampf der Lohnarbeit! Für selbstbestimmte Arbeit in einer freien Gesellschaft! Wir begreifen uns nicht

als Opfer der Arbeitslosigkeit. Wir führen unseren Kampf nicht darum,

möglichst schnell wieder Maloche zu bekommen."

Hamburger Initiative Arbeitsloser - Sozialhilfeempfänger - Jobber - Ausländer

Theoretischer Hintergrund

Beim 1. Bundeskongress der Arbeitslosen vom 2. bis zum 5. Dezember 1982 in

Frankfurt/Main trafen zwei Strömungen aufeinander:

Eher gewerkschaftlich, kirchlich und nicht organisierte Arbeitslose vertraten die

Auffassung, Arbeitslosigkeit und deren Folgen seien mit der Einführung der 35-(oder

30-)Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, mit der Schaffung von Arbeitsplätzen

im Umwelt- und Sozialbereich und mit der Erhaltung bzw. einer verbesserten

finanziellen Absicherung bei Arbeitslosigkeit 27 zu bekämpfen. Die übergreifende

Losung dafür war das "Recht auf Arbeit".

Unabhängig - also weder gewerkschaftlich noch kirchlich - organisierte Erwerbslose

und Jobber vertraten die Auffassung, dass ohne eine grundlegende theoretische

Analyse und Kritik der kapitalistischen Produktionsweise, ihrer krisenhaften sozialen

und ökologischen Auswirkungen und ohne die prinzipielle Dekonstruktion des

kapitalistischen und patriarchalischen Arbeitsbegriffes keine adäquate und

nachhaltige Bekämpfung des Symptoms Arbeitslosigkeit möglich sei. Sie forderten

ein Existenzgeld in Höhe von 1.500 DM für alle Menschen, mehr Lohn für weniger

Arbeit, Verweigerung der Arbeit unter herrschenden Bedingungen, Neuorganisierung

und Anerkennung der vielfältigen Formen gesellschaftlich notwendiger Arbeit jenseits

der (Erwerbs-)Arbeit. Diese Forderungen der Erwerbslosen und JobberInnen 28

26 Die Quellen folgender Darstellung sind Arbeitsloseninitiativen 1983, Bundesarbeitsgruppen o. J. a

und b, Rein / Scherer 1993, Bundesarbeitsgruppen 1996, Roth 1998, Rein 2000, Brütt 2000, Wildcat

2000, Atzert / Seibert 2000, BAG-Erwerbslose 2000, Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen

2000, BAG-SHI 2000 a und b.

27 Z. B. Arbeitslosengeld für alle Arbeitslose ohne Herabstufung in Arbeitslosen- und Sozialhilfe und

Anpassung des Arbeitslosengeldes an die Inflation.

28 "Besonders sogenannte JobberInnengruppen ergriffen Anfang der achtziger Jahre die politische

Initiative. Ausgehend von den in dieser Zeit aufkeimenden autonomen (also nicht gewerkschaftlich

organisierten; R. B.) Arbeiterkämpfen in Deutschland versuchten sie, politische Anknüpfungspunkte

zwischen den verschiedenen Widerstandslinien innerhalb und außerhalb der Fabriken zu finden.

'Einerseits benutzen immer mehr Leute das Jobben als Möglichkeit, sich dem Arbeitszwang zeitweise

zu entziehen, andererseits produzieren die Kapitalisten immer mehr mobile Arbeitskraft, um den von

der Klasse erkämpften status quo anzugreifen. Uns als Jobber zu organisieren, heißt beides einander

zu konfrontieren; heißt ... unsere Geschichte der Arbeitsverweigerung dem kapitalistischen Projekt

des Arbeitszwangs entgegenzusetzen'" (Rein 2000, S. 14, inkl. einem Zitat aus der Karlsruher

Stadtzeitung von 1983). Die JobberInnen, die auf die Radikalisierung des Klassenwiderstandes statt

auf die Produktivkraftentwicklung als Geschichtsmotor setzten, "verweigerten es, sich an einen

Arbeitgeber zu verkaufen, oder dem Kapital zu dienen, nahmen nur vorübergehende Anstellungen an

und sicherten sich ein Maximum an freiverfügbarer Zeit, da sie nur soviel und solange arbeiteten, wie

sie mußten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen" (Gorz 2000, S. 73). Ein einflussreicher

Theoretiker der JobberInnengruppen in Deutschland, Karl-Heinz Roth, vertrat die Auffassung, dass

die Linken von SPD bis Gewerkschaftsführung Stütze des kapitalistischen System sind. Ebenso seien

die Stammbelegschaften in den Betrieben, die integrierte Arbeiterklasse, nicht mehr zu revolutionären

Akten bereit. Dem entsprechend erfolgte durch Roth eine Orientierung des politischen Kampfes auf

Träger innerhalb der proletarischen Randgruppen: prekär Beschäftigte, Erwerbslose, erwerbslose

30 wurden mit den Losungen "Abschaffung der Lohnarbeit", "Existenzgeld für alle statt

Arbeit für alle" und "Für selbstbestimmte Arbeit in einer freien Gesellschaft"

zusammengefasst. Viele Thesen der unabhängigen Erwerbslosen und JobberInnen,

die während dem 1. Bundeskongress der Arbeitslosen aufgestellt wurden,

orientierten sich an der Forderung nach einem politischen Lohn. Diese Forderung

wurde seit den 70ern des vorigen Jahrhunderts von italienischen Gruppen und

Theoretikern erhoben. Der politische Lohn wurde in Verbindung mit Vorstellungen

einer unmittelbaren sozialrevolutionären Aneignung des Reichtums (Verweigerung

von Mietzahlungen, kostenloses Einkaufen, Hausbesetzungen) debattiert. Er galt als

Lohn für konkrete politische Aktionen und als eine Existenzsicherung für die

politische Organisation der Menschen - also als ein Lohn für die politische Arbeit 29.

Die Forderung nach einem Existenzgeld wurde mit den 1992 von den

Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut 30

veröffentlichten "13 Thesen gegen falsche Bescheidenheit und das Schweigen der

Ausgegrenzten" (Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o. J., o. S. a und b) weiter

entwickelt und fixiert 31. Diese Forderung unterscheidet sich von herkömmlichen

sozialpolitischen Mindestsicherungskonzepten in folgenden fünf Punkten:

a) in der Anspruchshöhe des Existenzgeldes (wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen

Reichtum, statt Teilhabe am Existenzminimum),

b) in der Entkoppelung vom Zwang zur Lohnarbeit,

c) in der Infragestellung der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit,

d) in der Kritik an der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und

e) in der Gültigkeit des Existenzgeldes für alle in Deutschland Lebenden.

Jugendliche. Zum Einen sollten so die sozialen Revolten heraus aus der alternativen Nische und

hinein in den Alltag dieser Ausgegrenzten geholt werden. Zum Anderen wäre es auch Aufgabe der

JobberInnen, in den Betrieben die Stammbelegschaft quasi von unten zu politisieren.

Zusammenführung der verschiedenen verarmten und ausgegrenzten Gruppen, Politisierung und

autonome Organisierung dieser und der proletarischen Stammbelegschaften, das war die eine

Strategie zur Vorbereitung einer politischen Revolution. Die andere Strategie war die Zuspitzung des

Kampfes gegen jegliche Form des kapitalistischen Arbeitszwanges, für ein garantiertes

Mindesteinkommen und eine Arbeitszeit-verkürzung unter die 35-Stunden-Woche. Das forderte Roth

1978. Heute distanziert er sich von der "theorielosen" Existenzgeldforderung, die die Prekarisierung

der Arbeitsverhältnisse auf der Basis von Niedriglöhnen verkennen und damit das Existenzgeldes als

Grundsicherung im Sinne einer Niedriglohnsubvention in rot-grüne Politikansätze integrierbar machen

würde - und fordert paradoxerweise einen Minimallohn bzw. ein minimales Grundeinkommen im

Kampf gegen prekäre Beschäftigung (vgl. Roth 1998).

29 Bei den deutschen unabhängigen Erwerbslosen und JobberInnen fanden diese Auffassungen

Zustimmung: "Den Reichtum dort holen, wo er angesammelt ist, statt sich ausbeuten lassen:

Selbstbedienung in großen Läden, Banken, Versicherungen, Nulltarif bei Verkehrsbetrieben,

Wohnungen, Selbstbedienung in Fabriken und Büros ... wir meinen dabei nicht, sich untereinander zu

beklauen, sondern die, die uns ausbeuten" (Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 134). "- Wenn

Umweltschützer die Startbahn West verhindern, dann ist das Arbeit; - wenn 'Arbeitslose sich in

Arbeitsloseninitiativen zusammenschließen, dann ist das Arbeit; - wenn Hausfrauen einen

Fleischboykott organisieren, für mehr Kindergartenplätze demonstrieren, ist das Arbeit. Nur - und das

ist das Dilemma - dafür kriegen wir keine Knete ... Wozu sich einige von uns noch breitschlagen zu

lassen, um an Knete zu kommen, wissen wir nicht. Was wir hier und heute gemeinsam dazu tun

können, wurde in der Gruppe kontrovers diskutiert ... wieder - irgendwie - Lohnarbeit zu leisten,

jobben zu gehen, Existenzgeld für alle zu fordern, kollektiv gesellschaftlichen Reichtum anzueignen,

sprich klauen zu gehen usw." (ebenda, S. 143).

30 Heute Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Erwerbsloseninitiativen (BAG - Erwerbslose).

31 Diese 13 Thesen wurden 1996 präzisiert: "10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit und das

Schweigen der Ausgegrenzten" (Bundesarbeitsgruppen der Initiativen 1996; BAG-Erwerbslose 2000).

31

Die 1998 von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen erarbeiteten

Forderungen und Thesen zum Existenzgeld und deren Finanzierungskonzept "take

half" orientieren sich ebenfalls an diesen Kriterien (vgl. www.existenzgeld.de,

Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen 2000).

Im Folgenden soll die Analyse der gesellschaftlichen Situation durch die

Unabhängigen Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen stichwortartig zusammen

gefasst werden.

Situationsanalyse

anhaltende Massenarbeitslosigkeit;

Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse;

Spaltung der Beschäftigten in Kernbelegschaften und Rotations-/Leiharbeiter;

Beschäftigte im 2. Arbeitsmarkt ;

Intensivierung der Arbeit;

Ausweitung des Billiglohnsektors;

Absenkung der Reallöhne und der Kaufkraft der Beschäftigten;

Zunahme des Zwangs zur (schlecht bezahlten, prekären) (Erwerbs-)Arbeit durch

Gesetzgebungen und durch die Verarmung Erwerbsloser;

niedrigere Löhne und andere Benachteiligungen für Frauen auf dem

Arbeitsmarkt;

zusätzliche Unterdrückung und Ausbeutung der Frauen in Haus-, Familien- und

Erziehungsarbeit;

Abbau der sozialen Leistungen für Arbeitslose und Sozialhilfebeziehende und

dadurch Verarmung großer Bevölkerungsteile;

Zunahme der Kontrolle der Erwerbslosen und der Repressionen durch

arbeitsmarktpolitische "Maßnahmen";

Anhäufung des Reichtums in der Hände weniger durch die Ausplünderung der "3.

Welt", die Ausbeutung der LohnarbeiterInnen und der unbezahlten

Reproduktionsarbeit durch die Frauen;

Recht auf Arbeit meint nur Recht auf (Erwerbs-)Arbeit, diese Forderung trägt

reaktionäre Züge;

Vertiefung der Kluft zwischen relativen Wohlstand in den kapitalistischen

Industriestaaten und Massenverelendung in Gebieten Afrikas, Asiens,

Lateinamerikas;

Flüchtlings- und Migrationsbewegung nach Europa und Abschottung Europas;

zunehmende Umweltzerstörung;

Sinnentleerung im Konsum.

32

Das Existenzgeld als garantiertes Grundeinkommen

Die Thesen zum Existenzgeld in der Beschlussfassung der Bundestagung der

Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen, 23.Mai 1998, Erfurt.

1. "Ein Existenzgeld, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum sichert, steht allen

Personen, die dauerhaft in der BRD leben, unabhängig von Nationalität und

Aufenthaltsstatus, in gleicher Höhe zu, - ohne Unterhaltspflicht, ohne

Bedürftigkeitsprüfung, ohne Arbeitszwang.

2. Das Existenzgeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung, festgesetzt auf DM 1.500.-

monatlich incl. DM 200.- für die gesetzliche Krankenversicherung und wird dynamisiert.

Das Existenzgeld ist unpfändbar.

