Garantiertes Grundeinkommen
Entwürfe und Begründungen aus den
letzten 20 Jahren.
Frage- und Problemstellungen
(Fassung 14.08.2004)
Ronald
Blaschke
Rblaschke@aol.com 0351 - 310 11 71
4. aktualisierte Ausgabe
Dresden, August 2004
2
Inhaltsverzeichnis
I Das
garantierte Grundeinkommen als allgemeines,bedingungslos garantiertes und
ausreichendes Grundeinkommen
1.
Blitzlichter
2. Die
Vordenker eines Grundeinkommens
3. Was
meint das, garantiertes Grundeinkommen?
4. Kriterien
für ein allgemeines, bedingungslos garantiertes und ausreichendes
Grundeinkommen (garantiertes Grundeinkommen im engeren Sinne)
5.
Abgrenzungen des garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne von
Sozialleistungen, von Grundsicherungen und von anderen Grundeinkommen
6. Formen
eines garantierten Grundeinkommens
II
Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen im engeren Sinne
1. Georg
Vobruba
Dysfunktionaler
Arbeitsmarkt und Income Mix. Ein aufgeklärtes markttheoretisches Modell
2. Michael
Opielka
Ökosoziale
Kritik am Kapitalismus, libertäre Kritik am Sozialstaat und garantiertes
Grundeinkommen
3.
Unabhängige Bewegung der Erwerbslosen, SozialhilfebezieherInnen
und prekär
Beschäftigten
Vom
politischen Lohn zum Existenzgeld
4. André
Gorz
Vom
bedingten Grundeinkommen mit Arbeitspflicht zum allgemeinen
und
bedingungslos garantierten Grundeinkommen
5. Zygmunt
Bauman
Liberale
Demokratie, republikanisches Gemeinwesen und garantiertes Grundeinkommen
6.
Zusammenfassung
3
III Frage-
und Problemstellungen
Verwendete
und weiter führende Literatur
Verwendete
und weiter führende Quellen im Internet
4
garantiertes
und ausreichendes Grundeinkommen
1.
Blitzlichter
Berlin
2003
Am 28.
November 2003 stellten die Politologen der Freien Universität Berlin,
Peter Grottian
und
Wolf-Dieter Narr, sowie Roland Roth von der Fachhochschule
Magdeburg, auf einer
Pressekonferenz
in Berlin ihre Alternative zur Agenda 2010 von Bundeskanzler Gerhard
Schröder
vor - "Alternativen zur Repressanda 2010. Statt repressiver Abbau des
Sozialstaats
steht sein
menschenrechtlich-demokratischer Umbau für Grundsicherung und Arbeit auf der
Tagesordnung
von uns allen mit zu verantwortender Politik". Kernpunkt der Vorschläge
ist
die
demokratische und menschenrechtsgemäße Umverteilung der öffentlichen Gelder.
Statt
z. B.
Mittel für die Sozialbürokratie in den Arbeitsämtern zu erhöhen, sollten diese
in die
Hände der
Arbeitslosen gegeben werden. Diese könnten sich mit diesen Lohnmitteln
eigenverantwortlich
eine frei gewählte Arbeit im sozialen, kulturellen und ökologischen
Bereich
suchen. Darüber hinaus wird neben einer radikalen Arbeitszeitverkürzung die
Einführung
einer menschenrechtsgemäßen, das heißt bedingungslosen und
unbürokratischen
Grundsicherung vorgeschlagen (www.sozialforum-berlin.de oder
www.grundrechtekomitee.de).
Mainz 2003
Auf der
Fachtagung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland
"Garantiertes
Grundeinkommen" wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung
eines
Grundeinkommensmodells einzusetzen. Anwesend zur Tagung waren österreichische
Grüne,
Lieselotte Wohlgenannt (Katholische Sozialakademie Österreich) und Michael
Opielka
(FH Jena). Im verabschiedeten Thesenpapier heißt es: "Es geht um die
Entwicklung
eines
Grundeinkommensmodells, das ein Recht auf Einkommen für alle BürgerInnen
garantiert,
Übergänge zwischen den verschiedenen Formen von Arbeit gestaltet und
gesellschaftliche
Teilhabechancen sichert" (www.kab.de/kabcd/grundeinkommen.html). Mit
der Ausarbeitung
eines neuen Grundeinkommensmodells wird an die Ergebnisse der KABTagung
im März
2001 "Existenzsicherndes Grundeinkommen" und an das von der KAB
Diözese
Aachen erarbeitete Grundeinkommensmodell (Diözesanverband der Katholischen
Arbeitnehmer-Bewegung
Aachen 1999) angeknüpft.
Leipzig
2002
Eine
Ad-hoc-Gruppe auf dem 31. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Soziologie
(DGS)
in Leipzig
vom 07.-11. Oktober 2002 diskutierte zum Thema "Die Krise der
Erwerbsarbeitsethik
und der Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle
Staatsbürger
- Implikationen für die Autonomie der Lebenspraxis". Es wird von den
Organisatoren
der Arbeitsgruppe betont, dass die Krise der Arbeitsgesellschaft keine
ökonomische
sondern eine kulturell-politische Krise der Veteilungsgerechtigkeit ist. Das
garantierte
und bedingungslose Grundeinkommen wird als ein möglicher Ausweg aus dieser
Krise
bezeichnet.
Im
November 2003 beteiligen sich Organisatoren der Ad-hoc-gruppe an der Gründung
einer
Initiative
"Freiheit statt Vollbeschäftigung". Diese Initiative schlägt ein
bedingungsloses
Grundeinkommen
für alle Bürger vor (www.FreiheitstattVollbeschäftigung.de).
5
Wien 2002
"In
Wien hat sich gestern das 'Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt'
konstituiert.
Ziel des Netzwerkes ist es, Grundeinkommen verstärkt in die Diskussion zu
bringen
und langfristig mehrheitsfähig zu machen. Dem Netzwerk gehören Einzelpersonen
an, die
wissenschaftlich, politisch, in der Bildungsarbeit oder auch publizistisch
tätig sind und
aktiv für
die Einführung eines Grundeinkommens eintreten." So die Pressemitteilung
des
'Netzwerkes
Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt' vom 22. Oktober 2002
(www.grundeinkommen.at).
Am 17. Mai 2003 fand in Linz die Fachtagung "Grundeinkommen
und
sozialer Zusammenhalt" statt.
20 Jahre
zuvor in Deutschland
1982
trafen sich vom 2. bis zum 5. Dezember Arbeitslose und JoberInnen in
Frankfurt/Main
zum 1.
Bundeskongress der Arbeitslosen. In einem Thesenpapier zum Thema "Arbeit
für alle
oder
Abschaffung der Lohnarbeit?!" plädierte die Initiative Arbeitsloser –
Sozialhilfeempfänger
– Jobber – Ausländer Hamburg für ein "Existenzgeld": "1.500 DM
für
ALLE (mit
Inflationsausgleich und keine faulen Tricks) - statt Arbeit für alle"
(Arbeitsloseninitiativen
1983, S. 134).
Im selben
Jahr formulierte Johannes Berger: "Das Stadium des Sozialstaates ist dann
erreicht,
wenn der Anspruch auf soziale Sicherung nicht rein versicherungspflichtiger
Natur
ist,
sondern gleichsam ein 'Bürgerrecht' darstellt" (Berger 1982, S. 314).
1983
erschien der Band 3 der "Alemantschen. Materialien für radikale
Ökologie" mit einem
Beitrag
zum Thema "Garantiertes Mindesteinkommen" (Gerhardt / Weber 1883),
1984 das
Buch
"Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten
Mindesteinkommen" (Schmid
1984; zweite,
stark veränderte Auflage 1986). 1985 erschien das Heft 14 der
"Widersprüche"
(Hrsg.:
Sozialistisches Büro) mit dem Titel "Mindesteinkommen. Auswege aus der
Armut?
Befreiung
von der Lohnarbeit?". Beiträge zum garantierten Mindesteinkommen lieferten
u. a.
Michael
Opielka (Opielka 1985 c) und Klaus-Uwe Gerhardt (Gerhardt 1985).
Belgien:
Kollektiv Charles Fourier und Folgen
1984 hat
sich an der Katholischen Universität von Louvain/Belgien das Kollektiv
Charles
Fourier (Kollektiv
Charles Fourier 1985 a und b) zusammengefunden. Diese Gruppe von drei
Wissenschaftlern
hatte mit einem Essay zum Thema Grundeinkommen einen Preis in einem
Wettbewerb
um Ideen zur Zukunft der Arbeit gewonnen. Mit diesem Preis wurde 1986 eine
europäische
Konferenz initiiert, deren Folge die Gründung des Basic Income European
Network war (BIEN,
www.basicincome.org, www.bien.be). Dieses Netzwerk veranstaltet aller
zwei Jahre
einen internationalen Kongress, den nächsten 2004 in Barcelona.
In Belgien
beheimatet ist auch die Politische Partei und Gesellschaftsbewegung vivant,
deren
Hauptforderung die Einführung eines garantierten bedingungslosen Grundeinkommen
ist
(www.vivant.org).
Basis
Income auch Thema in Großbritannien
1984 wurde
in Großbritannien die Basic Income Research Group (BIRG) gegründet.
Diese
Organisation
widmet sich der Erforschung der Voraussetzungen und Folgen der Einführung
eines
Grundeinkommens. Seit 1992 nennt sich die Einrichtung, die Konferenzen und
Seminare
zum Grundeinkommen veranstaltet, Citizen's Income Study Centre
(www.citizensincome.org.uk).
6
Internationales
Arbeitsamt: Sozialdividende als Bürgerrecht
In einer
vom Internationalen Arbeitsamt herausgegebenen Studie plädierte der britische
Autor Guy
Standing für ein garantiertes Grundeinkommen (Social Dividend, Social Income-
System):
"Ein Grundeinkommen würde jedem einzelnen als ein Bürgerrecht gewährt,
entweder
in Form einer unmittelbaren Transferleistung oder als Steuergutschrift, zu
einem
niedrigeren
Betrag für Personen unter 16 Jahren, aber ansonsten ohne Ansehen von Alter,
Geschlecht,
Beschäftigungsstatus oder Steuerveranlagung. Vorrangiges Ziel ist es,
jedermann
einen Mindestlebensstandard als Bürgerrecht zu gewähren ... Ein
Sozialdividende-Sozialleistungssystem
könnte dieses Ziel wirksamer und gerechter
erreichen,
als dies die gegenwärtigen, komplexen sozialen Sicherungssysteme vermögen"
(Standing
1986, S. 139, zitiert nach Schulte 1990, S. 150).
Die
Grün-Alternativen in Europa
Die
Regenbogen-Fraktion des Europäischen Parlaments legte Mitte 1986 einen
"Entwurf
eines
Berichtes über die soziale Sicherheit in der Europäischen Gemeinschaft"
vor.
Ursachen
für die Krise der Sozialsysteme in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft
wurden
benannt. Folgende Schritte zur Implementierung eines garantierten
Grundeinkommens
wurden vorgeschlagen:
1.
Schritt: Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 50% des
jeweiligen
nationalen
Durchschnittslohnes und Einführung eines Mindesteinkommens bei
Einkommensausfall
in Folge von Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit usw.
2. Schritt:
Einführung eines altersabhängigen garantierten Grundeinkommens in Anlehnung
an das
Konzept einer negativen Einkommenssteuer.
3.
Schritt: Schaffung eines universellen garantierten Grundeinkommens bis zum Ende
des
20.
Jahrhunderts (vgl. Schulte 1990, S. 82f.).
Am 11./12.
Juni 1987 veranstaltet das Grün-Alternative Europäische Bündnis im
Europäischen
Parlament ein Treffen von 20 Grünen und Alternativen Parteien aus 15
westeuropäischen
Ländern. Thema: Das Garantierte Grundeinkommen und die Zukunft der
sozialen
Sicherheit (vgl. Schulte 1990 und de Roo 1987).
7
Vom
Ausflug in die jüngere Vergangenheit nun zurück in die Gegenwart:
Berlin
2004
Folgende
Pressemitteilung ging am 11.07. 2004 an die Medien.
"Statt
Hartz IV: Grundeinkommen für alle.
Das
deutsche „Netzwerk Grundeinkommen“ wurde am 9. Juli 2004 im
Wissenschaftszentrum
Berlin von
Wissenschaftlern, Studierenden, Vertretern der Erwerbslosen- und
Armutsbewegung,
kirchlichen Verbänden sowie von Mitgliedern verschiedener Parteien
gegründet.
Am Tag der Verabschiedung der so genannten „Hartz IV“-Gesetze verwies ein
breites
und pluralistisches Spektrum von Befürwortern eines bedingungslosen,
garantierten
Grundeinkommens
auf grundlegende Alternativen zur Arbeitsverpflichtung. „Die heute
verabschiedeten
Gesetze führen letztlich zur Entwürdigung derjenigen, die auf soziale
Sicherungssysteme
angewiesen sind“, sagte Prof. Dr. Michael Opielka vom Institut für
Sozialökologie
in Königswinter. „Das Netzwerk Grundeinkommen versteht sich als
pluralistisches
Forum für Wissenschaftler und politisch Aktive, die sich für die Einführung
eines
Grundeinkommens einsetzen.“
Das
„Netzwerk Grundeinkommen“ formulierte auf dem Gründungstreffen vier Kriterien,
die
ein
Grundeinkommen erfüllen sollte: existenzsichernd, individueller Rechtsanspruch,
keine
Bedürftigkeitsprüfung,
kein Zwang zur Arbeit.
Das
„Netzwerk Grundeinkommen“ legt sich nicht auf ein bestimmtes
Finanzierungsmodell
fest.
Entscheidend, so die Sprecher des Netzwerks, sind die vier Kriterien. Das
Grundeinkommen
soll die gesellschaftliche Teilhabe garantieren und unabhängig sein von
Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Ehegatten, Eltern und erwachsenen Kindern. Eine
Bedürftigkeitsprüfung
wird abgelehnt, aber natürlich wird das Grundeinkommen mit dem
Steuer-
und Beitragssystem abgestimmt. Schließlich soll das Grundeinkommen nicht mit
einem
Zwang zur Arbeit verbunden sein und damit eine neue Vielfalt von Arbeits- und
Tätigkeitsformen
ermöglichen.
Das
„Netzwerk Grundeinkommen“ wird die Diskussion um die Einführung eines
Grundeinkommens
mit politischen Entscheidungsträgern, Wirtschafts- und Sozialverbänden,
Gewerkschaften
wie sozialen Bewegungen suchen und den wissenschaftlichen Diskurs zum
Grundeinkommen
fördern. Es wird sich auf europäischer Ebene mit dem 1986 gegründeten
„Basis Income
European Network (BIEN)“ (www.basicincome.org) vernetzen.
In Berlin
wurde eine Sprechergruppe bestimmt, der folgende Personen angehören:
Ronald
Blaschke, Arbeitslosenverband Deutschland (ALV D)
Katja
Kipping, MdL, stellv. Parteivorsitzende der PDS
Prof. Dr.
Michael Opielka, Institut für Sozialökologie, Königswinter/FH Jena
Wolfram
Otto, Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI)
Birgit
Zenker, Vorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
(Die
Organisationen, Institutionen, Parteien dienen dabei lediglich zur Information
über die Person.)"
In der
Bundesrepublik Deutschland gibt es nunmehr auch ein Netzwerk von
BefürworterInnen
eines bedingungslosen Grundeinkommens.
8
2. Die
Vordenker eines Grundeinkommens
Die
philosophischen, wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen um
Grundeinkommen
haben aber noch eine längere Geschichte, als die bisherige
Aufzählung
vermuten lässt.
Bereits zu
Anfang des 16. Jahrhunderts plädierte Juan Luis Vives (Vives
1526) für
ein garantiertes
Mindesteinkommen - nicht nur für die Armen, sondern für alle.
Thomas
More forderte in seinem Entwurf vom gerechten Staat "Utopia" (Morus
1517)
eine
umfassende staatliche Armenversorgung. In den anderen klassischen Utopien,
in Tommaso
Campanellas "Sonnenstaat" (Campanella 1623) und in Francis Bacons
"Neu-Atlantis"
(Bacon 1638), findet sich die Vorstellung, dass sich ein/e jede/r die
grundlegendsten
Lebensbedürfnisse befriedigen kann, weil sie/er Mitglied der
Gesellschaft
ist - ein Recht auf ein Grundeinkommen bzw. auf eine Grundversorgung
also.
Ende des
18. Jahrhunderts/Anfang des 19. Jahrhunderts beschäftigten
sich
Thomas
Paine (Paine 1796), Charles Fourier (Fourier 1836, vgl. auch Fetscher 1983)
und sein
Schüler Victor Considerant (Considerant 1845) mit spezifischen Formen
eines
Grundeinkommens - jeweils ausgelegt für verschiedene Personengruppen, mit
und ohne
Gegenleistungs-verpflichtung, als minimale Existenzsicherung oder
Armutsbeihilfe
oder auch als Startkapital für wirtschaftliche Aktivitäten (vgl. Füllsack
2003, S.
103ff.).
"Warum
werden wir nicht reicher nach Maßgabe unserer wachsenden Fähigkeit,
Reichtum
zu erzeugen", fragte Ende des 19. Jahrhunderts Theodor
Hertzka
(Hertzka
1890). Er lieferte vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Armut den
utopischen
Gegenentwurf einer Gesellschaft, in der die Arbeit Vergnügen und die
Versorgung
jedes Gesellschaftsmitglieds entsprechend seinen Wünschen
Selbstverständlichkeit
ist. Bismarck hatte seine eigene Antwort: Ursprünglich stärker
der Idee
einer Staatsbürgerversorgung anhängend, implementierte er die auf dem
Leistungs-Äquivalenzprinzip
beruhende Sozialversicherung. Die Antwort des
Anarchisten
Peter Kropotkin auf die von Hertzka gestellte Frage lautete anders:
"Nehmt
soviel, als ihr bedürft" (Kropotkin 1918, S. 32). "Das Recht auf
Wohlstand ist
die
soziale Revolution, das Recht auf Arbeit ist günstigstenfalls ein industrielles
Zuchthaus"
(ebenda, S. 27). Bei Paul Lafargue war die Forderung des Rechts auf
Arbeit
wiederum Ausdruck der Dummheit der Proletarier und ihrer irrationalen
Arbeitssucht
(Lafargue 2001). Die Produzenten sollten sich den unter rationellsten
Bedingungen
(3 Stunden-Arbeitstag) produzierten Reichtum aneignen, statt beim
Kapitalisten
um Arbeit zu miesesten Bedingungen zu betteln, so der Schwiegersohn
von Karl
Marx.
Atlanticus (Pseudonym für Karl Ballod, Atlanticus
1898) und Josef Popper-Lynkeus
(Popper-Lynkeus
1912) propagierten Anfang des 20. Jahrhunderts ihre
Vorstellungen
über die Garantie einer Grundversorgung - gekoppelt an eine
allgemeine
Arbeitspflicht in einem staatlichen Wirtschafts-Sektor, der für den
Grundbedarf
produziert. Neben diesem die Grundversorgung absichernden Sektor
gibt es
einen Luxus-Produktions-Sektor, in dem reine Marktverhältnisse herrschen
(vgl.
Opielka / Vobruba 1986, S. 9; Vobruba 1989, S. 148f.).
In den Zwanzigern
des 20. Jahrhunderts entwickelte der schottische
Wirtschaftstheoretiker
Major Clifford H. Douglas die Idee einer regelmäßigen Sozial-
9
Dividende,
die als Anspruch auf einen Teil des gesellschaftlichen Reichtums den
BürgerInnen
zusteht. Die von Douglas gegründete Social Credits Party im
kanadischen
Bundesstaat Alberta gewann 1935 die Wahlen. Der Plan Social Credits
zu
vergeben, wurde aber von der kanadischen Förderationsregierung noch vor
seiner
Ausführung gestoppt (vgl. Füllsack 2003, S. 108ff.).
Die Briten
Dennis Milner (State Bonus System), Juliet Rhys Williams (New Social
Contract,
social dividend tax) und deren Sohn Brandon Rhys Williams (European
Social Contract), der US-amerikanische Ökonom Robert Theobald
(Guaranteed
Income)
und der britische Ökonom und Nobelpreisträger James Meade (Labour
shares und
Capital shares) arbeiteten im Verlaufe der 20. Jahrhunderts
unterschiedliche
Grundeinkommenskonzepte aus (vgl. Füllsack 2003, S. 110ff.).
In
Theobalds 1966 erschienenen Buch "The Guaranteed Income" (Theobald
1966)
hat sich
auch der Psychoanalytiker Erich Fromm zu Wort gemeldet: "Das garantierte
Einkommen
würde nicht nur aus dem Schlagwort 'Freiheit' eine Realität machen, es
würde auch
ein tief in der religiösen und humanistischen Tradition des Westens
verwurzeltes
Prinzip bestätigen, daß der Mensch unter allen Umständen das Recht
hat zu
leben. Dieses Recht auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische
Versorgung,
Bildung usw. ist ein dem Menschen angeborenes Recht, das unter
keinen
Umständen eingeschränkt werden darf, nicht einmal im Hinblick darauf, ob
der
Betreffende für die Gesellschaft 'von Nutzen ist'" (Fromm 1986, S. 20).
1962
plädierte Milton Friedman für ein Grundeinkommen im Sinne einer Negativen
Einkommenssteuer
(Friedman 1962). Niedrige Erwerbseinkommen sollen durch eine
Negativsteuer,
also eine Steuerauszahlung/-gutschrift, zu einem armutsverhindernden
Grundeinkommen
führen. Diese Idee bestimmte über Jahre die USamerikanische
sozialpolitische
Diskussion und ebenso praktische Modellversuche
(vgl.
Büchele / Wohlgenannt 1985, S. 115ff.; Gerhardt / Weber 1986, S. 37ff.;
Füllsack
2003, 113ff.). Auch die Debatte in Deutschland wurde davon beeinflusst -
ein
solches garantiertes Grundeinkommen wurde und wird als Negative
Einkommenssteuer,
als Teilhabersteuer, als Staatsbürgergehalt, als Bürgergeld,
auch als
Lohnsubvention zur Armutsbekämpfung im Niedriglohnsektor bzw. zur
Ausweitung
eines Niedriglohnsektors diskutiert und kritisiert 1.
In der
Literatur sind verschiedene Systematisierungsversuche hinsichtlich
philosophischer,
wissenschaftlicher und politischer Ansätzen zum Grundeinkommen
anzutreffen,
so bei Klaus-Uwe Gerhardt und Arnd Weber (vgl. Gerhardt / Weber
1986, S.
36ff.), bei Michael Opielka und Georg Vobruba (vgl. Opielka / Vobruba
1986, S.
7ff.; Vobruba 1989, S. 139ff.), bei André Gorz (vgl. Gorz 1994, S. 287ff.;
Gorz 2000,
S. 113ff.) und Lieselotte Wohlgenannt (vgl. Wohlgenannt 2000, S. 17f.).
In
Deutschland ist die wissenschaftliche und politische Diskussion über
verschiedene
Grundeinkommens-,
Grundsicherungs- bzw. Mindestsicherungskonzepte nicht mehr
ohne
weiteres überschaubar. Eine grobe Übersicht über diese Diskussionen und
über
Vorschläge der politischen Parteien und der gesellschaftlichen
Interessenverbände
gewähren
z. B. Bernd Schulte (Schulte 1990), Stephan Leibfried (Leibfried
1990),
Sylke Nissen (Nissen 1990), Richard Hauser (vgl. Hauser 1996, S. 46ff.),
1 Vgl. z. B. Molitor 1973; Engels /
Mitschke / Starkloff 1975; Opielka 1984, S. 109ff.; Mitschke 1985;
Opielka / Vobruba 1986, S. 12f.;
Pfaff 1986; Vobruba 1989, S. 151ff.; Mitschke 1994; Friedrich-Ebert-
Stiftung 1989, S. 250ff.; Hauser
1996, S. 47ff., 61ff., 94ff., 138ff.; Lohoff 1999, S. 214ff.; Werner 1999;
Vobruba
2000, S. 77f. u. v. a. m.
10
Hinrich
Garms (Garms 2000), Anneliese Braun (Braun 2000, S. 78f.) und Christian
Brütt
(Brütt 2000) 2.
Bürgergeld,
Existenzgeld, (garantiertes) Grundeinkommen, (bedarfsorientierte,
soziale)
Grundsicherung, (bedarfsorientierte) Mindestsicherung, Negative
Einkommenssteuer,
Sozialdividende ... Diese Begriffsvielfalt führt zu folgenden
Fragen:
2 Einen guten Einblick in die jüngere
Geschichte der Sozialversicherungs- und Grundsicherungssysteme
in Deutschland, Großbritannien,
Niederlande und Belgien gibt Bernd Schulte (Schulte 1989).
Für Österreich bieten diesen
Einblick Herwig Büchele und Lieselotte Wohlgenannt (Büchele /
Wohlgenannt 1985). Jüngere und
jüngste politische Diskussionen und Vorhaben bezüglich
verschiedener Ansätze und Formen
eines Grundeinkommens z. B. in Großbritannien, Niederlande,
Belgien, Kanada, Irland, Österreich,
Brasilien und Schweden werden ebenfalls durch Herwig Büchele
und Lieselotte Wohlgenannt (Büchele
/ Wohlgenannt 1985), durch Michael Opielka und Georg
Vobruba (vgl. Opielka / Vobruba
1986, S. 11f.) und Manfred Füllsack (vgl. Füllsack 2003, S. 118ff.)
vorgestellt. Einen Einblick in die
Grundeinkommens-Diskussionen innerhalb der Sozialbewegungen in
Frankreich, Italien und Spanien
geben die entsprechende Beiträge der Vertreter dieser Bewegungen
in dem Buch "Existenzgeld.
Kontroversen und Positionen" (Krebs / Rein 2000).
11
3. Was
meint das, garantiertes Grundeinkommen?
Was
unterscheidet das garantierte Grundeinkommen von Sozialleistungen, von
Grundsicherungen
und von anderen Grundeinkommen?
Welche
Formen des garantierten Grundeinkommens gibt es?
Die
Antwort auf die erste Frage soll anhand von sechs Positionen österreichischer
und
deutscher SozialwissenschaftlerInnen herausgearbeitet werden.
Georg
Vobruba
"Unter
einem garantierten Grundeinkommen verstehe ich das Recht auf staatliche
Transferleistung
unabhängig von der subjektiven (Lohn-)Arbeitsbereitschaft und vom Erwerb
sozialer
Anwartschaften; ein garantiertes Grundeinkommen bedeutet die staatliche
Garantie
materieller
gesellschaftlicher Teilhabe für jedermann" (Vobruba 1989, S. 107).
"Der
Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens ergänzt die eine
Regulierungsfunktion
des
Arbeitsmarktes: die Verteilung (3). Damit löst sich die
Simultanität der Regelung von
Verteilungsfrage
und Arbeitseinsatzfrage auf. Somit stellt sich die Frage nach der Regelung
des
Arbeitseinsatzes nun gleichfalls isoliert ..." (Vobruba 1989, S. 147f.).
Michael
Opielka
"Ein
Grundeinkommen muss so bemessen sein, daß Armut ausgeschlossen und normale
Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben gewährleistet ist ... Kein Arbeitszwang ... Sinnvoller
und
ehrlicher erscheint es, diese Arbeiten öffentlich so anzuerkennen und zu
bezahlen, daß
sie
freiwillig und trotz Grundeinkommen getan werden ... Individualbezug statt
Haushaltbezug
... Grundeinkommen als Reform, nicht als Ersatz der Sozialversicherung"
(Opielka,
1985 b, S. 293ff.). "Ein Grundeinkommen ist ein vorleistungsunabhängiger
und
möglichst
in der Verfassung fundierter, eigenständiger Transferanspruch an den Staat, der
das
Existenzminimum deckt" (Opielka 2000, S. 46).
Richard
Hauser
"Das
zu garantierende Grundeinkommen sollte ohne Berücksichtigung weiterer
Voraussetzungen
wie z. B. Arbeitsfähigkeit, Einkommen und Vermögen gewährt werden; die
Bezugseinheit
wäre das Individuum" (Hauser 1996, S. 47).
Lieselotte
Wohlgenannt
Ein
Grundeinkommen ist "ein unbedingtes Einkommen für jede Person als
individueller
Anspruch,
bedarfsunabhängig und ohne Arbeitsverpflichtung" (Wohlgenannt 2000, S.
12).
"Unter
'Grundeinkommen' ist eine finanzielle Zuwendung zu verstehen, die jedem Bürger
oder jedem
Bewohner eines Landes als Rechtsanspruch zusteht, so hoch, daß sie eine
angemessene
Lebensführung ermöglicht, ohne Rücksicht auf sonstiges Einkommen, auf
Stand, auf
Arbeit oder Verfügbarkeit für Erwerbsarbeit. Je nach sonstigem Einkommen
könnte
dieser Betrag zur Auszahlung gebracht oder mit der Steuer - als
Steuerabsetzbetrag -
verrechnet
werden" (ebenda, S. 22).
3 Die andere Regulierungsfunktion des
Arbeitsmarktes lautet: Zuweisung bzw. Verteilung von Arbeit.
12
Manfred
Füllsack
"Wir
werden im weiteren vom garantierten Grundeinkommen ... sprechen und darunter
... ein
Einkommen
verstehen, das ohne jegliche Verpflichtung dafür zu arbeiten bezahlt wird, ein
Einkommen
also, das mit dem ... biblischen Grundsatz, nach dem nur 'zu Essen bekommen
soll, wer
dafür arbeitet', bricht ... (Es soll) jedem Mitglied der Gesellschaft bezahlt
werden ...,
und zwar
unabhängig davon, ob es arbeitet und reich ist, ob es nur reich ist und nicht
(Lohn-)
arbeiten
braucht, ob es arm ist und (Lohn-)arbeit hat. Ein wesentlicher Grundzug des
Grundeinkommens
ist es, dass es eben ein Grundeinkommen darstellt, eine
Einkommensbasis
also, die im Idealfall schon ausreichen sollte, um ein menschenwürdiges,
und das
heißt, ein im jeweiligen kulturellen Kontext als menschenwürdig angesehenes
Dasein zu
führen. Was die einzelnen Gesellschaftsmitglieder dann sonst noch unternehmen,
um darüber
hinaus noch komfortabler zu leben, ob sie etwa weiterhin 40 Stunden in der
Woche
arbeiten gehen oder Unternehmen gründen und versuchen erfolgreich zu sein oder
ob sie
sich lieber (erfolgreich oder erfolglos) künstlerischen, sozialen oder auch
wissenschaftlichen
Tätigkeiten widmen, oder ob sie lieber auf der faulen Haut liegen und sich
mit dem
Grundeinkommen begnügen, ist ganz allein ihre Sache. Die Ermittlung und
Berechnung
all der unterschiedlichen Tätigkeiten der Menschen und ihres jeweiligen Wertes
für die
Gesellschaft ist ... viel zu kompliziert und kostspielig, wenn nicht überhaupt
unmöglich
... Es
wird als schlichtweg billiger und mit weniger Fehlerquellen verbunden
betrachtet, ein
Grundeinkommen
gleichmäßig an alle Gesellschafter zu zahlen, völlig unabhängig davon,
was sie im
Einzelfall besitzen, leisten oder zu arbeiten bereit sind" (Füllsack 2003,
S. 99.).
Ein
garantiertes Grundeinkommen ist daher auch an alle Gesellschaftsmitglieder
"unabhängig
von ihrer Bedürftigkeit auszubezahlen" (ebenda, S. 101).
Luise
Gubitzer und Peter Heintel
"Ein
Grundeinkommenssystem zielt langfristig auf den Umbau des Erwerbs-, Arbeits-
und
sozialen
Sicherungssystem ab ... Grundeinkommensmodelle stellen die materielle
Absicherung
und nicht die Erwerbsarbeit in den Vordergrund. An die Stelle der Fixierung auf
die
Erwerbsarbeit werden auch jene Tätigkeiten und Arbeitsformen mit ins Blickfeld
gerückt,
die sich
nicht unmittelbar der Erwerbsarbeit zurechnen lassen (z. B. Hausarbeit,
Kinderbetreuung/-erziehung,
Pflegetätigkeiten, ehrenamtliche Tätigkeiten in
Menschenrechts-,
Umwelt- und Dritte-Welt-NGOs, Beratungseinrichtungen, Freiwillige
Feuerwehr,
Kirchen, Bürger- und Kulturinitiativen, Vereinen, politische Tätigkeiten ...,
R. B.)
... Bei
vielen dieser Tätigkeiten würde mit dem Grundeinkommen erstmals eine Kopplung
von Arbeit
mit Einkommen erfolgen ... Die hier vorgenommene Wertung und Annahme ist,
daß ein
Grundeinkommen existenzsichernd sein soll und damit vom Zwang, einer Lohnarbeit
nachgehen
zu müssen, entkoppelt wird ... Eine weitere Annahme lautet, daß jede und jeder
ohne
Gegenleistung monatlich einen Fixbetrag ausbezahlt bekommt" (Gubitzer /
Heintel
1998, S.
38f.).
Im
Folgenden wird von mir in Zusammenfassung der sechs Positionen ein enger
Begriff
eines garantierten Grundeinkommens anhand von Kriterien umrissen - das
allgemeine,
bedingungslos garantierte und ausreichende Grundeinkommen. Dies ist
zur
Abgrenzung gegenüber den verschiedenen Sozialleistungen, Grundsicherungen
bzw.
Grundeinkommen nötig.
13
4.
Kriterien für ein allgemeines, bedingungslos garantiertes und
ausreichendes
Grundeinkommen (garantiertes Grundeinkommen im
engeren
Sinne)
- alle
Menschen (in einem Land, europaweit, global) erhalten es,
= es ist
ALLGEMEIN
- jede/r
(Einzelne) erhält es
- es ist
kein haushalt- oder familienbezogenes/haushalt- oder familienabhängiges
oder
solcherart berechnetes Einkommen
= es ist
PERSONENBEZOGEN
- ein
Anspruch besteht ohne Bedürftigkeits-, Einkommens- und
Vermögensnachweise/-überprüfungen,
- es hat
keinerlei Arbeitspflicht/-bereitschaft oder Tätigkeitspflicht/-bereitschaft
oder
Anwartschaften
zur Voraussetzung
- es ist von
einem vorher geleisteten Versicherungs-/ Äquivalenzbeitrag
unabhängig
zu gewähren
= es ist
BEDINGUNGSLOS/UNBEDINGT
= es ist
daher UNBÜROKRATISCH und
REPRESSIONSFREI
- ist ein
staatlich und rechtlich (ab)gesichertes Einkommen (Recht auf Einkommen
als
Rechtsanspruch, Grundrecht, Bürgerrecht, Menschenrecht ...),
= es ist
GARANTIERT
- es hat
eine existenzsichernde/allgemein bedarfsorientierte/Einkommensarmut
verhindernde/ausreichende
Höhe 4
= es ist
EXISTENZSICHERND
Grundansatz:
-
Entkopplung von (Lohn-)Arbeit/Arbeitsmarkt und Einkommen
-
schrittweise Auflösung des Kapital/Arbeit-Zusammenhanges
Ein
solches garantiertes Grundeinkommen ist ein gesellschaftliche Teilnahme
bzw.
Teilhabe gewährendes Grundeinkommen.
Ein
solches garantiertes Grundeinkommen ist ein zur freien Lebens-,
Tätigkeits-
und Gemeinwesengestaltung ermutigendes Einkommen.
Ein
solches garantiertes Grundeinkommen ist ein systemsprengendes
Einkommen, denn es
orientiert auf die Überwindung (der Dominanz und der Folgen)
der
herrschenden kapitalistischen Produktions- und Marktverhältnisse und ihrer
Arbeits-,
Wirtschafts- und Leistungsideologien.
4 Die Armutsschwelle (relative
Einkommensarmut gemäß EU-Definition) liegt in Deutschland derzeit
bei ca. 800 Euro Einkommen pro Monat
für eine/n Alleinlebende/n. Diese Höhe korreliert mit dem
bedarfsdeckenden Warenkorb der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (vgl.
Bundesarbeitsgemeinschaft der
Sozialhilfeinitiativen 2000, S. 63). Wobei die BAG SHI noch extra die
Übernahme der Kosten für einen angemessenen
Wohnraum von ca. 250 Euro fordert.
14
5.
Abgrenzungen des garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne
von
Sozialleistungen, von Grundsicherungen und von anderen
Grundeinkommen
Zur
ausreichenden Abgrenzung des garantierten Grundeinkommens von
Sozialversicherungsleistungen,
Mindest- und Grundsicherungen und diversen
Grundeinkommen
sollen zwei Positionen von SozialwissenschaftlerInnen aufgeführt
werden.
Luise
Gubitzer / Peter Heintel
"Grundsicherungsmodelle
bauen auf dem bestehenden Beschäftigungs- und Sozialsystem
auf und
beinhalten eine bessere Kopplung von sozialer Sicherung, Einkommen und
Erwerbsarbeit
... Erwerbsarbeit hat Vorrang vor dem Bezug der Grundsicherung.
Grundsicherung
bleibt eng an Erwerbsarbeit gekoppelt und Arbeitsmarktpolitik ein relevantes
Politikfeld,
um möglichst alle erwerbsfähigen Personen in den Arbeitsmarkt einzugliedern ...
Die hier
vorgenommene Wertung und Annahme ist, daß ein Grundeinkommen
existenzsichernd
sein soll und damit vom Zwang, einer Lohnarbeit nachgehen zu müssen,
entkoppelt
wird ... Darin unterscheidet es sich vom Modell einer Grundsicherung sowie von
jenen
Grundeinkommensmodellen, die arbeitsmarktkonform und daher nicht
existenzsichernd
gestaltet werden. Ein nicht existenzsicherndes Grundeinkommen bleibt an
Erwerbsarbeit
gekoppelt ... In anderen Grundeinkommensmodellen wird an die Koppelung
mit
Arbeitspflichten, in Grundsicherungsmodellen an die Bereitschaft zur Lohnarbeit
gedacht"
(Gubitzer
/ Heintel 1998, S. 38f.).
Georg
Vobruba
"Die
Orientierung der Höhe von Sicherungsleistungen erfolgt über das
Äquivalenzprinzip (5)
... In dem
Maße, in dem faktisch nicht mehr davon ausgegangen werden kann, daß alle (die
dies
wollen) die lohnarbeitszentrierten Bedingungen für den Bezug von
Sicherungsleistungen
erfüllen,
werden aus den Vorbehalten Zugangsbarrieren. Und in dem Maße, in dem sich
prekäre
Lohneinkommenslagen ausbreiten, führt das Äquivalenzprinzip zu defizitären
Versorgungslagen"
(Vobruba 1989, S. 141).
Den
"sozialen Grundsicherungen ist gemeinsam, daß sie versuchen, durch
unterschiedliche
administrative
Vorkehrungen Modifikationen (Beeinträchtigungen?) des Arbeitsmarktes
möglichst
zu minimieren" (ebenda, S. 145).
"Die
Grundeinkommensvorschläge werden danach klassifiziert, wie sie das
Arbeitseinsatzproblem
behandeln ...
(1) die
Einrichtung von Pflichtarbeit korrespondierend zum Recht auf ein garantiertes
Grundeinkommen;
(2) eine
Gestaltung des garantierten Grundeinkommens derart, daß ökonomische
Arbeitsanreize
erhalten bleiben;
(3)
Annahmen über radikale Rationalisierung, mit der sich das Problem des
Arbeitseinsatzes
drastisch
verringert;
(4) (damit
eng zusammenhängend) optimistische Annahmen über einen grundlegenden
Wandel der
Qualität der Arbeit und über freiwilligen Arbeitseinsatz" (Vobruba 1989,
S.
147f.).
5 SV-Rente, Arbeitslosengeld/-hilfe
ist nur durch vorherige Lohnarbeit erlangbar und wird bemessen
an der Dauer der Lohnarbeit und der
Lohnhöhe.
15
Fazit: Weder die Sozialhilfe/Arbeitslosengeld
II, das Arbeitslosengeld oder die
Arbeitslosenhilfe
erfüllen die Kriterien eines garantierten Grundeinkommens. Sie
sind
entweder gekoppelt an vorher zu erbringende (Lohn-)Arbeitsleistungen oder an
eine
(Lohn-)Arbeitsbereitschaft bzw. -verpflichtung, darüber hinaus
bedürftigkeitsabhängig
und auch
haushalts-/familienabhängig (außer Arbeitslosengeld). Sie sind
nur für
eine bestimmte Personengruppe gedacht, zumeist auch nicht armutsverhindernd.
Auch
bedarfsabhängige soziale Grundsicherungen oder solche
Mindestsicherungen
in oder neben bestehenden Sozialversicherungssystemen
sind keine
garantierten Grundeinkommen im engeren Sinne, weil sie bedingt
(Arbeitspflicht,
Bedürftigkeit ...) und nur bestimmten Personengruppen gewährt
werden. An
Pflichten zur Arbeit, zur (gemeinnützigen) Tätigkeit, zur Qualifizierung ...
gekoppelte
Grundeinkommen/ Grundsicherungen gelten gemäß der o. g. Kriterien
ebenfalls
nicht als garantierte Grundeinkommen im engeren Sinne.
Eine
bisher nicht diskutierte Form eines Grundeinkommens ist das anlass- bzw.
lebenslagenbezogene
Grundeinkommen: Anlässe könnten Erziehungszeiten,
Sabbaticals,
Bildungszeiten, Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich ... sein.
Lebenslagen
sind z. B. Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, freiwillige Arbeitslosigkeit,
prekäre
Erwerbstätigkeit. Diese Grundeinkommen sind an einen konkreten
individuellen
Anlass, an eine konkrete individuelle Lebenslage gebunden, also
insofern
nicht allgemein und bedingungslos 6. Allerdings lässt sich das
lebenslagenbezogene
Grundeinkommen als ein Versuch bezeichnen, "die
notwendigerweise
unspezifische Wirkung einer pauschalen, universellen
Transferleistung
durch ein überschaubares Set von Differenzierungen langfristig
stabiler
und politisch akzeptabler zu gestalten" (Opielka 2000, S. 50).
6 Verschiedene Ansätze zu einem
"lebenslagenbezogenen Grundeinkommen" finden sich z. B. bei
Rainer Zoll (Zoll 1994), André Gorz
(vgl. Gorz 1994, S. 285; Gorz 2000, S. 137ff.), Michael Opielka
(vgl. Leipert / Opielka 1998;
Opielka 2000; Opielka 2003 und 2004 und im Zukunftsbericht der Rosa-
Luxemburg-Stiftung 2003 (vgl. Klein
2003, S. 199ff.).
16
6. Formen
des garantierten Grundeinkommens
Nun zur
Beantwortung der dritten Frage, der Frage nach den verschiedenen Formen
eines
garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne:
In der
Literatur wird in der Regel zwischen zwei Formen des garantierten
Grundeinkommens
unterschieden, einer Sozialdividende und einer Negativen
Einkommenssteuer.
Die Sozialdividende
wird als ein an den/die Menschen bedingungslos ausgezahlter
Betrag
verstanden. Sie setzt daher ein großes Steueraufkommen zur Sicherung der
Auszahlung
voraus.
Die Negative
Einkommenssteuer versteht sich als ein Geldbetrag, welche von der
zu
zahlenden Steuer absetzbar, mit dieser verrechenbar bzw. ausgezahlt wird, wenn
ein
(Haushalts-)Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt. Die Negative
Einkommenssteuer
ist somit nur nach einer Einkommenssteuererklärung nutzbar.
Damit ist
faktisch ein beschränkter bzw. partieller Zugang zum Grundeinkommen
durch eine
(haushaltbezogene) Bedarfsprüfung eingebaut (vgl. Schulte 1990, S. 151;
Opielka
2000, S. 46). Die Negative Einkommenssteuer einer bestimmter Form erfüllt
die o. g.
Kriterien eines garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne in der
Regel 7 auch aus
anderen Gründen nicht: Die Negative Einkommenssteuer in Form
einer
Kompensation für einen (teilweisen) Ausfall von Erwerbseinkommen ist
"keinesfalls
eine einkommensunabhängige und von Arbeit abgekoppelte Leistung.
Denn sie
wird ja gezielt kompensativ zum vorhandenen Einkommen zugeteilt. Eine
ideologische
wie praktische Abkopplung von Arbeiten und Essen ist folglich weder
notwendig
noch wird sie dadurch geleistet" (Opielka 1984, S. 113.). Die Negative
Einkommenssteuer
wird oft auch als eine "Arbeitsmarktschleuse", als "Anreiz"
zur
Aufnahme
einer (Niedrig-)Lohnarbeit entwickelt. Sie ist in dieser Absicht bewußt nicht
existenzsichernd
angelegt. Verbunden mit Sozialabbaustrategien (z. B. mit dem
Abbau
anderer Transfersysteme bzw. Sozialversicherungen) fungiert die Negative
Einkommenssteuer
auch als Zwang zur Niedriglohnarbeit, als eine "Rutsche in den
Arbeitsmarkt",
die große Teile des Lohngefüges bedroht (vgl. Opielka 1984, S. 110ff.;
Vobruba 2000, S. 77f.). Auch wenn sie angeblich
Armut und Armutsarbeit verhindern
soll,
verbleibt sie in der Logik bestehender kapitalistischer
Arbeits(markt-)verhältnisse
(vgl.
Opielka / Vobruba 1986, S. 12f.; Vobruba 1989, S. 151).
Im
Folgenden sollen fünf verschiedene Begründungen für ein garantiertes
Grundeinkommen
im engeren Sinne vorgestellt werden. Eingegangen wird dabei
jeweils
auf den theoretischen Hintergrund und die Analyse der gesellschaftlichen
Situation,
die den Vorschlag für ein garantiertes Grundeinkommen begründen.
7 Vobruba macht darauf aufmerksam,
dass eine Negative Einkommenssteuer nicht per se von den
weiteren Kriterien des garantierten
Grundeinkommens abweichen muss und benennt dafür auch die
zu überprüfenden Merkmale: "Wie
hoch ist das garantierte Grundeinkommen, das man ohne jede
Arbeit erhält? Wie hoch ist der
Negativ-Steuersatz? Also: Wieviel Prozent des Arbeitseinkommens
werden vom garantierten Grundeinkommen
abgezogen? Wie ist das Verhältnis zu den gegebenen
Einrichtungen des Systems sozialer
Sicherungen? Soll die negative Einkommenssteuer das System
sozialer Sicherungen ergänzen oder
ersetzen?" (Vobruba 1989, S. 152).
17
II
Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen im engeren Sinne
1. Georg
Vobruba 8
Dysfunktionaler
Arbeitsmarkt und Income Mix.
Ein
aufgeklärtes markttheoretisches Modell
"Den Unternehmerverbänden als
politischen Akteuren ist daran gelegen, dass 'Vollbeschäftigung' als
gesellschaftliches Ziel anerkannt
bleibt. Denn angesichts der Differenz zwischen
Vollbeschäftigungspostulat und
realen Beschäftigungsproblemen können sie ihre Interessen in
diversen gesellschaftlichen
Konfliktfeldern wie der Umwelt-, Technologie-, Verkehrs-, oder
Energiepolitik (sowie der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, R. B.) weit besser durchsetzen."
Georg Vobruba
Theoretischer
Hintergrund
Vobrubas
Ansatz der Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen ist ein
(arbeits-)markttheoretischer:
"In jeder Gesellschaft müssen - unter Knappheits-
bedingungen
- zwei Probleme gelöst werden. Wie wird der Arbeitseinsatz zur
Herstellung
gesellschaftlichen Reichtums geregelt? Und: Nach welchen Regeln
erfolgt
die Verteilung des hergestellten gesellschaftlichen Reichtums? Kapitalistische
Marktgesellschaften
verknüpfen beide Fragen in der Funktionsweise des
Arbeitsmarktes.
Er erbringt simultan Zuweisungsleistungen für den Faktor Arbeit
(Systemintegration)
und Zuweisungsleistungen für die Lebenschancen der
Arbeitenden
(Sozialintegration). Der Arbeitsmarkt definiert also beides:
Produktionseinsatz
(Arbeit) und Existenzchance (Essen)" (Vobruba 1989, S. 119f.) 9.
Drei
historische Phasen der Regulierung von (Lohn-)Arbeiten und Essen/Einkommen
werden in
der kapitalistischen Entwicklung von Vobruba ausgemacht:
"(1)
Die Durchsetzung des unbedingten Nexus von Arbeiten und Essen ('wer nicht
arbeitet,
soll auch nicht essen') samt der Verelendung der Armen und dem
Propagieren
von individuellen (Arbeits-)Anstrengungen als Weg aus der Armut.
(2) Die Institutionalisierung
von kollektiven Sicherungsmechanismen gegen
spezifische
Verarmungsrisiken (Sozialstaat, Sozialversicherungen). Nun heißt es:
Wer essen
will, muß wenigstens (lohn-)arbeitsbereit sein (oder lange genug
gearbeitet
haben). Es bedeutet dies eine - unter dem Vorbehalt stehende -
Lockerung
des Nexus von Arbeiten und Essen. (10)
8 Prof. Dr. Georg Vobruba lehrt
Sozialpolitik am Institut für Soziologie der Universität Leipzig. Die
Quellen der folgenden Darstellung
sind Vobruba 1985, 1986, 1989, 1990, 2000 a.
9 Die Frage nach der Funktion des
Arbeitsmarktes als Regulator des Arbeitseinsatzes (Funktion 1)
und der Einkommensverteilung
(Funktion 2) blendet andere gesellschaftspolitische Ordnungen
entwerfende bzw. normative
Betrachtungen zum Thema Arbeit und garantiertes Grundeinkommen
aus. Ebenso natürlich ökologische
Betrachtungen. Abstrahiert wird hier auch von anderen
Möglichkeiten zu Essen/Einkommen zu
kommen: Kapitaleinkommen, Naturaleinkommen u. a. durch
Subsistenzwirtschaft,
Schattenwirtschaft usw. ... Diese Möglichkeiten stehen allerdings außerhalb der
Zuweisung bzw. Regulation durch den
Arbeitsmarkt.
10 Der Zusammenhang von Lohnarbeit
(abhängiger Erwerbsarbeit) und sozialer Sicherung gegen
Verarmung kann wie folgt typisiert
werden: Typus I: ‘Erst lohnarbeiten, dann ...‘ Lohnarbeit fungiert
hier als Instrument für den Erwerb
von Anwartschaften auf Sozialtransfers (Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe und SV-Rente).
Typus II: ‚Lohnarbeitsbereitschaft zeigen, damit ...‘ Sozialleistung
gewährt wird. Das heißt, dass der
Leistungsbezug nur erfolgt, weil keine zumutbare Arbeit verfügbar
ist, und nur solange, bis eine
zumutbare Arbeit verfügbar ist (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe). Typus III:
‚Abhängigkeit der Höhe der sozialstaatlichen Versorgungsleistung vom
Einkommensstatus auf dem
Arbeitsmarkt.‘ Das heißt, dass sich die Höhe von Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe und SV-Rente an
der Höhe des vorherigen Arbeitslohnes bzw. nach längerer
Arbeitslosigkeit an einem fiktiven
Arbeitsmarktwert der/des Arbeitslosen bemisst.
18
(3) Die
Entflechtung von Arbeiten und Essen" (Vobruba 1989, S. 120).
Was
ansteht, so Vobruba, ist die gesellschaftliche Organisation der Entkopplung von
(Erwerbs-)Arbeit
11
und Essen/Einkommen 12 - durch ein garantiertes
Grundeinkommen:
"Der Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens ergänzt die
eine
Regulierungsfunktion des Arbeitsmarktes: die Verteilung. Damit löst sich die
Simultanität
der Regelung von Verteilungsfrage und Arbeitseinsatzfrage auf ..."
(Vobruba
1989, S. 147). "Unter einem garantierten Grundeinkommen verstehe ich
das Recht
auf staatliche Transferleistung unabhängig von der subjektiven (Lohn-)
Arbeitsbereitschaft
und vom Erwerb sozialer Anwartschaften; ein garantiertes
Grundeinkommen
bedeutet die staatliche Garantie materieller gesellschaftlicher
Teilhabe
für jedermann" (Vobruba 1989, S. 107).
Vobruba
hat in jüngster Vergangenheit seine Darstellung der geschichtlichen
Ausprägungen
der Verflechtung von (Erwerbs-)Arbeiten und Essen/Einkommen
modifiziert.
Diese Modifikation ist insofern interessant, da sie auf der Seite der
Einkommen
kombinierbare Formen (Income Mix) in die Betrachtung einbezieht 13:
Von den Anfängen
der Industrialisierung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts
findet
eine langsame Verschiebung von Natural- zu Geldeinkommen statt. In dieser
Periode
wurden Einkommen aus Subsistenzwirtschaft, Natural- und Geldeinkommen
durch
(Erwerbs-)Arbeit gemixt (alter Income Mix). Es bestanden darüber hinaus
ausgeprägte
familiale Umverteilungsmechanismen.
Es folgt
eine relativ kurze Periode, in der die Löhne die (fast) ausschließliche
Einkommensquelle
bilden. Sozialleistungen wie Lohnersatzleistungen, Sozialhilfe
und
SV-Rente, sind lediglich ersatzweise verfügbar, aber nicht (bzw. nur sehr
geringfügig)
mit Lohneinkommen kombinierbar: entweder Lohn oder
11 (Erwerbs-)Arbeit ist der weitere
Begriff: Er kennzeichnet die in der Gesellschaft dominierende
abhängige Arbeit (Lohn, Gehalt) und
die eher marginale selbständige Arbeit zwecks Erwerb von
Geldeinkommen. Beide Formen sind
Arbeitsformen unter kapitalistischen Herrschaftsverhältnissen.
Diese Herrschaftsverhältnisse zu
brechen und damit solcherart beherrschte Arbeit abzuschaffen,
war/ist marxistisches Credo. Der
Begriff (Lohn-)Arbeit verweist in der marxistischen Terminologie
dagegen auf den zu lösenden
Widerspruch von Arbeit und Kapital, also streng genommen nur auf
abhängige (Erwerbs-)Arbeit im
privatwirtschaftlichen Sektor. Aber auch der staatliche Sektor und
große Teile des 3. Sektors sind der
herrschenden Logik kapitalistischer ökonomischer Rationalität
unterworfen.
In Bezug auf die gesetzlichen
Sozialversicherungssysteme galt bisher in Deutschland: Nur abhängige
(Erwerbs-)Arbeit erzwingt und
ermöglicht Zutritt zu diesen Systemen und deren Leistungen.
12 Diese Entkopplung ist Ausdruck eines
de-kommodifizierenden Wohlfahrtsstaates: "Eine
minimalistische Definition derselben
(de-kommodifizierenden Wohlfahrtsstaaten, R. B.) müßte
beinhalten, daß ihre Bürger
ungehindert und ohne drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, ihres
Einkommens oder überhaupt ihres
Wohlergehens ihr Arbeitsverhältnis verlassen können, wann immer
sie selbst dies aus
gesundheitlichen, familiären oder altersbedingten Gründen oder auch aus solchen
der eigenen Weiterbildung für
notwendig erachten; sprich: wenn sie dies für geboten halten, um in
angemessener Weise an der sozialen
Gemeinschaft teilzuhaben" (Esping-Andersen 1998, S. 38).
Damit verbundene
"Alternativkonzepte, in deren Mittelpunkt nicht länger eine Verpflichtung
zur
Erwerbsbeteiligung als
strukturierendes ‚Geländer‘ der Lebensführung ... steht, basieren auf einem
Wohlfahrtsmodell, das den Menschen
als Bürger - und nicht als Marktteilnehmer und Arbeitskraft -
begreift und ihn mit sozialen
Rechten qua seiner Bürgerrolle ausstattet. Nicht das Recht auf Arbeit,
sondern die (sukzessive) Freiheit
vom Arbeitszwang bilden den zentralen Bezugspunkt ... Die dazu
kompatible sozialpolitische
Strategie wird unter dem Leitbegriff‚ De-Kommodifizierung‘ verhandelt, die
von der Perspektive einer Aufhebung bzw.
Einschränkung der Marktabhängigkeit der Individuen
getragen und wohlfahrtsstaatlich zu
gewährleisten ist” (Böhnisch / Arnold / Schröer 1999, S. 129).
13 Vobruba diskutiert anhand dieser
modifizierten Darstellung die Situation und die Entwicklungsmöglichkeiten
in den nicht entwickelten
kapitalistischen Gesellschaften Europas und in den Ländern
anderer Kontinente. Auf diese
Diskussion wird hier nicht eingegangen.
19
Lohnersatzleistung.
Diese Periode begann mit dem Übergang zur
Vollbeschäftigung
nach dem Ende des zweiten Weltkriegs.
Für die Zukunft
zeichnet sich gegenwärtig in Umrissen eine - womöglich lang
andauernde
- Periode ab, in der die Existenzsicherung wiederum aus sich
ergänzenden
und miteinander kombinierbaren Quellen erfolgt: durch ein neues
Income Mix. Die
Ausschließung von Geldeinkommen aus (Erwerbs-)Arbeit und aus
sozialen
Transfers/Grundeinkommen wird sich aufheben. Zweitens werden
Kombinationen
von Arbeitseinkommen, Kapitaleinkommen 14 und Grundeinkommen
verallgemeinerbar.
Zur Zeit
befinden wir uns im Übergang von der zweiten zur dritten Periode.
Situationsanalyse
Welche
gesellschaftliche Situation treibt zur möglichen Entkopplung von (Erwerbs-)
Arbeit und
Existenzsicherung bzw. zur möglichen ausschlussfreien Kombination von
(Erwerbs-)Arbeitseinkommen
und sozialstaatlichen Transfers (Income Mix)?
Vobruba
bezeichnet diese Situation als "doppelte Krise der Lohnarbeit" -
einsetzend
mit der
anhaltenden Massenarbeitslosigkeit Mitte der 70er Jahre des vorigen
Jahrhunderts:
Die
qualitative Seite der Krise bedeutet, dass von Teilen der
Bevölkerung
bestimmte
(Erwerbs-)Arbeitsbedingungen und Produktionsinhalte in Frage
gestellt
wurden - gesundheitsschädigende und ökologisch schädliche Produktion
sowie
kriegs- bzw. gewaltförderliche Arbeit/Produktion. "Die Idee der
Durchsetzung
einer anderen Qualität industrieller Produktion und Arbeit wurde
überlagert
von der Vorstellung des Ausstiegs aus der Lohnarbeit und des
Umstiegs
in ganz andere, bessere Formen von Arbeiten und Leben. Die
empirische
Evidenz dafür fand man in der Gleichzeitigkeit von Arbeitslosigkeit
und
Wertewandel" (Vobruba 2000 a, S. 72).
Der
Begriff Wertewandel, besser postmaterialistischer Wertewandel, meint, dass
die
Bedeutung und Sinnhaftigkeit lebenslanger (Erwerbs-)Arbeit und überhaupt
des Erwerbs
und Konsums gegenüber der Bedeutung selbstbestimmten
Arbeitens/Tätigseins
und Lebens bei bestimmten Teilen der Bevölkerung zunahm
15:
Alternativökonomie, Eigenarbeit, nützliche und freiwillige Arbeitslosigkeit,
14 Es finden sich, so Vobruba, eine zunehmende
Anzahl von Menschen, die neben dem
Arbeitseinkommen ein
"arbeitsloses" Einkommen beziehen: Kapitaleinkommen. (Bewiesen wird
dies
allerdings mit einem Zitat, welches
nur aussagt, dass alle soziale Gruppen ihre
Vermögenseinkommen in stärkerem
Ausmaße erhöht haben, als ihre anderen verfügbaren
Einkommen. Dies läßt aber nicht den
Schluss zu, dass sich die Anzahl der BezieherInnen von
Kapitaleinkommen vergrößert hätte.
Es besteht also Klärungsbedarf.) Ein paar Fakten: 1995 bezogen
Selbständige 19900 DM, Pensionäre
7000 DM, Angestellte und Beamte 5500 DM, Rentner 4700 DM,
Arbeiter 3100 DM und Arbeitslose
1200 DM Vermögenseinkommen. Das Problem bezüglich der
Durchsetzbarkeit des garantierten
Grundeinkommens: Dort, wo halbwegs gesicherte
Kapitaleinkommen zur ausreichenden
Existenzsicherung beitragen, besteht weder individuell noch
sozialstaatlich Interesse an der
Einführung eines garantierten Grundeinkommens.
15 Postmaterialistischer Wertewandel:
Eine "tendenzielle Rangminderung erfahren bevorzugt solche
Werte, welche die pflichtethisch
begründete Fügsamkeit und Folgebereitschaft gegenüber
fremdgesetzten Ordnungs- und
Leistungserwartungen unter Verzicht auf Chancen eigener
Antriebserfüllung betreffen ... Eine
Rangerhöhung erfahren demgegenüber alle diejenigen Werte,
welche die Geltendmachung von
Selbstentfaltungsbedürfnissen und von Bedürfnissen nach
selbstbezogenen
Erfüllungserlebnissen begünstigen, handle es sich hierbei nun um das Ausagieren
eigener Kompetenz, um das Ausleben
emotionaler Strebungen und Bedürfnisse, oder auch um die
Verwirklichung von Zielen der
idealen Welt- und Gesellschaftsgestaltung, mit denen man sich ganz
20
Gewinn von
Lebensqualität/-zeit und Selbstbestimmung - trotz eines (partiellen)
Wohlstandsverlustes.