3. Zusätzlich zum Existenzgeld werden tatsächliche Wohnkosten bis zu durchschnittlich DM

500.- monatlich für eine Einzelperson übernommen. Regionale Unterschiede, Mietspiegel

sowie angemessene Wohnungsgröße sind zu berücksichtigen. Kommunale

Wohngeldämter müssen einen angemessenen Beitrag zu diesen Kosten leisten. Dies

hält sie zu einer aktiven Wohnungspolitik an.

4. Bedarfe, die sich aus besonderen Lebenslagen ergeben (z. B. Krankheit, Behinderung

usw.), werden vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gedeckt.

5. Der Individual-Anspruch auf das volle Existenzgeld für jedes Mitglied einer

Lebensgemeinschaft entschärft finanzielle Abhängigkeitsverhältnisse, bewirkt insofern

einen emanzipatorischen Effekt, verhindert Kinderarmut und beinhaltet das Recht auf

eigenständige Absicherung von Geburt an.

6. Das Existenzgeld ist unsere Antwort auf die Verknappung von existenzsichernder und

sinnvoller Erwerbsarbeit, die ohne Arbeitszwang und unabhängig von der Verwertung der

Arbeitskraft konzipiert ist.

7. Das Existenzgeld ist ein Mittel, die Diskriminierung, Disziplinierung und Spaltung unterer

Einkommensschichten aufzuheben und untrennbar verknüpft mit dem Recht auf

Erwerbsarbeit bei gesetzlich garantiertem Mindeststundenlohn.

8. Das Existenzgeld ersetzt zunächst Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz,

Arbeitslosenhilfe, Kindergeld, Erziehungsgeld und BAföG ...

9. Das Existenzgeld ist bundesfinanziert durch: a) den bisherigen Teil des

Steueraufkommens für soziale Transferleistungen, b) die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge

und c) die zukünftige zweckgebundene Existenzgeld-Abgabe von

50% ("take-half") auf Nettoeinkommen jeglicher Höhe. Einzelne Steuerarten sind

einzuführen bzw. neu fest zu setzen, z. B.: Spekulationsgewinnsteuer, Kapitalexport-

Steuer, Erbschaftssteuer usw.

10. Das Existenzgeld ist ein Instrument der gerechten Verteilung des Reichtums und der

Abschaffung der Armut. Es ermöglicht für alle Menschen ein hohes Maß an Solidarität.

Dies birgt zwar die Hoffnung auf eine zukünftige internationale Politik gegen Ausbeutung,

Diskriminierung und ökologischen Raubbau, die Diskussion hier und heute muss sich

jedoch auf unsere nationalen und europäischen Gegebenheiten beschränken" (BAG-SHI

2000 a, S. 137f.). 32

32 In der Dresdner Erklärung der Konferenz des Runden Tisches der Erwerbslosenorganisationen und

Sozialhilfeinitiativen finden sich die Forderungen nach einer "bedarfsorientierten Grundsicherung für

alle, die keinen existenzsichernden Arbeitsplatz haben, in Höhe von 800 Euro plus Warmmiete plus ...

Sie muss Grundlage für die gesetzliche Festlegung von Mindestlohn und Mindestrente sein ... Wir

fordern die Anerkennung und nötigenfalls Entlohnung unserer gesellschaftlich notwendigen Arbeit in

den Bereichen Hilfe zur Selbsthilfe, Arbeitslosigkeit und Armut, Familienarbeit, Pflege,

Kindererziehung und Nachbarschaftshilfe, Kultur und Politik" (Runder Tisch 2002, S. 39). Die

Europäischen Märsche gegen Arbeitslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung fordern

in ihrer Charta der sozialen Grundrechte ein "Recht auf ein garantiertes existenzsicherndes

Einkommen, das allen Männern und Frauen ermöglicht, in Würde zu leben, ohne jede Diskriminierung

nach dem Alter, dem Geschlecht, der Herkunft oder irgendeiner Art ... Wir fordern, dass jede(r) ein

Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen hat, das sich am von der Gesellschaft produzierten

Reichtum und an den grundlegenden Bedürfnissen für ein Leben in Würde orientiert" (Europäische

Märsche 2000, S. 14). Die Höhe dieses garantierten (Mindest-)Einkommens orientiert sich an der

33

Während sich die Sozialhilfeinitiativen aus armutspolitischen Erwägungen heraus auf

eine konkrete Höhe des Existenzgeldes festlegen, sprechen die unabhängigen

Erwerbsloseninitiativen von "einem ausreichenden Existenzgeld plus Miete,

Mietnebenkosten und Urlaubsgeld" (BAG-Erwerbslose 2000, S. 132) 33. Sie nutzen

die Existenzgeldforderung, um Debatten zur Durchsetzung des prinzipiellen Rechts

auf Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Einer

Selbstbestimmung und Teilhabe

a) jenseits der (Erwerbs-)Arbeit, und

b) im Sinne der "Aneignung der Arbeit" bzw. Befreiung der Arbeit von der

kapitalistischen und patriarchalischen Verfügung und Verwertung der Arbeitskraft.

a) "Existenzgeld und Mindesteinkommen ... - weil wir über die Sicherung der rein physischen

Existenz hinaus teilhaben wollen an Kultur, Bildung, Sport und sozialer Kommunikation, -

damit Armut uns nicht weiter an der Organisierung unserer Interessen hindern kann (der

politische Lohn!, R. B.), damit wir frei sind von dem Zwang, prekäre

Beschäftigungsverhältnisse eingehen zu müssen". "Existenzgeld bedeutet für uns ... eine

Lebensplanung ohne Gelddruck, Bürokratie und Arbeitszwang ... und damit

'Selbstverwirklichung' in allen verschiedenen Lebensphasen: in gesellschaftlich notwendiger

Arbeit, bei Erholung und schöpferischer Tätigkeit sowie durch eine Bildung, die die

Voraussetzung schafft, damit alle gleichberechtigt und kompetent an der Gestaltung der

gesellschaftlichen Verhältnisse teilnehmen können" (Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o.

J., o. S. a und b).

"Es geht ... nicht mehr allein um die in der Regel minimale Absicherung gegen

Lebensrisiken, wie sie das bestehende Sozialrecht intendiert, sondern um die freie

Entfaltung der Persönlichkeit, wobei Raum ermöglicht würde für die Ausgestaltung

gesellschaftlich notwendiger und/oder sinnvoller Arbeit und das Erstreiten von Bürgerrechten

und politischer Teilhabe" (BAG-Erwerbslose 2000, S. 129).

b) "Die Forderung nach Existenzgeld schließt die Art und Weise, wie die Arbeit organisiert ist

und was für wen produziert wird, ein; denn daran hängen neben der Erwerbslosigkeit auch

allen anderen Probleme wie die Ausbeutung der Menschen in der sog. 'Dritten Welt', die

Umweltzerstörung, die Sinnentleerung im Konsum etc. Weil im Grunde klar ist, dass in jeder

Gesellschaft gearbeitet werden muss, um die materiellen, sozialen und kulturellen

Bedürfnisse aller Menschen befriedigen zu können, geben wir auch den Anspruch nicht auf,

diese Arbeit gemeinsam mit allen Menschen selbst zu organisieren. Die Produktion muss an

den Bedürfnissen der ProduzentInnen orientiert sein. In unserer Forderung nach

Existenzgeld ist deshalb die nach gesellschaftlicher Aneignung der Arbeit enthalten. Wir

verstehen unter gesellschaftlich notwendiger Arbeit nicht nur den 'normalen' Produktions-

und Dienstleistungsbetrieb, sondern auch die gesamte unbezahlte 'private'

Reproduktionsarbeit. Sie umfasst u. a. die Erziehungs- und Hausarbeit, die Arbeit in

Initiativen, Nachbarschaftshilfe, kulturelle Arbeit, gegenseitige Hilfe, Unterstützung und

Beratung. Existenzgeld bedeutet für uns die individuelle Absicherung, um diese notwendigen

Arbeiten auf freiwilliger Basis machen zu können. Wir wollen diese Arbeiten nicht auch noch

in 'Lohnarbeitsverhältnisse' zwingen und womöglich ihre geschlechtsspezifische Verteilung

festschreiben. Untrennbar damit verbunden ist die Forderung nach einer radikalen

Arbeitszeitverkürzung, damit der Anspruch auf gerechte Verteilung für alle gelten kann"

(BAG-Erwerbslose 2000, S. 124).

50%-Marke des Bruttoinlandsproduktes pro Kopf des jeweiligen europäischen Landes: für

Deutschland 2001 ca. 1009 Euro (vgl. Europäische Märsche 2000, S. 16; euromarsch 2003).

33 1992 sprachen die Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut von

einem Existenzgeld in Höhe von mindestens 1200 DM plus Miete, Mietnebenkosten und Urlaubsgeld.

34

weiter zu b) "Ein Existenzgeld soll im Gegenteil erst die materiellen Voraussetzungen und

damit die praktische Möglichkeit schaffen, ihre Verteilung gerecht zu organisieren, d. h. die

Frauen aus ihrer Unterdrückung und Ausbeutung in der unbezahlten Haus- und

Erziehungsarbeit zu befreien" (Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o. J., o. S. a und b) 34.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Existenzgeld auch als solidarisches

Angebot für ein gemeinsames Projekt mit allen Beschäftigten gilt: "Ein ausreichendes

Mindesteinkommen schützt die Beschäftigten und Gewerkschaften davor, dass wir als

Lohndrücker und Streikbrecher gegen ihre Kämpfe eingesetzt werden ... Wir können uns

gemeinsam für eine vernünftigere Organisation der Arbeit einsetzen und schaffen die

Möglichkeit, 'Nein' zu sagen gegenüber miesen Beschäftigungsverhältnissen,

umweltzerstörender Arbeit und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen. Denn der

scheinbare Gegensatz zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten ist durch die Entwicklung

auf dem Arbeitsmarkt praktisch längst zur Fiktion geworden: so wie sehr viele Erwerbslose,

SozialhilfebezieherInnen und Frauen gezwungen sind, nebenbei in schlecht bezahlten

(Teilzeit-)Jobs zu malochen, damit es zum Leben langt, erleben viele Angestellte und

Arbeiter Wechselbäder zwischen zeitweiliger Erwerbslosigkeit und Überstundenklopperei als

ständige Bedrohung ... Aber die Verschlechterung der Beschäftigungsverhältnisse produziert

nicht nur Verarmung und existenzielle Unsicherheit, sondern sie schafft auch einen

Demokratieabbau in den Betrieben und sorgt dafür, dass es Angestellte und Arbeitnehmer

zweiter Klasse gibt. Hier liegen die Wurzeln gemeinsamer Interessenartikulation" (BAGErwerbslose

2000, S. 134f.).

Das für derzeitige Verhältnis utopische Moment, d. h. die Unmöglichkeit der

Verwirklichung der Existenzgeldforderung unter den gegebenen kapitalistischen

Verhältnissen - trotz vorhandener materieller Voraussetzungen -, muss durch einen

politischen Kampf realisiert werden. Dieser Kampf "wird einhergehen müssen mit

einem Prozess der Bewußtseinsbildung, innerhalb dessen sog. Eigenarbeit und

gesellschaftlich notwendige Arbeit ins Blickfeld gerückt und sowohl Konsumismus als

auch die herrschende Arbeitsmoral infrage gestellt werden können" (BAGErwerbslose

2000, S. 132).

Diese ideellen Entwicklungen müssen durch Übergangslösungen eines

Existenzgeldes praktisch befördert werden. "Existenzgeld und Versicherungsleistungen

müssen miteinander verbunden werden. Notwendig ist deshalb ein

Existenzgeld als Sockel, dessen Höhe unabdingbar über den derzeitigen

Sozialhilfesätzen zu liegen hat ... Das Existenzgeld hätte die Funktion einer

Mindestrente, eines Mindestlohnes, eines Mindesteinkommens aus

Lohnersatzleistungen und der Hilfe zum Lebensunterhalt; es gilt auch als

Mindestkrankengeld. Dies betrifft all diejenigen, die nicht lohnabhängig waren, die

über ein Niedrigeinkommen verfügen oder bei denen die Leistungen aus der

Sozialversicherung unter dem Existenzminimum liegen. Für diesen Personenkreis

fordern wir darüber hinaus den Nulltarif für öffentliche Verkehrsmittel und Bildungs-

und Kultureinrichtungen sowie die Übernahme von Zuzahlungen bei ärztlicher

Behandlung. Als Zwischenschritt halten wir bereits heute die Sockelung durch ein so

gestaltetes Existenzgeld für realisierbar" (BAG-Erwerbslose 2000, S. 129). Das diese

Existenzgeld-Sockelung innerhalb des Lohn- und Sozialsystems nicht die für das

Existenzgeld charakteristische Allgemeinheit und Bedingungslosigkeit garantiert,

34 Die Kritik am herrschenden Arbeitsbegriff, an der Lohnarbeit und an der patriarchalischen

Ausbeutung und Unterdrückung von Frauen hörte sich 1982 so an: "Es gibt doch die Hausarbeit,

Schularbeit, Gartenarbeit, Beziehungsarbeit usw. Diese Arbeiten jedoch, in denen der Mensch sich

und seine Umwelt mitgestaltet, mitproduziert, unterliegen alle dem herrschenden Maßstab: Wird dafür

kein Lohn gezahlt, ist es keine 'richtige' Arbeit" (Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 129). "Offenbar ist

Arbeit nur dann Arbeit, wenn sie Profit einbringt und systemstabilisierend ist" (Arbeitsloseninitiativen

1983, S. 142). "Gleichmäßige Aufteilung von Lohnarbeit, Hausarbeit, Erziehungs- und

Beziehungsarbeit zwischen Männern und Frauen!" (Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 168).