Das waren (und sind heute noch) damit zusammen
hängende
Themen - in sowohl den Kapitalismus reformierender als auch den
Kapitalismus
überwindender Perspektive.
Die
quantitative Seite der Krise der (Erwerbs-)Arbeit wurde mit der
Annahme
begründet,
dass die zunehmende Arbeitslosigkeit verbunden sei mit sinkender
Anzahl der
Arbeitsplätze. Dieses nachfrageseitig ausgemachte "Ende der
Arbeitsgesellschaft"
unterstellte eine geringere Arbeitskräftenachfrage - aufgrund
des
technischen Fortschrittes in der Produktion, also einer steigenden
Produktivität
- und damit einen zunehmenden Reichtum der Gesellschaft.
Gleichzeitig
wurde ein Ungenügen der Verteilung von Einkommen durch eine
mangelnde
Teilhabemöglichkeit an (Erwerbs-)Arbeit auf dem Arbeitsmarkt
konstatiert.
Beide
Seiten der Krise der (Erwerbs-)Arbeit bestimmten die Debatte um das
garantierte
Grundeinkommen in den Achtzigern des vorigen Jahrhunderts in
Deutschland:
Ein garantiertes
Grundeinkommen ist wegen der unzureichenden
Einkommenssicherung
durch (Erwerbs-)Arbeit notwendig und aufgrund des
gesellschaftlichen
Reichtums auch möglich 16.
Ein anderes
Arbeiten und Leben - jenseits des kapitalistischen (Arbeits-)Marktes
und dessen
Produktions- und Konsumtionslogiken - ist aus gesundheitlichen,
ökologischen
und friedensbewahrenden Gründen notwendig und eben auch durch
entsprechende
Wertewandel möglich.
Vobruba
resümiert zurück schauend auf diese Debatten:
1. Die
Kritik der (Erwerbs-)Arbeit und damit verbundene Vorstellungen von einer
Alternativökonomie
bzw. eines selbstbestimmten Lebens jenseits der (Erwerbs-)
Arbeit
wurde/wird nur von einer kleinen Bevölkerungsgruppe angenommen und
praktisch
gelebt. Es waren und sind diesen Alternativen materielle Grenzen gesetzt.
Dazu
kommt: Die geringste Zahl der von der quantitativen Seite der Krise unfreiwillig
Ergriffenen,
Arbeitslose also, sind jene, die Bedenken gegen eine gesundheits-,
umwelt-
oder friedenspolitisch problematische Produktion hatten und haben.
persönlich 'identifiziert'"
(Klages 1983, S. 341). Postmaterialistische Wertorientierungen schlagen sich
in partizipativen Politikidealen, in
partnerschaftlichen Beziehungsleitbildern und in Berufswünschen
nieder, "in deren Zentrum der
'interessante', persönliche Identitätsbedürfnisse befriedigende Beruf
steht" (ebenda, S. 342f.). Bei
der Mehrheit sind alte und genannte neue Wertorientierungen präsent.
Sie erlangen entsprechend der
Situationsgegebenheiten Priorität. Neue Wertorientierungen verlagern
sich bei Konflikten
(Nichtdurchsetzbarkeit) in Bereiche hinein, wo sie erfüllbar sind (z. B. vom
Arbeitsbereich in den
Freizeitbereich). Die Mischungen, Situationsabhängigkeiten und auch
Differenzierungen erklären plausibel
den scheinbaren Widerspruch zwischen Meinungen, wie z. B. "es
ist erstrebenswert, nicht arbeiten
zu müssen", auf der einen Seite und einer hohen
Zufriedenheitsquote mit Ausbildung,
Arbeit und Beruf auf der anderen Seite. Klages diagnostiziert
damit also keine
gesamtgesellschaftliche subjektive Krise der Arbeitsgesellschaft. Er
konstatiert aber
für die Bevölkerungsmehrheit die
Durchhaltung einer "Grenzmoral" gegenüber der Arbeit, die darauf
abstellt, das zu erfüllen, was
notwendig ist, um das Arbeitsentgelt, den Arbeitsplatz und die
Anerkennung der KollegInnen zu
sichern. Nicht mehr, nicht weniger. Bei einer Minderheit dagegen
sind die neuen Werte so dominant,
dass ein Verzicht auf die Erfüllung dieser nicht mehr ohne
Identitätsverlust, Stress- und
Frustrationserlebnisse bzw. resignativer Gebrochenheit möglich ist.
Auch Forschungsergebnisse aus den
Neunzigern lassen auf einen subjektbezogenen Wertewandel
schließen: frei verfügbare Zeit und
Zeiteinteilung, Selbstverwirklichung, subjektbezogene
Identifikationsmuster sind die
Stichworte.
16 Vobruba allerdings bestreitet die
Zunahme des gesellschaftlichen Reichtums aufgrund einer hohen
Produktivität. Er unterstellte ja
auch eine ökonomische Knappheitssituation.
21
2. Dass
das gesamtgesellschaftliche Arbeitsvolumen in den letzten Jahrzehnten in
den
meisten Industriegesellschaften immer mehr schrumpfte, ist unumstritten.
Insofern
stimmt die These von Ende der Arbeitsgesellschaft. Aber: "Insgesamt
weisen
viele Industrieländer in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten zugleich
wachsende
Beschäftigungs- und Arbeitslosigkeitsraten auf" (Vobruba 2000 a, S. 30).
Insofern
ist die genannte These falsch.
Die genannte
Entwicklung (Absinken des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsvolumens,
erhöhte
Arbeitslosigkeit, erhöhte Beschäftigungszahl) kann verschiedene Ursachen
haben, die
auch miteinander verbunden sein können: Produktivitätssteigerung,
tatsächliche
generelle Arbeitszeitverkürzung, Zunahme geringfügiger Beschäftigung
und
Teilzeitjobs, quantitative Erhöhung des Arbeitskräfteangebots auf dem
Arbeitsmarkt.
Vobruba
geht nun in seiner weiteren Argumentation für ein garantiertes
Grundeinkommen
nicht auf die Frage nach der qualitativen Seite (Ökologie, Frieden,
Gesundheit)
der über den Arbeitsmarkt geregelten Arbeit ein.
Er
begründet das garantierte Grundeinkommen mit der quantitativen
Dysfunktionalität
des Arbeitsmarktes - also mit der ungenügenden
Arbeitseinsatzregulation
und damit verbundener ungenügender Zuweisung des
Einkommens
bzw. der mit der (Erwerbs-)Arbeit verflochtenen Sozialtransfers.
Die
quantitative Dysfunktionalität des Arbeitsmarktes - Ursachen und Folgen
Das in den
letzten Jahrzehnten erheblich gestiegene Angebot von Arbeitskräften 17
und damit
verbundene Arbeitslosigkeit lässt sich nicht gemäß einer Logik "hohes
Arbeitskräfteangebot
- Absorption durch Beschäftigung - Steigerung der Nachfrage
nach
Gütern und Dienstleistungen durch Einkommen - Erhöhung der
Arbeitskräftenachfrage"
kompensieren.
Diese
Absorptionsunfähigkeit des Arbeitsmarktes hat zum Einen Besonderheiten der
AnbieterInnen
von Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarktes zur Ursache:
Mengenanpassungen
(Reduktion bzw. Erhöhung) auf der Angebotsseite von
Arbeitskraft
unterliegen keinem gesamtökonomischen Kalkül 18. Auch
läßt sich nicht
über eine
Preisregulation, nämlich niedrigere Arbeitseinkommen, ein
gesamtökonomisch
zu hohes Arbeitskräfteangebot verknappen. "Während der
Anbieter
auf den Preisverfall ihrer Waren mit Reduktion der Angebotsmenge
reagieren,
nimmt das Angebot auf dem Arbeitsmarkt bei sinkenden Löhnen zu: zum
einen,
indem der einzelne Lohnabhängige versucht, durch Mehrarbeit seinen
Versorgungsstand
zu halten, zum anderen, indem zusätzliche Arbeitskräfte auf den
Arbeitsmarkt
drängen, um die Höhe des Familieneinkommens zu sichern" (Vobruba
1989, S.
78). Niedrige Arbeitseinkommen provozieren ein höheres Angebot an
17 Die Zahl der Erwerbspersonen in
Europa stieg 1985 bis 1994 um ca. 15 Millionen, die Zahl der
Erwerbstätigen aber nur um 4,4
Millionen.
18 Auf dem Arbeitsmarkt gelten nicht
die gleichen Gesetzmäßigkeiten wie auf einem Waren- oder
Finanzmarkt - die klassische und
neoklassische ökonomische Lehre übersieht dies. Sie unterstellt,
dass die Ware Arbeitskraft sich
genauso wie ein Anbieter von Gütern oder Finanzkapital verhalten
könnte. Die Arbeitskraft ist aber
eine fiktive, keine reale Ware. Das Verhalten hinsichtlich Geburten
(Arbeitskräfteproduktion), bestimmte
soziokulturelle Orientierungen auf den Arbeitsmarkt hin,
subjektive Neigungen und Fähigkeiten
(Berufswahl, Qualifikationen und damit auch langfristige
Dispositionen bezüglich der
Arbeitskraftverwertung), eine eingeschränkte Mobilität der AnbieterInnen
und das Fehlen arbeitsmarkt-/lohnarbeitsferner
Chancen der Existenzsicherung - alles dies bestimmt
das Arbeitskraftangebot und
verhindert eine marktgemäße Reduzierung des Angebotes seitens der
AnbieterInnen. Und: Lohnarbeit ist
letztlich existenziell auf Kapital ("Arbeitgeber") angewiesen,
Kapital
hat mehr Optionen - Auswege ins
Finanzkapital, räumliche Mobilität ...
22
Arbeitskräften.
Vobruba nennt dies die Rationalitätenfalle auf Seiten der
ArbeitskraftanbieterInnen.
Zum
Anderen: Dem o. g. erhöhten Arbeitskräftepotential sieht sich nun das
Arbeitskräfte
nachfragende Kapital ebenso einer Rationalitätenfalle gegenüber:
Jedes
Unternehmen muss so kostengünstig wie möglich produzieren, kann also nicht
die o. g.
gesamtgesellschaftlich mögliche Marktlogik zur Absorption des erhöhten
Arbeitskräfteangebots
realisieren. Unternehmen können und werden nicht in
Antizipation
einer möglicherweise erhöhten gesamtgesellschaftlichen Nachfrage
nach
Gütern und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen Arbeitskräfte - schon gar
nicht zu
angemessenen Löhnen - einstellen.
Regulierung
des Arbeitsmarktes durch ein garantiertes Grundeinkommen -
Modernes
Income Mix auf der Basis einer Negativen Einkommenssteuer mit
einem
garantierten Grundbetrag
Vobruba
entwickelt eine Lösung der quantitativen Seite der Krise der (Erwerbs-)
Arbeit.
Durch individuelle Rechtsansprüche auf sozialpolitische Transfers (und durch
Arbeitszeitflexibilisierung/-verkürzung,
siehe unten) können die AnbieterInnen von
Arbeitskraft
in die Lage versetzt werden, sich marktkonform zu verhalten und
Marktfreiheiten
zu nutzen. Durch ein garantiertes Grundeinkommen können sie
(partiell,
zeitweise oder ganz) ihr Angebot an Arbeitskraft zurück halten und trotzdem
eine
sowohl existenzsichernde als auch güter- und dienstleistungsmarktfreundliche
Kaufkraft
besitzen. Fazit: Es besteht also ein Regulierungsbedarf und ein
Deregulierungsbedarf,
damit der Arbeitsmarkt überhaupt, wie in der
Klassik/Neoklassik
unterstellt, funktionieren kann - es muss eine "Waffengleichheit"
zwischen
AnbieterInnen und NachfragerInnen von Arbeitskraft hergestellt werden.
Regulierung
und Deregulierung könnten auf der Basis einer Negativen
Einkommenssteuer
mit einem garantierten Grundbetrag erfolgen.
Regulierung:
Die Anrechnungsregeln von Arbeitseinkommen müssten dahin gehend
neu
geregelt werden, dass Sozialtransfers nur schrittweise bei dazu kommenden
Arbeitseinkommen
abgebaut werden.
Deregulierung:
Die Zugangsbedingungen zu dem Grundbetrag innerhalb der
Negativen
Einkommenssteuer müssen dereguliert werden, d. h. es müsste faktisch
jeder/jedem
mit oder ohne (Bereitschaft zur) Arbeit der Grundbetrag garantiert sein.
Warum ist
die Deregulierung wichtig: Tendenziell zieht eine Negative Einkommenssteuer
Arbeitskräfte
auf den Arbeitsmarkt, da ja Mehreinkommen durch (Erwerbs-)
Arbeit
möglich ist (pull-Faktor). Mit restriktiven Zugangsbedingungen zum
Grundbetrag
drückt die Negative Einkommenssteuer aber in den Arbeitsmarkt, denn
ohne
(Bereitschaft zur) Arbeit gäbe es gar keinen Grundbetrag (push-Faktor). Pull-
und
push-Faktor zusammen genommen führen aber zur Erhöhung des
Arbeitskräfteangebotes
und letztlich auch zur staatlich geförderten Verdrängung
angemessen
bezahlter Arbeit in Richtung Niedriglohnarbeit. Nur die von
Restriktionen
befreiten, also deregulierten Zugangsbedingungen zum Grundbetrag 19
dagegen
würden den Druck, die Arbeitskraft anbieten zu müssen und bestehende
Löhne zu
unterbieten, erheblich minimieren. "Denn nur wenn Arbeitskräfte mit einem
gewissen
Maß an Autonomie gegenüber den Zumutungen des Arbeitsmarktes
ausgestattet
sind, können sie jenes Maß an individuellen Widerstand entwickeln, das
19 Eben als ein existenzsichernder
Grundbetrag im Rahmen einer Negativen Einkommenssteuer, der
ohne Nachweis von einer
(Erwerbs-)Arbeitsbereitschaft und einer vorangegangenen (Erwerbs-)Arbeit
gezahlt wird, also Arbeiten und
Essen prinzipiell entkoppelt.
23
ein
kollektives Abrutschen in den Niedriglohnsektor verhindert" (Vobruba 2000
a, S.
78).
Diese
Autonomie der ArbeitskraftanbieterInnen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht das
(partielle,
zeitweise) individuelle Zurückhalten des Angebotes der Arbeitskraft
(Arbeitsmarktentlastung)
bis eine günstige Nachfragesituation entsteht (Lohn,
Arbeitsbedingungen,
Arbeitsinhalte ...). Diese Autonomie erst ermöglicht zumindest
partiell
das von Anhängern der klassischen und neoklassischen Theorie unterstellte
marktrationale
Verhalten der ArbeitskraftanbieterInnen - und die Lösung der mit der
quantitativen
Seite der Krise der (Erwerbs-)Arbeit verbundenen ungenügenden
Zuweisung
von Einkommenschancen durch den Arbeitsmarkt.
Der
Vorschlag Vobrubas zur modernen Gestaltung des Arbeitsmarktes besteht also
darin,
Erwerbseinkommen und einen garantiertes Grundeinkommen im Rahmen
einer
Negativen Einkommenssteuer zu mixen. Dieser Vorschlag argumentiert zwar
lediglich
damit, die quantitative Dysfunktionalität des Arbeitsmarktes durch eine
individuell
ermöglichte Arbeitsangebotszurückhaltung zu lösen. Eine Problematisierung
der
qualitativen Seite und der Sinnhaftigkeit der (Erwerbs-)Arbeit erfolgt
nicht. Der
Income Mix-Vorschlag Vobrubas erhöht natürlich aber die Freiheit der
ArbeitskraftanbieterInnen
hinsichtlich der Wahl von Arbeitsinhalten und -bedingungen
(qualitative
Seite) bis zu einem gewissen Grade.
Vobruba
ist mit seinem Vorschlag eines neuen Income Mix in bester
sozialdemokratisch-aufgeklärter
Absicht bemüht, einerseits die Position der
ArbeitskraftanbieterInnen
zu stärken und andererseits die ökonomische
Funktionalität
des kapitalistischen Arbeitsmarktes - Zuweisung von Arbeit und von
Einkommenschancen
- nicht generell anzutasten: "Nicht jedes Sozialleistungsniveau
und jede
Art und Intensität von Regulierung des Arbeitsmarktes ist ökonomisch
funktional"
(Vobruba 2000 a, S. 37). Für Vobruba ist kein effizienterer
Regulierungsmechanismus
von Teilnahme an der gesellschaftlichen Arbeit als der
Arbeitsmarkt
in Sicht. Es gilt daher also im ersten Schritt, den Arbeitsmarkt in seiner
Verteilungsfunktion
hinsichtlich von Einkommenschancen zu ergänzen: "Der
Vorschlag
eines garantierten Grundeinkommens ergänzt die eine
Regulierungsfunktion
des Arbeitsmarktes: die Verteilung" (Vobruba 1989, S. 147).
Garantiertes
Grundeinkommen und gerechte Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit
durch
Arbeitszeitverkürzung
Vobruba
plädiert im Weiteren für das Nebeneinander des Rechts auf (verkürzte)
(Erwerbs-)Arbeit
für alle und des Rechts auf ein garantiertes Grundeinkommen für
alle.
Warum nun
aber auch eine Regulierung des Arbeitseinsatzes durch eine gerechte
Verteilung
von (Erwerbs-)Arbeit im Sinne einer Arbeitszeitverkürzung?
Die
Einführung eines garantierten Grundeinkommens ohne eine gesellschaftlich
wirksame
Arbeitszeitumverteilung würde eine "ungute Doppelwirtschaft" und eine
soziale
Polarisierung zur Folge haben: "In einer solchen 'Doppelwirtschaft'
ständen
einander
eine Gruppe mit staatlich subventionierten Gelegenheitsjobs und eine
Gruppe mit
gutem Markteinkommen, die das garantierte Grundeinkommen nicht in
Anspruch
nimmt, unvermittelt und höchst einigermaßen feindselig gegenüber;
feindselig
wohl deshalb, weil die gut entlohnte Gruppe den - noch dazu richtigen
24
Eindruck
gewinnen muß, die andere Gruppe dauerhaft zu alimentieren. Will man eine
solche
Polarisierung vermeiden, so muß man versuchen, den
Arbeitsmarktentlastungseffekt
möglichst
breit - und das heißt auch: möglichst auf allen Stufen
beruflicher
Qualifikation - zu streuen" (Vobruba 1986, S. 49).
Diese
Überlegungen sind die Folge davon, dass Vobruba das garantierte
Grundeinkommen
als eine Negative Einkommenssteuer mit einem Grundbetrag
denkt.
Dieser Grundbetrag steht zwar allen zu (auch ohne Arbeitsbereitschaft), wird
aber ab
bestimmten Erwerbseinkommenshöhen eben steuerlich verrechnet,
erscheint
quasi nicht als Zahlung. So entsteht bei Erwerbstätigen ab einer
bestimmten
Einkommenshöhe der Eindruck der eigenen Nichtinanspruchnahme des
Grundeinkommens
und der Alimentierung der NutznießerInnen. Dieser Eindruck ist
zwar
sinnfällig, aber eben falsch. Trotzdem ist Vobruba zuzustimmen: Eine
allgemeine
Arbeitszeitumverteilung erhöht die Akzeptanz eines garantierten
Grundeinkommens.
Jede/r Erwerbstätige hätte einen sinnfälligen Income Mix - z. B.
ein
ausgezahltes garantiertes Grundeinkommen und, wenn gewollt, ein
Erwerbseinkommen.
Dafür eignet sich die Sozialdividende also eher.
Allerdings,
das sieht Vobruba auch, stoßen Arbeitszeitumverteilungen im Sinne von
Arbeitszeitverkürzung
auf verschiedene Hemmnisse und Schwierigkeiten - seitens
der
ArbeitskraftanbieterInnen und seitens der UnternehmerInnen.
Daher sind
folgende Effekte des garantierten Grundeinkommens eben umgekehrt zu
nutzen, um
Schwierigkeiten, Hemmnisse und Probleme zu minimieren:
• Das garantierte Grundeinkommen führt einerseits zu
einer Verringerung des
gesamten
Angebotes an Arbeitskraft. Es mindert formell die
Erwerbsnotwendigkeit
und Erwerbsneigung aller Lohnarbeitenden, denn ein Teil
des
Erwerbs wird durch das Grundeinkommen garantiert.
• Dieser Entzugseffekt hinsichtlich der
(Erwerbs-)Arbeit wirkt auch bestimmten
"Phantasiedefiziten"
hinsichtlich individueller Arbeitszeitverkürzung bei den
Lohnarbeitenden
entgegen. Andererseits wird der Druck auf die einzelnen
UnternehmerInnen
minimiert, Arbeitszeitverkürzung mit vollem bzw. teilweisem
Lohnausgleich,
somit möglichen Wettbewerbsnachteilen, zustimmen zu müssen.
• Das garantierte Grundeinkommen erweitert prinzipiell
die Verhandlungsspielräume
seitens
der Lohnarbeitenden, auch hinsichtlich der Durchsetzung von
Arbeitszeitflexibilisierungen
gemäß den (individuellen) Vorstellungen der
Lohnarbeitenden.
• Sozialrechtliche Einwände seitens der Lohnarbeitenden
gegen die
Arbeitszeitverkürzung
(Benachteiligungen von Teilzeit- und geringfügiger
Beschäftigung
gegenüber Normalarbeitsverhältnissen bezüglich Lohnersatzleistungen,
Rentenhöhe...)
können durch ein garantiertes Grundeinkommen tlw.
entkräftet
werden, ohne sozialrechtliche Regelungen einzuführen, die gegen die
UnternehmerInneninteressen
gerichtet sind und zur Abschaffung der
Arbeitsplätze
führen könnten.
Das
garantierte Grundeinkommen und die gerechte Verteilung von Erwerbs-(Arbeit)
durch eine
Arbeitszeitverkürzung gehören zusammen, weil die Möglichkeit einer
Autonomie
gegenüber dem (Erwerbs-)Arbeitszwang und die Verhinderung sozialer
Polarisierungen
einander bedingen. Das garantierte Grundeinkommen in Verbindung
mit einer
gerechten Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit kann nunmehr auch ergänzend
zum
Arbeitsmarkt Teilnahmechancen an der (Erwerbs-)Arbeit regulieren - und nicht
nur
Einkommenschancen.
25
2. Michael
Opielka 20
Ökosoziale
Kritik am Kapitalismus, libertäre Kritik am Sozialstaat und
garantiertes
Grundeinkommen
"Heben das garantierte
Grundeinkommen und die 'ersten Schritte' dorthin auch die Abhängigkeit vom
Arbeitgeber und von den sozialen
Bezügen auf, so bleibt die Abhängigkeit vom Staat als Versorger.
Eine zunehmende Abkehr von der
Lohnarbeit muß daher, soll die ökonomische Abhängigkeit vom
kapitalistischen Industriesystem
durchbrochen werden, mit einer Umverteilung der Produktionsmittel
auf alle mit individuellen
Verfügungsrechten einhergehen."
Michael Opielka / Heidrun Stalb
Theoretischer
Hintergrund
Auch für
Opielka steht der geschichtliche Zusammenhang von Arbeiten und Essen
am
Ausgangspunkt seiner Überlegungen: Im Mittelalter gab es keine prinzipielle
Kopplung
von (eigener) Arbeit und Essen, dafür aber einen ausgeprägten Gegensatz
von Armut
und Reichtum. Der Siegeszug der Kopplung von Arbeit und Essen wurde
ideologisch
durch den Siegeszug des protestantischen Arbeitsethos' vorbereitet. Eine
Folge:
Arbeit wurde als wirksames Mittel gegen Armut (also fürs Essen)
gesellschaftlich
anerkannt und auch erzwungen (Bettlervertreibungen; Arme in
Arbeitshäusern;
Zwangsmaßnahmen, um Lohnarbeiter zu dem vom Kapital
gesetzten
Bedingungen arbeiten zu lassen). Essen ohne Arbeit wurde verhindert,
Hunger
wurde zum arbeitspolitischen Regulativ. In dieser Phase etablierten sich
Arbeitsmärkte,
auch erste wohlfahrtsstaatliche Einrichtungen. Mit der Einführung der
Sozialversicherung
wurden bestimmte Begründungen für Nicht-Arbeit (Alter,
Krankheit,
Behinderung) als Voraussetzung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen
anerkannt.
Ansonsten galt zumindest die prinzipielle Arbeitsbereitschaft als
sozialstaatliches
Regulativ zur Vermeidung von Nicht-Arbeit und zur Bekämpfung
von Armut.
Opielka
bestimmt den (Sozial-)Staat innerhalb dieser geschichtlichen Entwicklung als
Rechtsgehilfe
der Enteignung der ProduzentInnen von den Produktivmitteln und
damit auch
der Subsistenzzerstörung: Der Sozialstaat hat die Funktion, das Sich-
Abfinden
der Massen mit dieser Enteignung und mit der Abhängigkeit von den
UnternehmerInnen
zu organisieren. Diese durch entsprechende institutionelle
Arrangements
(Gewerkschaften, Sozialpartnerschaft, Tarifrecht, Arbeitsämter,
Sozialämter
...) wohlfahrtsstaatlich erzeugte Abhängigkeit und Versorgung wurde von
den
BürgerInnen verinnerlicht. Die kapitalistischen Produktionsverhältnisse sowie
die
wohlfahrtsstaatliche
Abhängigkeit und Versorgung war nunmehr objektiv und
subjektiv
durchgesetzt:
"Dabei
blieb zwar die Natur immer mehr auf der Strecke, die '3. Welt' geriet weiter
zum
neokolonialen Souterrain, die weibliche (Beziehungs-)Arbeit litt unverändert an
ihrer
prekären Rolle und die psychosozialen Effekte der Arbeitsgesellschaft sorgten
für
Konjunktur bei Pharmaherstellern und Alkoholbrennern. Aber alles in allem: das
deutsche
Modell von Produktion und Reproduktion funktionierte.
Doch nun
bricht die Zukunft an. Keine Morgenröte kündet von ihr, eher der
Schweißdunst
über den Schlangen in Sozial- und Arbeitsämtern, das kühle Fiepen
der Text-
und sonstigen Verarbeitungsmaschinen" (Opielka 1984, S. 99f.).
Mit diesem
Zitat wird der theoretische Bezugspunkt Opielkas als ein ökosozialer
erkennbar:
Die soziale Frage wird verbunden mit der kritischen Betrachtung des
20 Prof. Dr. Michael Opielka lehrt
Sozialpolitik an der Fachhochschule Jena und ist Geschäftsführer
des Instituts für Sozialökologie in
Königswinter. Die Quellen der folgenden Darstellung sind Opielka
1984, 1985 a und b, und Opielka /
Stalb 1986.
26
"oikos",
des ganzen Haus(halt)es menschlichen Lebens: äußere Natur (Umwelt und
Industrialismus),
sozialer Fern-Raum ("3. Welt" und
"Industrie"-Kolonialismus),
sozialer
(Nah-)Raum (Verhältnis Mensch - Mensch und Abhängigkeit durch
Ausbeutung
und Wohlfahrtsstaat; Verhältnis Mann - Frau und Patriarchat), innere
Natur
(Körper, Psyche und Krankheit).
Situationsanalyse
Arbeitslosigkeit,
zunehmende Verarmung trotz vorhandener sozialpolitischer
Instrumentarien,
repressive Sozial(staats)politik - dies ist die soziale
Situationsbeschreibung:
"Dem Anwachsen der Erwerbswilligen steht ein
stagnierendes,
zunehmend schwindendes Arbeitsplatzangebot gegenüber. Der
Arbeitsmarkt
funktioniert nun nicht mehr und wenn er dies noch tun soll, dann nur um
den Preis
repressiven ordnungspolitischen Zugriffs: dem Hinauswurf ausländischer
Kollegen,
der Refamilisierung von Frauen, der Beschneidung arbeitsrechtlicher
Errungenschaften"
(Opielka 1984, S. 100), den verschärften Überwachungen der
Arbeitsbereitschaft
und der Verschärfung des Arbeitszwanges (z. B. im Bereich der
"Hilfe
zur Arbeit").
Ein
gestörtes, d. h. ausbeutendes Verhältnis des Menschen zur äußeren Natur, zur
eigenen,
inneren Natur und zur geschlechtlichen Natur - dies ist die ökosoziale
Situationsbeschreibung:
1.
Ökologische und soziale Folgekosten des Wirtschaftswachstums, der
kapitalistisch-destruktiven
Produktions- und Konsumtionsweise, und deren
Abwälzung
auf die ArbeitnehmerInnen und sozial Schlechtergestellten werden
konstatiert.
Allerdings: Der Sozialstaat ist auf dieses Wachstum angewiesen, da
er nur
daraus resultierende Zuwächse verteilen kann.
2. Die
Natur wird im wesentlichen als ausbeutbares Objekt gesehen. Arbeit als
herrschaftliche
Naturaneignung erscheint als Quelle des Reichtums, Arbeitszeit
als
Maßstab der Ausbeutbarkeit menschlicher Natur. Im Zeitalter der
Automatisation
und der ökologischen Krise stellt sich die Frage nach dem
ökonomischen
Selbstwert der äußeren und der eigenen Natur.
3. Die
Ausbeutung des natürlichen Arbeitsvermögen der Frau wird offensichtlich in
der
Sozialpolitik: durch die Ausblendung der unbezahlten Haus- und
Familienarbeit,
die vorrangig von Frauen geleistet wird.
Diese
Situationsbeschreibung ist also durchzogen von einer libertären 21 Kritik
Opielkas
am herrschenden Sozial(staats)modell und der ökosozialen Kritik an der
Produktions-
und Wohlstandslogik des Kapitalismus.