35

wurde erkannt. Daher wurde zusätzlich die Gleichbehandlung von AusländerInnen

und Deutschen und die Abschaffung aller Zwangsarbeit und Pflichtdienste gefordert.

Die Existengeld-Forderung galt auch "nicht nur als Geldleistung; uns geht es auch

um weitere Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens. Dazu gehören:

selbstbestimmtes Wohnen in gesunder Umwelt, eine, vernünftige kostenfreie

Gesundheitsversorgung, kulturelle Betätigung und Bildung, Nulltarif in allen

öffentlichen Einrichtungen, kostenlose und umfassende Kinderbetreuung, gesundes

und kostenloses Essen in öffentlichen Mensen, Werkstattbörsen usw."

(Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o. J., o. S. a und b).

Folgende fünf Aspekte einer "sozialrevolutionären Praxis" zur gesellschaftlichen

Veränderung können anhand der Existenzgeld-Debatte festgemacht werden:

Einführung eines garantierten Grundeinkommens (bzw. Übergangslösungen),

eine radikale Verkürzung der (Erwerbs-)Arbeit und ein gesetzlicher Mindestlohn

für alle Beschäftigten;

Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung in (Erwerbs-)Arbeit und

Haus- und Familienarbeit

"auffordernde" Angebote/Angebotsstrukturen für eine gesellschaftliche Teilhabe,

Betätigung und soziale Integration von Frauen und Männern jenseits von

(Erwerbs-)Arbeit, in Familien- und Hausarbeit, in öffentlicher und privater

Eigenarbeit, politischer Arbeit und im sozialen Engagement, Kulturarbeit und

Bildung;

selbstverwaltete Organisation der Produktion gemäß den Bedürfnissen der

ProduzentInnen und den ökologischen Erfordernissen;

Bewußtseinsbildung durch kritische Auseinandersetzung mit den Grundlagen und

Folgen kapitalistischer Produktion, mit der herrschenden Arbeitsethik und

Arbeitsideologie.

Vor und während der Konferenz "Für Existenzgeld und eine radikale

Arbeitszeitverkürzung. Zur Kritik der Lohnarbeitsgesellschaft" im März 1999 wurden

Kritiken am Existenzgeld und am Ansatz eines garantierten Grundeinkommens laut

35. Diese zu diskutieren, wäre Aufgabe einer weiteren wissenschaftlichen Arbeit.

35 Die Konferenz vom 18. bis zum 21. März 1999 wurde auf Initiative der Zeitschrift Arranca! und der

AG Soziales von FelS (Für eine linke Strömung) organisiert. Die Konferenz- u. a. Beiträge zum Thema

Existenzgeld und garantiertes Grundeinkommen finden sich im Buch "Existenzgeld", hrsg. von Hans-

Peter Krebs und Harald Rein. Verwiesen sei auf folgende kritische Beiträge in diesem Buch und in

anderen Veröffentlichungen: Roth 1998, Lohoff 1999, Frauengruppe Glanz der Metropole 2000,

Wildcat 2000, Hartel 2000, Gruppe Blauer Montag o. J. Entgegnungen darauf: Rein 2000, Reitter o. J.,

Gorz 2000, S. 129ff., ALSO o . J.

36

4. André Gorz 36

Vom bedingten Grundeinkommen mit Arbeitspflicht zum allgemeinen

und bedingungslos garantierten Grundeinkommen

"Es ist wichtig zu zeigen, daß die Möglichkeit eines Jenseits der kapitalistischen Gesellschaft in deren

Entwicklung selbst enthalten ist. Außerdem muß man zeigen, daß eine Sache möglich ist,

damit sie es wird."

André Gorz

Theoretischer Hintergrund

Gorz' theoretischer Bezugspunkt ist die Analyse des krisenhaften Übergangs von der

fordistischen, keynesianisch geprägten 37 zur postfordistischen 38 Arbeitsgesellschaft.

Die Metamorphosen der "Arbeit", eingebunden in konkrete Produktionsweisen und

Ausgestaltungen des Wohlfahrtsstaates, stehen im Mittelpunkt seines Interesses.

Die theoretische Analyse des Übergangs zum Postfordismus wird verbunden mit der

Formulierung emanzipatorischer linker Grundsätze und daraus resultierender

Politikansätze. Denn Gorz sieht die krisenhafte und widersprüchliche

Übergangsphase vom Fordismus zum Postfordismus als eine Chance für die

Neubestimmung linker Politik und die Gestaltung der Gesellschaft durch eine

emanzipatorische Linke.

Zwei grundlegende theoretische und praktische Ansätze für die Gestaltung einer

anderen Gesellschaft präferiert Gorz:

1. Die "Herrschaft der im Kapital und seinen techno-bürokratischen Apparaten

verkörperten ökonomischen Rationalität, und nicht das Bestehen eines von

Verwertungszwang und Konkurrenz regierten ökonomischen Bereiches, bestimmt

den Kapitalismus, eben die Abschaffung dieser Herrschaft, und nicht die

Abschaffung des Kapitals und des Marktes, wird die Überwindung des

Kapitalismus kennzeichnen" (Gorz 1994, S. XV). Die ökonomische Rationalität ist

gekennzeichnet durch die Logik des Einsparens von Arbeitszeit zwecks

Kapitalmehrung und Kostensenkung, welche das Messen, Berechnen und

Vorhersehen des Arbeitskräfteeinsatzes voraussetzt. Die ökonomische

Rationalität führt gesamtgesellschaftlich zur Einsparung von Arbeitszeit.

Irrationalerweise aber eben auch zur Ausweitung der Spaltung der Gesellschaft:

in "hochproduktive", gut Entlohnte, aber auch zunehmend prekär Beschäftigte,

und in "unproduktive", niedrig und niedrigst entlohnte prekär Beschäftigte 39.

36 André Gorz lebt als Philosoph und Publizist in Frankreich, war Mitstreiter von Jean-Paul Sartre. Die

Quellen folgender Darstellung sind Gorz 1994 und 2000.

37 Fordismus steht für national eingebundene, quantitativ wachstumsorientierte Massenproduktion und

-konsumtion, Automatisierung und tayloristische Arbeitsteilung, ausgeprägte betriebliche

Hierarchisierung, starre Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnisse ... Keynesianismus steht für eine vom

Staat durch Geld- und Steuermaßnahmen weitgehend beeinflusste Produktion und Nachfrage sowie

eine entsprechende konsumistische wohlfahrtsstaatliche Entwicklung.

38 Postfordismus steht für eine globalisierte, eher qualitativ wachstumsorientierte und wissensbasierte

Produktion, für eine schlanke Gestaltung und Leitung der Produktion, für eine weitgehende

Verlagerung der Gestaltung, Organisation und Optimierung des Arbeits- und Produktionsprozesses

und damit des Gewinnmaximierungsprozesses auf die ArbeiterInnen und Arbeitskollektive selbst, für

flexible Arbeitszeiten und prekäre Arbeitsverhältnisse sowie für die Krise des traditionellen

Wohlfahrtsstaates und den Versuch des Finanzkapitals, sich von der Produktionssphäre abzukoppeln.

39 Prekäre (Erwerbs-)Arbeit ist gekennzeichnet durch eine Auflösung Sicherheit gebender Standards

hinsichtlich Arbeitseinkommen, Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz. Prekarisierung negiert

die Integrationsfunktion von (Erwerbs-)Arbeit, die soziale Absicherung durch und Finanzierung der

37

Gleichzeitig aber werden bei der kapitalbedingten Suche nach der weiteren

Verwertung der Arbeitskraft immer mehr ehemals autonome Tätigkeits- und

Lebensbereiche der Herrschaft der rational-ökonomischen Sphäre untergeordnet.

Öffentliches und Privates wird der kapitalistisch privatwirtschaftlichen,

ökonomisch-rationalen Logik unterworfen. Es geht bei der Vollendung der

Moderne um die Zurückdrängung und Abschaffung der Herrschaft dieser Logik

und der genannten Folgen: Dies bedeutet, "daß es Gegenstand der Sozialpolitik

sein muß, die von Arbeit freigesetzte Zeit tatsächlich für alle disponibel zu

machen. Der zunehmend provisorische, diskontinuierliche, sekundäre Charakter

des Lohnarbeitsverhältnisses muß in eine neue Freiheit, ein neues Recht für

jede(n) umgesetzt werden, seine/ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen"

(ebenda, S. XIII). Die Rückeroberung von Zeit und Raum für selbstbestimmtes

Tätigkeitsein und Leben und die Zivilisierung der prekarisierten (Erwerbs-)Arbeit

sind die Aufgaben.

2. Qualitativ drückt sich die Vollendung der Moderne in der Aneignung der Arbeit als

poiesis 40 aus. Diese Aneignung der Arbeit, im Sinne der Befreiung von der Arbeit

und Befreiung (in) der Arbeit, ist gleichbedeutend dem Auszug aus der

kapitalistischen Arbeitsgesellschaft und dem Einzug in eine Multiaktivitätsgesellschaft.

Multiaktivität meint "eine für alle eröffnete Möglichkeit, tausend

individuelle und kollektive, private und öffentliche Aktivitäten zu entfalten ... Es

geht dabei um künstlerische, politische, wissenschaftliche, ökosophische,

sportliche, handwerkliche und Beziehungsaktivitäten, Selbstversorgungs- und

Reparaturarbeiten, Restaurierungsarbeiten des natürlichen und kulturellen Erbes,

um die Gestaltung des Lebensraumes und Energieersparnisse, um 'Kinderläden',

'Gesundheitsläden', Netzwerke zum Austausch von Dienst- und Hilfeleistungen

(41), gegenseitiger Unterstützung" (Gorz 2000. S. 144). Politik kann und soll für

Projekte in diese Richtung "Freiräume" schaffen 42. Zur Aneignung der Arbeit

gehörig ist ein soziokultureller Wandel 43. Dieser wird dadurch befördert, dass die

Funktion der (Erwerbs-)Arbeit als Quelle sozialer Bindung, sozialen

Zusammenhalts, des Lebenssinns und von Integration und Sozialisierung,

persönlicher Identitätsbildung schon längst prekarisiert, wenn nicht gar ganz

zerbrochen ist - weil eben die (Erwerbs-)Arbeit prekär geworden ist 44.

(erwerbs-)arbeitszentrierten Sozialversicherungssyteme. Prekäre Arbeitsverhältnisse prekarisieren

Lebensverhältnisse.

40 = Selbstverwirklichung; Schaffung eines Werkes; selbstschöpferische, freiwillige, autonome

kollektive und individuelle Tätigkeit; Tätigkeit als Selbstzweck

41 Gorz widmet widmet seine Aufmerksamkeit auch den LETS (Local Exchange Trading Systems),

Kooperations- bzw. Tauschringen. Diese gelten heute als Notlösungen und zugleich aber als Orte

einer ökologisch sinnvollen Nutzung lokal gegebener Ressourcen zur Belebung der lokalen

Ökonomie.

42 "Die institutionellen Entscheidungsträger, die diese (emanzipatorische, R. B.) Politiken ins Werk

setzen können, sind jedoch nicht die Akteure jener anderen Gesellschaft, die heraufkommen muß.

Man darf von der Politik nur erwarten, daß sie die Freiräume schafft, in denen sich die alternativen

sozialen Praktiken entwickeln können" (Gorz 2000, S. 111).

43 Unterstützt durch den bereits bei Vobruba diskutierten Wertewandel, auf den Gorz ebenfalls

mehrmals eingeht (vgl. Gorz 2000, S. 84ff., Zoll 1993).

44 Reitter stellt fest, dass der postfordistische Übergang vom Beruf zur prekarisierten (Erwerbs-)Arbeit,

sprich zum Job, eine schwächere soziale Identität und eine geringere Identifikation mit der (Erwerbs-)

Arbeit zur Folge hat. Zugleich: Das Vordringen der Marktlogik in alle Bereiche der gesellschaftlichen

(Re-)Produktion (Wirtschaft, Wissenschaft, Wohlfahrt), das Eindringen dieser Marktlogik in den Betrieb

und in die Arbeitskollektive (z. B. profit-center, out-sourcing, Scheinselbständige) und die Ausrichtung

des Individuums zum flexiblen Marktelement führt zum Verlust sozialer Integration und sozialer

Identität. Diese desintegrativen Prozesse in der (Erwerbs-)Arbeit werden mit "Ersetzung durch

Marktbeziehungen" und "Atomisierung/Vereinzelung" beschrieben (vgl. Reitter 2000).

38

Mit den herrschenden Arbeits- und Produktionsverhältnissen existieren also

genügend Voraussetzungen für eine quantitative und qualitative Aneignung frei

gesetzter Arbeit(-szeit) und prekärer Arbeit(-sbedingungen).

Mit dieser Begründung sagt Gorz derjenigen "linken" Auffassung ab, die die (Neu-)

Schaffung entlohnter, fremdbestimmter Arbeit (Arbeitsplätze) fordert. Die Absage

erfolgt aus dem Bewusstsein, dass diese "linke" Auffassung das Gegenteil von

Emanzipation befördert:

"Denn um die uneingeschränkte Herrschaft aufrechtzuerhalten, die das Kapital über die

Arbeit, über die Gesellschaft und über die Lebensweise aller ausübt, muß entlohnte,

fremdbestimmte 'Arbeit' im Lebenszusammenhang und im Bewußtsein des Einzelnen ihren

zentralen Stellenwert behalten. Jede Massenkundgebung, jedes Plakat, die proklamieren

'Wir wollen Arbeit', verkünden zugleich den Sieg des Kapitals über eine Menschheit von

unterworfenen Arbeitnehmern, die keine mehr sind, jedoch auch nichts anderes zu sein

vermögen" (Gorz 2000, S. 78).

Situationsanalyse

Die fordistische Arbeit und keynesianische Steuerung führte an Grenzen der

Produktivitäts- und Gewinnsteigerung - verbunden mit der Sättigung des

Binnenmarktes. Die hohe Standardisierung und Normierung des fordistischen

Arbeitstyps setzten dem Erfindergeist, der Phantasie, individueller und kollektiver

Selbstdefinition neuer Normen, Bedürfnisse und Fähigkeiten enge Grenzen. Auch

der Wohlfahrtsstaat verlor an Akzeptanz:

"Der Sozialstaat hat die Funktionsweise des Wirtschaftssystem und die hegemonische

Dynamik seines Rationalitätstyps unangetastet gelassen. Das Eindämmen des Bereichs, in

dem sich dieser entfalten darf, beruht ausschliesslich auf der Verstärkung der

Interventionsbefugnis des Staates. Diese Verstärkung führt nicht zur Entstehung eines

anderen öffentlichen Raumes, anderer gesellschaftlicher Beziehungen, anderer Lebens- und

Arbeitsweisen, in denen eine eigene Rationalität und eigenständige Werte bestimmend

wären. Folglich wurden die staatlichen Umverteilungen und Interventionen von ihren

Nutznießern sowohl als 'soziale Vorteile' wie auch als Bevormundungen und als

Benachteiligungen der 'Leistungswilligeren' zugunsten der wenigen Tüchtigen

wahrgenommen" (Gorz 1994, IVf.). "Da sich die konstituierte Linke in einem Sozial-

Etatismus festgefahren hat, dessen fiskalische Grenzen ebenso deutlich werden wie seine

bürokratischen Belastungen, kann die Rechte das Erbe der Befreiungsbestrebungen der

Linken für eine Politik einfordern, die den Wohlfahrtsstaat abbaut, den Steuerdruck mildert,

die 'dereguliert' und 'dereglementiert' und die Entwicklung einer komplexen Gesellschaft den

angeblich 'neutralen' und 'freien', weil der Macht und dem Willen des Menschen entzogenen

Kräfte des Marktes überantwortet. Der traditionellen sozialen Basis der Rechten verspricht

diese Politik größere Möglichkeiten zu sozialem Aufstieg und individuellem Erfolg ('Leistung'

und 'Verdienst' würden dank reformierter Fiskalität besser vergolten). Den neuen

Lohnempfängerschichten und einer nicht unerheblichen Fraktion der Facharbeiter und

Techniker bietet sie die Rehabilitierung des beruflichen Erfolgs im Bündnis der 'Gewinner',

der 'Hochleister' und der 'Unternehmer', gegen die 'Nichtstuer' und die 'Unfähigen', die mit

ihren Sozialbezügen von anderer Leute Arbeit leben wollen" (Gorz 1994, S. VI).

Als Verteilungskorrektiv gegenüber dem Markt und als Lückenbüßer für

gesellschaftliche und familiäre Solidarbeziehungen, die infolge der Ausweitung der

Warenbeziehungen zerstört wurden, agiert/e der Wohlfahrtsstaat erwerbsarbeitszentriert,

bürokratisch-regulierend und individualisierend. Menschen werden als (in

den prekarisierten Arbeitsmarkt) zu integrierende Einzelfälle und Kunden behandelt,

39

kollektive bzw. gesellschaftliche Lösungen kollektiver bzw. gesellschaftlicher

Probleme werden vermieden 45. Fazit: Die ökonomische Rationalität und deren

Folgen (Ausweitung Marktlogik, Prekarisierung, Spaltung der Gesellschaft) verlängert

sich in und durch das wohlfahrtsstaatlichen Arrangement.

Aber eben nicht nur konservativer Sozial-Etatismus war und ist die linke Sünde auf

dem Weg zur postfordistischen Hölle. Ebenso die o. g. "Arbeit, Arbeit, Arbeit"-

Forderung, die letztlich die Expansion der Sphäre der (Erwerbs-)Arbeit, und damit

der Marktlogik und der Prekarisierung - auch in Bereiche, die ehemals private und

weitgehend selbstbestimmte Bereiche des Tätigseins und Lebens waren - befördert.

Dieses konservative Antwort hat die traditionelle Linke mit der Rechten gemeinsam.

Sie befördert damit eine Dualisierung und Prekarisierung der Gesellschaft: in

gutbezahlte, wenn auch zunehmend prekär arbeitende Lohnempfänger im kapitalintensiven

Sektor und niedrig entlohnte, prekarisiert Beschäftigte, zumeist im

Dienstleistungssektor, so Gorz.

Dem gegenüber entwirft Gorz eine emanzipatorische linke Politikstrategie, die die

freie Entwicklung aller Individuen zum Maßstab ihrer Ansätze und ihres Handelns

macht. Er knüpft dabei an Entwicklungen und "Gestalten" der postfordistischen

Arbeitsverhältnisse an:

- an die diskontinuierlichen, flexiblen Lohnarbeitsverhältnisse und die partielle

Abschaffung des Lohnsystems (Selbständige; unabhängige Dienstleister/

Scheinselbständige, freie Mitarbeiter = persönlich abhängige "Dienstboten").

Diese gilt es umzuwandeln in selbstbestimmte Möglichkeiten von Diskontinuität

und Flexibilität, d. h. die Gestalt des prekär Beschäftigten ist zu "zivilisieren";

- an die "Elitearbeiter" (Quasi-Subunternehmer in einem Unternehmen, profitcenter-

Chefs im Unternehmen, Wissensarbeiter ...), die einen Autonomiegewinn

(im Rahmen der heteronomen Marktlogik und Prekarisierung) in der (Erwerbs-)

Arbeit erfahren haben. Diese gilt es zur Erlangung von Autonomie,

Zeitsouveränität, sozialer Absicherung über die bestehenden Arbeits- und

Lebensverhältnisse hinaus zu motivieren.

Eine emanzipatorische linke Politikstrategie setzt daher nicht nur an der "Befreiung

der Arbeit", sondern auch an der "Ausweitung des öffentlichen Raumes" (Gorz 2000,

S. 13), an der (Wieder-)Aneignung dieses Raumes an:

1. weil prekarisierte (Erwerbs-)Arbeit und freigesetzte Arbeit(-szeit) nach einem Ort

der schöpferischen, anerkannten und sozial integrativen Betätigung suchen 46;

2. weil dieser Ort, einen vom "allgemeinen Wirtschaftssubjekt" bisher abhängigen

Bürgerstatus nunmehr von diesem Wirtschaftssubjekt-Status unabhängig

erlangbar macht 47, der Bürgerstatus gründet sich auf dem Tätigsein im

öffentlichen Raum;

45 Der linkslibertäre Gorz konstatiert: "Insofern er auf der verstärkten Herrschaft normierender und

formalisierender Administration beruht, ist der Wohlfahrtsstaat das diametrale Gegenteil des libertären

Strebens nach individueller und kollektiver Emanzipation, welches eines der grundlegenden

Kampfthemen der Linken darstellt. Statt die Macht der sozialen Individuen über ihr Leben, über die

Ergebnisse und Weisen ihrer sozialen Kooperation zu erweitern, unterwirft sie der Wohlfahrtsstaat

parallel zum Kapital seiner eigenen Macht" (Gorz 1994, S. V).

46 "Das unabdingbare Bedürfnis nach einem ausreichenden und sicheren Einkommen ist eine Sache,

das Bedürfnis, zu werken, zu wirken und zu handeln, sich an anderen zu messen und von ihnen

anerkannt zu werden, eine andere, die weder in der ersten aufgeht noch mit ihr zusammenfällt. Der

Kapitalismus dagegen verkoppelt diese beiden Bedürfnisse systematisch, verwirrt und verschmilzt sie

und gründet darauf die Macht des Kapitals und seine ideologische Vorherrschaft ..." (Gorz 2000, S.

102).

47 Siehe weiter unten im Abschnitt zum garantierten Grundeinkommen.

40

3. weil die relative Autonomie in der heteronomen (fremdbestimmten)

postfordistischen Arbeit nicht ohne eine kulturelle, moralische und politische

Autonomie der jeweiligen Akteure im öffentlichen Raum zu

gesellschaftsrelevanten Veränderungen führen kann;

4. weil der öffentliche Raum zunehmend zum Ort des Konfliktes zwischen

Autonomie und Heteronomie, Privatem und Öffentlichem wird:

"Die Herrschaft des Kapitals läßt sich nicht mehr direkt durch hierarchischen Druck auf

die lebendige Arbeit ausüben, sondern nur noch auf indirekte Weise. Sie muß sich auf

Gebiete außer- und oberhalb des Betriebs verlagern und das Subjekt so konditionieren,

daß es genau das akzeptiert oder wählt, was man ihm aufzuzwingen beabsichtigt. In

diesem Fall hören der Betrieb und der Arbeitsplatz auf, der maßgebliche Ort des

Hauptkonflikts zu sein. Die Front wird dann überall dort verlaufen, wo Information,

Sprache, Lebensweise, Geschmack und Moden durch Kapital, Handel, Staat, oder

Medien erzeugt und gestaltet werden. Anders gesagt, überall dort, wo die Subjektivität ...

der Individuen, ihre Wertvorstellungen, ihre Selbstbilder oder die der Welt fortwährend

strukturiert, fabriziert und geformt werden" (Gorz 2000, S. 62).

Dem weitgehenden Exodus des Kapitals aus dem nationalen, betrieblichen und

produktiven Rahmen gehört der weitgehende kulturelle Exodus der Subjekte aus der

kapitalistischen, ökonomisch-rationalen beherrschten Arbeitskultur und der

entsprechend geprägten Alltags- und Lebenskultur gegenüber gestellt. Die Ablösung

der Herrschaft des Kapitalismus ist daher ein kulturgesellschaftliches Projekt.

Politische Parteien können entsprechende emanzipatorische Politiken entwerfen, die

dieses Projekt befördern: Dieses zielt letztlich darauf, "den vom ökonomischen Kalkül

regierten Bereich zu reduzieren und gleichzeitig den Bereich selbstbestimmter,

selbstorganisierter Tätigkeiten auszudehnen, in denen sich die menschlichen

Fähigkeiten frei entfalten können" (Gorz 1994, S. IX).