Garantiertes
Grundeinkommen und Befreiung der Arbeit, der Natur, der Frau
Opielka
plädiert für eine "20-Stunden-Normalarbeitswoche für alle abhängig
Beschäftigten
..., wobei an die Stelle eines betrieblichen ein überbetrieblicher
Lohnausgleich
durch ein garantiertes Grundeinkommen in Höhe von mindestens
21 Libertär steht für die
grundsätzliche Kritik und Ablehnung freiheitsberaubender, repressiver und
bürokratischer Staatsapparate und
Staatlichkeit gegenüber dem Individuum. Eine libertäre
Grundhaltung unterscheidet sich
bezüglich ihrer freiheitlichen, sozialen und gemeinwohlförderlichen
Ausrichtung vom
Wirtschaftsliberalismus und bezüglich ihrer kommunikativen und solidarischen
Ausrichtung vom bürgerlichen
Liberalismus, der auf Staatskritik zum Eigennutz und Recht des
(ökonomisch) Stärkeren aus ist.
27
1000 DM im
Monat pro Person (nach heutigem Geldwert) treten soll" (Opielka / Stalb
1986, S.
73). Die gerechte Verteilung der (Erwerbs-), Familien- und Hausarbeit soll
eben durch
die allgemeine Arbeitszeitverkürzung und durch ein befristetes
Erziehungseinkommen
auf dem Niveau des durchschnittlichen Erwerbseinkommens
- aber
nur, wenn es von beiden Elternteilen in Anspruch genommen wird (Ausnahme
Alleinerziehende)
- gefördert werden.
Existenzsicherung
und Armutsverhinderung, individuelles Recht (nicht Pflicht) aller
auf
(Erwerbs-)Arbeit und auf Erziehungsarbeit, Individualbezug des
Grundeinkommens
(damit auch Abkopplung der Frauen von der "Mitversorgung"
durch
Männer), Beibehaltung der Absicherung bestimmter Lebensrisiken durch eine
von den
ArbeitnehmerInnen selbstverwaltete Sozialversicherung, Verwaltung des
Grundeinkommensfonds
durch ein von allen WählerInnen legitimiertes Gremium,
zusätzliche
Gewährung eines bedarfsorientierten Mietzuschusses - so die
Ausgestaltung
des garantierten Grundeinkommens nach Opielka.
Prinzipiell
aber will Opielka das garantierte Grundeinkommen als individuelle
Ermöglichung
einer "Selbstversorgung" der Individuen gemäß ihrer individuellen
ökonomischen,
sozialen, kulturellen ... Teilhabe-Bedürfnisse verstanden wissen. Eine
"Selbstversorgung"
der Teilhabe-Bedürfnisse ist das Gegenteil eines repressiven
Subsidiaritätsprinzips:
der "Selbstversorgung" in einem sozialstaatlich abgesteckten
Rahmen -
z. B. durch Sozialhilfe mit Arbeitszwang, Arbeitslosengeld bzw. -hilfe
gegen
Arbeitsbereitschaft oder Selbstversorgungszwang aufgrund mangelnder
(Sozial-)Einkommen
22.
"Selbstversorgung" im libertären Sinne bedeutet dagegen die
Ermöglichung
der frei gewählten Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum und am
gesellschaftlichen
Leben - gesichert durch ein garantiertes Grundeinkommen.
"Das
garantierte Grundeinkommen ist unabdingbar, aber es genügt nicht", so der
Titel des
Beitrages von Michael Opielka (und Heidrun Stalb) im 1986 erschienen
Buch zum
garantierten Grundeinkommen. Er führt den libertären Subsidiaritätsgedanken
nun weiter
aus: "Selbstversorgung" wird nunmehr definiert als nicht
monetär
vermittelte, weitgehend marktunabhängige "Arbeit" - als individuelle,
aber
bevorzugt
als kollektive, selbstorganisierte Eigenarbeit (in Haus- und
Wohngemeinschaften,
kleinen Netzwerken, Genossenschaften ...). Diese
"Selbstversorgung"
setzt aber die Verfügungsgewalt über Produktivmittel voraus: Das
Recht auf
(Erwerbs-)Arbeit und das von (Erwerbs-)Arbeit entkoppelte Recht auf ein
garantiertes
Grundeinkommen soll, so Opielka, mit der Befähigung (nicht Pflicht) aller
zu einer
Subsistenzwirtschaft gekoppelt werden: aufgrund der individuellen
Verfügung
über eigene Produktivmittel 23 . Mit diesem "Recht auf individuelle
Verfügung
über eigene Produktivmittel" würde zugleich schrittweise die Abhängigkeit
22 Opielka kritisiert eine angebliche
Nähe von liberalistischer und marxistisch-etatistischer Theorie und
Praxis, die einerseits die Autonomie
des Subjekts fordert, andererseits diese Autonomie mit dem
Druck bevormundender staatlicher
Rahmenbedingungen sofort wieder einschränkt. Ausdruck
gegenwärtiger liberalistisch
begründeter bevormundender Praxis ist das Subsidiaritätsprinzip "from
welfare to work",
(Billiglohn-)Arbeiten fürs Essen. Entscheidend für Opielkas
"Selbstversorgungs"-
Ansatz dagegen ist, das der Bereich
der Selbstversorgung nicht notwendig ist, um das
Lebensnotwendige zu sichern. Das
garantierte Grundeinkommen sichert das Leben auf dem
Subsistenzniveau, das heißt auf dem
Niveau, auf dem "Selbstversorgung" im Sinne von frei gewählter
Teilhabe möglich wird - ohne von
dieser "Selbstversorgung" existenziell abhängig zu sein. Dieser
libertäre Ansatz soll mit Gorz auch
noch mal untersetzt werden: "Eigenproduktion und kooperative
Tätigkeiten können nur dann autonome
Tätigkeiten sein, wenn für jede(n) das Lebensnotwendige
anderweitig gesichert ist"
(Gorz 2000, S. 241).
23 Das Konzept der individuellen
Verfügungsrechte über eigene Produktivmittel ist ein gegensätzliches
Konzept zur Theorie und Praxis einer
betrieblichen Produktivvermögensbeteiligung bzw. des
staatlichen Eigentums an
Produktivmitteln.
28
von der
kapitalistischen Produktionslogik, der unökologischen Produktionsweise sowie
die Abhängigkeit vom Sozialstaat als Versorger durchbrochen. Umweltschädliches
Wachstum könnte aufgehalten werden: "Wofür das garantierte Grundeinkommen
wegbereitend sein soll, ist die Aneignung der Arbeit. Das
garantierte
Grundeinkommen sichert eine Teilhabe an der Gesellschaft jenseits der
Lohnarbeit
und wird damit eine Interessenverschiebung derjenigen bewirken, die
bisher aus
Angst um ihre Arbeitsplätze am Wachstumsfetisch festhielten. Das
garantierte
Grundeinkommen garantiert keine ökologische Gesellschaft - doch es ist
ein Weg
dahin" (Opielka / Stalb 1996, S. 97). "Eine solche
Transferorganisation fügt
sich
nahtlos in die mittlerweile diskutierten Pläne eines ökosozialen Umbaus des
Sozialstaates,
einer 'ökologischen Sozialpolitik' ein. Sie ermöglicht die Wahl einer
Partizipation
im Erwerbssektor, am Arbeitsmarkt, die nicht getrieben ist von der
Angst um
das eigene und das Essen der Kinder, sie lockert die gewerkschaftlichen
Krallen an
ökologisch schädlichen Produktionsprojekten und leistet damit einen
Beitrag
für eine lebensgerechtere Struktur gesellschaftlicher Arbeit" (Opielka
1984, S.
115) 24.
Zum
libertären und ökosozialen Ansatz gehören aber auch die Selbsthilfe- und die
Gemeinwesenorientierung
im Bereich der sozialen Versorgung, z. B. in den
Bereichen
der Psychatrie, Sozialarbeit und Medizin. So soll die (zunehmende)
Abhängigkeit
von kompetenzenteignenden Sozialversorgungsapparaten, von
bevormundender
Disziplinierung und repressiver Kontrolle im sozialen und
sorgenden
Bereich gebrochen werden, zu Gunsten eines Wachstums von
selbstbestimmter
und solidarischer Selbstversorgung.
Das
Konzept "Selbstversorgung" impliziert für Opielka selbstverständlich
die
gesellschaftliche
Förderung bzw. Subvention dieser verschiedenen selbstorganisierten
Teilhabeformen,
sei es nun im wirtschaftlichen oder im sozialen,sorgenden Bereich.
Die
Aneignung der vom Kapital und seiner Rationalität beherrschten Arbeit und der
vom Staat
beherrschten Sphäre der Versorgung ist erst möglich durch ein
garantiertes
Grundeinkommen 25, durch die gerechte Verteilung der (Erwerbs-)Arbeit,
der Haus-
und Familienarbeit, durch die individuelle Verfügungsgewalt über
Produktivmittel
sowie eben durch die gesellschaftliche Förderung der
"Selbstversorgung"
jenseits von Markt und Staat.
24 Das garantiertes Grundeinkommen,
unterstützt durch eine gerechte Verteilung von (Erwerbs-)
Arbeit, Familien-, Haus-,
Erziehungs- und durch die Eigenarbeit, minimiert noch nicht entscheidend
die ökologischen und sozialen
Folgekosten des kapitalistischen Wachstums. Opielka plädiert daher für
Weichenstellungen hin zu einer
allmählichen Dezentralisierung und Ökologisierung der Wirtschaft im
Ganzen: "'Selbstversorgung'
muss zum Leitprinzip aller wirtschaftlicher Aktivitäten werden - und nicht,
wie in den Konzepten der
'Dualwirtschaft', auf die Nicht-Erwerbsarbeit begrenzt bleiben.
'Selbstversorgung' bedeutet damit
eine Dezentralisierung von Produktion und Konsumtion auf die
niedrigst mögliche Ebene auf
gleichzeitig höchstem technischen Niveau" (Opielka / Stalb 1986, S. 86).
25 In jüngster Zeit hat Opielka mehrere
Vorschläge unterbreitet, die eine schrittweise Einführung eines
garantierten Grundeinkommens befördern
sollen - und sich als lebenslagenbezogene
Grundeinkommen verstehen: so die
Vorschläge zum Erziehungsgehalt (Leipert / Opielka 1998), zur
Grundrente (Opielka 2003 b) und zur
Grundsicherung mit Darlehensanteil für Erwerbsfähige (Opielka
2003 a).
29
3.
Unabhängige Bewegung der Erwerbslosen, SozialhilfebezieherInnen und
prekär
Beschäftigten 26
Vom
politischen Lohn zum Existenzgeld
"Solange man Geld verdienen
muß, muß man sich beleidigen lassen."
Martin Walser
"Kampf der Lohnarbeit! Für
selbstbestimmte Arbeit in einer freien Gesellschaft! Wir begreifen uns nicht
als Opfer der Arbeitslosigkeit. Wir
führen unseren Kampf nicht darum,
möglichst schnell wieder Maloche zu
bekommen."
Hamburger Initiative Arbeitsloser -
Sozialhilfeempfänger - Jobber - Ausländer
Theoretischer
Hintergrund
Beim 1.
Bundeskongress der Arbeitslosen vom 2. bis zum 5. Dezember 1982 in
Frankfurt/Main
trafen zwei Strömungen aufeinander:
Eher gewerkschaftlich,
kirchlich und nicht organisierte Arbeitslose vertraten die
Auffassung,
Arbeitslosigkeit und deren Folgen seien mit der Einführung der 35-(oder
30-)Stunden-Woche
bei vollem Lohnausgleich, mit der Schaffung von Arbeitsplätzen
im Umwelt-
und Sozialbereich und mit der Erhaltung bzw. einer verbesserten
finanziellen
Absicherung bei Arbeitslosigkeit 27 zu bekämpfen. Die
übergreifende
Losung
dafür war das "Recht auf Arbeit".
Unabhängig
- also weder gewerkschaftlich noch kirchlich - organisierte
Erwerbslose
und Jobber
vertraten die Auffassung, dass ohne eine grundlegende theoretische
Analyse und
Kritik der kapitalistischen Produktionsweise, ihrer krisenhaften sozialen
und
ökologischen Auswirkungen und ohne die prinzipielle Dekonstruktion des
kapitalistischen
und patriarchalischen Arbeitsbegriffes keine adäquate und
nachhaltige
Bekämpfung des Symptoms Arbeitslosigkeit möglich sei. Sie forderten
ein Existenzgeld
in Höhe von 1.500 DM für alle Menschen, mehr Lohn für weniger
Arbeit,
Verweigerung der Arbeit unter herrschenden Bedingungen, Neuorganisierung
und
Anerkennung der vielfältigen Formen gesellschaftlich notwendiger Arbeit
jenseits
der
(Erwerbs-)Arbeit. Diese Forderungen der Erwerbslosen und JobberInnen 28
26 Die Quellen folgender Darstellung
sind Arbeitsloseninitiativen 1983, Bundesarbeitsgruppen o. J. a
und b, Rein / Scherer 1993,
Bundesarbeitsgruppen 1996, Roth 1998, Rein 2000, Brütt 2000, Wildcat
2000, Atzert / Seibert 2000,
BAG-Erwerbslose 2000, Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen
2000, BAG-SHI 2000 a und b.
27 Z. B. Arbeitslosengeld für alle
Arbeitslose ohne Herabstufung in Arbeitslosen- und Sozialhilfe und
Anpassung des Arbeitslosengeldes an
die Inflation.
28 "Besonders sogenannte
JobberInnengruppen ergriffen Anfang der achtziger Jahre die politische
Initiative. Ausgehend von den in
dieser Zeit aufkeimenden autonomen (also nicht gewerkschaftlich
organisierten; R. B.)
Arbeiterkämpfen in Deutschland versuchten sie, politische Anknüpfungspunkte
zwischen den verschiedenen
Widerstandslinien innerhalb und außerhalb der Fabriken zu finden.
'Einerseits benutzen immer mehr
Leute das Jobben als Möglichkeit, sich dem Arbeitszwang zeitweise
zu entziehen, andererseits
produzieren die Kapitalisten immer mehr mobile Arbeitskraft, um den von
der Klasse erkämpften status quo
anzugreifen. Uns als Jobber zu organisieren, heißt beides einander
zu konfrontieren; heißt ... unsere
Geschichte der Arbeitsverweigerung dem kapitalistischen Projekt
des Arbeitszwangs
entgegenzusetzen'" (Rein 2000, S. 14, inkl. einem Zitat aus der Karlsruher
Stadtzeitung von 1983). Die
JobberInnen, die auf die Radikalisierung des Klassenwiderstandes statt
auf die Produktivkraftentwicklung
als Geschichtsmotor setzten, "verweigerten es, sich an einen
Arbeitgeber zu verkaufen, oder dem
Kapital zu dienen, nahmen nur vorübergehende Anstellungen an
und sicherten sich ein Maximum an
freiverfügbarer Zeit, da sie nur soviel und solange arbeiteten, wie
sie mußten, um ihren Lebensunterhalt
zu verdienen" (Gorz 2000, S. 73). Ein einflussreicher
Theoretiker der JobberInnengruppen
in Deutschland, Karl-Heinz Roth, vertrat die Auffassung, dass
die Linken von SPD bis
Gewerkschaftsführung Stütze des kapitalistischen System sind. Ebenso seien
die Stammbelegschaften in den
Betrieben, die integrierte Arbeiterklasse, nicht mehr zu revolutionären
Akten bereit. Dem entsprechend
erfolgte durch Roth eine Orientierung des politischen Kampfes auf
Träger innerhalb der proletarischen
Randgruppen: prekär Beschäftigte, Erwerbslose, erwerbslose
30 wurden mit den Losungen "Abschaffung der
Lohnarbeit", "Existenzgeld für alle statt
Arbeit für
alle" und "Für selbstbestimmte Arbeit in einer freien
Gesellschaft"
zusammengefasst.
Viele Thesen der unabhängigen Erwerbslosen und JobberInnen,
die
während dem 1. Bundeskongress der Arbeitslosen aufgestellt wurden,
orientierten
sich an der Forderung nach einem politischen Lohn. Diese Forderung
wurde seit
den 70ern des vorigen Jahrhunderts von italienischen Gruppen und
Theoretikern
erhoben. Der politische Lohn wurde in Verbindung mit Vorstellungen
einer
unmittelbaren sozialrevolutionären Aneignung des Reichtums (Verweigerung
von
Mietzahlungen, kostenloses Einkaufen, Hausbesetzungen) debattiert. Er galt als
Lohn für
konkrete politische Aktionen und als eine Existenzsicherung für die
politische
Organisation der Menschen - also als ein Lohn für die politische Arbeit 29.
Die Forderung
nach einem Existenzgeld wurde mit den 1992 von den
Bundesarbeitsgruppen
der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut 30
veröffentlichten
"13 Thesen gegen falsche Bescheidenheit und das Schweigen der
Ausgegrenzten"
(Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o. J., o. S. a und b) weiter
entwickelt
und fixiert 31. Diese Forderung unterscheidet sich von
herkömmlichen
sozialpolitischen
Mindestsicherungskonzepten in folgenden fünf Punkten:
a) in der
Anspruchshöhe des Existenzgeldes (wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen
Reichtum,
statt Teilhabe am Existenzminimum),
b) in der
Entkoppelung vom Zwang zur Lohnarbeit,
c) in der
Infragestellung der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit,
d) in der
Kritik an der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung und
e) in der
Gültigkeit des Existenzgeldes für alle in Deutschland Lebenden.
Jugendliche. Zum Einen sollten so
die sozialen Revolten heraus aus der alternativen Nische und
hinein in den Alltag dieser
Ausgegrenzten geholt werden. Zum Anderen wäre es auch Aufgabe der
JobberInnen, in den Betrieben die
Stammbelegschaft quasi von unten zu politisieren.
Zusammenführung der verschiedenen
verarmten und ausgegrenzten Gruppen, Politisierung und
autonome Organisierung dieser und
der proletarischen Stammbelegschaften, das war die eine
Strategie zur Vorbereitung einer
politischen Revolution. Die andere Strategie war die Zuspitzung des
Kampfes gegen jegliche Form des
kapitalistischen Arbeitszwanges, für ein garantiertes
Mindesteinkommen und eine
Arbeitszeit-verkürzung unter die 35-Stunden-Woche. Das forderte Roth
1978. Heute distanziert er sich von
der "theorielosen" Existenzgeldforderung, die die Prekarisierung
der Arbeitsverhältnisse auf der
Basis von Niedriglöhnen verkennen und damit das Existenzgeldes als
Grundsicherung im Sinne einer
Niedriglohnsubvention in rot-grüne Politikansätze integrierbar machen
würde - und fordert paradoxerweise
einen Minimallohn bzw. ein minimales Grundeinkommen im
Kampf gegen prekäre Beschäftigung
(vgl. Roth 1998).
29 Bei den deutschen unabhängigen
Erwerbslosen und JobberInnen fanden diese Auffassungen
Zustimmung: "Den Reichtum dort
holen, wo er angesammelt ist, statt sich ausbeuten lassen:
Selbstbedienung in großen Läden,
Banken, Versicherungen, Nulltarif bei Verkehrsbetrieben,
Wohnungen, Selbstbedienung in
Fabriken und Büros ... wir meinen dabei nicht, sich untereinander zu
beklauen, sondern die, die uns
ausbeuten" (Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 134). "- Wenn
Umweltschützer die Startbahn West
verhindern, dann ist das Arbeit; - wenn 'Arbeitslose sich in
Arbeitsloseninitiativen
zusammenschließen, dann ist das Arbeit; - wenn Hausfrauen einen
Fleischboykott organisieren, für
mehr Kindergartenplätze demonstrieren, ist das Arbeit. Nur - und das
ist das Dilemma - dafür kriegen wir
keine Knete ... Wozu sich einige von uns noch breitschlagen zu
lassen, um an Knete zu kommen,
wissen wir nicht. Was wir hier und heute gemeinsam dazu tun
können, wurde in der Gruppe
kontrovers diskutiert ... wieder - irgendwie - Lohnarbeit zu leisten,
jobben zu gehen, Existenzgeld für alle
zu fordern, kollektiv gesellschaftlichen Reichtum anzueignen,
sprich klauen zu gehen usw."
(ebenda, S. 143).
30 Heute Bundesarbeitsgemeinschaft
unabhängiger Erwerbsloseninitiativen (BAG - Erwerbslose).
31 Diese 13 Thesen wurden 1996
präzisiert: "10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit und das
Schweigen der Ausgegrenzten"
(Bundesarbeitsgruppen der Initiativen 1996; BAG-Erwerbslose 2000).
31
Die 1998
von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen erarbeiteten
Forderungen
und Thesen zum Existenzgeld und deren Finanzierungskonzept "take
half"
orientieren sich ebenfalls an diesen Kriterien (vgl. www.existenzgeld.de,
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Sozialhilfeinitiativen 2000).
Im
Folgenden soll die Analyse der gesellschaftlichen Situation durch die
Unabhängigen
Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen stichwortartig zusammen
gefasst
werden.
Situationsanalyse
• anhaltende Massenarbeitslosigkeit;
• Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse;
• Spaltung der Beschäftigten in Kernbelegschaften und
Rotations-/Leiharbeiter;
Beschäftigte
im 2. Arbeitsmarkt ;
• Intensivierung der Arbeit;
• Ausweitung des Billiglohnsektors;
• Absenkung der Reallöhne und der Kaufkraft der
Beschäftigten;
• Zunahme des Zwangs zur (schlecht bezahlten, prekären)
(Erwerbs-)Arbeit durch
Gesetzgebungen
und durch die Verarmung Erwerbsloser;
• niedrigere Löhne und andere Benachteiligungen für
Frauen auf dem
Arbeitsmarkt;
• zusätzliche Unterdrückung und Ausbeutung der Frauen
in Haus-, Familien- und
Erziehungsarbeit;
• Abbau der sozialen Leistungen für Arbeitslose und
Sozialhilfebeziehende und
dadurch
Verarmung großer Bevölkerungsteile;
• Zunahme der Kontrolle der Erwerbslosen und der
Repressionen durch
arbeitsmarktpolitische
"Maßnahmen";
• Anhäufung des Reichtums in der Hände weniger durch
die Ausplünderung der "3.
Welt",
die Ausbeutung der LohnarbeiterInnen und der unbezahlten
Reproduktionsarbeit
durch die Frauen;
• Recht auf Arbeit meint nur Recht auf
(Erwerbs-)Arbeit, diese Forderung trägt
reaktionäre
Züge;
• Vertiefung der Kluft zwischen relativen Wohlstand in
den kapitalistischen
Industriestaaten
und Massenverelendung in Gebieten Afrikas, Asiens,
Lateinamerikas;
• Flüchtlings- und Migrationsbewegung nach Europa und
Abschottung Europas;
• zunehmende Umweltzerstörung;
• Sinnentleerung im Konsum.
32
Das
Existenzgeld als garantiertes Grundeinkommen
Die Thesen
zum Existenzgeld in der Beschlussfassung der Bundestagung der
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Sozialhilfeinitiativen, 23.Mai 1998, Erfurt.
1.
"Ein Existenzgeld, das die Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum
sichert, steht allen
Personen,
die dauerhaft in der BRD leben, unabhängig von Nationalität und
Aufenthaltsstatus,
in gleicher Höhe zu, - ohne Unterhaltspflicht, ohne
Bedürftigkeitsprüfung,
ohne Arbeitszwang.
2. Das
Existenzgeld ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung, festgesetzt auf DM
1.500.-
monatlich
incl. DM 200.- für die gesetzliche Krankenversicherung und wird dynamisiert.
Das
Existenzgeld ist unpfändbar.
3.
Zusätzlich zum Existenzgeld werden tatsächliche Wohnkosten bis zu
durchschnittlich DM
500.-
monatlich für eine Einzelperson übernommen. Regionale Unterschiede, Mietspiegel
sowie
angemessene Wohnungsgröße sind zu berücksichtigen. Kommunale
Wohngeldämter
müssen einen angemessenen Beitrag zu diesen Kosten leisten. Dies
hält sie
zu einer aktiven Wohnungspolitik an.
4.
Bedarfe, die sich aus besonderen Lebenslagen ergeben (z. B. Krankheit,
Behinderung
usw.),
werden vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gedeckt.
5. Der
Individual-Anspruch auf das volle Existenzgeld für jedes Mitglied einer
Lebensgemeinschaft
entschärft finanzielle Abhängigkeitsverhältnisse, bewirkt insofern
einen
emanzipatorischen Effekt, verhindert Kinderarmut und beinhaltet das Recht auf
eigenständige
Absicherung von Geburt an.
6. Das
Existenzgeld ist unsere Antwort auf die Verknappung von existenzsichernder und
sinnvoller
Erwerbsarbeit, die ohne Arbeitszwang und unabhängig von der Verwertung der
Arbeitskraft
konzipiert ist.
7. Das
Existenzgeld ist ein Mittel, die Diskriminierung, Disziplinierung und Spaltung
unterer
Einkommensschichten
aufzuheben und untrennbar verknüpft mit dem Recht auf
Erwerbsarbeit
bei gesetzlich garantiertem Mindeststundenlohn.
8. Das
Existenzgeld ersetzt zunächst Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz,
Arbeitslosenhilfe,
Kindergeld, Erziehungsgeld und BAföG ...
9. Das
Existenzgeld ist bundesfinanziert durch: a) den bisherigen Teil des
Steueraufkommens
für soziale Transferleistungen, b) die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge
und c) die
zukünftige zweckgebundene Existenzgeld-Abgabe von
50%
("take-half") auf Nettoeinkommen jeglicher Höhe. Einzelne Steuerarten
sind
einzuführen
bzw. neu fest zu setzen, z. B.: Spekulationsgewinnsteuer, Kapitalexport-
Steuer,
Erbschaftssteuer usw.
10. Das
Existenzgeld ist ein Instrument der gerechten Verteilung des Reichtums und der
Abschaffung
der Armut. Es ermöglicht für alle Menschen ein hohes Maß an Solidarität.
Dies birgt
zwar die Hoffnung auf eine zukünftige internationale Politik gegen Ausbeutung,
Diskriminierung
und ökologischen Raubbau, die Diskussion hier und heute muss sich
jedoch auf
unsere nationalen und europäischen Gegebenheiten beschränken" (BAG-SHI
2000 a, S.
137f.). 32
32 In der Dresdner Erklärung der
Konferenz des Runden Tisches der Erwerbslosenorganisationen und
Sozialhilfeinitiativen finden sich
die Forderungen nach einer "bedarfsorientierten Grundsicherung für
alle, die keinen existenzsichernden
Arbeitsplatz haben, in Höhe von 800 Euro plus Warmmiete plus ...
Sie muss Grundlage für die
gesetzliche Festlegung von Mindestlohn und Mindestrente sein ... Wir
fordern die Anerkennung und
nötigenfalls Entlohnung unserer gesellschaftlich notwendigen Arbeit in
den Bereichen Hilfe zur Selbsthilfe,
Arbeitslosigkeit und Armut, Familienarbeit, Pflege,
Kindererziehung und
Nachbarschaftshilfe, Kultur und Politik" (Runder Tisch 2002, S. 39). Die
Europäischen Märsche gegen
Arbeitslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung fordern
in ihrer Charta der sozialen
Grundrechte ein "Recht auf ein garantiertes existenzsicherndes
Einkommen, das allen Männern und
Frauen ermöglicht, in Würde zu leben, ohne jede Diskriminierung
nach dem Alter, dem Geschlecht, der
Herkunft oder irgendeiner Art ... Wir fordern, dass jede(r) ein
Recht auf ein existenzsicherndes
Einkommen hat, das sich am von der Gesellschaft produzierten
Reichtum und an den grundlegenden
Bedürfnissen für ein Leben in Würde orientiert" (Europäische
Märsche 2000, S. 14). Die Höhe
dieses garantierten (Mindest-)Einkommens orientiert sich an der
33
Während
sich die Sozialhilfeinitiativen aus armutspolitischen Erwägungen heraus auf
eine
konkrete Höhe des Existenzgeldes festlegen, sprechen die unabhängigen
Erwerbsloseninitiativen
von "einem ausreichenden Existenzgeld plus Miete,
Mietnebenkosten
und Urlaubsgeld" (BAG-Erwerbslose 2000, S. 132) 33. Sie nutzen
die
Existenzgeldforderung, um Debatten zur Durchsetzung des prinzipiellen Rechts
auf
Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Einer
Selbstbestimmung
und Teilhabe
a)
jenseits der (Erwerbs-)Arbeit, und
b) im
Sinne der "Aneignung der Arbeit" bzw. Befreiung der Arbeit von der
kapitalistischen
und patriarchalischen Verfügung und Verwertung der Arbeitskraft.
a)
"Existenzgeld und Mindesteinkommen ... - weil wir über die Sicherung der
rein physischen
Existenz
hinaus teilhaben wollen an Kultur, Bildung, Sport und sozialer Kommunikation, -
damit
Armut uns nicht weiter an der Organisierung unserer Interessen hindern kann
(der
politische
Lohn!, R. B.), damit wir frei sind von dem Zwang, prekäre
Beschäftigungsverhältnisse
eingehen zu müssen". "Existenzgeld bedeutet für uns ... eine
Lebensplanung
ohne Gelddruck, Bürokratie und Arbeitszwang ... und damit
'Selbstverwirklichung'
in allen verschiedenen Lebensphasen: in gesellschaftlich notwendiger
Arbeit,
bei Erholung und schöpferischer Tätigkeit sowie durch eine Bildung, die die
Voraussetzung
schafft, damit alle gleichberechtigt und kompetent an der Gestaltung der
gesellschaftlichen
Verhältnisse teilnehmen können" (Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o.
J., o. S.
a und b).
"Es
geht ... nicht mehr allein um die in der Regel minimale Absicherung gegen
Lebensrisiken,
wie sie das bestehende Sozialrecht intendiert, sondern um die freie
Entfaltung
der Persönlichkeit, wobei Raum ermöglicht würde für die Ausgestaltung
gesellschaftlich
notwendiger und/oder sinnvoller Arbeit und das Erstreiten von Bürgerrechten
und
politischer Teilhabe" (BAG-Erwerbslose 2000, S. 129).
b)
"Die Forderung nach Existenzgeld schließt die Art und Weise, wie die
Arbeit organisiert ist
und was
für wen produziert wird, ein; denn daran hängen neben der Erwerbslosigkeit auch
allen
anderen Probleme wie die Ausbeutung der Menschen in der sog. 'Dritten Welt',
die
Umweltzerstörung,
die Sinnentleerung im Konsum etc. Weil im Grunde klar ist, dass in jeder
Gesellschaft
gearbeitet werden muss, um die materiellen, sozialen und kulturellen
Bedürfnisse
aller Menschen befriedigen zu können, geben wir auch den Anspruch nicht auf,
diese
Arbeit gemeinsam mit allen Menschen selbst zu organisieren. Die Produktion muss
an
den
Bedürfnissen der ProduzentInnen orientiert sein. In unserer Forderung nach
Existenzgeld
ist deshalb die nach gesellschaftlicher Aneignung der Arbeit enthalten. Wir
verstehen
unter gesellschaftlich notwendiger Arbeit nicht nur den 'normalen' Produktions-
und
Dienstleistungsbetrieb, sondern auch die gesamte unbezahlte 'private'
Reproduktionsarbeit.
Sie umfasst u. a. die Erziehungs- und Hausarbeit, die Arbeit in
Initiativen,
Nachbarschaftshilfe, kulturelle Arbeit, gegenseitige Hilfe, Unterstützung und
Beratung.
Existenzgeld bedeutet für uns die individuelle Absicherung, um diese
notwendigen
Arbeiten
auf freiwilliger Basis machen zu können. Wir wollen diese Arbeiten nicht auch
noch
in
'Lohnarbeitsverhältnisse' zwingen und womöglich ihre geschlechtsspezifische
Verteilung
festschreiben.
Untrennbar damit verbunden ist die Forderung nach einer radikalen
Arbeitszeitverkürzung,
damit der Anspruch auf gerechte Verteilung für alle gelten kann"
(BAG-Erwerbslose
2000, S. 124).
50%-Marke des Bruttoinlandsproduktes
pro Kopf des jeweiligen europäischen Landes: für
Deutschland 2001 ca. 1009 Euro (vgl.
Europäische Märsche 2000, S. 16; euromarsch 2003).
33 1992 sprachen die
Bundesarbeitsgruppen der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut von
einem Existenzgeld in Höhe von
mindestens 1200 DM plus Miete, Mietnebenkosten und Urlaubsgeld.
34
weiter zu
b) "Ein Existenzgeld soll im Gegenteil erst die materiellen
Voraussetzungen und
damit die
praktische Möglichkeit schaffen, ihre Verteilung gerecht zu organisieren, d. h.
die
Frauen aus
ihrer Unterdrückung und Ausbeutung in der unbezahlten Haus- und
Erziehungsarbeit
zu befreien" (Bundesarbeitsgruppen der Initiativen o. J., o. S. a und b) 34.
Ausdrücklich
wird darauf hingewiesen, dass das Existenzgeld auch als solidarisches
Angebot
für ein gemeinsames Projekt mit allen Beschäftigten gilt: "Ein
ausreichendes
Mindesteinkommen
schützt die Beschäftigten und Gewerkschaften davor, dass wir als
Lohndrücker
und Streikbrecher gegen ihre Kämpfe eingesetzt werden ... Wir können uns
gemeinsam
für eine vernünftigere Organisation der Arbeit einsetzen und schaffen die
Möglichkeit,
'Nein' zu sagen gegenüber miesen Beschäftigungsverhältnissen,
umweltzerstörender
Arbeit und gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen. Denn der
scheinbare
Gegensatz zwischen Erwerbslosen und Beschäftigten ist durch die Entwicklung
auf dem
Arbeitsmarkt praktisch längst zur Fiktion geworden: so wie sehr viele
Erwerbslose,
SozialhilfebezieherInnen
und Frauen gezwungen sind, nebenbei in schlecht bezahlten
(Teilzeit-)Jobs
zu malochen, damit es zum Leben langt, erleben viele Angestellte und
Arbeiter
Wechselbäder zwischen zeitweiliger Erwerbslosigkeit und Überstundenklopperei
als
ständige
Bedrohung ... Aber die Verschlechterung der Beschäftigungsverhältnisse
produziert
nicht nur
Verarmung und existenzielle Unsicherheit, sondern sie schafft auch einen
Demokratieabbau
in den Betrieben und sorgt dafür, dass es Angestellte und Arbeitnehmer
zweiter
Klasse gibt. Hier liegen die Wurzeln gemeinsamer Interessenartikulation"
(BAGErwerbslose
2000, S.
134f.).
Das für derzeitige
Verhältnis utopische Moment, d. h. die Unmöglichkeit der
Verwirklichung
der Existenzgeldforderung unter den gegebenen kapitalistischen
Verhältnissen
- trotz vorhandener materieller Voraussetzungen -, muss durch einen
politischen
Kampf realisiert werden. Dieser Kampf "wird einhergehen müssen mit
einem
Prozess der Bewußtseinsbildung, innerhalb dessen sog. Eigenarbeit und
gesellschaftlich
notwendige Arbeit ins Blickfeld gerückt und sowohl Konsumismus als
auch die
herrschende Arbeitsmoral infrage gestellt werden können" (BAGErwerbslose
2000, S.
132).
Diese
ideellen Entwicklungen müssen durch Übergangslösungen eines
Existenzgeldes
praktisch befördert werden. "Existenzgeld und Versicherungsleistungen
müssen
miteinander verbunden werden. Notwendig ist deshalb ein
Existenzgeld
als Sockel, dessen Höhe unabdingbar über den derzeitigen
Sozialhilfesätzen
zu liegen hat ... Das Existenzgeld hätte die Funktion einer
Mindestrente,
eines Mindestlohnes, eines Mindesteinkommens aus
Lohnersatzleistungen
und der Hilfe zum Lebensunterhalt; es gilt auch als
Mindestkrankengeld.
Dies betrifft all diejenigen, die nicht lohnabhängig waren, die
über ein
Niedrigeinkommen verfügen oder bei denen die Leistungen aus der
Sozialversicherung
unter dem Existenzminimum liegen. Für diesen Personenkreis
fordern
wir darüber hinaus den Nulltarif für öffentliche Verkehrsmittel und Bildungs-
und
Kultureinrichtungen sowie die Übernahme von Zuzahlungen bei ärztlicher
Behandlung.
Als Zwischenschritt halten wir bereits heute die Sockelung durch ein so
gestaltetes
Existenzgeld für realisierbar" (BAG-Erwerbslose 2000, S. 129). Das diese
Existenzgeld-Sockelung
innerhalb des Lohn- und Sozialsystems nicht die für das
Existenzgeld
charakteristische Allgemeinheit und Bedingungslosigkeit garantiert,
34 Die Kritik am herrschenden
Arbeitsbegriff, an der Lohnarbeit und an der patriarchalischen
Ausbeutung und Unterdrückung von
Frauen hörte sich 1982 so an: "Es gibt doch die Hausarbeit,
Schularbeit, Gartenarbeit,
Beziehungsarbeit usw. Diese Arbeiten jedoch, in denen der Mensch sich
und seine Umwelt mitgestaltet,
mitproduziert, unterliegen alle dem herrschenden Maßstab: Wird dafür
kein Lohn gezahlt, ist es keine
'richtige' Arbeit" (Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 129). "Offenbar
ist
Arbeit nur dann Arbeit, wenn sie
Profit einbringt und systemstabilisierend ist" (Arbeitsloseninitiativen
1983, S. 142). "Gleichmäßige
Aufteilung von Lohnarbeit, Hausarbeit, Erziehungs- und
Beziehungsarbeit zwischen Männern
und Frauen!" (Arbeitsloseninitiativen 1983, S. 168).
35
wurde erkannt.
Daher wurde zusätzlich die Gleichbehandlung von AusländerInnen
und
Deutschen und die Abschaffung aller Zwangsarbeit und Pflichtdienste gefordert.
Die
Existengeld-Forderung galt auch "nicht nur als Geldleistung; uns geht es
auch
um weitere
Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens. Dazu gehören:
selbstbestimmtes
Wohnen in gesunder Umwelt, eine, vernünftige kostenfreie
Gesundheitsversorgung,
kulturelle Betätigung und Bildung, Nulltarif in allen
öffentlichen
Einrichtungen, kostenlose und umfassende Kinderbetreuung, gesundes
und
kostenloses Essen in öffentlichen Mensen, Werkstattbörsen usw."
(Bundesarbeitsgruppen
der Initiativen o. J., o. S. a und b).
Folgende
fünf Aspekte einer "sozialrevolutionären Praxis" zur
gesellschaftlichen
Veränderung
können anhand der Existenzgeld-Debatte festgemacht werden:
• Einführung eines garantierten Grundeinkommens (bzw.
Übergangslösungen),
eine
radikale Verkürzung der (Erwerbs-)Arbeit und ein gesetzlicher Mindestlohn
für alle
Beschäftigten;
• Aufhebung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung
in (Erwerbs-)Arbeit und
Haus- und
Familienarbeit
• "auffordernde" Angebote/Angebotsstrukturen
für eine gesellschaftliche Teilhabe,
Betätigung
und soziale Integration von Frauen und Männern jenseits von
(Erwerbs-)Arbeit,
in Familien- und Hausarbeit, in öffentlicher und privater
Eigenarbeit,
politischer Arbeit und im sozialen Engagement, Kulturarbeit und
Bildung;
• selbstverwaltete Organisation der Produktion gemäß
den Bedürfnissen der
ProduzentInnen
und den ökologischen Erfordernissen;
• Bewußtseinsbildung durch kritische Auseinandersetzung
mit den Grundlagen und
Folgen
kapitalistischer Produktion, mit der herrschenden Arbeitsethik und
Arbeitsideologie.
Vor und
während der Konferenz "Für Existenzgeld und eine radikale
Arbeitszeitverkürzung.
Zur Kritik der Lohnarbeitsgesellschaft" im März 1999 wurden
Kritiken
am Existenzgeld und am Ansatz eines garantierten Grundeinkommens laut
35. Diese zu
diskutieren, wäre Aufgabe einer weiteren wissenschaftlichen Arbeit.
35 Die Konferenz vom 18. bis zum 21.
März 1999 wurde auf Initiative der Zeitschrift Arranca! und der
AG Soziales von FelS (Für eine linke
Strömung) organisiert. Die Konferenz- u. a. Beiträge zum Thema
Existenzgeld und garantiertes
Grundeinkommen finden sich im Buch "Existenzgeld", hrsg. von Hans-
Peter Krebs und Harald Rein.
Verwiesen sei auf folgende kritische Beiträge in diesem Buch und in
anderen Veröffentlichungen: Roth
1998, Lohoff 1999, Frauengruppe Glanz der Metropole 2000,
Wildcat 2000, Hartel 2000, Gruppe
Blauer Montag o. J. Entgegnungen darauf: Rein 2000, Reitter o. J.,
Gorz
2000, S. 129ff., ALSO o . J.
36
4. André Gorz 36
Vom
bedingten Grundeinkommen mit Arbeitspflicht zum allgemeinen
und
bedingungslos garantierten Grundeinkommen
"Es ist wichtig zu zeigen, daß
die Möglichkeit eines Jenseits der kapitalistischen Gesellschaft in deren
Entwicklung selbst enthalten ist.
Außerdem muß man zeigen, daß eine Sache möglich ist,
damit sie es wird."
André Gorz
Theoretischer
Hintergrund
Gorz'
theoretischer Bezugspunkt ist die Analyse des krisenhaften Übergangs von der
fordistischen,
keynesianisch geprägten 37 zur postfordistischen 38 Arbeitsgesellschaft.
Die
Metamorphosen der "Arbeit", eingebunden in konkrete Produktionsweisen
und
Ausgestaltungen
des Wohlfahrtsstaates, stehen im Mittelpunkt seines Interesses.
Die
theoretische Analyse des Übergangs zum Postfordismus wird verbunden mit der
Formulierung
emanzipatorischer linker Grundsätze und daraus resultierender
Politikansätze.
Denn Gorz sieht die krisenhafte und widersprüchliche
Übergangsphase
vom Fordismus zum Postfordismus als eine Chance für die
Neubestimmung
linker Politik und die Gestaltung der Gesellschaft durch eine
emanzipatorische
Linke.
Zwei
grundlegende theoretische und praktische Ansätze für die Gestaltung einer
anderen
Gesellschaft präferiert Gorz:
1. Die
"Herrschaft der im Kapital und seinen techno-bürokratischen Apparaten
verkörperten
ökonomischen Rationalität, und nicht das Bestehen eines von
Verwertungszwang
und Konkurrenz regierten ökonomischen Bereiches, bestimmt
den Kapitalismus,
eben die Abschaffung dieser Herrschaft, und nicht die
Abschaffung
des Kapitals und des Marktes, wird die Überwindung des
Kapitalismus
kennzeichnen" (Gorz 1994, S. XV). Die ökonomische Rationalität ist
gekennzeichnet
durch die Logik des Einsparens von Arbeitszeit zwecks
Kapitalmehrung
und Kostensenkung, welche das Messen, Berechnen und
Vorhersehen
des Arbeitskräfteeinsatzes voraussetzt. Die ökonomische
Rationalität
führt gesamtgesellschaftlich zur Einsparung von Arbeitszeit.
Irrationalerweise
aber eben auch zur Ausweitung der Spaltung der Gesellschaft:
in
"hochproduktive", gut Entlohnte, aber auch zunehmend prekär
Beschäftigte,
und in
"unproduktive", niedrig und niedrigst entlohnte prekär Beschäftigte 39.
36 André Gorz lebt als Philosoph und
Publizist in Frankreich, war Mitstreiter von Jean-Paul Sartre. Die
Quellen folgender Darstellung sind
Gorz 1994 und 2000.
37 Fordismus steht für national
eingebundene, quantitativ wachstumsorientierte Massenproduktion und
-konsumtion, Automatisierung und
tayloristische Arbeitsteilung, ausgeprägte betriebliche
Hierarchisierung, starre
Arbeitszeiten und Arbeitsverhältnisse ... Keynesianismus steht für eine vom
Staat durch Geld- und
Steuermaßnahmen weitgehend beeinflusste Produktion und Nachfrage sowie
eine entsprechende konsumistische
wohlfahrtsstaatliche Entwicklung.
38 Postfordismus steht für eine
globalisierte, eher qualitativ wachstumsorientierte und wissensbasierte
Produktion, für eine schlanke
Gestaltung und Leitung der Produktion, für eine weitgehende
Verlagerung der Gestaltung,
Organisation und Optimierung des Arbeits- und Produktionsprozesses
und damit des
Gewinnmaximierungsprozesses auf die ArbeiterInnen und Arbeitskollektive selbst,
für
flexible Arbeitszeiten und prekäre
Arbeitsverhältnisse sowie für die Krise des traditionellen
Wohlfahrtsstaates und den Versuch
des Finanzkapitals, sich von der Produktionssphäre abzukoppeln.
39 Prekäre (Erwerbs-)Arbeit ist
gekennzeichnet durch eine Auflösung Sicherheit gebender Standards
hinsichtlich Arbeitseinkommen,
Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz. Prekarisierung negiert
die Integrationsfunktion von
(Erwerbs-)Arbeit, die soziale Absicherung durch und Finanzierung der
37
Gleichzeitig
aber werden bei der kapitalbedingten Suche nach der weiteren
Verwertung
der Arbeitskraft immer mehr ehemals autonome Tätigkeits- und
Lebensbereiche
der Herrschaft der rational-ökonomischen Sphäre untergeordnet.
Öffentliches
und Privates wird der kapitalistisch privatwirtschaftlichen,
ökonomisch-rationalen
Logik unterworfen. Es geht bei der Vollendung der
Moderne um
die Zurückdrängung und Abschaffung der Herrschaft dieser Logik
und der
genannten Folgen: Dies bedeutet, "daß es Gegenstand der Sozialpolitik
sein muß,
die von Arbeit freigesetzte Zeit tatsächlich für alle disponibel zu
machen.
Der zunehmend provisorische, diskontinuierliche, sekundäre Charakter
des
Lohnarbeitsverhältnisses muß in eine neue Freiheit, ein neues Recht für
jede(n)
umgesetzt werden, seine/ihre berufliche Tätigkeit zu unterbrechen"
(ebenda,
S. XIII). Die Rückeroberung von Zeit und Raum für selbstbestimmtes
Tätigkeitsein
und Leben und die Zivilisierung der prekarisierten (Erwerbs-)Arbeit
sind die
Aufgaben.
2.
Qualitativ drückt sich die Vollendung der Moderne in der Aneignung der Arbeit
als
poiesis 40 aus. Diese
Aneignung der Arbeit, im Sinne der Befreiung von der Arbeit
und
Befreiung (in) der Arbeit, ist gleichbedeutend dem Auszug aus der
kapitalistischen
Arbeitsgesellschaft und dem Einzug in eine Multiaktivitätsgesellschaft.
Multiaktivität
meint "eine für alle eröffnete Möglichkeit, tausend
individuelle
und kollektive, private und öffentliche Aktivitäten zu entfalten ... Es
geht dabei
um künstlerische, politische, wissenschaftliche, ökosophische,
sportliche,
handwerkliche und Beziehungsaktivitäten, Selbstversorgungs- und
Reparaturarbeiten,
Restaurierungsarbeiten des natürlichen und kulturellen Erbes,
um die
Gestaltung des Lebensraumes und Energieersparnisse, um 'Kinderläden',
'Gesundheitsläden',
Netzwerke zum Austausch von Dienst- und Hilfeleistungen
(41),
gegenseitiger Unterstützung" (Gorz 2000. S. 144). Politik kann und soll
für
Projekte
in diese Richtung "Freiräume" schaffen 42. Zur
Aneignung der Arbeit
gehörig
ist ein soziokultureller Wandel 43. Dieser wird dadurch
befördert, dass die
Funktion
der (Erwerbs-)Arbeit als Quelle sozialer Bindung, sozialen
Zusammenhalts,
des Lebenssinns und von Integration und Sozialisierung,
persönlicher
Identitätsbildung schon längst prekarisiert, wenn nicht gar ganz
zerbrochen
ist - weil eben die (Erwerbs-)Arbeit prekär geworden ist 44.
(erwerbs-)arbeitszentrierten
Sozialversicherungssyteme. Prekäre Arbeitsverhältnisse prekarisieren
Lebensverhältnisse.
40 = Selbstverwirklichung; Schaffung
eines Werkes; selbstschöpferische, freiwillige, autonome
kollektive und individuelle
Tätigkeit; Tätigkeit als Selbstzweck
41 Gorz widmet widmet seine
Aufmerksamkeit auch den LETS (Local Exchange Trading Systems),
Kooperations- bzw. Tauschringen.
Diese gelten heute als Notlösungen und zugleich aber als Orte
einer ökologisch sinnvollen Nutzung
lokal gegebener Ressourcen zur Belebung der lokalen
Ökonomie.
42 "Die institutionellen
Entscheidungsträger, die diese (emanzipatorische, R. B.) Politiken ins Werk
setzen können, sind jedoch nicht die
Akteure jener anderen Gesellschaft, die heraufkommen muß.
Man darf von der Politik nur
erwarten, daß sie die Freiräume schafft, in denen sich die alternativen
sozialen Praktiken entwickeln
können" (Gorz 2000, S. 111).
43 Unterstützt durch den bereits bei
Vobruba diskutierten Wertewandel, auf den Gorz ebenfalls
mehrmals eingeht (vgl. Gorz 2000, S.
84ff., Zoll 1993).
44 Reitter stellt fest, dass der
postfordistische Übergang vom Beruf zur prekarisierten (Erwerbs-)Arbeit,
sprich zum Job, eine schwächere
soziale Identität und eine geringere Identifikation mit der (Erwerbs-)
Arbeit zur Folge hat. Zugleich: Das
Vordringen der Marktlogik in alle Bereiche der gesellschaftlichen
(Re-)Produktion (Wirtschaft,
Wissenschaft, Wohlfahrt), das Eindringen dieser Marktlogik in den Betrieb
und in die Arbeitskollektive (z. B.
profit-center, out-sourcing, Scheinselbständige) und die Ausrichtung
des Individuums zum flexiblen
Marktelement führt zum Verlust sozialer Integration und sozialer
Identität. Diese desintegrativen
Prozesse in der (Erwerbs-)Arbeit werden mit "Ersetzung durch
Marktbeziehungen" und
"Atomisierung/Vereinzelung" beschrieben (vgl. Reitter 2000).
38
Mit den
herrschenden Arbeits- und Produktionsverhältnissen existieren also
genügend
Voraussetzungen für eine quantitative und qualitative Aneignung frei
gesetzter
Arbeit(-szeit) und prekärer Arbeit(-sbedingungen).
Mit dieser
Begründung sagt Gorz derjenigen "linken" Auffassung ab, die die
(Neu-)
Schaffung
entlohnter, fremdbestimmter Arbeit (Arbeitsplätze) fordert. Die Absage
erfolgt
aus dem Bewusstsein, dass diese "linke" Auffassung das Gegenteil von
Emanzipation
befördert:
"Denn
um die uneingeschränkte Herrschaft aufrechtzuerhalten, die das Kapital über die
Arbeit,
über die Gesellschaft und über die Lebensweise aller ausübt, muß entlohnte,
fremdbestimmte
'Arbeit' im Lebenszusammenhang und im Bewußtsein des Einzelnen ihren
zentralen
Stellenwert behalten. Jede Massenkundgebung, jedes Plakat, die proklamieren
'Wir
wollen Arbeit', verkünden zugleich den Sieg des Kapitals über eine Menschheit
von
unterworfenen
Arbeitnehmern, die keine mehr sind, jedoch auch nichts anderes zu sein
vermögen"
(Gorz 2000, S. 78).
Situationsanalyse
Die
fordistische Arbeit und keynesianische Steuerung führte an Grenzen der
Produktivitäts-
und Gewinnsteigerung - verbunden mit der Sättigung des
Binnenmarktes.
Die hohe Standardisierung und Normierung des fordistischen
Arbeitstyps
setzten dem Erfindergeist, der Phantasie, individueller und kollektiver
Selbstdefinition
neuer Normen, Bedürfnisse und Fähigkeiten enge Grenzen. Auch
der
Wohlfahrtsstaat verlor an Akzeptanz:
"Der
Sozialstaat hat die Funktionsweise des Wirtschaftssystem und die hegemonische
Dynamik
seines Rationalitätstyps unangetastet gelassen. Das Eindämmen des Bereichs, in
dem sich
dieser entfalten darf, beruht ausschliesslich auf der Verstärkung der
Interventionsbefugnis
des Staates. Diese Verstärkung führt nicht zur Entstehung eines
anderen
öffentlichen Raumes, anderer gesellschaftlicher Beziehungen, anderer Lebens-
und
Arbeitsweisen,
in denen eine eigene Rationalität und eigenständige Werte bestimmend
wären. Folglich
wurden die staatlichen Umverteilungen und Interventionen von ihren
Nutznießern
sowohl als 'soziale Vorteile' wie auch als Bevormundungen und als
Benachteiligungen
der 'Leistungswilligeren' zugunsten der wenigen Tüchtigen
wahrgenommen"
(Gorz 1994, IVf.). "Da sich die konstituierte Linke in einem Sozial-
Etatismus
festgefahren hat, dessen fiskalische Grenzen ebenso deutlich werden wie seine
bürokratischen
Belastungen, kann die Rechte das Erbe der Befreiungsbestrebungen der
Linken für
eine Politik einfordern, die den Wohlfahrtsstaat abbaut, den Steuerdruck
mildert,
die
'dereguliert' und 'dereglementiert' und die Entwicklung einer komplexen
Gesellschaft den
angeblich
'neutralen' und 'freien', weil der Macht und dem Willen des Menschen entzogenen
Kräfte des
Marktes überantwortet. Der traditionellen sozialen Basis der Rechten verspricht
diese
Politik größere Möglichkeiten zu sozialem Aufstieg und individuellem Erfolg
('Leistung'
und
'Verdienst' würden dank reformierter Fiskalität besser vergolten). Den neuen
Lohnempfängerschichten
und einer nicht unerheblichen Fraktion der Facharbeiter und
Techniker
bietet sie die Rehabilitierung des beruflichen Erfolgs im Bündnis der
'Gewinner',
der
'Hochleister' und der 'Unternehmer', gegen die 'Nichtstuer' und die 'Unfähigen',
die mit
ihren
Sozialbezügen von anderer Leute Arbeit leben wollen" (Gorz 1994, S. VI).
Als
Verteilungskorrektiv gegenüber dem Markt und als Lückenbüßer für
gesellschaftliche
und familiäre Solidarbeziehungen, die infolge der Ausweitung der
Warenbeziehungen
zerstört wurden, agiert/e der Wohlfahrtsstaat erwerbsarbeitszentriert,
bürokratisch-regulierend
und individualisierend. Menschen werden als (in
den
prekarisierten Arbeitsmarkt) zu integrierende Einzelfälle und Kunden behandelt,
39
kollektive
bzw. gesellschaftliche Lösungen kollektiver bzw. gesellschaftlicher
Probleme
werden vermieden 45. Fazit: Die ökonomische Rationalität und deren
Folgen
(Ausweitung Marktlogik, Prekarisierung, Spaltung der Gesellschaft) verlängert
sich in
und durch das wohlfahrtsstaatlichen Arrangement.
Aber eben
nicht nur konservativer Sozial-Etatismus war und ist die linke Sünde auf
dem Weg
zur postfordistischen Hölle. Ebenso die o. g. "Arbeit, Arbeit,
Arbeit"-
Forderung,
die letztlich die Expansion der Sphäre der (Erwerbs-)Arbeit, und damit
der
Marktlogik und der Prekarisierung - auch in Bereiche, die ehemals private und
weitgehend
selbstbestimmte Bereiche des Tätigseins und Lebens waren - befördert.
Dieses
konservative Antwort hat die traditionelle Linke mit der Rechten gemeinsam.
Sie
befördert damit eine Dualisierung und Prekarisierung der Gesellschaft: in
gutbezahlte,
wenn auch zunehmend prekär arbeitende Lohnempfänger im kapitalintensiven
Sektor und
niedrig entlohnte, prekarisiert Beschäftigte, zumeist im
Dienstleistungssektor,
so Gorz.
Dem
gegenüber entwirft Gorz eine emanzipatorische linke Politikstrategie, die die
freie
Entwicklung aller Individuen zum Maßstab ihrer Ansätze und ihres Handelns
macht. Er
knüpft dabei an Entwicklungen und "Gestalten" der postfordistischen
Arbeitsverhältnisse
an:
- an die
diskontinuierlichen, flexiblen Lohnarbeitsverhältnisse und die partielle
Abschaffung
des Lohnsystems (Selbständige; unabhängige Dienstleister/
Scheinselbständige,
freie Mitarbeiter = persönlich abhängige "Dienstboten").
Diese gilt
es umzuwandeln in selbstbestimmte Möglichkeiten von Diskontinuität
und
Flexibilität, d. h. die Gestalt des prekär Beschäftigten ist zu
"zivilisieren";
- an die
"Elitearbeiter" (Quasi-Subunternehmer in einem Unternehmen,
profitcenter-
Chefs im
Unternehmen, Wissensarbeiter ...), die einen Autonomiegewinn
(im Rahmen
der heteronomen Marktlogik und Prekarisierung) in der (Erwerbs-)
Arbeit
erfahren haben. Diese gilt es zur Erlangung von Autonomie,
Zeitsouveränität,
sozialer Absicherung über die bestehenden Arbeits- und
Lebensverhältnisse
hinaus zu motivieren.
Eine
emanzipatorische linke Politikstrategie setzt daher nicht nur an der
"Befreiung
der
Arbeit", sondern auch an der "Ausweitung des öffentlichen
Raumes" (Gorz 2000,
S. 13), an
der (Wieder-)Aneignung dieses Raumes an:
1. weil
prekarisierte (Erwerbs-)Arbeit und freigesetzte Arbeit(-szeit) nach einem Ort
der
schöpferischen, anerkannten und sozial integrativen Betätigung suchen 46;
2. weil
dieser Ort, einen vom "allgemeinen Wirtschaftssubjekt" bisher
abhängigen
Bürgerstatus
nunmehr von diesem Wirtschaftssubjekt-Status unabhängig
erlangbar
macht 47, der Bürgerstatus gründet sich auf dem Tätigsein im
öffentlichen
Raum;
45 Der linkslibertäre Gorz konstatiert:
"Insofern er auf der verstärkten Herrschaft normierender und
formalisierender Administration
beruht, ist der Wohlfahrtsstaat das diametrale Gegenteil des libertären
Strebens nach individueller und
kollektiver Emanzipation, welches eines der grundlegenden
Kampfthemen der Linken darstellt.
Statt die Macht der sozialen Individuen über ihr Leben, über die
Ergebnisse und Weisen ihrer sozialen
Kooperation zu erweitern, unterwirft sie der Wohlfahrtsstaat
parallel zum Kapital seiner eigenen
Macht" (Gorz 1994, S. V).
46 "Das unabdingbare Bedürfnis
nach einem ausreichenden und sicheren Einkommen ist eine Sache,
das Bedürfnis, zu werken, zu wirken
und zu handeln, sich an anderen zu messen und von ihnen
anerkannt zu werden, eine andere,
die weder in der ersten aufgeht noch mit ihr zusammenfällt. Der
Kapitalismus dagegen verkoppelt
diese beiden Bedürfnisse systematisch, verwirrt und verschmilzt sie
und gründet darauf die Macht des
Kapitals und seine ideologische Vorherrschaft ..." (Gorz 2000, S.
102).
47 Siehe weiter unten im Abschnitt zum
garantierten Grundeinkommen.
40
3. weil
die relative Autonomie in der heteronomen (fremdbestimmten)
postfordistischen
Arbeit nicht ohne eine kulturelle, moralische und politische
Autonomie
der jeweiligen Akteure im öffentlichen Raum zu
gesellschaftsrelevanten
Veränderungen führen kann;
4. weil
der öffentliche Raum zunehmend zum Ort des Konfliktes zwischen
Autonomie
und Heteronomie, Privatem und Öffentlichem wird:
"Die
Herrschaft des Kapitals läßt sich nicht mehr direkt durch hierarchischen Druck
auf
die
lebendige Arbeit ausüben, sondern nur noch auf indirekte Weise. Sie muß sich
auf
Gebiete
außer- und oberhalb des Betriebs verlagern und das Subjekt so konditionieren,
daß es
genau das akzeptiert oder wählt, was man ihm aufzuzwingen beabsichtigt. In
diesem
Fall hören der Betrieb und der Arbeitsplatz auf, der maßgebliche Ort des
Hauptkonflikts
zu sein. Die Front wird dann überall dort verlaufen, wo Information,
Sprache,
Lebensweise, Geschmack und Moden durch Kapital, Handel, Staat, oder
Medien
erzeugt und gestaltet werden. Anders gesagt, überall dort, wo die Subjektivität
...
der
Individuen, ihre Wertvorstellungen, ihre Selbstbilder oder die der Welt
fortwährend
strukturiert,
fabriziert und geformt werden" (Gorz 2000, S. 62).
Dem
weitgehenden Exodus des Kapitals aus dem nationalen, betrieblichen und
produktiven
Rahmen gehört der weitgehende kulturelle Exodus der Subjekte aus der
kapitalistischen,
ökonomisch-rationalen beherrschten Arbeitskultur und der
entsprechend
geprägten Alltags- und Lebenskultur gegenüber gestellt. Die Ablösung
der
Herrschaft des Kapitalismus ist daher ein kulturgesellschaftliches Projekt.