Gorz' Politik-Strategie der multiaktiven Kulturgesellschaft möchte "jedes Mitglied (der

Gesellschaft) dazu zu ermutigen, sich fortlaufend im Wettstreit und im

Zusammenspiel mit anderen neu zu definieren und zu überbieten. Dieses Streben

nach Vortrefflichkeit ist das gemeinsame Ziel aller" (Gorz 2000, S. 109). Die im

folgenden benannten politischen Strategien sollen das menschliche Streben nach

Vortrefflichkeit, nach Anerkennung, schöpferischem Tun, autonomem Wirken

(poiesis) und sozialer Bindung entkoppeln von dem Bedürfnis nach einem

ausreichenden und sicheren Einkommen. Weil das Bedürfnis nach einem

ausreichenden und sicheren Einkommen sich in der kapitalistischen Gesellschaft nur

über eine letztlich fremdbestimmte, der ökonomischen Rationalität unterworfene, und

zudem prekarisierte (Erwerbs-)Arbeit befriedigen lässt.

Diese aufeinander bezogene Politiken sind:

1. Einführung eines allgemeinen und bedingungslos garantierten Grundeinkommens;

2. gerechte Verteilung der (Erwerbs-)Arbeit und Erlangung von Zeitsouveränität;

3. Erweiterung von Orten, an denen sich die individuellen und kollektiven

autonomen Tätigkeiten entfalten können und Entfaltung neuer Formen von

Gesellschaftlichkeit, sozialer Bindungen und sozialem Zusammenhalt jenseits der

Arbeit.

41

Das allgemeine, bedingungslos garantierte und ausreichende

Grundeinkommen

Noch in seiner "Kritik der ökonomischen Vernunft" (Gorz 1994) war Gorz der

Auffassung, dass das Recht auf Einkommen nur bedingt von einer Pflicht auf

(Erwerbs-)Arbeit entkoppelt werden darf: "Das Recht auf ein Einkommen muß an

eine Pflicht gekoppelt werden, zur Erbringung dieses Einkommens zu arbeiten - und

sei es noch so wenig" (Gorz 1994, S. 294f.). Die damit angedeutete Entkopplung des

Einkommens von einer bestimmten Arbeitsmenge 48, nicht aber von der (Erwerbs-)

Arbeit wird wie folgt begründet: Ohne einen bestimmten verpflichtenden Anteil an der

(Erwerbs-)Arbeit würden die arbeitsfreien Gesellschaftsmitglieder von den anderen

nicht als ihresgleichen anerkannt werden, nicht als eine/r von denen, die in der

makro-sozialen Sphäre allgemein anerkannte Arbeit unter allgemein gesellschaftlich

anerkannten Regeln und Beziehungen mit einem allgemein anerkannten

gesellschaftlichen Nutzen erbringen. Nur das allgemeine Individuum in der

allgemeinen Arbeit hätte einen anerkannten Bürgerstatus, wäre als Citoyen definiert.

Das heißt, der Status Bürger vollzog/vollzieht sich über den Status "allgemeines

Wirtschaftssubjekt". Politische Folgen einer Nichtanerkennung des Bürgerstatus

wären, so Gorz, ein angestrebtes niedriges Grundeinkommen, zugewiesene

Zwangsarbeit, Kombination sozialer Transfers mit Niedriglohnarbeit bzw. die

Mehrung der entwürdigenden Scheinarbeit - letztlich also sklavische Verhältnisse für

die Betroffenen. Mit diesen möglichen Auswirkungen wäre aber das Recht aller auf

Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum verweigert und eine weitere Spaltung der

Gesellschaft realisiert.

Gorz revidierte seine Auffassung und begründet das allgemeine, bedingungslos

garantierte und ausreichende Grundeinkommen wie folgt:

a) Die Grundlage postfordistischer Arbeit und Produktivität macht zunehmend das

"allgemeine gesellschaftliches Wissen, knowledge, zur unmittelbaren

Produktivkraft" (Gorz 2000, S. 127, nach Marx). Die Reflexion und Organisation

der Arbeit, die Kreation der Produkte ... vermittels Abstimmungen,

Kommunikationen und Informationsaustauschen drängen die unmittelbare

Produktion in den Hintergrund. Wenn das allgemeine gesellschaftliche Wissen,

"Intelligenz und Phantasie ... zur Hauptproduktivkraft werden, hört die Arbeitszeit

auf, das Maß der Arbeit zu sein. Die Arbeitszeit ist dann überhaupt nicht mehr

meßbar... Die kontinuierliche, nach der Arbeitszeit bezahlte Lohnarbeit ... sinkt

rapide ... " (Gorz 2000, S. 120). Weiterhin: Die (Re-)Produktion des knowledge,

die Entwicklung der verschiedenen Fähigkeiten, die integraler Bestandteil der

postfordistischen Arbeitskraft sind, vollzieht sich an den Arbeitsstätten, in

Schulen, Cafés, Klubs, auf Sportplätzen, in Diskussionsgruppen, bei Reisen,

Konzerten ... Insofern sind dies Orte und Zeiten allgemeiner gesellschaftlicher

Arbeit ohne Teil der (Erwerbs-)Arbeit zu sein. Allgemeines Wissen als

Hauptproduktivkraft ersetzt so die messbare, berechenbare, also ökonomisch

rationalisierbare (entlohnte) Arbeit und setzt die Möglichkeit der Anerkennung als

allgemeines Individuum und als BürgerIn jenseits der (Erwerbs-)Arbeit, so die

Revision der Argumentation zur Ablehnung der unbedingten Entkopplung von

(Erwerbs-) Arbeit und Einkommen.

b) Wenn das Sozialprodukt zunehmend aus "Mensch-Maschinen-Organisations-

Systemen" hervorgeht, also wissen-technik-organisationsbasierte Produktion ist,

48 Gorz diskutierte 1.000 Stunden jährliche Arbeitszeit oder 20.000 bis 30.000 Stunden

Lebensarbeitszeit für alle - also auch eine mit der Einführung des bedingten Grundeinkommen

verbundene generelle radikale Arbeitszeitverkürzung für alle.

42

kann die Arbeitszeit nicht mehr als Maß des geschaffenen gesellschaftlichen

Reichtums gelten. Damit wird die Arbeitszeit aber als Maß nicht nur für die

Individualeinkommen, sondern auch für die (Um-)Verteilung des gesellschaftlichen

Reichtums obsolet.

c) Damit die (Re-)Produktion des knowledge - im weitesten Sinne also Bildung und

darin enthaltene autonome Tätigkeiten -, nicht kontrollierbar und beherrschbar

durch die Unternehmen wird, ist ein allgemeines und bedingungslos garantiertes

Grundeinkommen nötig. Es eröffnet allen nicht kontrollierbare Räume und Zeiten

für die Aus-Bildung menschlicher Fähigkeiten jenseits ökonomisch-rationaler,

heteronomer Zwecksetzungen.

d) Wäre ein Grundeinkommen an irgend eine Art von Arbeit oder Tätigkeit

pflichtgemäß gekoppelt, wäre die Unbedingtheit und Freiwilligkeit dieser

Tätigkeiten aufgehoben. Das widerspräche dem Selbstzweck-Charakter

poietischen Tuns. Also ist das Grundeinkommen bedingungslos und natürlich

ausreichend zu garantieren.

Umverteilung der (Erwerbs-)Arbeit, Zeitsouveränität und "anders arbeiten"

Gorz sieht das allgemeine, bedingungslos garantierte und ausreichende

Grundeinkommen als einen unterstützenden Faktor der Umverteilung der (Erwerbs-)

Arbeit und anderer Tätigkeiten, auch der Hausarbeit usw.: "Das allgemeine und

bedingungslos garantierte Grundeinkommen, das zusammen mit dem Einkommen

aus einer Arbeit beziehbar ist, stellt ... die beste Handhabe dar, um so weit wie

möglich die bezahlte Arbeit auch als die unbezahlten Aktivitäten umzuverteilen"

(Gorz 2000, S. 120). Das Recht auf ein Grundeinkommen soll und muss aber

darüber hinaus verbunden sein mit einem "Recht auf Arbeit mit Unterbrechungen und

auf ein multiaktives Leben ..., in dem Berufsarbeit und unbezahlte Aktivitäten

einander ablösen und ergänzen" (Gorz 2000, S. 137). Dieses "Recht auf Arbeit mit

Unterbrechungen und auf ein multiaktives Leben" benennt entgegen klassischen

Umverteilungsforderungen erstens nicht nur ein Recht auf Arbeit, sondern

gleichzeitig ein darüber hinaus gehendes Recht auf ein multiaktives Leben - auch

jenseits der Arbeit. Zweitens verdeutlicht Gorz, dass es um eine Arbeitsumverteilung

im Sinne von Zuweisung der Macht über die Lebenszeit der Menschen an die

Menschen selbst geht. Das Recht auf Unterbrechungen der Arbeit meint das Recht

auf individuelle (Lebens-)Zeitsouveränität.

Nach diesem Konzept soll Arbeit von Arbeitszeit-, Hierarchie- und Leistungszwängen

befreit sein, muss dann keine mit "Anreizen" oder gar mit der Peitsche der puren

Überlebensnotwendigkeit erzwungene Tätigkeit sein, sondern kann als eine in die

frei verfügbare Lebenszeit/Multiaktivität eingelassene besondere, frei gewählte

Aktivität gelebt werden. Arbeit ist dann tendenziell versöhnt mit der Alltagskultur und

der Lebenskunst. Das meint bei Gorz "anders arbeiten" 49.

49 Gorz verweist mit dieser Argumentation auf den wissenschaftlich und alltäglich gepflegten

Widerspruch, einerseits Arbeit als Grundbedürfnis, soziale Integration Stiftendes und Hauptquelle der

Anerkennung, des Selbstwertes ... zu betrachten, andererseits aber in der Debatte um soziale Rechte

und Einkommen ohne Arbeit sich vornehmlich über Anreize zur Arbeit Gedanken zu machen. Dieser

Widerspruch ließe sich ja nur damit erklären, dass Arbeit offensichtlich eher als Strafe, also als etwas

mit verschiedenen unannehmbaren Zwängen Verbundenes empfunden wird - weswegen sie ja

"anzureizen" es gilt. Dagegen gilt für Gorz: "Die Garantie eines sozialen Grundeinkommens und die

Ausdehnung der frei verfügbaren Zeit sind nicht als Aktivitätshemmer, sondern als

Aktivitätsmultiplikatoren zu verstehen, nicht als Freistellung zum Nichtstun, sondern, im Gegenteil, als

eine für alle eröffnete Möglichkeit, tausend individuelle und kollektive, private und öffentliche

43

Orte und Formen sozialer Bindungen, des sozialen Zusammenhalts und

Lebens jenseits der (Erwerbs-)Arbeit

"Tatsächlich wandeln sich bereits Denkweisen ... oder besser, die Sensibilitäten und mit

ihnen das Wertesystem. Aber dieser kulturelle Wandel bleibt für jeden eine persönliche und

private Angelegenheit, solange eine neue Gestaltung des gesellschaftlichen Raumes es ihm

nicht erlaubt, sich durch neue Verhaltens- und Lebensformen in der Gesellschaft auszudrücken

und zu objektivieren" (Gorz 2000, S. 147).

Als Orte neuer Lebensformen macht Gorz die Orte des multiaktiven Lebens aus.

Diese Orte der Multiaktivitäten sind Experimentierorte alternativer und widerständiger

Herstellung von Gesellschaftlichkeit und, sofern sie öffentliche Orte sind, der

Herstellung des Gemeinwesens. Sie "sind ... dazu berufen, den durch die Abnahme

des Arbeitsvolumens verfügbar gemachten gesellschaftlichen Raum der

kapitalistischen Marktlogik zu entziehen und die Lohnarbeit größtenteils zu

verdrängen, um jenseits davon assoziative und freie soziale Bindungen zu schaffen"

(Gorz 2000, S. 145). Die vielfältigen Aktivitäten und Tätigkeiten im öffentlichen Raum

begründen den sozialen Zusammenhalt und zugleich den individuellen Bürgerstatus -

unabhängig vom Status als Wirtschaftssubjekt.

Die öffentlichen Räume inkl. Infrastrukturen - insbesondere im nahen Lebensraum -

müssen und können durch entsprechende Politiken befördert werden.

Opielkas Recht auf die individuelle Verfügbarkeit auf eigene Produktivmittel wird also

von Gorz insofern weiterentwickelt, dass dieses Recht in ein prinzipielles Recht auf

Nutzung von Infrastruktur und öffentlichen Raum umgewandelt wird. Diese Räume

und Infrastrukturen können sowohl als (Re-)Produktionsmittel von Gütern und

Dienstleistungen (Gebrauchswerten, nicht Waren), als auch von sozialem und

kulturellem "Kapital", von sozialen Bindungen und von Gemeinwesen (polis) gelten.

Durch die Nutzung dieser Räume und Infrastrukturen wird im besten libertären Sinne

die Abhängigkeit sowohl vom Arbeits-, Güter- und Dienstleistungsmarkt als auch vom

vormundschaftlichen (Versorgung-)Sozialstaat zurück gedrängt: "Demnach ist das

allgemeine, ausreichende Grundeinkommen von der Entwicklung von und dem

Zugang zu Möglichkeiten nicht zu trennen, die Selbsttätigkeit zulassen und fördern,

durch die also Einzelne oder auch Gruppen über ihre frei gewählte Arbeit einen Teil

der von ihnen definierten Bedürfnisse und Wünsche befriedigen können" (Gorz 2000,

S. 116).

Das Recht auf ein garantiertes Grundeinkommen, das Recht auf bezahlte Arbeit mit

Unterbrechung und ein multiaktives Leben sowie das Recht auf Möglichkeiten der

Selbsttätigkeit und Multiaktivität im öffentlichen (Nah-)Raum gehören zusammen.

Diese Rechte stehen für ein linkes emanzipatorisches, kulturgesellschaftliches

Projekt, mit dem die Herrschaft der ökonomischen Rationalität und des bürokratischrationalen

und die Marktlogik verlängernden (Sozial-)Staates gebrochen wird.

Aktivitäten zu entfalten ..." (Gorz 2000. S. 144). In die von "tausend Aktivitäten" gefüllte, frei

verfügbare Lebenszeit ist die bezahlte Arbeit zeitlich und inhaltlich frei gewählt eingebunden.

44

5. Zygmunt Bauman 50

Liberale Demokratie, republikanisches Gemeinwesen und garantiertes

Grundeinkommen

"In Wirklichkeit stellt die soziale Sicherheit die unbedingte Voraussetzung für die Freiheit dar.

Alles andere ist Demagogie im Dienste der kapitalistischen Herrschaft."

Heleno Sana

Theoretischer Hintergrund

Baumans theoretischer Bezugspunkt bei der Diskusssion des garantierten

Grundeinkommens ist die Theorie und Praxis der liberalen Demokratie und des

republikanischen 51 Gemeinwesens.

"Die liberale Demokratie ist in ihrer visionären wie in ihrer praktischen Version der

Versuch, die Effektivität des politischen Staates als Friedenswächter und Vermittler

zwischen Gruppen- oder Einzelinteressen zu wahren und gleichzeitig dafür zu

sorgen, daß Gruppen sich frei bilden und Individuen sich frei behaupten und für die

Lebensform entscheiden, die sie verwirklichen wollen ... Mit anderen Worten, die

liberale Demokratie strebt danach, ... die Handlungsfreiheit von Staat, Individuen und

Vereinigungen zu erhalten, während sie die Freiheit jedes Einzelnen zur Bedingung

der Freiheit der anderen macht" (Bauman 2000, S. 219f.).

Die republikanische Idee und Praxis eines Gemeinwesen setzt auf die Freiheit von

Einschränkungen der Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit (negative

Freiheit, frei von ...) und auf die Handlungsfreiheit zur Gestaltung des

Gemeinwesens und des Gemeinwohles (positive Freiheit, frei um ...). Ein

republikanisches Gemeinwesen lebt von der aktiven Wahrnehmung der positiven

Freiheit durch politisch handelnde gemeinwohlorientierte BürgerInnen 52. Die

Zugehörigkeit zum republikanischen Gemeinwesen basiert auf dem aktiven Interesse

der BürgerInnen an der Verfasstheit und an den grundlegenden Werten des

Gemeinwesen.

Situationsanalyse

Vier gemeinwohlgefährdende Eisberge macht Bauman auf der Fahrt der Titanic,

sprich unserer Gesellschaft, aus: "Es gibt den finanziellen Eisberg zügelloser

Währungsspekulationen, himmelstürmender Profite und schamlos überbewerteter

Aktien ... Es gibt den nuklearen Eisberg ..., den ökologischen Eisberg ... Und

schließlich ... gibt es den sozialen Eisberg von aller Erwartung nach drei Milliarden

Männer und Frauen, die noch zu Lebzeiten der jetzigen Generation überflüssig -

ohne jede ökonomische Funktion - sein werden" (ebenda, S. 242).

Die Eisberge wachsen, die Titanic fährt weiter.

Bauman ist besorgt um die Gegenwart und Zukunft der liberalen Demokratie und des

republikanischen Gemeinwesens, ihrer positiven Freiheitspotentiale und sozialen

Bindungskräfte - d. h. um die Navigationsfähigkeit angesichts der Eisberge.

In liberal-demokratischen Staaten gibt es zwar die negative Freiheit von

Einschränkungen o. g. politischer und bürgerlicher Menschenrechte, aber keine

50 Prof. Dr. Zygmunt Baumann ist Professor emeritus für Soziologie an der Universität Leeds. Er

wurde 1998 mit dem Theodor W. Adorno-Preis der Stadt Frankfurt/Main ausgezeichnet. Die Quelle

folgender Darstellung ist Bauman 2000.

51 res publica = die öffentlichen Angelegenheiten betreffend

52 Dem Liberalismus ist diese positive, gemeinwohlorientierte Freiheit egal.

45

positive politische Handlungsfreiheit zur Herstellung eines globalen, nationalen und

lokalen Gemeinwohls. Warum nicht?

Die ökonomischen und sozialen Sicherheiten sind in diesen Staaten im Bröckeln

oder schon zerbrochen - aufgrund einer "politischen Ökonomie der Ungewißheit":

"Die Botschaft lautet schlicht: Jeder ist potentiell überflüssig oder ersetzbar, so ist

jeder verwundbar und jede soziale Position - wie hochstehend und machtvoll sie im

Augenblick auch erscheint - auf längere Zeit gefährdet ..." (ebenda, S. 244). Das

überflüssige Angebot an Arbeitskräften und die Prekarisierung der Arbeits- und

Lebensverhältnisse haben fatale Folgen: "Der Anblick der Armen hält die nicht

Armen in Schach ..; er lähmt ihre Vorstellungskraft und fesselt ihre Hände. Sie

wagen es nicht, sich eine andere Welt vorzustellen; sie trauen sich kaum zu

versuchen, die akute zu ändern ... Der Anblick der Armen ist für alle nüchternen und

vernünftigen Wesen eine frühzeitige Mahnung, wonach auch ein Leben in

Wohlhabenheit unsicher bleibt und der Erfolg von heute keine Garantie gegen einen

Absturz morgen bietet" (ebenda, S. 253). Die allgemeine ökonomische und soziale

Prekarität ist gut für das Geschäft auf der Titanic, die republikanischen Institutionen

sind aber von Bord gegangen. Es herrschen die Prioritäten und die Überlegenheit

der Marktgesetze über die Gesetze der polis, des Gemeinwesens und des

Gemeinwohls. Die StaatsbürgerIn wandelt sich zur KonsumentIn; statt Beteiligung an

der Gestaltung des Gemeinwesens und des Gemeinwohls fordert diese lediglich den

Schutz ihrer KonsumentInnenrolle. Mehr nicht. Denn: Die Existenz, der

Lebensunterhalt ist unsicher, unberechenbar und unzuverlässig geworden. Ängste

aber essen die republikanische Seele auf.

Ohne garantiertes Grundeinkommen keine liberale Demokratie, kein

republikanisches Gemeinwesen und kein Gemeinwohl

Bauman anerkennt Argumente für ein garantiertes Grundeinkommen, wie

- den wesentlichen Lebensunterhalt von der Arbeit zu trennen,

- die Sicherung des Auskommens, ohne sich der vom Arbeitsmarkt bestimmten

Definition von Arbeit zu unterwerfen.

Gewichtiger ist nach Bauman allerdings das "Argument von der Notwendigkeit, die

Grundbedingungen des republikanischen Lebens und der republikanischen

Bürgerrechte zu bewahren oder wiederherzustellen ... (Das) entscheidende

Argument zugunsten der bedingungslosen sozialen Zusicherung eines elementaren

Lebensunterhaltes liegt ... in ihrer politischen Tragweite und ihrer Bedeutsamkeit für

das Gemeinwesen: in der entscheidenden Rolle, die ihr für die Rekonstruktion des

verloren gegangenen öffentlich-privaten Raumes und für die Belebung eben dieses

jetzt leeren öffentlich-privaten Raumes zukommt (53). Mit anderen Worten, das

entscheidende Argument zugunsten dieser bedingungslosen sozialen Zusicherung

ist darin zu sehen, daß sie die conditio sine qua non der Wiedergeburt einer wahrhaft

reifen Staatsbürgerschaft und Republik darstellt, wie es sie nur im Verbund von

Menschen mit Selbstvertrauen geben kann, von Menschen ohne Existenzangst - von

Menschen, die sich sicher fühlen" (ebenda, S. 259f.).

53 Der öffentlich-private Raum ist derjenige Ort, "an dem private Probleme bedeutungsvoll

aufeinandertreffen, also nicht, um daraus narzißtischen Gewinn oder um aus der öffentlichen

Zurschaustellung einen gewissen therapeutischen Nutzen zu ziehen, sondern um nach kollektiven

Steuerungsmechanismen zu suchen, die stark genug sind, um die Einzelnen aus ihrem privaten Elend

herauszuheben. Es ist jener Raum, in dem Ideen, wie Gemeinwohl, gerechte Gesellschaft und

gemeinsame Werte geboren werden und Gestalt annehmen können" (Bauman 2000, S. 10f.)

46

Das garantierte Grundeinkommen ist also keine sozialpolitische Maßnahme im Sinne

einer bloßen Umverteilung von Einkommen. Sie bietet also mehr, als "nur" arme

Bevölkerungsgruppen von ihrer Armut zu erlösen. "Es würde ethische Maßstäbe in

das Leben der Gesellschaft zurückbringen, indem es das Konkurrenzprinzip durch

das Prinzip des Teilens ersetzt. Es würde das Prinzip von Rechten etablieren, die auf

der befähigenden Qualität beruht, Staatsbürger zu sein, statt auf Ansprüchen, die

sich auf den Umstand der größten Bedürftigkeit stützen und daher einem trennenden

und disqualifizierenden 'Zugangstest' unterworfen sind ..." (ebenda, S. 262).

Zudem: Argumente, die auf die Verpflichtung des Sozialstaates verweisen, den

armen Bevölkerungsgruppen zu helfen, gehen fehl: Der Wohlfahrtsstaat ist nicht

mehr auf einen Ausgleich von Arbeit und Kapital erpicht, denn die Produktivität und

Rentabilität haben sich von der Beschäftigungsfrage längst emanzipiert. Es geht

diesem Wohlfahrtsstaat nur darum, sich die Armen vom Halse zu schaffen (nicht die

Armut), und sei es durch statistische Tricks mit "from welfare to work"-Programmen.

Armut, prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse und deren Blockadefunktion

hinsichtlich der positiven politischen Freiheitsausübung aller BürgerInnen bleiben

dabei bestehen und verschärfen sich.

Bauman greift neben untauglichen Argumenten und Beschränkungen bezüglich

eines Grundeinkommens auch die verklärende kapitalistische Arbeitsideologie und

das verklärte Sozialstaatsverständnis an: Eine bloße umverteilende Verpflichtung

des Sozialstaates gegenüber Armen einzuklagen, erheischt die Anerkennung eines

reduzierten Sozialstaatsverständnisses - dessen bloße Aufgabe wäre es, einen

Geldtransfer von denjenigen, die verdienen, zu jenen, die nicht verdienen, zu

organisieren: "Solche Anerkennung stützt sich unvermeidlich auf eine lange Kette

anderer stillschweigender Annahmen: die Identifizierung von Arbeit mit bezahlter

Arbeit und von sozialem Ansehen mit Marktwert sind die wichtigsten darunter.

Anstatt diese Voraussetzungen offenzulegen und ihre Willkür zu enthüllen (was eine

notwendige Bedingung für den Erfolg eines Grundeinkommens wäre), bestätigt die

genannte Anerkennung indirekt deren Gültigkeit" (ebenda, S. 264).

Der Wichtigkeit wegen noch mal die herrschenden arbeitsideologischen und

sozialpolitischen Verklärungen, die in Anlehnung an Bauman fixiert werden können:

Arbeit bekämpfe Armut und Unsicherheit/Ungewißheit, ermögliche daher auch

eine positive politische Freiheit.

Die Integration bzw. Inklusion (= Einschließung, sic!) in den Arbeitsmarkt

reduziere politische, bürgerliche, soziale, kulturelle und wirtschaftliche

Freiheitsberaubungen.