Politische
Parteien können entsprechende emanzipatorische Politiken entwerfen, die
dieses
Projekt befördern: Dieses zielt letztlich darauf, "den vom ökonomischen
Kalkül
regierten
Bereich zu reduzieren und gleichzeitig den Bereich selbstbestimmter,
selbstorganisierter
Tätigkeiten auszudehnen, in denen sich die menschlichen
Fähigkeiten
frei entfalten können" (Gorz 1994, S. IX).
Gorz'
Politik-Strategie der multiaktiven Kulturgesellschaft möchte "jedes
Mitglied (der
Gesellschaft)
dazu zu ermutigen, sich fortlaufend im Wettstreit und im
Zusammenspiel
mit anderen neu zu definieren und zu überbieten. Dieses Streben
nach
Vortrefflichkeit ist das gemeinsame Ziel aller" (Gorz 2000, S. 109). Die
im
folgenden
benannten politischen Strategien sollen das menschliche Streben nach
Vortrefflichkeit,
nach Anerkennung, schöpferischem Tun, autonomem Wirken
(poiesis)
und sozialer Bindung entkoppeln von dem Bedürfnis nach einem
ausreichenden
und sicheren Einkommen. Weil das Bedürfnis nach einem
ausreichenden
und sicheren Einkommen sich in der kapitalistischen Gesellschaft nur
über eine
letztlich fremdbestimmte, der ökonomischen Rationalität unterworfene, und
zudem
prekarisierte (Erwerbs-)Arbeit befriedigen lässt.
Diese
aufeinander bezogene Politiken sind:
1.
Einführung eines allgemeinen und bedingungslos garantierten Grundeinkommens;
2.
gerechte Verteilung der (Erwerbs-)Arbeit und Erlangung von Zeitsouveränität;
3.
Erweiterung von Orten, an denen sich die individuellen und kollektiven
autonomen
Tätigkeiten entfalten können und Entfaltung neuer Formen von
Gesellschaftlichkeit,
sozialer Bindungen und sozialem Zusammenhalt jenseits der
Arbeit.
41
Das
allgemeine, bedingungslos garantierte und ausreichende
Grundeinkommen
Noch in
seiner "Kritik der ökonomischen Vernunft" (Gorz 1994) war Gorz der
Auffassung,
dass das Recht auf Einkommen nur bedingt von einer Pflicht auf
(Erwerbs-)Arbeit
entkoppelt werden darf: "Das Recht auf ein Einkommen muß an
eine
Pflicht gekoppelt werden, zur Erbringung dieses Einkommens zu arbeiten - und
sei es
noch so wenig" (Gorz 1994, S. 294f.). Die damit angedeutete Entkopplung
des
Einkommens
von einer bestimmten Arbeitsmenge 48, nicht aber von der
(Erwerbs-)
Arbeit
wird wie folgt begründet: Ohne einen bestimmten verpflichtenden Anteil an der
(Erwerbs-)Arbeit
würden die arbeitsfreien Gesellschaftsmitglieder von den anderen
nicht als
ihresgleichen anerkannt werden, nicht als eine/r von denen, die in der
makro-sozialen
Sphäre allgemein anerkannte Arbeit unter allgemein gesellschaftlich
anerkannten
Regeln und Beziehungen mit einem allgemein anerkannten
gesellschaftlichen
Nutzen erbringen. Nur das allgemeine Individuum in der
allgemeinen
Arbeit hätte einen anerkannten Bürgerstatus, wäre als Citoyen definiert.
Das heißt,
der Status Bürger vollzog/vollzieht sich über den Status "allgemeines
Wirtschaftssubjekt".
Politische Folgen einer Nichtanerkennung des Bürgerstatus
wären, so
Gorz, ein angestrebtes niedriges Grundeinkommen, zugewiesene
Zwangsarbeit,
Kombination sozialer Transfers mit Niedriglohnarbeit bzw. die
Mehrung
der entwürdigenden Scheinarbeit - letztlich also sklavische Verhältnisse für
die
Betroffenen. Mit diesen möglichen Auswirkungen wäre aber das Recht aller auf
Teilhabe
am gesellschaftlichen Reichtum verweigert und eine weitere Spaltung der
Gesellschaft
realisiert.
Gorz
revidierte seine Auffassung und begründet das allgemeine, bedingungslos
garantierte
und ausreichende Grundeinkommen wie folgt:
a) Die
Grundlage postfordistischer Arbeit und Produktivität macht zunehmend das
"allgemeine
gesellschaftliches Wissen, knowledge, zur unmittelbaren
Produktivkraft"
(Gorz 2000, S. 127, nach Marx). Die Reflexion und Organisation
der
Arbeit, die Kreation der Produkte ... vermittels Abstimmungen,
Kommunikationen
und Informationsaustauschen drängen die unmittelbare
Produktion
in den Hintergrund. Wenn das allgemeine gesellschaftliche Wissen,
"Intelligenz
und Phantasie ... zur Hauptproduktivkraft werden, hört die Arbeitszeit
auf, das
Maß der Arbeit zu sein. Die Arbeitszeit ist dann überhaupt nicht mehr
meßbar...
Die kontinuierliche, nach der Arbeitszeit bezahlte Lohnarbeit ... sinkt
rapide ... " (Gorz 2000, S. 120). Weiterhin:
Die (Re-)Produktion des knowledge,
die
Entwicklung der verschiedenen Fähigkeiten, die integraler Bestandteil der
postfordistischen
Arbeitskraft sind, vollzieht sich an den Arbeitsstätten, in
Schulen,
Cafés, Klubs, auf Sportplätzen, in Diskussionsgruppen, bei Reisen,
Konzerten
... Insofern sind dies Orte und Zeiten allgemeiner gesellschaftlicher
Arbeit
ohne Teil der (Erwerbs-)Arbeit zu sein. Allgemeines Wissen als
Hauptproduktivkraft
ersetzt so die messbare, berechenbare, also ökonomisch
rationalisierbare
(entlohnte) Arbeit und setzt die Möglichkeit der Anerkennung als
allgemeines
Individuum und als BürgerIn jenseits der (Erwerbs-)Arbeit, so die
Revision
der Argumentation zur Ablehnung der unbedingten Entkopplung von
(Erwerbs-)
Arbeit und Einkommen.
b) Wenn
das Sozialprodukt zunehmend aus "Mensch-Maschinen-Organisations-
Systemen"
hervorgeht, also wissen-technik-organisationsbasierte Produktion ist,
48 Gorz diskutierte 1.000 Stunden
jährliche Arbeitszeit oder 20.000 bis 30.000 Stunden
Lebensarbeitszeit für alle - also
auch eine mit der Einführung des bedingten Grundeinkommen
verbundene generelle radikale
Arbeitszeitverkürzung für alle.
42
kann die
Arbeitszeit nicht mehr als Maß des geschaffenen gesellschaftlichen
Reichtums
gelten. Damit wird die Arbeitszeit aber als Maß nicht nur für die
Individualeinkommen,
sondern auch für die (Um-)Verteilung des gesellschaftlichen
Reichtums
obsolet.
c) Damit
die (Re-)Produktion des knowledge - im weitesten Sinne also Bildung und
darin
enthaltene autonome Tätigkeiten -, nicht kontrollierbar und beherrschbar
durch die
Unternehmen wird, ist ein allgemeines und bedingungslos garantiertes
Grundeinkommen
nötig. Es eröffnet allen nicht kontrollierbare Räume und Zeiten
für die
Aus-Bildung menschlicher Fähigkeiten jenseits ökonomisch-rationaler,
heteronomer
Zwecksetzungen.
d) Wäre
ein Grundeinkommen an irgend eine Art von Arbeit oder Tätigkeit
pflichtgemäß
gekoppelt, wäre die Unbedingtheit und Freiwilligkeit dieser
Tätigkeiten
aufgehoben. Das widerspräche dem Selbstzweck-Charakter
poietischen
Tuns. Also ist das Grundeinkommen bedingungslos und natürlich
ausreichend
zu garantieren.
Umverteilung
der (Erwerbs-)Arbeit, Zeitsouveränität und "anders arbeiten"
Gorz sieht
das allgemeine, bedingungslos garantierte und ausreichende
Grundeinkommen
als einen unterstützenden Faktor der Umverteilung der (Erwerbs-)
Arbeit und
anderer Tätigkeiten, auch der Hausarbeit usw.: "Das allgemeine und
bedingungslos
garantierte Grundeinkommen, das zusammen mit dem Einkommen
aus einer
Arbeit beziehbar ist, stellt ... die beste Handhabe dar, um so weit wie
möglich
die bezahlte Arbeit auch als die unbezahlten Aktivitäten umzuverteilen"
(Gorz
2000, S. 120). Das Recht auf ein Grundeinkommen soll und muss aber
darüber
hinaus verbunden sein mit einem "Recht auf Arbeit mit Unterbrechungen und
auf ein
multiaktives Leben ..., in dem Berufsarbeit und unbezahlte Aktivitäten
einander
ablösen und ergänzen" (Gorz 2000, S. 137). Dieses "Recht auf Arbeit
mit
Unterbrechungen
und auf ein multiaktives Leben" benennt entgegen klassischen
Umverteilungsforderungen
erstens nicht nur ein Recht auf Arbeit, sondern
gleichzeitig
ein darüber hinaus gehendes Recht auf ein multiaktives Leben - auch
jenseits
der Arbeit. Zweitens verdeutlicht Gorz, dass es um eine
Arbeitsumverteilung
im Sinne
von Zuweisung der Macht über die Lebenszeit der Menschen an die
Menschen
selbst geht. Das Recht auf Unterbrechungen der Arbeit meint das Recht
auf
individuelle (Lebens-)Zeitsouveränität.
Nach
diesem Konzept soll Arbeit von Arbeitszeit-, Hierarchie- und Leistungszwängen
befreit
sein, muss dann keine mit "Anreizen" oder gar mit der Peitsche der
puren
Überlebensnotwendigkeit
erzwungene Tätigkeit sein, sondern kann als eine in die
frei
verfügbare Lebenszeit/Multiaktivität eingelassene besondere, frei gewählte
Aktivität
gelebt werden. Arbeit ist dann tendenziell versöhnt mit der Alltagskultur und
der
Lebenskunst. Das meint bei Gorz "anders arbeiten" 49.
49 Gorz verweist mit dieser
Argumentation auf den wissenschaftlich und alltäglich gepflegten
Widerspruch, einerseits Arbeit als
Grundbedürfnis, soziale Integration Stiftendes und Hauptquelle der
Anerkennung, des Selbstwertes ... zu
betrachten, andererseits aber in der Debatte um soziale Rechte
und Einkommen ohne Arbeit sich
vornehmlich über Anreize zur Arbeit Gedanken zu machen. Dieser
Widerspruch ließe sich ja nur damit
erklären, dass Arbeit offensichtlich eher als Strafe, also als etwas
mit verschiedenen unannehmbaren
Zwängen Verbundenes empfunden wird - weswegen sie ja
"anzureizen" es gilt.
Dagegen gilt für Gorz: "Die Garantie eines sozialen Grundeinkommens und
die
Ausdehnung der frei verfügbaren Zeit
sind nicht als Aktivitätshemmer, sondern als
Aktivitätsmultiplikatoren zu
verstehen, nicht als Freistellung zum Nichtstun, sondern, im Gegenteil, als
eine für alle eröffnete Möglichkeit,
tausend individuelle und kollektive, private und öffentliche
43
Orte und
Formen sozialer Bindungen, des sozialen Zusammenhalts und
Lebens
jenseits der (Erwerbs-)Arbeit
"Tatsächlich
wandeln sich bereits Denkweisen ... oder besser, die Sensibilitäten und mit
ihnen das
Wertesystem. Aber dieser kulturelle Wandel bleibt für jeden eine persönliche
und
private
Angelegenheit, solange eine neue Gestaltung des gesellschaftlichen Raumes es
ihm
nicht
erlaubt, sich durch neue Verhaltens- und Lebensformen in der Gesellschaft
auszudrücken
und zu
objektivieren" (Gorz 2000, S. 147).
Als Orte
neuer Lebensformen macht Gorz die Orte des multiaktiven Lebens aus.
Diese Orte
der Multiaktivitäten sind Experimentierorte alternativer und widerständiger
Herstellung
von Gesellschaftlichkeit und, sofern sie öffentliche Orte sind, der
Herstellung
des Gemeinwesens. Sie "sind ... dazu berufen, den durch die Abnahme
des
Arbeitsvolumens verfügbar gemachten gesellschaftlichen Raum der
kapitalistischen
Marktlogik zu entziehen und die Lohnarbeit größtenteils zu
verdrängen,
um jenseits davon assoziative und freie soziale Bindungen zu schaffen"
(Gorz
2000, S. 145). Die vielfältigen Aktivitäten und Tätigkeiten im öffentlichen
Raum
begründen
den sozialen Zusammenhalt und zugleich den individuellen Bürgerstatus -
unabhängig
vom Status als Wirtschaftssubjekt.
Die
öffentlichen Räume inkl. Infrastrukturen - insbesondere im nahen Lebensraum -
müssen und
können durch entsprechende Politiken befördert werden.
Opielkas
Recht auf die individuelle Verfügbarkeit auf eigene Produktivmittel wird also
von Gorz
insofern weiterentwickelt, dass dieses Recht in ein prinzipielles Recht auf
Nutzung
von Infrastruktur und öffentlichen Raum umgewandelt wird. Diese Räume
und
Infrastrukturen können sowohl als (Re-)Produktionsmittel von Gütern und
Dienstleistungen
(Gebrauchswerten, nicht Waren), als auch von sozialem und
kulturellem
"Kapital", von sozialen Bindungen und von Gemeinwesen (polis) gelten.
Durch die
Nutzung dieser Räume und Infrastrukturen wird im besten libertären Sinne
die
Abhängigkeit sowohl vom Arbeits-, Güter- und Dienstleistungsmarkt als auch vom
vormundschaftlichen
(Versorgung-)Sozialstaat zurück gedrängt: "Demnach ist das
allgemeine,
ausreichende Grundeinkommen von der Entwicklung von und dem
Zugang zu
Möglichkeiten nicht zu trennen, die Selbsttätigkeit zulassen und fördern,
durch die
also Einzelne oder auch Gruppen über ihre frei gewählte Arbeit einen Teil
der von
ihnen definierten Bedürfnisse und Wünsche befriedigen können" (Gorz 2000,
S. 116).
Das Recht
auf ein garantiertes Grundeinkommen, das Recht auf bezahlte Arbeit mit
Unterbrechung
und ein multiaktives Leben sowie das Recht auf Möglichkeiten der
Selbsttätigkeit
und Multiaktivität im öffentlichen (Nah-)Raum gehören zusammen.
Diese
Rechte stehen für ein linkes emanzipatorisches, kulturgesellschaftliches
Projekt,
mit dem die Herrschaft der ökonomischen Rationalität und des
bürokratischrationalen
und die
Marktlogik verlängernden (Sozial-)Staates gebrochen wird.
Aktivitäten zu entfalten ..."
(Gorz 2000. S. 144). In die von "tausend Aktivitäten" gefüllte, frei
verfügbare Lebenszeit ist die
bezahlte Arbeit zeitlich und inhaltlich frei gewählt eingebunden.
44
5. Zygmunt
Bauman 50
Liberale
Demokratie, republikanisches Gemeinwesen und garantiertes
Grundeinkommen
"In Wirklichkeit stellt die
soziale Sicherheit die unbedingte Voraussetzung für die Freiheit dar.
Alles andere ist Demagogie im
Dienste der kapitalistischen Herrschaft."
Heleno Sana
Theoretischer
Hintergrund
Baumans
theoretischer Bezugspunkt bei der Diskusssion des garantierten
Grundeinkommens
ist die Theorie und Praxis der liberalen Demokratie und des
republikanischen
51
Gemeinwesens.
"Die
liberale Demokratie ist in ihrer visionären wie in ihrer praktischen Version
der
Versuch,
die Effektivität des politischen Staates als Friedenswächter und Vermittler
zwischen
Gruppen- oder Einzelinteressen zu wahren und gleichzeitig dafür zu
sorgen,
daß Gruppen sich frei bilden und Individuen sich frei behaupten und für die
Lebensform
entscheiden, die sie verwirklichen wollen ... Mit anderen Worten, die
liberale
Demokratie strebt danach, ... die Handlungsfreiheit von Staat, Individuen und
Vereinigungen
zu erhalten, während sie die Freiheit jedes Einzelnen zur Bedingung
der
Freiheit der anderen macht" (Bauman 2000, S. 219f.).
Die
republikanische Idee und Praxis eines Gemeinwesen setzt auf die Freiheit von
Einschränkungen
der Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit (negative
Freiheit,
frei von ...) und auf die Handlungsfreiheit zur Gestaltung des
Gemeinwesens
und des Gemeinwohles (positive Freiheit, frei um ...). Ein
republikanisches
Gemeinwesen lebt von der aktiven Wahrnehmung der positiven
Freiheit
durch politisch handelnde gemeinwohlorientierte BürgerInnen 52. Die
Zugehörigkeit
zum republikanischen Gemeinwesen basiert auf dem aktiven Interesse
der
BürgerInnen an der Verfasstheit und an den grundlegenden Werten des
Gemeinwesen.
Situationsanalyse
Vier
gemeinwohlgefährdende Eisberge macht Bauman auf der Fahrt der Titanic,
sprich
unserer Gesellschaft, aus: "Es gibt den finanziellen Eisberg zügelloser
Währungsspekulationen,
himmelstürmender Profite und schamlos überbewerteter
Aktien ...
Es gibt den nuklearen Eisberg ..., den ökologischen Eisberg ... Und
schließlich
... gibt es den sozialen Eisberg von aller Erwartung nach drei Milliarden
Männer und
Frauen, die noch zu Lebzeiten der jetzigen Generation überflüssig -
ohne jede
ökonomische Funktion - sein werden" (ebenda, S. 242).
Die
Eisberge wachsen, die Titanic fährt weiter.
Bauman ist
besorgt um die Gegenwart und Zukunft der liberalen Demokratie und des
republikanischen
Gemeinwesens, ihrer positiven Freiheitspotentiale und sozialen
Bindungskräfte
- d. h. um die Navigationsfähigkeit angesichts der Eisberge.
In
liberal-demokratischen Staaten gibt es zwar die negative Freiheit von
Einschränkungen
o. g. politischer und bürgerlicher Menschenrechte, aber keine
50 Prof. Dr. Zygmunt Baumann ist
Professor emeritus für Soziologie an der Universität Leeds. Er
wurde 1998 mit dem Theodor W.
Adorno-Preis der Stadt Frankfurt/Main ausgezeichnet. Die Quelle
folgender Darstellung ist Bauman
2000.
51 res publica = die öffentlichen
Angelegenheiten betreffend
52 Dem Liberalismus ist diese positive,
gemeinwohlorientierte Freiheit egal.
45
positive
politische Handlungsfreiheit zur Herstellung eines globalen, nationalen und
lokalen
Gemeinwohls. Warum nicht?
Die
ökonomischen und sozialen Sicherheiten sind in diesen Staaten im Bröckeln
oder schon
zerbrochen - aufgrund einer "politischen Ökonomie der Ungewißheit":
"Die
Botschaft lautet schlicht: Jeder ist potentiell überflüssig oder ersetzbar, so
ist
jeder
verwundbar und jede soziale Position - wie hochstehend und machtvoll sie im
Augenblick
auch erscheint - auf längere Zeit gefährdet ..." (ebenda, S. 244). Das
überflüssige
Angebot an Arbeitskräften und die Prekarisierung der Arbeits- und
Lebensverhältnisse
haben fatale Folgen: "Der Anblick der Armen hält die nicht
Armen in
Schach ..; er lähmt ihre Vorstellungskraft und fesselt ihre Hände. Sie
wagen es
nicht, sich eine andere Welt vorzustellen; sie trauen sich kaum zu
versuchen,
die akute zu ändern ... Der Anblick der Armen ist für alle nüchternen und
vernünftigen
Wesen eine frühzeitige Mahnung, wonach auch ein Leben in
Wohlhabenheit
unsicher bleibt und der Erfolg von heute keine Garantie gegen einen
Absturz
morgen bietet" (ebenda, S. 253). Die allgemeine ökonomische und soziale
Prekarität
ist gut für das Geschäft auf der Titanic, die republikanischen Institutionen
sind aber
von Bord gegangen. Es herrschen die Prioritäten und die Überlegenheit
der
Marktgesetze über die Gesetze der polis, des Gemeinwesens und des
Gemeinwohls.
Die StaatsbürgerIn wandelt sich zur KonsumentIn; statt Beteiligung an
der
Gestaltung des Gemeinwesens und des Gemeinwohls fordert diese lediglich den
Schutz
ihrer KonsumentInnenrolle. Mehr nicht. Denn: Die Existenz, der
Lebensunterhalt
ist unsicher, unberechenbar und unzuverlässig geworden. Ängste
aber essen
die republikanische Seele auf.
Ohne
garantiertes Grundeinkommen keine liberale Demokratie, kein
republikanisches
Gemeinwesen und kein Gemeinwohl
Bauman
anerkennt Argumente für ein garantiertes Grundeinkommen, wie
- den wesentlichen
Lebensunterhalt von der Arbeit zu trennen,
- die
Sicherung des Auskommens, ohne sich der vom Arbeitsmarkt bestimmten
Definition
von Arbeit zu unterwerfen.
Gewichtiger
ist nach Bauman allerdings das "Argument von der Notwendigkeit, die
Grundbedingungen
des republikanischen Lebens und der republikanischen
Bürgerrechte
zu bewahren oder wiederherzustellen ... (Das) entscheidende
Argument
zugunsten der bedingungslosen sozialen Zusicherung eines elementaren
Lebensunterhaltes
liegt ... in ihrer politischen Tragweite und ihrer Bedeutsamkeit für
das
Gemeinwesen: in der entscheidenden Rolle, die ihr für die Rekonstruktion des
verloren
gegangenen öffentlich-privaten Raumes und für die Belebung eben dieses
jetzt
leeren öffentlich-privaten Raumes zukommt (53). Mit anderen Worten, das
entscheidende
Argument zugunsten dieser bedingungslosen sozialen Zusicherung
ist darin
zu sehen, daß sie die conditio sine qua non der Wiedergeburt einer wahrhaft
reifen
Staatsbürgerschaft und Republik darstellt, wie es sie nur im Verbund von
Menschen
mit Selbstvertrauen geben kann, von Menschen ohne Existenzangst - von
Menschen,
die sich sicher fühlen" (ebenda, S. 259f.).
53 Der öffentlich-private Raum ist
derjenige Ort, "an dem private Probleme bedeutungsvoll
aufeinandertreffen, also nicht, um
daraus narzißtischen Gewinn oder um aus der öffentlichen
Zurschaustellung einen gewissen
therapeutischen Nutzen zu ziehen, sondern um nach kollektiven
Steuerungsmechanismen zu suchen, die
stark genug sind, um die Einzelnen aus ihrem privaten Elend
herauszuheben. Es ist jener Raum, in
dem Ideen, wie Gemeinwohl, gerechte Gesellschaft und
gemeinsame Werte geboren werden und
Gestalt annehmen können" (Bauman 2000, S. 10f.)
46
Das
garantierte Grundeinkommen ist also keine sozialpolitische Maßnahme im Sinne
einer
bloßen Umverteilung von Einkommen. Sie bietet also mehr, als "nur"
arme
Bevölkerungsgruppen
von ihrer Armut zu erlösen. "Es würde ethische Maßstäbe in
das Leben
der Gesellschaft zurückbringen, indem es das Konkurrenzprinzip durch
das
Prinzip des Teilens ersetzt. Es würde das Prinzip von Rechten etablieren, die
auf
der
befähigenden Qualität beruht, Staatsbürger zu sein, statt auf Ansprüchen, die
sich auf
den Umstand der größten Bedürftigkeit stützen und daher einem trennenden
und
disqualifizierenden 'Zugangstest' unterworfen sind ..." (ebenda, S. 262).
Zudem:
Argumente, die auf die Verpflichtung des Sozialstaates verweisen, den
armen
Bevölkerungsgruppen zu helfen, gehen fehl: Der Wohlfahrtsstaat ist nicht
mehr auf
einen Ausgleich von Arbeit und Kapital erpicht, denn die Produktivität und
Rentabilität
haben sich von der Beschäftigungsfrage längst emanzipiert. Es geht
diesem
Wohlfahrtsstaat nur darum, sich die Armen vom Halse zu schaffen (nicht die
Armut),
und sei es durch statistische Tricks mit "from welfare to
work"-Programmen.
Armut,
prekäre Arbeits- und Lebensverhältnisse und deren Blockadefunktion
hinsichtlich
der positiven politischen Freiheitsausübung aller BürgerInnen bleiben
dabei
bestehen und verschärfen sich.
Bauman
greift neben untauglichen Argumenten und Beschränkungen bezüglich
eines
Grundeinkommens auch die verklärende kapitalistische Arbeitsideologie und
das
verklärte Sozialstaatsverständnis an: Eine bloße umverteilende Verpflichtung
des
Sozialstaates gegenüber Armen einzuklagen, erheischt die Anerkennung eines
reduzierten
Sozialstaatsverständnisses - dessen bloße Aufgabe wäre es, einen
Geldtransfer
von denjenigen, die verdienen, zu jenen, die nicht verdienen, zu
organisieren:
"Solche Anerkennung stützt sich unvermeidlich auf eine lange Kette
anderer
stillschweigender Annahmen: die Identifizierung von Arbeit mit bezahlter
Arbeit und
von sozialem Ansehen mit Marktwert sind die wichtigsten darunter.
Anstatt
diese Voraussetzungen offenzulegen und ihre Willkür zu enthüllen (was eine
notwendige
Bedingung für den Erfolg eines Grundeinkommens wäre), bestätigt die
genannte
Anerkennung indirekt deren Gültigkeit" (ebenda, S. 264).
Der
Wichtigkeit wegen noch mal die herrschenden arbeitsideologischen und
sozialpolitischen
Verklärungen, die in Anlehnung an Bauman fixiert werden können:
• Arbeit bekämpfe Armut und Unsicherheit/Ungewißheit,
ermögliche daher auch
eine
positive politische Freiheit.
• Die Integration bzw. Inklusion (= Einschließung,
sic!) in den Arbeitsmarkt
reduziere
politische, bürgerliche, soziale, kulturelle und wirtschaftliche
Freiheitsberaubungen.
• Arbeit (menschliche Lebenstätigkeit) sei identisch
einer bezahlten Arbeit.
• Ansehen und Anerkennung sei an den
(Arbeits-)Marktwert gekoppelt.
• Sozialstaat habe lediglich die Aufgabe, umverteilende
Geldtransfers und
personenbezogene
Hilfen zu gewährleisten.
Aus allen
genannten Gründen sollte ein garantiertes Grundeinkommen nicht als eine
verklärte
arbeits(markt)- und sozialpolitische Maßnahme eingefordert werden.
Sondern
als eine Forderung zur Durchsetzung der positiv formulierten politischen
und
sozialen Freiheiten - zur demokratischen Gestaltung des Gemeinwesens und
des
Gemeinwohls.
47
6.
Zusammenfassung
Vorgestellt
wurden fünf theoretische Begründungen und Konzeptionen für die
Einführung
eines garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne:
Die (arbeits-)markttheoretische,
aufgeklärt-sozialdemokratische Konzeption
Vobrubas
zielt darauf ab, mit einem garantierten Grundeinkommen die Position der
ArbeitskraftbesitzerInnen
gegenüber den KapitalbesitzerInnen auf dem Arbeitsmarkt
zu
verbessern bzw. überhaupt erst ein Gleichgewicht zwischen den beiden
Gruppen
von (Arbeits-)Marktakteuren herzustellen.
Die emanzipatorischen
54, traditionelle linke Positionen
überwindenden
Konzeptionen
zielen darüber hinaus: mit dem garantierten Grundeinkommen
sollen
Möglichkeiten
der selbstbestimmten Arbeit/Tätigkeit und der sozialen Integration in
und
jenseits der (Erwerbs-)Arbeit eröffnet und erweitert werden - um schrittweise
die
Arbeiten/Tätigkeiten und menschlichen Lebensvollzüge von der Herrschaft
der
Kapital- und (Sozial-)Staats-Rationalität zu befreien (Opielka,
Unabhängige
Erwerbslose
..., Gorz).
Baumans
emanzipatorische liberale Konzeption zielt darauf ab, durch ein
garantiertes
Grundeinkommen die Freiheit des Menschen zur Gestaltung und
Umsetzung
seiner Lebensentwürfe und zur politischen Einflussnahme auf das
Gemeinwesen
und das Gemeinwohl zu ermöglichen.
Ein
Großteil der emanzipatorischen linken Konzeption des garantierten
Grundeinkommens
sind ebenfalls gebunden an Vorschläge zur Wiederaneignung
des
öffentlichen Raumes, des Politischen als gemeinwesenbildendes und
sozialen
Zusammenhalt konstituierendes (unabhängige Erwerbslose ...,
Gorz).
Ein Teil
der genannten emanzipatorischen Ansätze lassen libertäre, (sozial-)
staatskritische
Begründungen für ein garantiertes Grundeinkommen in ihre
Konzeption
einfließen (Opielka, Unabhängige Erwerbslose..., Gorz).
Staatssozialistische
Entwicklungen sind diesen Autoren suspekt.
Ungeachtet
der unterschiedlichen theoretischen Bezüge lässt sich bei fast allen
Konzeptionen
feststellen, dass die Einführung des garantierten Grundeinkommens
mit einer gerechten
(Um-)Verteilung von (Erwerbs-)Arbeit durch eine radikale
Arbeitszeitverkürzung
verbunden sein muss (Vobruba, Opielka, Unabhängige
Erwerbslose
..., Gorz). Einerseits ist das garantierte Grundeinkommen als
notwendiger
und unterstützender Regulator der Umverteilung unverzichtbar.
Andererseits
legitimiert und demokratisiert die Umverteilung von (Erwerbs-)Arbeit
das
garantierte Grundeinkommen.
Empfohlen
wird darüber hinaus auch die Einführung eines Mindestlohnes.
Einige
emanzipatorische Konzeptionen orientieren explizit auf eine solche
Ausgestaltung
des garantierten Grundeinkommens und der gerechten Verteilung der
(Erwerbs-)Arbeit,
die eine gerechte (Um-)Verteilung der Haus-/Familien- und
Erziehungsarbeit
ermöglichen (Opielka, Unabhängige Erwerbslose ...).