Arbeit (menschliche Lebenstätigkeit) sei identisch einer bezahlten Arbeit.

Ansehen und Anerkennung sei an den (Arbeits-)Marktwert gekoppelt.

Sozialstaat habe lediglich die Aufgabe, umverteilende Geldtransfers und

personenbezogene Hilfen zu gewährleisten.

Aus allen genannten Gründen sollte ein garantiertes Grundeinkommen nicht als eine

verklärte arbeits(markt)- und sozialpolitische Maßnahme eingefordert werden.

Sondern als eine Forderung zur Durchsetzung der positiv formulierten politischen

und sozialen Freiheiten - zur demokratischen Gestaltung des Gemeinwesens und

des Gemeinwohls.

47

6. Zusammenfassung

Vorgestellt wurden fünf theoretische Begründungen und Konzeptionen für die

Einführung eines garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne:

Die (arbeits-)markttheoretische, aufgeklärt-sozialdemokratische Konzeption

Vobrubas zielt darauf ab, mit einem garantierten Grundeinkommen die Position der

ArbeitskraftbesitzerInnen gegenüber den KapitalbesitzerInnen auf dem Arbeitsmarkt

zu verbessern bzw. überhaupt erst ein Gleichgewicht zwischen den beiden

Gruppen von (Arbeits-)Marktakteuren herzustellen.

Die emanzipatorischen 54, traditionelle linke Positionen überwindenden

Konzeptionen zielen darüber hinaus: mit dem garantierten Grundeinkommen sollen

Möglichkeiten der selbstbestimmten Arbeit/Tätigkeit und der sozialen Integration in

und jenseits der (Erwerbs-)Arbeit eröffnet und erweitert werden - um schrittweise

die Arbeiten/Tätigkeiten und menschlichen Lebensvollzüge von der Herrschaft

der Kapital- und (Sozial-)Staats-Rationalität zu befreien (Opielka, Unabhängige

Erwerbslose ..., Gorz).

Baumans emanzipatorische liberale Konzeption zielt darauf ab, durch ein

garantiertes Grundeinkommen die Freiheit des Menschen zur Gestaltung und

Umsetzung seiner Lebensentwürfe und zur politischen Einflussnahme auf das

Gemeinwesen und das Gemeinwohl zu ermöglichen.

Ein Großteil der emanzipatorischen linken Konzeption des garantierten

Grundeinkommens sind ebenfalls gebunden an Vorschläge zur Wiederaneignung

des öffentlichen Raumes, des Politischen als gemeinwesenbildendes und

sozialen Zusammenhalt konstituierendes (unabhängige Erwerbslose ..., Gorz).

Ein Teil der genannten emanzipatorischen Ansätze lassen libertäre, (sozial-)

staatskritische Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen in ihre

Konzeption einfließen (Opielka, Unabhängige Erwerbslose..., Gorz).

Staatssozialistische Entwicklungen sind diesen Autoren suspekt.

Ungeachtet der unterschiedlichen theoretischen Bezüge lässt sich bei fast allen

Konzeptionen feststellen, dass die Einführung des garantierten Grundeinkommens

mit einer gerechten (Um-)Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit durch eine radikale

Arbeitszeitverkürzung verbunden sein muss (Vobruba, Opielka, Unabhängige

Erwerbslose ..., Gorz). Einerseits ist das garantierte Grundeinkommen als

notwendiger und unterstützender Regulator der Umverteilung unverzichtbar.

Andererseits legitimiert und demokratisiert die Umverteilung von (Erwerbs-)Arbeit

das garantierte Grundeinkommen.

Empfohlen wird darüber hinaus auch die Einführung eines Mindestlohnes.

Einige emanzipatorische Konzeptionen orientieren explizit auf eine solche

Ausgestaltung des garantierten Grundeinkommens und der gerechten Verteilung der

(Erwerbs-)Arbeit, die eine gerechte (Um-)Verteilung der Haus-/Familien- und

Erziehungsarbeit ermöglichen (Opielka, Unabhängige Erwerbslose ...).

Opielkas emanzipatorische Konzeption verweist in exponierter Form auf soziale und

ökologische Gründe für ein garantiertes Grundeinkommen (Opielka).

54 Als emanzipatorische Konzeption wird diejenige bezeichnet, die Ansätze zur Zurückdrängung der

Herrschaft des Kapitals und des Staates über die Arbeits-, Tätigkeits- und Lebensverhältnisse der

Menschen enthält.

48

Folgende inhaltliche Eckpunkte einer emanzipatorischen Konzeption eines

garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne (KGG) können anhand der

vorgestellten Begründungen und Konzeptionen benannt werden:

- prinzipielle und radikale theoretische und politische Kritik an der kapitalistischen

Arbeitsideologie, Arbeitsbegrifflichkeit und Arbeitsethik sowie Neubegründung

einer nachkapitalistischen Ideologie und Ethik des Tätigsein und der Muße;

- prinzipielle und radikale Kritik des erwerbsarbeitszentrierten und bürokratisierten

Sozialstaates inkl. des Bildungs- und Kultursystems;

- schrittweise Einführung eines allgemeinen, bedingungslos garantierten und

ausreichenden Grundeinkommens 55;

- parallell dazu Beförderung der radikalen Verkürzung der (Erwerbs-)Arbeitszeit

(mittelbare Reproduktion) und der gerechten Verteilung der Haus-/Familien- und

Erziehungsarbeit (unmittelbare Reproduktion);

- Eröffnung von Möglichkeiten der Flexibilisierung der (Erwerbs-)Arbeit und

Arbeitszeit gemäß den Vorstellungen der (Erwerbs-)Arbeitenden;

- Bereitstellung der Infrastruktur und Mittel zur Ermöglichung individueller und

kollektiver Formen der Eigenarbeit, selbstorganisierter sozial sorgender und

anderer autonomer Tätigkeiten in Wissenschaft, Kultur, Bildung, Politik;

- Beförderung ökologisch nachhaltiger Formen der Eigenarbeit und der

selbstverwalteten, dezentralisierten Produktion und Eigenversorgung;

- Befreiung der öffentlichen Räume von Markt und Staat/Bürokratie/Verwaltung;

- (Wieder-)Herstellung öffentlich-privater Räume und geeigneter Infrastruktur, in

denen Privates öffentlich und politisch wird;

- Beförderung demokratischer, gemeinwohlorientierter, freier Diskurse über die

Gestaltung der Gesellschaft und über das Gemeinwohl;

- Bereitstellung der Infrastruktur und Ermöglichung der Zugänge zur Beteiligung

aller BürgerInnen an Entscheidungsfindungen auf allen politischen Ebenen.

Die genannten Eckpunkte verstehen sich nicht als isolierte, sondern als aufeinander

bezogene Ansätze einer emanzipatorischen, linken Konzeption eines garantierten

Grundeinkommens.

55 Schritte könnten verschiedene lebenslagenbezogene Grundeinkommen und/oder allgemeine,

bedingungslos garantierte und ausreichende Mindesteinkommen in Sozialversicherungssystemen

sein.

49

Schaubild:

Integratives Konzept des Garantierten Grundeinkommens

(Aneignung des gesellschaftlichen Reichtums, Aneignung der Arbeit, Aneignung des

Politischen-Öffentlichen)

Garantiertes Grundeinkommen

allgemein, personenbezogen, bedingungslos, ausreichend, garantiert

- Recht auf Einkommen

- Garantiertes Grundeinkommen als (tlw.) Ersatz für gemindertes

Erwerbseinkommen nach Arbeitszeitverkürzung

- Umverteilung Erwerbsarbeit, damit keine Polarisierung und

Alimentierungsdebatte

- Umverteilung Haus-/Familien-/Erziehungsarbeit, damit Entlastung Frauen

Umverteilung Erwerbsarbeit

Umverteilung Haus-, Familien-, Erziehungs-, Beziehungsarbeit, politisches und

bürgerschaftliches Engagement

linker emanzipatorischer Anspruch:

Befreiung der Arbeit und von der Arbeit,

Recht auf Multiaktivität und Unterbrechung der Erwerbsarbeit

Befreiung zu Möglichkeiten selbstbestimmten Tätigseins

und politischer Teilnahme

(Aneignung der Arbeit, öffentlicher Räume und Infrastrukturen)

Beförderung frei gewählter öffentlich-privater Tätigkeiten

Individuelle bzw. kollektive Verfügbarkeit über "Produktions"mittel

Zugang zu öffentlichen Gütern/Infrastrukturen

(Bildung, Mobilität, Wissen und Information, Natur ...) und

zu Möglichkeiten der Gestaltung des Gemeinwesens (polis)

50

Folgende gesellschaftsanalytische Ergebnisse und daraus resultierende

Ableitungen sollten bei der Ausarbeitung einer emanzipatorischen Konzeption

eines garantierten Grundeinkommens (KGG) berücksichtigt werden:

Ausweitung (Arbeits-)Markt / (Erwerbs-)Arbeit

- unzureichender Allokationsmechanismus für Einkommen, Lebenschancen,

Teilhabe an der Gesellschaft, Integration in die Gesellschaft (Armut, Prekarität)

Ë KGG: Ergänzung der Allokation von Einkommen und Lebenschancen,

Teilhabe an der Gesellschaft, Integration in Gesellschaft,

armutsfest

- grenzt nicht marktgängige bzw. nicht marktkonforme Tätigkeiten, Fähigkeiten,

Leistungen, Kreativitäten aus bzw. unterwirft sich menschliche Tätigkeiten,

Fähigkeiten, Leistungen und Kreativitäten (Ausbeutung Frauen, antiautopoietisch)

Ë KGG: Neudefinition und Erweiterung des Arbeits-/Tätigkeitsbegriffes,

der Anerkennungs- und Leistungskriterien

- prekarisiert und zerstört soziale Bindungen, sozialen Zusammenhalt, soziale

Identität (ungewollte Flexibilisierung, Konkurrenz, Prekarisierung, Konsum)

Ë KGG: Entspannung Arbeitsmarkt und Konkurrenz,

Ermöglichung freigewählter, sozialintegrativer Flexibilisierung der

(Erwerbs-)Arbeit und (Erwerbs-)Arbeitszeit,

Orientierung auf soziale Identität, sozialen Zusammenhalt durch

individuelle und kollektive Eigenarbeit, Selbstversorgung,

autonome Aktivitäten/Tätigkeiten jenseits der (Erwerbs-)Arbeit

- untergräbt Demokratie, politisches Gemeinwesen und gemeinsame Suche nach

dem Gemeinwohl (Prekarität, Unsicherheit)

Ë KGG: Ermöglichung/Beförderung politischer Teilhabe, politischer

Gemeinwesenbildung und Streben nach Gemeinwohl in und

jenseits der (Erwerbs-)Arbeit

- ist tendenziell unökologisch wachstumsorientiert statt ökologisch nachhaltig,

destabilisiert äußere Natur

Ë KGG: Beförderung ökologischer Produktions-, Konsum- und

Lebensformen

- destabilisiert innere Natur (Gesundheit, Psyche)

Ë KGG: Ermöglichung individuell gewählter und marktferner Erhaltung

und Stabilisierung von Gesundheit

51

Sozial-/Wohlfahrtsstaat

- ist (erwerbs-)arbeitszentriert (und daher auch in zunehmender Finanznot)

Ë KGG: Entkopplung von (Erwerbs-)Arbeit und Einkommen

- ist selbst der Marktlogik unterworfen und verlängert diese auch auf die Beziehung

zum Klientel/Kunden, wirkt sozial desintegrativ

Ë KGG: Ermöglichung selbstversorgender, selbstorganisierter und

sozialintegrativer Formen der "Wohlfahrt", des Sozialen

- ist administrativ aufwändig

Ë KGG: radikale Vereinfachung der Administration

- ist bürokratisch, bevormundend, disziplinierend, repressiv, kontrollierend

Ë KGG: radikaler Abbau von Bürokratie, Bevormundung, Disziplinierung,

Repression und Kontrolle

- ist kostspielig

Ë KGG: Verminderung der hohen Kosten für Bürokratie, Repression,

Kontrolle ...