Opielkas
emanzipatorische Konzeption verweist in exponierter Form auf soziale und
ökologische
Gründe für ein garantiertes Grundeinkommen (Opielka).
54 Als emanzipatorische Konzeption wird
diejenige bezeichnet, die Ansätze zur Zurückdrängung der
Herrschaft des Kapitals und des
Staates über die Arbeits-, Tätigkeits- und Lebensverhältnisse der
Menschen enthält.
48
Folgende
inhaltliche Eckpunkte einer emanzipatorischen Konzeption eines
garantierten
Grundeinkommens im engeren Sinne (KGG) können anhand der
vorgestellten
Begründungen und Konzeptionen benannt werden:
- prinzipielle
und radikale theoretische und politische Kritik an der kapitalistischen
Arbeitsideologie,
Arbeitsbegrifflichkeit und Arbeitsethik sowie Neubegründung
einer
nachkapitalistischen Ideologie und Ethik des Tätigsein und der Muße;
- prinzipielle
und radikale Kritik des erwerbsarbeitszentrierten und bürokratisierten
Sozialstaates
inkl. des Bildungs- und Kultursystems;
- schrittweise
Einführung eines allgemeinen, bedingungslos garantierten und
ausreichenden
Grundeinkommens 55;
- parallell
dazu Beförderung der radikalen Verkürzung der (Erwerbs-)Arbeitszeit
(mittelbare
Reproduktion) und der gerechten Verteilung der Haus-/Familien- und
Erziehungsarbeit
(unmittelbare Reproduktion);
- Eröffnung
von Möglichkeiten der Flexibilisierung der (Erwerbs-)Arbeit und
Arbeitszeit
gemäß den Vorstellungen der (Erwerbs-)Arbeitenden;
- Bereitstellung
der Infrastruktur und Mittel zur Ermöglichung individueller und
kollektiver
Formen der Eigenarbeit, selbstorganisierter sozial sorgender und
anderer
autonomer Tätigkeiten in Wissenschaft, Kultur, Bildung, Politik;
- Beförderung
ökologisch nachhaltiger Formen der Eigenarbeit und der
selbstverwalteten,
dezentralisierten Produktion und Eigenversorgung;
- Befreiung
der öffentlichen Räume von Markt und Staat/Bürokratie/Verwaltung;
- (Wieder-)Herstellung
öffentlich-privater Räume und geeigneter Infrastruktur, in
denen
Privates öffentlich und politisch wird;
- Beförderung
demokratischer, gemeinwohlorientierter, freier Diskurse über die
Gestaltung
der Gesellschaft und über das Gemeinwohl;
- Bereitstellung
der Infrastruktur und Ermöglichung der Zugänge zur Beteiligung
aller
BürgerInnen an Entscheidungsfindungen auf allen politischen Ebenen.
Die
genannten Eckpunkte verstehen sich nicht als isolierte, sondern als aufeinander
bezogene
Ansätze einer emanzipatorischen, linken Konzeption eines garantierten
Grundeinkommens.
55 Schritte könnten verschiedene
lebenslagenbezogene Grundeinkommen und/oder allgemeine,
bedingungslos garantierte und
ausreichende Mindesteinkommen in Sozialversicherungssystemen
sein.
49
Schaubild:
Integratives
Konzept des Garantierten Grundeinkommens
(Aneignung
des gesellschaftlichen Reichtums, Aneignung der Arbeit, Aneignung des
Politischen-Öffentlichen)
Garantiertes
Grundeinkommen
allgemein,
personenbezogen, bedingungslos, ausreichend, garantiert
- Recht
auf Einkommen
-
Garantiertes Grundeinkommen als (tlw.) Ersatz für gemindertes
Erwerbseinkommen
nach Arbeitszeitverkürzung
-
Umverteilung Erwerbsarbeit, damit keine Polarisierung und
Alimentierungsdebatte
-
Umverteilung Haus-/Familien-/Erziehungsarbeit, damit Entlastung Frauen
Umverteilung
Erwerbsarbeit
Umverteilung
Haus-, Familien-, Erziehungs-, Beziehungsarbeit, politisches und
bürgerschaftliches
Engagement
linker
emanzipatorischer Anspruch:
Befreiung
der Arbeit und von der Arbeit,
Recht auf
Multiaktivität und Unterbrechung der Erwerbsarbeit
Befreiung
zu Möglichkeiten selbstbestimmten Tätigseins
und
politischer Teilnahme
(Aneignung
der Arbeit, öffentlicher Räume und Infrastrukturen)
Beförderung
frei gewählter öffentlich-privater Tätigkeiten
Individuelle
bzw. kollektive Verfügbarkeit über "Produktions"mittel
Zugang zu
öffentlichen Gütern/Infrastrukturen
(Bildung,
Mobilität, Wissen und Information, Natur ...) und
zu
Möglichkeiten der Gestaltung des Gemeinwesens (polis)
50
Folgende
gesellschaftsanalytische Ergebnisse und daraus resultierende
Ableitungen
sollten bei der Ausarbeitung einer emanzipatorischen Konzeption
eines
garantierten Grundeinkommens (KGG) berücksichtigt werden:
Ausweitung
(Arbeits-)Markt / (Erwerbs-)Arbeit
- unzureichender
Allokationsmechanismus für Einkommen, Lebenschancen,
Teilhabe
an der Gesellschaft, Integration in die Gesellschaft (Armut, Prekarität)
Ë KGG: Ergänzung der Allokation von Einkommen und
Lebenschancen,
Teilhabe
an der Gesellschaft, Integration in Gesellschaft,
armutsfest
- grenzt
nicht marktgängige bzw. nicht marktkonforme Tätigkeiten, Fähigkeiten,
Leistungen,
Kreativitäten aus bzw. unterwirft sich menschliche Tätigkeiten,
Fähigkeiten,
Leistungen und Kreativitäten (Ausbeutung Frauen, antiautopoietisch)
Ë KGG: Neudefinition und Erweiterung des
Arbeits-/Tätigkeitsbegriffes,
der
Anerkennungs- und Leistungskriterien
- prekarisiert
und zerstört soziale Bindungen, sozialen Zusammenhalt, soziale
Identität
(ungewollte Flexibilisierung, Konkurrenz, Prekarisierung, Konsum)
Ë KGG: Entspannung Arbeitsmarkt und Konkurrenz,
Ermöglichung
freigewählter, sozialintegrativer Flexibilisierung der
(Erwerbs-)Arbeit
und (Erwerbs-)Arbeitszeit,
Orientierung
auf soziale Identität, sozialen Zusammenhalt durch
individuelle
und kollektive Eigenarbeit, Selbstversorgung,
autonome
Aktivitäten/Tätigkeiten jenseits der (Erwerbs-)Arbeit
- untergräbt
Demokratie, politisches Gemeinwesen und gemeinsame Suche nach
dem
Gemeinwohl (Prekarität, Unsicherheit)
Ë KGG: Ermöglichung/Beförderung politischer Teilhabe,
politischer
Gemeinwesenbildung
und Streben nach Gemeinwohl in und
jenseits
der (Erwerbs-)Arbeit
- ist
tendenziell unökologisch wachstumsorientiert statt ökologisch nachhaltig,
destabilisiert
äußere Natur
Ë KGG: Beförderung ökologischer Produktions-, Konsum-
und
Lebensformen
- destabilisiert
innere Natur (Gesundheit, Psyche)
Ë KGG: Ermöglichung individuell gewählter und
marktferner Erhaltung
und
Stabilisierung von Gesundheit
51
Sozial-/Wohlfahrtsstaat
- ist
(erwerbs-)arbeitszentriert (und daher auch in zunehmender Finanznot)
Ë KGG: Entkopplung von (Erwerbs-)Arbeit und Einkommen
- ist selbst
der Marktlogik unterworfen und verlängert diese auch auf die Beziehung
zum
Klientel/Kunden, wirkt sozial desintegrativ
Ë KGG: Ermöglichung selbstversorgender,
selbstorganisierter und
sozialintegrativer
Formen der "Wohlfahrt", des Sozialen
- ist
administrativ aufwändig
Ë KGG: radikale Vereinfachung der Administration
- ist
bürokratisch, bevormundend, disziplinierend, repressiv, kontrollierend
Ë KGG: radikaler Abbau von Bürokratie, Bevormundung,
Disziplinierung,
Repression
und Kontrolle
- ist
kostspielig
Ë KGG: Verminderung der hohen Kosten für Bürokratie,
Repression,
Kontrolle
...
Politisches
System
- ist durch
Parteien und Großorganisationen vermachtet
Ë KGG: Freisetzung infrastruktureller und zeitlicher
Ressourcen für
öffentlich-private
(Netzwerk-)Politiken
- grenzt
BürgerInnen partiell aus Entscheidungen aus
Ë KGG: Freisetzung infrastruktureller und zeitlicher
Ressourcen zur
verstärkten
Einmischung der BürgerInnen
Natur /
natürliche Umwelt
- ist durch
den Wirtschafts-Raubbau und verschiedenste Einflüsse der (Erwerbs-)
Arbeit und
der konsumistischen Lebensstile nachhaltig geschädigt
Ë KGG: Freisetzung materieller und zeitlicher
Ressourcen zur
Bewahrung
und zum schonenden Umgang mit der Natur,
Förderung
der Anerkennung des Eigenwertes der Natur,
Förderung
ökologischer Produktion und Konsumtion
Wer hat
Interesse an einem garantierten Grundeinkommen?
Sozialwissenschaftliche
Theorien und politische Konzepte müssen sich immer wieder
daran
messen lassen, was "die Leute" von diesen halten, sprich welches
Interesse
sie an der
praktischen Umsetzung dieser Vorschläge und Konzepte haben. Die
"Sicht
der Leute" auf eine Konzeption eines garantierten Grundeinkommens und
deren
Umsetzung ist also gefragt. Ohne empirisch abgesicherte Ergebnisse lassen
sich
allerdings nur Vermutungen anstellen. Diese sind immerhin in den Konzeptionen
52
von
Vobruba, Opielka, Gorz, Bauman und den Unabhängigen Erwerbslosen ...
theoretisch
untermauert.
Wer hat
unter welchen Voraussetzungen ein Interesse an der Einführung eines
garantierten
Grundeinkommens?
• Träger postmaterialistischer Wertorientierungen, die
sich freiwillig (partiell,
zeitweise)
vom Arbeitsmarkt verabschieden wollen bzw. (partiell, zeitweise)
verabschiedet
haben (Jugendliche, gebildete Mittelschicht, ökologisch,
alternativökonomisch,
künstlerisch, wissenschaftlich, bürgerschaftlich-politisch
Ambitionierte)
- insofern Einkommenssicherungen bzw. -verbesserungen und
Absicherungen
freigewählter flexibler Arbeits- und Lebensstile antizipierbar sind;
• "Elite-"Arbeiter, die eine marktförmige
autonome und flexible Arbeits- und
Lebensgestaltung
verinnerlicht haben - insofern für sie Status- und Einkommenssicherungen
und
Autonomiegewinne in und neben der freigewählten flexiblen
(Erwerbs-)Arbeit
antizipierbar sind;
• prekär Beschäftigte (Teilzeit, geringfügig
Beschäftigte, Leiharbeiter) und
Armutsarbeiter
- insofern Einkommensverbesserungen und soziale Integrationen
in und
jenseits der (Erwerbs-)Arbeit antizipierbar sind;
• vom Arbeitsmarkt und vom ausreichenden Einkommen
unfreiwillig Ausgegrenzte
- insofern
Einkommensverbesserungen und verbesserte, freigewählte Zugänge in
den
Arbeitsmarkt antizipierbar sind;
• vom Arbeitsmarkt aufgrund einer Chancenlosigkeit
"freiwillig" Ausgeschiedene
(Symptomträger,
Resignierte) - insofern Einkommensverbesserungen und soziale
Integrationsmöglichkeiten
in und jenseits der (Erwerbs-) Arbeit antizipierbar sind;
• Frauen - insofern für diese Einkommenserhöhungen,
freigewählte flexible
Zugänge
auf den Arbeitsmarkt und Entlastungen von Haus-, Familien- und
Erziehungsarbeit
antizipierbar sind;
• UnternehmerInnen - insofern eine
Arbeitszeitflexibilisierung/-verkürzung auch für
diese
Vorteile bringt und für sie kostenneutral ist;
• (gemeinnützig tätige) UnternehmerInnen, GenossenschafterInnen
sowie
Selbständige
- insofern für sie auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen
eine
Existenzsicherung antizpierbar ist;
• UnternehmerInnen - insofern für diese erhöhte Umsätze
aufgrund einer erhöhten
Kaufkraft
unterer Einkommensschichten antizipierbar sind;
• ExistenzgründerInnen - insofern für diese eine
Basisabsicherung während und
nach der
Gründerzeit antizipierbar ist.
Bisher
nicht angesprochen wurden die Gruppe der Erwerbsunfähigen, Behinderten,
Rentner
und Kinder/Jugendlichen. Vorausgesetzt kann werden, dass diesen
Gruppen an
einem garantierten Grundeinkommen gelegen ist, wenn erstens
vorhandene
soziale Sicherungen damit nicht unterboten werden, und wenn zweitens
vielfältige
Möglichkeiten zur freigewählten (Selbst-)Betätigung, Eigenarbeit und
Selbstversorgung
eröffnet werden.
Diese
unterschiedlichen Gruppen mit einem überzeugenden Grundeinkommenskonzept
unter
einen Hut zu bekommen, ist eine Frage der politischen Ausgestaltung,
der
öffentlichen Diskussion und der öffentlichen Darstellung des Konzepts eines
garantierten
Grundeinkommens (KGG).
53
III Frage-
und Problemstellungen
Die
folgenden grundsätzlichen Frage- und Problemstellungen sollen auf einen
Diskussions-
und Forschungsbedarf zum Thema garantiertes Grundeinkommen
verweisen.
Sie beziehen sich auf den nationalen Kontext 56, auf
derzeitige Strukturen
und
Verhältnisse. Geschlechtsspezifische Differenzierungen werden hier nicht
vorgenommen.
Ebenso werden nicht Fragen- und Problemstellungen aufgeführt, die
sich aus
einer schrittweisen Einführung eines garantierten Grundeinkommens und
aus der
weiteren Konzeption eines garantierten Grundeinkommens (KGG) ergeben.
Einführung
/ gesellschaftliche Akzeptanz
Ein Recht
auf ein bedingungslos garantiertes Einkommen widerspricht einem
grundlegenden
Prinzip des Kapitalismus - Abhängigkeit der Individuen von der
kapitalistischen
Verwertung ihrer Arbeitskraft. Wie ist die Verteidigung des
grundlegenden
sozialökonomischen und machtpolitischen Prinzips in der
kapitalistischer
Arbeitsgesellschaft zu schwächen? Welcher überzeugender
Argumente
und Elemente bedarf es, die das garantierte Grundeinkommen auch für
UnternehmerInnen
ökonomisch annehmbar und überzeugend gestalten? Welche
Möglichkeiten
einer breiten öffentliche Akzeptanz und Gewöhnung an ein
garantiertes
Grundeinkommen gibt es? Welche Möglichkeiten einer schrittweisen
Einführung
des garantierten Grundeinkommens sind gegeben bzw. zu entwickeln?
Arbeits-/tätigkeitsethische
und sozialethische Fragen
Wie können
Fragen nach Gerechtigkeit und Gegenseitigkeit, nach "guter" und
"schlechter"
Arbeit/Tätigkeit, nach Freiheit, Selbstbestimmung und (Selbst-)
Verantwortung
im individuellen Lebensvollzug und im gesellschaftlichen Bezug
beantwortet
werden? 57
Gestaltungsfragen
Welche
Form des garantierten Grundeinkommens im engeren Sinne ist geeigneter:
Sozialdividende
oder Negative Einkommenssteuer?
Wie hoch
ist das garantierte Grundeinkommen? Gibt es Differenzierungen in der
Höhe
zwischen Alters- und Bevölkerungsgruppen? Wie wird die Höhe ermittelt? Wer
ermittelt
die Höhe? Erfolgen Anpassungen an zukünftige Entwicklungen? Wie ist das
Verhältnis
zu den gegebenen sozialen Sicherungssystemen? Welche können ersetzt
werden,
welche nicht? Wie ist das Verhältnis zu den tatsächlichen und rechtlichen
Gegebenheiten
innerhalb von Familien, Haushalten (z. B. Ausgleiche, Unterhalts-
56 Ein besonderer Bereich der
Untersuchungen und Diskussionen zum garantierten Grundeinkommen
ist dessen globale und europäische
Einführung. Während die Diskussion um die Einführung auf
europäischer Ebene bereits
fortgeschritten ist, kann dies von der Diskussion um die Einführung auf
globaler Ebene nicht behauptet
werden.
57 Diese und weitere ethischen
Problemstellungen zum garantierten Grundeinkommen sind bereits in
vielen wissenschaftlichen Arbeiten
diskutiert worden (vgl. Oevermann 1983; Spiegel 1984; Büchele /
Wohlgenannt 1985; van Parjis 1991,
1992, 1995 und 2001; Steinvorth 1999; Büchele 2000;
Reichmann 2001; Lenz 2001; Just
2002; Füllsack 2003, Gorz 2000) - bedürfen aber dennoch aber
einer weiteren wissenschaftlichen
Bearbeitung und Zusammenfassung. Vor allem aber der
öffentlichen Diskussion.
54
verpflichtungen)?
Wie werden notwendige Transfers für die Wohnung in ein
Grundeinkommenssystem
eingefügt? Wie wird mit einem über der Grundeinkommenshöhe
liegenden
(temporären, lebenssituativ bedingten) Bedarf
verfahren?
58
Finanzierungsfragen
Welche
Ausgaben sind zu erwarten? Welche Arbeitsanreize zwecks Finanzierung
müssen
berücksichtigt werden? Wie werden welche Steuersysteme und
Steuerbelastungen
aus- bzw. umgestaltet? Welche Steuerbelastungen sind
zumutbar?
Ist ein Abdriften in die Schattenwirtschaft und Steuerflucht zu befürchten?
Welche
Einsparungen ergeben sich im Bereich der Sozialausgaben, Sozial-
Wohlfahrtsbürokratie
und sozialen bzw. Wolhlfahrtseinrichtungen? 59
Wirkungen
Welche
demographischen Auswirkungen (generatives Verhalten, Migration und
Mobilität)
sind zu erwarten?
Welche
Auswirkungen auf Privatwirtschaft, Arbeitsmarkt und (Erwerbs-)
Arbeitsbedingungen
(Arbeitskräfteangebot/-nachfrage, Flexibilisierung Arbeitsverhältnisse/-
bedingungen,
Mobilität, Arbeitszeit, Lohnniveau) sind zu erwarten?
Welche
Entwicklungen der Alternativökonomie (individuelle und kollektive
Eigenarbeit,
nichtmonetäre Tausche, Selbstversorgung, ökologische Orientierung ...)
sind zu
erwarten?
Welche
Auswirkungen auf den Konsummarkt (Preis, Kaufkraft, Ökologisierung) sind
zu
erwarten?
Welche
Auswirkungen sind auf staatliche und privatwirtschaftliche soziale
Dienstleistungen
zu erwarten?
Wir wirkt
ein garantiertes Grundeinkommen auf (Aus-)Bildungs- und
Lernbereitschaften?
Welche neuen Formen der Bildung und des Lernens werden
sich
entwickeln?
Wie werden
sich Geschlechterverhältnisse, geschlechtsspezifische Teilhabe an
Haus-,
Familien- und Erziehungsarbeiten verändern?
Welche
neuen Formen der sozialen Integration, Identitätsbildung und Lebensstile
sind zu
erwarten?
Welche
Entwicklung bezüglich politischer Systeme und politischer Netzwerke sind zu
erwarten?
Viele
dieser Frage- und Problemstellungen können mit unterschiedlichen
wissenschaftlichen
Methoden behandelt werden: Schätzungen ökonometrischer
Modelle;
Evaluierungen von Wertungen, Einstellungen ...; Nutzung vorhandener
Modellrechnungen
und laufende Untersuchungen bzw. Studien 60; Analogieschlüsse;
58 Fragestellungen vgl. Opielka 1986,
S. 79; Vobruba 1989 , S. 152; Schulte 1990, S. 154; Koschek
2000; Büchele 2001.
59 Fragestellungen vgl. Vobruba 1986 ,
S. 47; Büchele / Wohlgenannt 1985; Schulte 1990, S. 153;
Gubitzer / Heintel 1998, S. 39;
Vobruba 2000, S. 76 und 85; BAG-SHI 2000 b; Büchele 2001; Füllsack
2003. Antworten: Pelzer 1994, 1999,
2002; BAG der Sozialhilfeinitiativen 2000
60 Z. B. Untersuchungsergebnisse über
Kosten und Wirkungen der Negativen Einkommenssteuer in
den USA (vgl. Gerhardt / Weber 1986,
S. 42ff., Füllsack 2003, S. 114ff.), Szenarien bezüglich der
Kosten und ökonomischen Wirkungen
eines Grundeinkommens in Österreich und Deutschland (vgl.
55
alternative
Methoden wie Motivforschung, aktivierende Befragung und Initiierung und
Organisation
eines Prozesses der demokratischen Öffentlichkeit und Entscheidungsfindung
(vgl.
Gubitzer / Heintel 1998, S. 39f.; Koschek 2000).
Büchele / Wohlgenannt 1985, S.
148ff.; Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen 2000;
Pelzer 1999 und 2002) bzw. von
Grundsicherungsmodellen in Österreich (vgl. Mitschke 2000),
Anlagen für Pilotstudien in den
Niederlanden, Untersuchungsvorhaben und Studien in Irland (vgl.
Füllsack 2003, S. 119ff. und 187).
56
Verwendete
und weiter führende Literatur/Quellen
Adler-Karlsson,
Gunnar: Gedanken zur Vollbeschäftigung. In: Mitteilungen zur Arbeits-
und
Berufsforschung.
Heft 4. Nürnberg 1979, S. 481-505
ALSO (Arbeitslosenselbsthilfe
Oldenburg): Existenzgeld - der König unter den Peanuts.
Einkommen
statt Trinkgeld. www.also-zentrum.de/wir/also_alt/ar-exis1.htm, o. J.
Appel, Margit:
Das "Spiel des Lebens" gestalten! - Was Grundeinkommen an der
ökonomischen
und politischen Situation von Frauen ändert.
www.grundeinkommen.at/indexmaterialien.
htm, 2003
Arbeitsloseninitiativen
der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin: 1. Bundeskongreß
der
Arbeitslosen. Protokolle. Presse, Fotos, Initiativen ... (Fachhochschule
Frankfurt am
Main. FB
Sozialarbeit. FB Sozialpädagogik: Materialien zur Sozialarbeit und
Sozialpolitik.
Band 6)
Frankfurt/Main 1983
Atlanticus: Ein
Blick in den Zukunftsstaat. Produktion und Konsum im Sozialstaat. Stuttgart
1898
Atzert, Thomas /
Seibert, Thomas: Produktivität und Existenz. In: Krebs, Hans-Peter /
Rein,
Harald
(Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster 2000, S. 87 - 94
Bacon, Francis:
Neu-Atlantis. 1638. In: Heinisch, Klaus Joachim (Hrsg.): Der utopische
Staat.
Reinbek bei Hamburg 1998
Bäcker, Gerhard:
Vollbeschäftigung und soziale Mindestsicherung: Recht auf Einkommen
und
Arbeit! In: Althaler, Karl S. / Stadler, Sabine (Hrsg.): Leben und Geld.
Diskussion um
soziale
Mindeststandards. Wien 1990, S.187- 196
BAG-Erwerbslose: Wir
fordern ein Existenzgeld für alle Menschen. In: Krebs, Hans-Peter /
Rein,
Harald (Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster 2000, S. 122
- 136
BAG der
Sozialhilfeinitiativen: Existenzgeld als gesellschaftliches Konzept gegen
Armut.
In: BAG
der Sozialhilfeinitiativen (Hrsg.): Existenzgeld für alle. Antworten auf die
Krise des
Sozialen.
Neu-Ulm 2000, S. 51 - 71
BAG-SHI: Thesen
zum Existenzgeld. In: Krebs, Hans-Peter / Rein, Harald (Hrsg.):
Existenzgeld.
Kontroversen und Positionen. Münster 2000, S. 137 – 138 (a)
BAG-SHI:
Existenzgeld für alle. In: Krebs, Hans-Peter / Rein, Harald (Hrsg.):
Existenzgeld.
Kontroversen
und Positionen. Münster 2000, S. 139 - 152 (b)
Bauman,
Zygmunt: Work, Consumerism and the New Poor. Buckingham 1998
Bauman,
Zygmunt.: Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit.
Hamburg
2000
Berger,
Johannes: Die Wiederkehr der Vollbeschäftigungslücke - Entwicklungslinien des
wohlfahrtsstaatlichen
Kapitalismus. In: Joachim Matthes (Hrsg.): Krise der
Arbeitsgesellschaft?:
Verhandlungen des 21. Deutschen Soziologentages in Bamberg 1982.
Frankfurt/Main, New York 1983, S. 309 - 320
Blaschke, Ronald:
Arm, arbeitslos und aktiv. Bürgerschaftliches und politisches
Engagement
armer und arbeitsloser Bürger in eigener Sache. In: Munsch, Chantal (Hrsg.):
Sozial
Benachteiligte engagieren sich doch. Über lokales Engagement und soziale
Ausgrenzung
und die Schwierigkeiten der Gemeinwesenarbeit. Weinheim, München 2003
Blaschke, Ronald:
Weniger arbeiten! In: Ronald Blaschke, Jürgen Leibiger:
Arbeitszeitverkürzung,
Begründungen, Probleme, Lösungsansätze. Rosa-Luxemburg-
Stiftung
Sachsen. Texte zur politischen Bildung, Heft 32. Leipzig 2004, S. 11 - 81
Böhnisch, Lothar /
Schröer, Wolfgang / Arnold, Helmut: Sozialpolitik. Weinheim,
München
1999
Bohrer, Isabelle
/ Wallimann, Isidor: Armut: Eingliederung als neue Herausforderung für
die
Sozialhilfe.
Das garantierte Mindesteinkommen (RMI) in Frankreich: Potentiale und
Erfahrungen.
Bern, Stuttgart, Wien 1999
Bräuner, Werner:
Existenzgeld, eine Einführung aus anarchistischer Sicht.
www.dieglücklichenarbeitslosen.de/dieseite/seite/316.htm,
o. J.
Braun,
Anneliese: Soziale Grundsicherung - Entkopplung von Arbeit oder Arbeitspflicht?
In:
Bleibaum,
Brigitte u. a. (Hrsg.): Die Arbeit als Menschenrecht im 21. Jahrhundert.
Beiträge
zur
Debatte über einen alternativen Arbeitsbegriff. Berlin 2000
57
Brütt,
Christian: Unendliche Weiten - Koordinaten der Existenzgeldforderung. In:
Krebs,
Hans-Peter
/ Rein, Harald (Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster
2000, S.
51 - 68
Büchele, Herwig /
Wohlgenannt, Lieselotte: Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg
zu einer kommunikativen
Gesellschaft. Wien 1985 (Hrsg. Katholische Sozialakademie
Österreichs)
Büchele, Herwig.:
Grundeinkommen ohne Arbeit. Auf dem Weg in eine kommunikative
Gesellschaft.
In: BAG der Sozialhilfeinitiativen (Hrsg.): Existenzgeld für alle. Antworten
auf
die Krise
des Sozialen. Neu-Ulm 2000
Büchele, Herwig:
Brief an Ronald Blaschke. Innsbruck Februar 2001
Bundesarbeitsgemeinschaft
der Sozialhilfeinitiativen (BAG SHI): Existenzgeld als
gesellschaftliches
Konzept gegen Armut. In: BAG der Sozialhilfeinitiativen (Hrsg.):
Existenzgeld
für alle. Antworten auf die Krise des Sozialen. Neu-Ulm 2000, S. 51 - 71
Bundesarbeitsgruppen
der Erwerbsloseninitiativen (Hrsg.): 2. Bundeskongreß der
Initiativen
gegen Arbeitslosigkeit und Armut. (Fachhochschule Frankfurt am Main. FB
Sozialarbeit.
FB Sozialpädagogik. Materialien zur Sozialarbeit und Sozialpolitik. Band 23)
Frankfurt/Main
1988
Bundesarbeitsgruppen
der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut (Hrsg.):
Existenzgeld
und garantiertes Mindesteinkommen für alle Menschen … 13 Thesen gegen
falsche
Bescheidenheit und das Schweigen der Ausgegrenzten. Frankfurt/Main o. J., o. S.
(a)
Bundesarbeitsgruppen
der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut (Hrsg.):
Existenzgeld
und garantiertes Mindesteinkommen für alle Menschen … 13 Thesen gegen
falsche
Bescheidenheit und das Schweigen der Ausgegrenzten. Frankfurt/Main o. J., o.
S.,
3.
ergänzte Auflage mit den zusätzlichen "Forderungen der
Sozialhilfeinitiativen" (b)
Bundesarbeitsgruppen
der Initiativen gegen Arbeitslosigkeit und Armut (Hrsg.):
Existenzgeld.
10 Positionen gegen falsche Bescheidenheit und das Schweigen der
Ausgegrenzten.
Frankfurt/Main 1996. Nach: BAG-Erwerbslose: Wir fordern ein Existenzgeld
für alle
Menschen. In: Krebs, Hans-Peter / Rein, Harald (Hrsg.): Existenzgeld.
Kontroversen
und
Positionen. Münster 2000, S. 122 - 136
Campanella, Tommaso:
Der Sonnenstaat. 1623. In: Heinisch, Klaus Joachim (Hrsg.): Der
utopische
Staat. Reinbek bei Hamburg 1998
Considérant,
Victor: Exposition abrigée du systéme Phalanstérien de Fourier. Paris 1845
Diözesanverband
der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Aachen (Hrsg.): Arbeit und
Reichtum
teilen. Zur Diskussion gestellt: Grundeinkommensmodell der KAB. Aachen,
Mönchengladbach
1999
Eichler, Daniel:
Armut, Gerechtigkeit und soziale Grundsicherung. Einführung in eine
komplexe
Problematik. Wiesbaden 2001
Engels, Wolfram
/ Mitschke, Joachim / Starkloff, Bernd: Staatsbürgersteuer.