Politisches System

- ist durch Parteien und Großorganisationen vermachtet

Ë KGG: Freisetzung infrastruktureller und zeitlicher Ressourcen für

öffentlich-private (Netzwerk-)Politiken

- grenzt BürgerInnen partiell aus Entscheidungen aus

Ë KGG: Freisetzung infrastruktureller und zeitlicher Ressourcen zur

verstärkten Einmischung der BürgerInnen

Natur / natürliche Umwelt

- ist durch den Wirtschafts-Raubbau und verschiedenste Einflüsse der (Erwerbs-)

Arbeit und der konsumistischen Lebensstile nachhaltig geschädigt

Ë KGG: Freisetzung materieller und zeitlicher Ressourcen zur

Bewahrung und zum schonenden Umgang mit der Natur,

Förderung der Anerkennung des Eigenwertes der Natur,

Förderung ökologischer Produktion und Konsumtion

Wer hat Interesse an einem garantierten Grundeinkommen?

Sozialwissenschaftliche Theorien und politische Konzepte müssen sich immer wieder

daran messen lassen, was "die Leute" von diesen halten, sprich welches Interesse

sie an der praktischen Umsetzung dieser Vorschläge und Konzepte haben. Die

"Sicht der Leute" auf eine Konzeption eines garantierten Grundeinkommens und

deren Umsetzung ist also gefragt. Ohne empirisch abgesicherte Ergebnisse lassen

sich allerdings nur Vermutungen anstellen. Diese sind immerhin in den Konzeptionen

52

von Vobruba, Opielka, Gorz, Bauman und den Unabhängigen Erwerbslosen ...

theoretisch untermauert.

Wer hat unter welchen Voraussetzungen ein Interesse an der Einführung eines

garantierten Grundeinkommens?

Träger postmaterialistischer Wertorientierungen, die sich freiwillig (partiell,

zeitweise) vom Arbeitsmarkt verabschieden wollen bzw. (partiell, zeitweise)

verabschiedet haben (Jugendliche, gebildete Mittelschicht, ökologisch,

alternativökonomisch, künstlerisch, wissenschaftlich, bürgerschaftlich-politisch

Ambitionierte) - insofern Einkommenssicherungen bzw. -verbesserungen und

Absicherungen freigewählter flexibler Arbeits- und Lebensstile antizipierbar sind;

"Elite-"Arbeiter, die eine marktförmige autonome und flexible Arbeits- und

Lebensgestaltung verinnerlicht haben - insofern für sie Status- und Einkommenssicherungen

und Autonomiegewinne in und neben der freigewählten flexiblen

(Erwerbs-)Arbeit antizipierbar sind;

prekär Beschäftigte (Teilzeit, geringfügig Beschäftigte, Leiharbeiter) und

Armutsarbeiter - insofern Einkommensverbesserungen und soziale Integrationen

in und jenseits der (Erwerbs-)Arbeit antizipierbar sind;

vom Arbeitsmarkt und vom ausreichenden Einkommen unfreiwillig Ausgegrenzte

- insofern Einkommensverbesserungen und verbesserte, freigewählte Zugänge in

den Arbeitsmarkt antizipierbar sind;

vom Arbeitsmarkt aufgrund einer Chancenlosigkeit "freiwillig" Ausgeschiedene

(Symptomträger, Resignierte) - insofern Einkommensverbesserungen und soziale

Integrationsmöglichkeiten in und jenseits der (Erwerbs-) Arbeit antizipierbar sind;

Frauen - insofern für diese Einkommenserhöhungen, freigewählte flexible

Zugänge auf den Arbeitsmarkt und Entlastungen von Haus-, Familien- und

Erziehungsarbeit antizipierbar sind;

UnternehmerInnen - insofern eine Arbeitszeitflexibilisierung/-verkürzung auch für

diese Vorteile bringt und für sie kostenneutral ist;

(gemeinnützig tätige) UnternehmerInnen, GenossenschafterInnen sowie

Selbständige - insofern für sie auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen

eine Existenzsicherung antizpierbar ist;

UnternehmerInnen - insofern für diese erhöhte Umsätze aufgrund einer erhöhten

Kaufkraft unterer Einkommensschichten antizipierbar sind;

ExistenzgründerInnen - insofern für diese eine Basisabsicherung während und

nach der Gründerzeit antizipierbar ist.

Bisher nicht angesprochen wurden die Gruppe der Erwerbsunfähigen, Behinderten,

Rentner und Kinder/Jugendlichen. Vorausgesetzt kann werden, dass diesen

Gruppen an einem garantierten Grundeinkommen gelegen ist, wenn erstens

vorhandene soziale Sicherungen damit nicht unterboten werden, und wenn zweitens

vielfältige Möglichkeiten zur freigewählten (Selbst-)Betätigung, Eigenarbeit und

Selbstversorgung eröffnet werden.

Diese unterschiedlichen Gruppen mit einem überzeugenden Grundeinkommenskonzept

unter einen Hut zu bekommen, ist eine Frage der politischen Ausgestaltung,

der öffentlichen Diskussion und der öffentlichen Darstellung des Konzepts eines

garantierten Grundeinkommens (KGG).

53

III Frage- und Problemstellungen

Die folgenden grundsätzlichen Frage- und Problemstellungen sollen auf einen

Diskussions- und Forschungsbedarf zum Thema garantiertes Grundeinkommen

verweisen. Sie beziehen sich auf den nationalen Kontext 56, auf derzeitige Strukturen

und Verhältnisse. Geschlechtsspezifische Differenzierungen werden hier nicht

vorgenommen. Ebenso werden nicht Fragen- und Problemstellungen aufgeführt, die

sich aus einer schrittweisen Einführung eines garantierten Grundeinkommens und

aus der weiteren Konzeption eines garantierten Grundeinkommens (KGG) ergeben.

Einführung / gesellschaftliche Akzeptanz

Ein Recht auf ein bedingungslos garantiertes Einkommen widerspricht einem

grundlegenden Prinzip des Kapitalismus - Abhängigkeit der Individuen von der

kapitalistischen Verwertung ihrer Arbeitskraft. Wie ist die Verteidigung des

grundlegenden sozialökonomischen und machtpolitischen Prinzips in der

kapitalistischer Arbeitsgesellschaft zu schwächen? Welcher überzeugender

Argumente und Elemente bedarf es, die das garantierte Grundeinkommen auch für

UnternehmerInnen ökonomisch annehmbar und überzeugend gestalten? Welche

Möglichkeiten einer breiten öffentliche Akzeptanz und Gewöhnung an ein

garantiertes Grundeinkommen gibt es? Welche Möglichkeiten einer schrittweisen

Einführung des garantierten Grundeinkommens sind gegeben bzw. zu entwickeln?

Arbeits-/tätigkeitsethische und sozialethische Fragen

Wie können Fragen nach Gerechtigkeit und Gegenseitigkeit, nach "guter" und

"schlechter" Arbeit/Tätigkeit, nach Freiheit, Selbstbestimmung und (Selbst-)

Verantwortung im individuellen Lebensvollzug und im gesellschaftlichen Bezug

beantwortet werden? 57

Gestaltungsfragen

Welche Form des garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne ist geeigneter:

Sozialdividende oder Negative Einkommenssteuer?

Wie hoch ist das garantierte Grundeinkommen? Gibt es Differenzierungen in der

Höhe zwischen Alters- und Bevölkerungsgruppen? Wie wird die Höhe ermittelt? Wer

ermittelt die Höhe? Erfolgen Anpassungen an zukünftige Entwicklungen? Wie ist das

Verhältnis zu den gegebenen sozialen Sicherungssystemen? Welche können ersetzt

werden, welche nicht? Wie ist das Verhältnis zu den tatsächlichen und rechtlichen

Gegebenheiten innerhalb von Familien, Haushalten (z. B. Ausgleiche, Unterhalts-

56 Ein besonderer Bereich der Untersuchungen und Diskussionen zum garantierten Grundeinkommen

ist dessen globale und europäische Einführung. Während die Diskussion um die Einführung auf

europäischer Ebene bereits fortgeschritten ist, kann dies von der Diskussion um die Einführung auf

globaler Ebene nicht behauptet werden.

57 Diese und weitere ethischen Problemstellungen zum garantierten Grundeinkommen sind bereits in

vielen wissenschaftlichen Arbeiten diskutiert worden (vgl. Oevermann 1983; Spiegel 1984; Büchele /

Wohlgenannt 1985; van Parjis 1991, 1992, 1995 und 2001; Steinvorth 1999; Büchele 2000;

Reichmann 2001; Lenz 2001; Just 2002; Füllsack 2003, Gorz 2000) - bedürfen aber dennoch aber

einer weiteren wissenschaftlichen Bearbeitung und Zusammenfassung. Vor allem aber der

öffentlichen Diskussion.

54

verpflichtungen)? Wie werden notwendige Transfers für die Wohnung in ein

Grundeinkommenssystem eingefügt? Wie wird mit einem über der Grundeinkommenshöhe

liegenden (temporären, lebenssituativ bedingten) Bedarf

verfahren? 58

Finanzierungsfragen

Welche Ausgaben sind zu erwarten? Welche Arbeitsanreize zwecks Finanzierung

müssen berücksichtigt werden? Wie werden welche Steuersysteme und

Steuerbelastungen aus- bzw. umgestaltet? Welche Steuerbelastungen sind

zumutbar? Ist ein Abdriften in die Schattenwirtschaft und Steuerflucht zu befürchten?

Welche Einsparungen ergeben sich im Bereich der Sozialausgaben, Sozial-

Wohlfahrtsbürokratie und sozialen bzw. Wolhlfahrtseinrichtungen? 59

Wirkungen

Welche demographischen Auswirkungen (generatives Verhalten, Migration und

Mobilität) sind zu erwarten?

Welche Auswirkungen auf Privatwirtschaft, Arbeitsmarkt und (Erwerbs-)

Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfteangebot/-nachfrage, Flexibilisierung Arbeitsverhältnisse/-

bedingungen, Mobilität, Arbeitszeit, Lohnniveau) sind zu erwarten?

Welche Entwicklungen der Alternativökonomie (individuelle und kollektive

Eigenarbeit, nichtmonetäre Tausche, Selbstversorgung, ökologische Orientierung ...)

sind zu erwarten?

Welche Auswirkungen auf den Konsummarkt (Preis, Kaufkraft, Ökologisierung) sind

zu erwarten?

Welche Auswirkungen sind auf staatliche und privatwirtschaftliche soziale

Dienstleistungen zu erwarten?

Wir wirkt ein garantiertes Grundeinkommen auf (Aus-)Bildungs- und

Lernbereitschaften? Welche neuen Formen der Bildung und des Lernens werden

sich entwickeln?

Wie werden sich Geschlechterverhältnisse, geschlechtsspezifische Teilhabe an

Haus-, Familien- und Erziehungsarbeiten verändern?

Welche neuen Formen der sozialen Integration, Identitätsbildung und Lebensstile

sind zu erwarten?

Welche Entwicklung bezüglich politischer Systeme und politischer Netzwerke sind zu

erwarten?

Viele dieser Frage- und Problemstellungen können mit unterschiedlichen

wissenschaftlichen Methoden behandelt werden: Schätzungen ökonometrischer

Modelle; Evaluierungen von Wertungen, Einstellungen ...; Nutzung vorhandener

Modellrechnungen und laufende Untersuchungen bzw. Studien 60; Analogieschlüsse;

58 Fragestellungen vgl. Opielka 1986, S. 79; Vobruba 1989 , S. 152; Schulte 1990, S. 154; Koschek

2000; Büchele 2001.

59 Fragestellungen vgl. Vobruba 1986 , S. 47; Büchele / Wohlgenannt 1985; Schulte 1990, S. 153;

Gubitzer / Heintel 1998, S. 39; Vobruba 2000, S. 76 und 85; BAG-SHI 2000 b; Büchele 2001; Füllsack

2003. Antworten: Pelzer 1994, 1999, 2002; BAG der Sozialhilfeinitiativen 2000

60 Z. B. Untersuchungsergebnisse über Kosten und Wirkungen der Negativen Einkommenssteuer in

den USA (vgl. Gerhardt / Weber 1986, S. 42ff., Füllsack 2003, S. 114ff.), Szenarien bezüglich der

Kosten und ökonomischen Wirkungen eines Grundeinkommens in Österreich und Deutschland (vgl.

55

alternative Methoden wie Motivforschung, aktivierende Befragung und Initiierung und

Organisation eines Prozesses der demokratischen Öffentlichkeit und Entscheidungsfindung

(vgl. Gubitzer / Heintel 1998, S. 39f.; Koschek 2000).

Büchele / Wohlgenannt 1985, S. 148ff.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen 2000;

Pelzer 1999 und 2002) bzw. von Grundsicherungsmodellen in Österreich (vgl. Mitschke 2000),

Anlagen für Pilotstudien in den Niederlanden, Untersuchungsvorhaben und Studien in Irland (vgl.

Füllsack 2003, S. 119ff. und 187).

56

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