Wiesbaden
1974
Esping-Anderson, Gosta:
Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus. Zur Politischen
Ökonomie
des Wohlfahrtsstaates. In: Lessenich, Stephan / Ostner, Ilona (Hrsg.): Welten
des
Wohlfahrtskapitalismus:
Der Sozialstaat in vergleichender Perspektive. Frankfurt/Main, New
York 1998
euromarsch
gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung und Ausgrenzung
(Hrsg.):
Für
Frieden, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe! Gegen Arbeitszwang, Billigjobs und
Abschiebung!
Flyer Nr. 2: Argumente für ein Mindesteinkommen. 2003
Europäische
Märsche gegen Arbeitslosigkeit, ungeschützte
Beschäftigungs-verhältnisse
und
Ausgrenzung: Charta der Forderungen der Europäischen Märsche. Für die
grundlegenden
sozialen Rechte auf europäischer Ebene. In: Bundesbüro Europäische
Märsche
gegen Erwerbslosigkeit, ungeschützte Beschäftigung, Rassismus und Ausgrenzung
(Hrsg.):
Europäische Versammlung der Erwerbslosen und prekär Beschäftigten in Paris, 2.-
4.
Dezember 2000. Materialien und Informationen. Köln 2000, S. 14 - 19
58
Ferry,
Jean-Marc: Für ein bedingungsloses Grundeinkommen: Einführung des Rechts auf
Einkommen,
um das Recht auf Arbeit wiederherzustellen. In: Edding, F. / Lorang, E. J.
(Hrsg.):
Wege aus der Arbeitskrise. Luxembourg 1999, S. 117 - 132
Fetscher, Iring:
Arbeit. In: Fetscher, Iring: Arbeit und Spiel. Essays zur Kulturkritik und
Sozialphilosophie.
Stuttgart1983, S. 54 - 82
Fourier, Charles: La
Fausse Industrie. Paris 1836
Frauengruppe
Glanz der Metropole: Strategie der Arbeitsverweigerung.
Existenzgeldforderung
klammert Rolle der Hausarbeit aus. In: Krebs, Hans-Peter / Rein,
Harald
(Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster 2000, S. 101 - 105
Friedman,
Milton: Capitalism and Freedom. Chicago 1962 (deutsche
Übersetzung:
Kapitalismus
und Freiheit. Frankfurt/Main, Stuttgart 1971)
Fromm,
Erich: The psychological aspect of guaranteed Income. In: Theobald, Robert
(ed.):
The guaranteed Income. New York 1966, S. 183 - 193
Fromm, Erich:
Psychologische Aspekte eines garantierten Einkommens für alle. In: Opielka,
Michael /
Vobruba, Georg (Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und
Perspektiven
einer Forderung. Frankfurt/Main 1986, S. 19 - 27
Fuchs,
Christian: Informationsgesellschaftlicher Kapitalismus und die Forderung nach
einem
universellen,
bedingungslosen Grundeinkommen.
www.cartoon.iguw.tuwien.ac.at/christian/infogestechn/grundeinkommen.html,
o. J.
Füllsack, Manfred:
Leben ohne zu arbeiten? Zur Sozialtheorie des Grundeinkommens.
Berlin
2002
Füllsack, Manfred:
Wissensarbeit und Grundeinkommen. www.grundeinkommen.at/indexmaterialien.
htm, 2003
Garms, Hinrich:
"Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen?!" Modelle und
Diskussionsstränge.
In: BAG der Sozialhilfeinitiativen (Hrsg.): Existenzgeld für alle.
Antworten
auf die Krise des Sozialen. Neu-Ulm 2000, S. 73 - 90
Gerhardt,
Klaus-Uwe / Weber, Arnd: Garantiertes Grundeinkommen. In: Gesellschaft
für
Kultur und
Ökologie e. V. (Hrsg.): Alemantschen. Materialien für radikale Ökologie. Band 3,
Maintal 1983, S. 69 - 99
Gerhardt,
Klaus-Uwe / Weber, Arnd: Garantiertes Mindesteinkommen. Für einen
libertären
Umgang mit
der Krise. In: Schmid, Thomas (Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen
zum
Garantierten Mindesteinkommen. Berlin 1986 (vollständig veränderte Neuausgabe
von
1984)
Gerhardt,
Klaus-Uwe: Eigeninitiative und Sozialpolitik. Zur Diskussion eines garantierten
Mindesteinkommens.
In: Sozialistisches Büro (Hrsg.): Mindesteinkommen. Auswege aus der
Armut?
Befreiung von der Lohnarbeit. Widersprüche. Zeitschrift für sozialistische
Politik im
Bildungs-,
Gesundheits- und Sozialbereich, Heft 14, Offenbach 1985, S. 61 - 69
Gorz, André:
Kritik der ökonomischen Vernunft. Sinnfragen am Ende der Arbeitsgesellschaft.
Hamburg
1994
Gorz, André:
Arbeit zwischen Misere und Utopie. Frankfurt/Main 2000
Grottian, Peter / Narr,
Wolf-Dieter / Roth, Roland: "Alternativen zur Repressanda 2010.
Statt
repressiver Abbau des Sozialstaats steht sein menschenrechtlich-demokratischer
Umbau für
Grundsicherung und Arbeit auf der Tagesordnung von uns allen mit zu
verantwortender
Politik" (www-sozialforum-berlin.de)
Gruppe
Blauer Montag: Gegen die Hierarchisierung des Elends. Überlegungen zur
Prekarisierung,
Existenzgeld und Arbeitszeitverkürzung.
www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/prekr.htm, o.
J.
Gubitzer, Luise / Heintel,
Peter: Koppeln oder Entkoppeln: Grundsicherung versus
Grundeinkommen.
In: Kitzmüller, Erich / Paul-Horn, Ina: Alternative Ökonomie. Wien, New
York 1998, S. 37 - 42
Hafner, Urs: Die
Arbeitsfalle. Alternative Wirtschaftsmodelle oder Warum uns das
bedingungslose
Grundeinkommen glücklich machen könnte, erklärt der Soziologe Ulrich
Oevermann. Artikel
in Die Wochenzeitung vom 13.11. 2003, Nr. 46, S. 14
Hardorp,
Benediktus: Trennung von Arbeit und Einkommen? In: Arbeitslosigkeit. (Zeichen
der Zeit.
Band 4). Stuttgart 1984, S. 65 - 98
59
Hartel,
Reiner: Exit to Paradise? In: Krebs, Hans-Peter / Rein, Harald (Hrsg.): Existenzgeld.
Kontroversen
und Positionen. Münster 2000, S. 115 - 120
Hauser, Richard:
Ziele und Möglichkeiten einer Sozialen Grundsicherung. Baden-Baden
1996
Hertzka, Theodor:
Freiland. Ein sociales Zukunftsbild. Leipzig 1890
Jahn,
Jens-Eberhard: Mühe und Muße. Grundsicherung, Grundeinkommen und
sozialökologischer
Umbau. Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen e. V., Leipzig 2003
Just,
Wolf-Dieter: Wer nicht arbeitet, soll trotzdem essen. Sozialethische
Überlegungen zur
Entkopplung
von Arbeit und Einkommen. In: Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (Hrsg.):
Der
Arbeitslosigkeit
(oder den Arbeitslosen) zu Leibe rücken?, kda. Evangelische Zeitschrift für
Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, Nr. 2, Juli 2002, Boll 2002, S. 24 - 27
Katholische
Arbeitnehmer-Bewegung: Ohne Grund Einkommen! Ohne Grundeinkommen?
Existenz
sichern heißt. Teilhabe ermöglichen! Statement der KAB - Berlin.
www.kab-dv-berlin.de/infobox/grundsicherung.htm, o. J.
Klages, Helmut:
Wertwandel und Gesellschaftskrise in der sozialstaatlichen Demokratie. In:
Joachim
Matthes (Hrsg.): Krise der Arbeitsgesellschaft?: Verhandlungen des 21.
Deutschen
Soziologentages
in Bamberg 1982. Frankfurt/Main, New York
1983, S. 309 - 320
Klein, Dieter
(Hrsg.): Leben statt gelebt werden. Selbstbestimmung und soziale Sicherheit.
Zukunftsbericht
der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Berlin 2003
Kollektiv Charles Fourier: L' allocation universelle, une idée pour vivre autrement. In:
Universität Louvain-la-Neuve: La revue nouvelle, Heft 4. 1985 (a)
Kollektiv
Charles Fourier: Das allgemeine Grundeinkommen. In: Opielka, Michael
(Hrsg.):
Die
ökosoziale Frage. Entwürfe zum Sozialstaat. Frankfurt/Main 1985 (b), S. 235 -
242
Koschek, Dieter:
Bericht von der Tagung der AG SPAK "Existenzgeld für alle!", 6.-
8.10.2000,
Haus der Gewerkschaft Oberursel. In: Bundesarbeitsgemeinschaft der
Sozialhilfeinitiativen
e. V. (Hrsg.): Rundbrief 4/00, Oktober. Frankfurt/Main 2000
Krebs,
Angelika: Arbeit und Liebe. Die philosophischen Grundlagen sozialer
Gerechtigkeit.
Frankfurt/Main
2002
Krebs,
Hans-Peter / Rein, Harald (Hrsg.): Existensgeld. Kontroversen und
Positionen.
Münster
(2000)
Kropotkin, Peter
A.: Der Wohlstand für alle. Zürich 1918 (3. Auflage)
Lafargue, Paul:
Das Recht auf Faulheit. Widerlegung des "Rechts auf Arbeit" von 1848.
Hamburg
2001 (Ersterscheinung 1880, deutsch 1884 in "Der Sozialdemokrat)
Lechthaler, Boris:
(ÖKO-)Sozialismus statt Grundeinkommen!
www.servus.at/VERSORGER/49/existenz2.html, o. J.
Leibfried, Stephan:
Soziale Grundsicherung - Das Bedarfsprinzip in der Sozial- und
Gesellschaftspolitik
der Bundesrepublik Deutschland. In: Vobruba, Georg (Hrsg.):
Strukturwandel
der Sozialpolitik. Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik und soziale
Grundsicherung.
Frankfurt/Main 1990, S. 182 - 232
Leibfried, Stephan
u. a.: Zeit der Armut. Lebensläufe im Sozialstaat. Frankfurt/Main 1995
Leipert,
Christian / Opielka, Michael: Erziehungsgehalt 2000. Ein Weg zur
Aufwertung der
Erziehungsarbeit.
Bonn, Freiburg 1998
Lenz, Claudia:
Erst die Muße und dann ... In: Lenz, Claudia / Waidelich, Waltraud / von
Dücker,
Elisabeth / Reichmann, Anne (Hrsg.): Hauptsache Arbeit? Was wird ... Maßstäbe,
Modelle,
Visionen. Hamburg 2001, S. 240 - 253
Lohoff, Ernst:
Zuckerguß für eine bittere Pille. Zur Diskussion um das garantierte
Mindesteinkommen.
In: Kurz, Robert / Lohoff, Ernst / Trenkle, Norbert (Hrsg.): Feierabend.
Elf
Attacken gegen die Arbeit. Hamburg 1999, S. 209 - 227
Ludwig, Hans:
Arbeit durch Einkommen statt Grundeinkommen ohne Arbeit. Herzogenrath
1987
Lutz, Ronald /
Zeng, Matthias: Rekonstruktion des Sozialen – Armutsberichte,
Armutskonferenzen
und Soziale Grundsicherung. In: Lutz, Ronald / Zeng, Matthias
(Hrsg.):Armutsforschung
und Sozialberichterstattung in den neuen Bundesländern. Opladen
1998. S.
308 - 322
60
Mitschke, Joachim:
Steuer- und Transferordnung aus einem Guß. Entwurf einer
Neugestaltung
der direkten Steuern und Sozialtransfers in der Bundesrepublik Deutschland,
Baden-Baden
1985
Mitschke, Joachim:
Bürgersteuer und Bürgergeld als beschäftigungs- und sozialpolitische
Chance.
Thesen zum Expertengespräch "Bürgersteuer/Bürgergeld" in der
Staatskanzlei
Rheinland-Pfalz
am 3. Mai 1994
Mitschke, Joachim:
Grundsicherungsmodelle - Ziele, Gestaltung, Wirkungen und
Finanzbedarf.
Eine Fundamentalanalyse mit besonderem Bezug auf die Steuer- und
Sozialordnung
sowie den Arbeitsmarkt der Republik Österreich. Baden-Baden 2000
Molitor, Bruno:
Negative Einkommenssteuer als sozialpolitisches Instrument: In Jahrbuch für
Sozialwissenschaft.
Bd. 24, Nr. 1, 1973, S. 38 - 54
Morus,
Thomas: Utopia. 1517. In: Heinisch, Klaus Joachim (Hrsg.): Der utopische
Staat.
Reinbek
bei Hamburg 1998
Mückenberger, Ulrich /
Offe, Claus / Ostner, Ilona: Das staatlich garantierte
Grundeinkommen
- ein sozialpolitisches Gebot der Stunde. In: Hans Leo Krämer (Hrsg.):
Wege ins
Reich der Freiheit. André Gorz zum 65. Geburtstag. Berlin 1989, S. 247 – 278
Nissen, Sylke:
Zwischen lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik und sozialer Grundsicherung:
Sozialpolitische
Reformvorschläge in der parteipolitischen Diskussion. In: Vobruba, Georg
(Hrsg.):
Strukturwandel der Sozialpolitik. Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik und
soziale
Grundsicherung.
Frankfurt/Main 1990, S. 233 - 299
Oevermann, Ulrich:
Kann Arbeitsleistung weiterhin als basales Kriterium der
Verteilungsgerechtigkeit
dienen? Manuskript, Frankfurt/Main 1983 (www.rz.unifrankfurt.
de/~hermeneu/Arbeitsleistung.pdf
Oevermann, Ulrich:
Die Krise der Arbeitsgesellschaft und das Bewährungsproblem des
modernen
Subjekts. In: Becker, Roland / Franzmann, Andreas / Jansen, Axel / Liebermann,
Sascha
(Hrsg.): Eigeninteresse und Gemeinwohlbindung. Kulturspezifische Ausformungen
in
den USA
und Deutschland. Konstanz 200, S. 19 - 38
Offe, Claus:
"Arbeitsgesellschaft". Strukturprobleme und Zukunftsperspektiven.
Frankfurt/Main, New York 1984
Opielka, Michael:
Das garantierte Einkommen - ein sozialstaatliches Paradoxon? Warum ein
garantiertes
Einkommen den Sozialstaat zerstören, retten oder aufheben kann. In: Schmid,
Thomas
(Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten
Mindesteinkommen.
Berlin 1984, S. 99 - 120
Opielka, Michael:
Einleitung. Warum "ökosoziale" Frage? In: Opielka, Michael (Hrsg.):
Die
ökosoziale
Frage. Entwürfe zum Sozialstaat. Frankfurt/Main 1985 a, S. 7 - 12
Opielka, Michael:
Ökologische Sozialpolitik. Überlegungen zu einer ökologischen
Sozialreform.
In: Opielka, Michael (Hrsg.): Die ökosoziale Frage. Entwürfe zum Sozialstaat.
Frankfurt/Main
1985 b, S. 282 - 309
Opielka, Michael:
Jenseits von Armut und Kapitalismus. Thesen zur Begründung eines
"allgemeinen
Grundeinkommens". In: Sozialistisches Büro (Hrsg.): Mindesteinkommen.
Auswege
aus der Armut? Befreiung von der Lohnarbeit. Widersprüche. Zeitschrift für
sozialistische
Politik im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, Heft 14, Offenbach 1985
c, S. 55 -
60
Opielka, Michael
/ Vobruba, Georg: Warum das Grundeinkommen diskutieren? In: Opielka,
Michael /
Vobruba, Georg (Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und
Perspektiven
einer Forderung. Frankfurt/Main 1986, S. 5 - 15
Opielka, Michael
/ Stalb, Heidrun: Das garantierte Grundeinkommen ist unabdingbar, aber
es genügt
nicht. In: Opielka, Michael / Vobruba, Georg (Hrsg.): Das garantierte
Grundeinkommen.
Entwicklung und Perspektiven einer Forderung. Frankfurt/Main 1986, S.
73 - 97
Opielka, Michael:
Grundeinkommen, Sozialdienst. Überlegungen zur Förderung der
Gemeinschaftlichkeit
in einer global orientierten Gesellschaft. In: Internationale Gesellschaft
für
Politik, Friedens- und Umweltforschung e. V. (Hrsg.): "Kein Mensch soll
darben!"
Garantiertes
Mindesteinkommen zur Absicherung gegen Not und Armut. Tagungsmaterial,
Tagung vom
12./13. August 1989. Fröndenberg 1989, S. 29 - 50
61
Opielka, Michael:
Grundeinkommenspolitik. Pragmatische Schritte einer evolutionären
Reform.
In: Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs
(Hrsg.):
Garantiertes
Grundeinkommen? Zeitschrift für Gemeinwirtschaft. 38. Jg. N.F. 3-4, August
2000, S.
43 - 59
Opielka, Michael:
Agenda 2005. Optionen der Sozialreform. www.grueneberlin.
de/wirtschaft/was.htm,
2003
Opielka, Michael:
Grundrente in Deutschland. Opladen 2004 (i. E.)
Paine,
Thomas: Agrarian Justice. 1796. In: Mark Philp (ed.): Thomas Paine: Rights of
Man,
Common Sense and Other Politcal Writings. Oxford
1995
Pallaschke, Mario:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Grundeinkommen für alle?
www.sozialliberale.net/momentum-html/grundeinkommen.html,
o. J.
Paulus,
Wolfgang: Bewältigungsstrategien von Arbeitslosigkeit. Berlin 1985
(Diplomarbeit,
geschrieben
am Psychologischen Institut im FB Philosophie und Sozialwissenschaften der
FU Berlin)
Pelzer, Helmut:
Bürgergeld. Rechenmodell zur aufkommensneutralen Finanzierung eines
allgemeinen
Grundeinkommens. Stuttgart 1994
Pelzer, Helmut:
Finanzierung eines Allgemeinen Basiseinkommens ("Bürgergeld").
Ansätze
zu einer
kombinierten Sozial- und Steuerreform. Aus dem Zentrum für Allgemeine
Wissenschaftliche
Weiterbildung an der Universität Ulm. Aachen 1999
Pelzer, Helmut:
Basisgeld statt Kombilohn für den Niedriglohnbereich. Ein erster Schritt zum
garantierten
Grundeinkommen? Aus dem Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche
Weiterbildung
an der Universität Ulm. Aachen 2002
Pfaff, Martin:
Garantiertes Einkommen oder garantierte Arbeit? In: Opielka, Michael /
Vobruba,
Georg (Hrsg.): Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven
einer
Forderung. Frankfurt/Main 1986, S. 28 - 35
Pioch,
Roswitha: Garantiertes Grundeinkommen: Sozialpolitik nach der
Vollbeschäftigung.
In:
Geißler, Frank / Vobruba, Georg (Hrsg.): Gesellschaft nach der
Vollbeschäftigung. Leipzig
1996, S.
50 - 72
Popper-Lynkeus, Josef:
Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage. Leipzig
1912
Reichmann, Anne:
Muße und Arbeit. Arbeitsmoral und Lebensgenuss. In: Lenz, Claudia /
Waidelich,
Waltraud / von Dücker, Elisabeth / Reichmann, Anne (Hrsg.): Hauptsache Arbeit?
Was wird
... Maßstäbe, Modelle, Visionen. Hamburg 2001, S. 230 - 239
Rein, Harald /
Scherer, Wolfgang: Erwerbslosigkeit und politischer Protest. Zur
Neubewertung
von Erwerbslosenprotest und der Einwirkung sozialer Arbeit. Frankfurt/Main
1993
Rein, Harald:
Existenzgeld! Zur Geschichte einer Forderung. In: Krebs, Hans-Peter / Rein,
Harald
(Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster 2000, S. 12 - 32
Reitter, Karl:
Soziale Identität, soziale Integration und das garantierte Grundeinkommen. In:
Verband
der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (Hrsg.):
Garantiertes
Grundeinkommen?
Zeitschrift für Gemeinwirtschaft. 38.
Jg. N.F. 3-4, August 2000, S. 60 - 71
Reitter, Karl:
Warum ein garantiertes Grundeinkommen? Eine Antwort auf Ernst Lohoff.
www.mailbox.univie.ac.at/Karl.Reitter/grundeinkommen.htm,
o. J.
Roo, A. de:
Das Garantierte Grundeinkommen und die Zukunft der sozialen Sicherheit.
Brüssel
1987
Roth,
Karl-Heinz: Neue Konzepte gegen prekäre Arbeit. Interview in Jungle World, 30.
September
1998
Runder
Tisch der Erwerbslosenorganisationen und Sozialhilfeinitiativen in
Deutschland:
Dresdner
Erklärung der Konferenz der Erwerbslosen und Sozialhilfebeziehenden. Dresden
2002. In:
Brain e. V. Berlin (Hrsg.): Arbeitslosenzeitung quer. Heft April. Frankfurt/Main,
Oldenburg
2002
Schulte, Bernd:
Soziale Grundsicherung - Ausländische Regelungsmuster und
Lösungsansätze.
In: Vobruba, Georg (Hrsg.): Strukturwandel der Sozialpolitik.
62
Lohnarbeitszentrierte
Sozialpolitik und soziale Grundsicherung. Frankfurt/Main 1990, S. 81 -
181
Spiegel, Yorick:
Evangelische Sozialethik und garantiertes Mindesteinkommen. In: Schmid,
Thomas
(Hrsg.): Befreiung von falscher Arbeit. Thesen zum garantierten
Mindesteinkommen.
Berlin 1984, S. 99 - 120
Standing,
Guy: Unemployment and labour market flexibility: The United Kingdom. Genf
1986
Standing,
Guy: Global Labour. Flexibilitiy. Seeking Distributive Justice. London, New
York
1999
Steinvorth, Ulrich:
Gleiche Freiheit. Politische Philosophie. Berlin 1999
Strecker,
Christina: Grundsicherung und bürgerschaftliches Engagement. In: Enquete-
Kommission
"Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen
Bundestages
(Hsg.):
Bürgerschaftliches Engagement und Sozialstaat. Opladen 2002
Strecker,
Christina: Grundsicherung und ihre sozialpolitischen Alternativen - Ein
Gerechtigkeitsdilemma
(?). Forschungsjournal neue soziale Bewegungen, Heft 1. 2002, S.
83 - 89
Theobald,
Robert: Free Men an Free Markets. New York 1963
Theobald,
Robert (ed.): The Guaranteed Income: Next Step in Economic Evolution. New
York 1966
Van Parijs, Philippe: Why Surfers Should be Fed: The Liberal Case for an
Unconditional
Basic Income. In: Philosophie and Public Affairs. No.
20. 1991, page 101 - 131
Van Parijs, Philippe (ed.): Arguing for a basic Income. Ethical foundations for a
radical
Reform. London, New York 1992
Van Parijs, Philippe: Real Freedom for All: what (if anything) can justify
capitalism? Oxford
1995
Van Parijs; Phillippe: Whats Wrong with a Free Lunch. Boston 2001
Vives, Juan Luis:
De Subventione Pauperum, Sive de humanis neccesitatibus. 1526. French
editition: De l'Assistance aux pauvres. Bruxelles
1943
Vobruba, Georg:
Arbeiten und Essen. Die Logik im Wandel des Verhältnisses von
gesellschaftlicher
Arbeit und existentieller Sicherung im Kapitalismus. In: Leibfried, Stephan /
Tennstedt,
Florian: Politik der Armut und Die Spaltung des Sozialstaates. Frankfurt/Main
1985
Vobruba, Georg:
Die Entflechtung von Arbeiten und Essen. Lohnarbeitszentrierte
Sozialpolitik
und garantiertes Grundeinkommen. In: Opielka, Michael / Vobruba, Georg
(Hrsg.):
Das garantierte Grundeinkommen. Entwicklung und Perspektiven einer Forderung.
Frankfurt/Main
1986, S. 39 - 52
Vobruba, Georg:
Arbeiten und Essen: Politik an den Grenzen des Arbeitsmarktes. Wien
1989
Vobruba, Georg:
Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik in der Krise der Lohnarbeit. In: Vobruba,
Georg
(Hrsg.): Strukturwandel der Sozialpolitik. Lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik
und
soziale
Grundsicherung. Frankfurt/Main 1990, S. 11 - 80
Vobruba, Georg:
Income Mixes - Die neue Normalität nach der Vollbeschäftigung. In: Fricke,
Werner:
Jahrbuch Arbeit und Technik 1999/2000. Bonn 1999, S. 103 - 113
Vobruba, Georg:
Alternativen zur Vollbeschäftigung. Die Transformation von Arbeit und
Einkommen.
Frankfurt/Main 2000 (a)
Vobruba, Georg: Die
Grundeinkommensdiskussion in der doppelten Krise der Lohnarbeit.
Entwicklungen
- Defizite - Perspektiven. In: Verband der Öffentlichen Wirtschaft und
Gemeinwirtschaft
Östereichs (Hrsg.): Garantiertes Grundeinkommen? Zeitschrift für
Gemeinwirtschaft.
38. Jg. N.F. 3-4, August 2000 (b),
S. 31 - 42
Walter,
Tony: Basic Income. Freedom to poverty, freedom to work. London, New York 1989
Welter, Ralf:
Solidarische Marktwirtschaft durch Grundeinkommen. Konzeptionen für eine
nachhaltige
Sozialpolitik. Aachen 2003 (Hrsg.: Diözesanverband der KAB Aachen)
Werner, Heinz:
Niedriglohnsektor in den USA. Der
"Earned Income Tax Credit" soll Armut
bei Arbeit
lindern. IAB Kurzbericht, Ausgabe Nr. 12, 3.9. 1999, Nürnberg 1999
63
Wildcat: Die
Perspektiven des Klassenkampfes liegen jenseits einer Reform des
Sozialstaates.
In: Krebs, Hans-Peter / Rein, Harald (Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und
Positionen.
Münster 2000, S. 106 - 114
Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftliches Institut des DGB: Die soziale
Grundsicherung
neu gestalten.
WSI-Mitteilungen, Heft 2. Düsseldorf 1987
Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftliches Institut des DGB: Bedarfsorientierte
Grundsicherung.
Ergebnisse der Arbeitstagung des WSI vom 29./30.4.1987.
Arbeitsmaterialien
Nr. 15. Düsseldorf 1987
Wohlgenannt,
Lieselotte / Büchele, Herwig: Den öko-sozialen Umbau beginnen:
Grundeinkommen.
Wien 1990 (Hrsg. Katholische Sozialakademie Österreichs)
Wohlgenannt,
Lieselotte: Arbeiten-Wirtschaften-Leben. Grundeinkommen und
gesellschaftliche
Entwicklung. In: Verband der Öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft
Östereichs
(Hrsg.): Garantiertes Grundeinkommen? Zeitschrift für Gemeinwirtschaft. 38. Jg.
N.F. 3-4, August 2000, S. 12 - 30
Wohlgenannt,
Lieselotte: Sozialer Zusammenhalt im Wandel der
ErwerbsarbeitsGesellschaft
oder warum die bedarfsorientierte Grundsicherung nicht genügt,
sondern
ein allgemeines, erwerbsunabhängiges Grundeinkommen notwendig ist.
www.grundeinkommen.at/index-materialien.htm,
2003
Wolski-Prenger,
Friedhelm: Arbeitslosenprojekte zwischen sozialer Arbeit und sozialer
Bewegung.
Eine explorative Untersuchung zu einem neuen sozialen Phänomen. Frankfurt
am Main
1989
Wolski-Prenger,
Friedhelm: "Niemandem wird es schlechter gehen...!" Armut,
Arbeitslosigkeit
und Erwerbslosenbewegung in Deutschland. Köln 1993
Wolski-Prenger,
Friedhelm (Hrsg.): Arbeitslosenarbeit. Erfahrungen. Konzepte. Ziele.
Opladen
1996
Zelik, Raul:
Freizeitdress. Die Entkopplung von Arbeitszeit und Einkommen. In: Krebs, Hans-
Peter /
Rein, Harald (Hrsg.): Existenzgeld. Kontroversen und Positionen. Münster 2000,
S.
43 - 50
Zendron,
Rainer: Immaterielle Arbeit - materielle Absicherung.
www.servus.at/VERSORGER/49/existenz2.html, o. J.
Zoll, Rainer:
Alltagssolidarität und Individualismus. Zum soziokulturellen Wandel.
Frankfurt/Main
1993
Zoll, Rainer:
Staatsbürgereinkommen für Sozialdienste. In: Oskar Negt (Hrsg.): Die zweite
Gesellschaftsreform.
Göttingen 1994, S. 91 - 94
Zukunftskommission
der Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.): Wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit,
sozialer
Zusammenhalt, ökologische Nachhaltigkeit. Drei Ziele - ein Weg. Bonn
1998
Verwendete
und weiter führende Quellen im Internet
www.also-zentrum.de/wir/also_alt/ar_exis1.htm
www.apfc.org
(Alaska Permanent Fund)
www.attac-austria.org/attacomment/attacomment19.php
www.attac.de/bonn/03/gorz_grundeinkommen.rtf
www.basicincome.org,
www.bien.be
www.brangsch.de/fragmente/grundeinkommen_und_grundsicherun.htm
www.cartoon.iguw.tuwien.ac.at/christian/infogestechn/grundeinkommen.html
www.citizensincome.org.uk
64
www.dieglücklichenarbeitslosen.de/dieseite/seite/316.htm
www.erwerbslos.de
www.euromarches.org
www.existenzgeld
.de
www.FreiheitStattVollbeschäftigung.de
www.gruene-berlin.de/wirtschaft/was.htm
www.grundeinkommen.at/index-materialien.htm
www.grundeinkommen.de
www.grundrechtekomitee.de
www.kab-dv-berlin.de
www.kab.de/kabcd/grundeinkommen.html
www.kda-ruhr.de/kda-ruhr_Thema_ZdA_oekum-soz-eth-AK-NRW_2000.html
www.kirche-im-bistum-aachen.de/.../traeger/0/kab-dioezesan-verbandaachen/
Aktuelles/Grundeinkommen.html
www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/index.html
www.labournet.de/diskussion/arbeit/existenz/prekr.html
www.mailbox.univie.ac.at/Karl.Reitter/grundeinkommen.htm
www.politikforum.de/forum/archive/13/2002/12/1/23501
www.sacc-ct.org.za (Basic Income Grant Coalition,
South Africa; South African Council of
Church)
www.sozialliberale.net/momentum-html/grundeinkommen.html
www.uni-ulm.de/~hpelzer/BG/Text/Titel.html
www.vivant.org (Liberale in Belgien)
www.vobs.at/asav/adr_ge.htm (Pax Christi Bregenz)
www.zum-alten-eisen.org/grundeinkommen.htm
65